Parlamentskorrespondenz Nr. 190 vom 24.02.2021

Nationalrat beschließt Verlängerung der Corona-Kurzarbeit bis Ende Juni

Auch Freistellungsregelung für schwangere Beschäftigte wird verlängert, Notstandshilfe für weitere drei Monate aufgestockt

Wien (PK) – Das Corona-Kurzarbeitsmodell wird bis Ende Juni verlängert. Der Nationalrat hat heute einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die Abgeordneten stimmten mit breiter Mehrheit für eine von ÖVP und Grünen beantragte Novelle zum Arbeitsmarktservicegesetz, die heute durch einen Abänderungsantrag ergänzt wurde. Demnach kann in Betrieben, die aufgrund eines Lockdowns geschlossen sind, die Arbeitszeit vorübergehend weiterhin auf 0% herabgesetzt werden. Auch die anderen Sonderregelungen des Modells, die in einer Richtlinie des AMS festgelegt sind, können über den März hinaus für weitere drei Monate beibehalten werden. Mit der Verlängerung der Corona-Kurzarbeit sei es möglich, betroffene ArbeitnehmerInnen trotz Betriebsschließungen bzw. Betriebseinschränkungen in Beschäftigung zu halten und so einen zusätzlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit zu vermeiden, heißt es in der Begründung der Initiative.

Auch Arbeitsminister Martin Kocher erachtet das Corona-Kurzarbeitsmodell als ein wichtiges Instrument, um in der aktuellen Krise Beschäftigung zu sichern. Ihm zufolge hat man dadurch mehr als eine Million Menschen vor dem Abrutschen in die Arbeitslosigkeit bewahren können. Es gebe kein anderes Land, dass bei der Gewährung von Kurzarbeit und bei der Ersatzrate so großzügig sei wie Österreich, sagte er. Angesichts der andauernden behördlichen Schließungen hält er eine Fortführung des "Erfolgsmodells" derzeit für geboten, ab 1. Juli sei aber ein schrittweiser Ausstieg angedacht.

ArbeitnehmerInnen, die sich in Kurzarbeit befinden, werden damit vorläufig weiterhin 80% bzw. 90% ihres Gehalts bekommen, wie Kocher betonte. Die Arbeitszeit könne auf bis zu 30% bzw. bei geschlossenen Betrieben auf bis 0% reduziert werden. Auch Weiterbildungen während der Kurzarbeit würden weiterhin gefördert und bis zu 60% der Weiterbildungskosten übernommen. Kocher geht davon aus, dass die für Kurzarbeit zur Verfügung stehenden Budgetmittel reichen werden, im Bedarfsfall werde man aber auch "nachschießen".

Beschlossen hat der Nationalrat darüber hinaus eine Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz, die insbesondere eine Aufstockung der Notstandshilfe auf die Höhe des Arbeitslosengeldes in den Monaten Jänner bis März bringt. Überdies wurden per Abänderungsantrag zwei Corona-Sonderregelungen bis Ende Juni verlängert. Das betrifft zum einen den Bezug von Arbeitslosengeld durch selbständig Erwerbstätige, die ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend eingestellt haben, aber nach wie vor als Selbständige pensionsversichert sind. Zum anderen soll auch eine Unterbrechung der Altersteilzeit weiterhin keine nachteiligen Auswirkungen auf die Leistungsansprüche der Betroffenen haben.

Ebenfalls bis Ende Juni verlängert wird die Freistellungsregelung für schwangere Beschäftigte in Berufen mit Körperkontakt. Noch bis Ende August kann durch eine Änderung des Freiwilligengesetzes ein außerordentliches Freiwilliges Jahr angetreten werden. Weitere Verzögerungen gibt es dagegen beim ersten Langfristgutachten der Alterssicherungskommission – die Frist für Vorlage des einschlägigen Berichts wurde auf November 2021 verschoben.

