Parlamentskorrespondenz Nr. 164 vom 18.02.2021

Neu im Gesundheitsausschuss

Berufsanerkennungsgesetz schafft EU-konforme Rechtslage bei Anerkennung von ausländischen Qualifikationsnachweisen

Wien (PK) – Eine Regierungsvorlage sieht die Anpassung von diversen Bestimmungen über die Anerkennung von Qualifikationsnachweisen aus anderen EU- und EWR-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz in insgesamt fünf Gesetzesmaterien aus dem Gesundheitsbereich vor (644 d.B.). Konkrete Auslöser dafür sind von der Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich, in denen auf die Herstellung eines EU-konformen Rechtszustands gedrängt wird. Aus diesem Grund sollen etwa im Ärzte- und im Apothekengesetz die Vorgaben entfallen, dass fremdsprachige Urkunden erforderlichenfalls in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden müssen. Durch die Novellierung des Musiktherapiegesetzes wird in Hinkunft nun nicht mehr die Verwendung eines besonderen Formulars erforderlich sein. Auch im Hinblick auf die Regelungen im Kardiotechniker- und im Sanitätergesetz will Österreich seinen formalen Umsetzungsverpflichtungen nachkommen. "Dies allerdings in dem Wissen, dass in der Praxis die Bedingungen für die partielle Anerkennung nicht erfüllbar sind und es daher keine denkmöglichen Anwendungsfälle geben wird", heißt es einschränkend in den Erläuterungen. (Schluss) sue