Parlamentskorrespondenz Nr. 170 vom 22.02.2021

Neu im Verkehrsausschuss

Initiativantrag der Koalition soll gesetzliche Grundlagen für One Mobility GmbH und Klimaticket schaffen

Wien (PK) – Zur Umsetzung des seit Längerem geplanten 1-2-3-Österreich-Tickets soll ein wichtiger Schritt gesetzt werden. Die Verkehrssprecher der Koalitionsfraktionen Andreas Ottenschläger (ÖVP) und Hermann Weratschnig (Grüne) haben dazu einen Initiativantrag eingebracht, mit dem zwei Bundesgesetze auf den Weg gebracht werden sollen. Zum einen soll unter dem Titel "Klimaticket" die gesetzliche Grundlage zur Einführung einer nationalen Netzkarte für öffentliche Verkehrsmittel durch das Verkehrsministerium geschaffen werden. Eine flankierende Maßnahme dazu stellt ein Bundesgesetz über die Errichtung einer One Mobility GmbH dar. Dieser Gesellschaft wird die Aufgabe zufallen, für einen diskriminierungsfreien Vertrieb des Klimatickets zu sorgen (1275/A).

Mit dem Gesetzesvorhaben setze man entsprechende Vorhaben des Regierungsprogrammes um, begründen die Verkehrssprecher ihren Antrag. Ziel sei es, im Sinne des Klimaschutzes eine Verlagerung der Mobilität auf klimafreundlichere Verkehrsmittel des öffentlichen Personenverkehrs zur fördern. Mit der Einführung der nationalen Jahresnetzkarte nehme der Bund seine österreichweite Tarifverantwortung wahr und erfülle zudem eine langjährige parteiübergreifende Forderung, halten die Abgeordneten fest.

Österreichweites Klimaticket

Das Bundesgesetz über ein Klimaticket soll die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung tariflicher Maßnahmen durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie schaffen. Im Fokus steht das Klimaticket als nationale Netzkarte. Vorgesehen ist, dass die Kosten zur Umsetzung des Klimatickets aus den eingehobenen Fahrgelderlösen sowie Zuwendungen aus dem Bundesbudget finanziert werden.

Im Detail regelt das Gesetz die erforderlichen Voraussetzungen für Abgeltungen an die Verkehrsunternehmen, mit welchen die jeweiligen Beförderungsverträge mit dem Fahrgast zustande kommen, und legen die Rahmenbedingungen für die Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften fest. Der Gesetzentwurf legt auch fest, dass die Verkehrsministerin die Verordnungen erlassen und die vertraglichen Vereinbarungen abschließen kann, die dazu notwendig sind.

One Mobility GmbH soll Vertrieb des Klimatickets übernehmen

Ein weiteres erklärtes Ziel der Bundesregierung sei die Schaffung einer nationalen Vertriebsplattform mit transparenten Tarifen und einer Vereinheitlichung des Ticketing im öffentlichen Verkehr, führen die Antragsteller weiter aus. Das vorliegende Bundesgesetz diene auch dazu, das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zu ermächtigen, eine gemeinsame Vertriebsplattform mehrerer Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften zu schaffen.

Der erste Schritt dazu wird laut dem geplanten Gesetz die Gründung einer Gesellschaft zum diskriminierungsfreien Vertrieb des Klima-Tickets sein. In weiterer Folge sollen schrittweise Gesellschaftsanteile an interessierte Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften und an im öffentlichen Eigentum stehende Verkehrsunternehmen übertragen werden. Mit dem Beitritt erwerben diese das Recht, die Vertriebsplattform für ihre Produkte und Vertriebskanäle einzusetzen und an der Ausrichtung und Weiterentwicklung der Vertriebsplattform mitzuwirken. Darüber hinaus ist eine Nutzung der Plattform auch durch dritte Mobilitäts- bzw. Vertriebsdienstleister zu diskriminierungsfreien Bedingungen vorgesehen. Die Vertriebsplattform soll damit auch zu transparenteren Preisen beitragen.

Weiters soll die gemeinsame Vertriebsplattform ermöglichen, dass KundInnen künftig unternehmensübergreifend durch alle teilnehmenden Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften und Verkehrsunternehmen ganzheitlich betreut werden können (gemeinsames Kundenkonto, gemeinsames Kundenservice). Den KundInnen sollen ein gemeinsames Portfolio und eine größere Produktpalette der teilnehmenden Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften und Verkehrsunternehmen zur Verfügung stehen, und zwar übergreifend auf bedienten und unbedienten Vertriebskanälen (Web, App, Schalter etc.). Auch könnten damit insbesondere im Hinblick auf künftigen Investitionsbedarf infolge einer fortschreitenden Digitalisierung in der Mobilitätsbranche Synergien genutzt und Steuermittel noch effizienter eingesetzt werden. (Schluss) sox