Nicht durchsetzen konnte sich die SPÖ mit ihren Forderungen, die Freistellungsregelung für schwangere Beschäftigte auf weitere Berufsgruppen wie Handelsangestellte und bestimmte Beschäftigte in der Industrie auszudehnen sowie auch jenen Arbeitslosen Zugriff auf ihre Abfertigungsgelder zu ermöglichen, die im Zuge der Corona-Krise ihren Job verloren haben und zuvor noch nicht drei Jahre beschäftigt waren. Auch eine Initiative der NEOS blieb in der Minderheit. Um zu verhindern, dass an sich gesunde Betriebe in Folge der Corona-Krise in die Pleite schlittern, drängen NEOS-Abgeordneter Gerald Locker und seine ParteikollegInnen auf liquiditätsstärkende Maßnahmen für Unternehmen und eine Auflösung von Rücklagen der Wirtschaftskammer und der Sozialversicherung.

Im Wirtschaftsausschuss weiterberaten werden ein Entschließungsantrag der FPÖ und ein Entschließungsantrag der SPÖ, die zum einen auf eine höhere Förderung für Lehrstellen und zum anderen auf einen besseren Schutz von Selbständigen vor COVID-19-Erkrankungen abzielen.

Breite Zustimmung zur Verlängerung der Kurzarbeit und zur Aufstockung der Notstandshilfe

In der Debatte hoben unter anderem die Abgeordneten Ernst Gödl (ÖVP) und Markus Koza (Grüne) die Bedeutung des Corona-Kurzarbeitsmodells hervor. Die Kurzarbeit sei eines der wichtigsten Instrumente zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit in der Corona-Krise, sagte Koza und wies darauf hin, dass bisher 6 Mrd. € dafür ausgegeben wurden.

Ausdrücklich positiv bewerteten Koza und Gödl außerdem, dass auch in den Monaten Jänner bis März weiterhin eine erhöhte Notstandshilfe – im Ausmaß des Arbeitslosengeldes – ausgezahlt wird, zum Teil rückwirkend. Eine derartige Regelung hat es bereits zwischen dem 16. März und Ende Dezember gegeben. Das sei eine wichtige Maßnahme zur Vermeidung von Armut und zur Erhöhung von Haushaltseinkommen, hob Koza hervor. Zudem werde durch die Verlängerung der Kurzarbeit und die Erhöhung der Notstandshilfe die Nachfrage stabilisiert. Sollte die Krise noch länger andauern, werden laut Koza weitere Maßnahmen notwendig sein.

Kritisch zur Aufstockung der Notstandshilfe äußerte sich hingegen NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker. Diese Maßnahme helfe vielen nicht, da ihre Notstandshilfe mit Sozialhilfeleistungen aufgestockt werde und es nun lediglich zu bürokratischen Zahlungsverschiebungen komme. Loacker plädierte einmal mehr dafür, die Sozialhilfe und die Notstandshilfe zu einem gemeinsamen System der sozialen Absicherung zusammenzuführen, konnte sich mit einem entsprechenden Entschließungsantrag aber nicht durchsetzen.

Nicht nur Grün-Abgeordneter Koza konnte diesem Vorstoß der NEOS nichts abgewinnen, sondern auch FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch. Die Notstandshilfe sei nicht zuletzt deshalb wichtig, da sie, anders als die Sozialhilfe, auch für die Pension angerechnet werde, machte sie geltend.

Zustimmung kündigte Belakowitsch hingegen zur weiteren Aufstockung der Notstandshilfe an, wiewohl sie innovative Ideen der Regierung zur Bekämpfung der Arbeitsmarkt-Krise vermisst. Es würden immer nur dieselben Maßnahmen fortgeschrieben und nichts gegen die Perspektivenlosigkeit vieler Menschen getan, beklagte sie und bekräftigte die Forderung ihrer Fraktion nach einer vollständigen Öffnung der Gastronomie und des Handels. Auch die Zutrittstests behindern ihrer Meinung nach die Belebung der Wirtschaft.

SPÖ wirbt für "Aktion 40.000"

Seitens der SPÖ plädierten die Abgeordneten Josef Muchitsch und Alois Stöger nicht nur für eine dauerhafte Erhöhung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe, sondern warben auch für die von ihrer Partei vorgeschlagene "Aktion 40.000". Angesichts des Umstands, dass derzeit auf eine offene Stelle neun Arbeitssuchende kommen, brauche es geförderte Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose, sagte Muchitsch. Zudem würden die Gemeinden davon profitieren. Das Modell unterscheidet sich ihm zufolge in mehreren Punkten von der "abgedrehten" Aktion 20.000: Es richte sich an alle Arbeitslosen, die länger als ein Jahr keinen Job gefunden haben, unabhängig vom Alter, und sei auf zwei Jahre ausgerichtet. Den Kostenaufwand gab er mit 260 Mio. € an.

Für eine rückwirkende Verlängerung der mit Ende Jänner ausgelaufenen Kreditstundungen für KonsumentInnen und Kleinstunternehmen trat FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm ein. Die Stundungen sollten bis zum Ende der Corona-Wirtschaftskrise gelten, meinte er. Ein entsprechender Entschließungsantrag fand jedoch keine Mehrheit.

Thema der Debatte war auch die Ankündigung der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, ausständige Versicherungsbeiträge einzumahnen, was vor allem von den NEOS massiv kritisiert wurde. Laurenz Pöttinger (ÖVP) hielt dazu fest, dass Versicherte mit der SVS großzügige Ratenvereinbarungen abschließen könnten. Man müsse sich aber melden, wenn man eine Mahnung bekomme, sagte er. Wenn man den Druck auf Unternehmen erhöhe, vernichtet das auch Arbeitsplätze für MitarbeiterInnen, gab demgegenüber NEOS-Abgeordneter Loacker zu bedenken.

Die Ablehnung der SPÖ-Forderung nach einem erleichterten Zugriff auf Abfertigungsgelder begründete ÖVP-Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer damit, dass es sich bei den Einzahlungen in die Mitarbeitervorsorgekasse um eine Sparform handle, die nicht angetastet werden solle. Das sieht auch FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm so. Dem widersprach hingegen SPÖ-Sozialsprecher Muchitsch.

Sowohl die Verlängerung der Kurzarbeit als auch die weitere Aufstockung der Notstandshilfe wurden schließlich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen beschlossen.

Arbeitsfreistellung für schwangere Beschäftigte in Berufen mit Körperkontakt

Von einem Großteil der Abgeordneten begrüßt wurde auch die Novelle zum Mutterschutzgesetz. Demnach sind werdende Mütter ab der 14. Schwangerschaftswoche bei vollem Lohnausgleich freizustellen, wenn sie in einem Beruf mit direktem Körperkontakt arbeiten und eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes nicht möglich ist. Das betrifft etwa Friseurinnen, Physiotherapeutinnen oder Kindergartenpädagoginnen und wird nun bis Juni verlängert. Der Arbeitgeber erhält im Gegenzug die Lohnkosten, inklusive Lohnnebenkosten von der Krankenversicherung ersetzt. Laut ÖVP-Abgeordneter Bettina Zopf sind davon rund 4.500 Arbeitnehmerinnen in körpernahen Berufen betroffen.

Gegen die Novelle stimmten lediglich die NEOS. Abgeordnete Fiona Fiedler ist es ein Dorn im Auge, dass betroffene Beschäftigte keine Wahlfreiheit haben, sondern für Schwangere in körpernahen Berufen vielmehr ein Arbeitsverbot gelte. Sie glaubt, dass sich das auch negativ auf weibliche Beschäftigte auswirkt.

Auf eine Gesetzeslücke machte SPÖ-Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek aufmerksam. Bereits freigestellte schwangere ArbeitnehmerInnen müssten mit 1. Juli, wenn die Regelung auslaufe, ihre Arbeit wieder antreten, da es für sie, anders als derzeit, keine Sonderregelung gebe, kritisierte sie. Ein Abänderungsantrag der SPÖ zur Behebung dieses Mankos blieb jedoch in der Minderheit.

Norbert Sieber (ÖVP) hielt dazu fest, dass man die Bestimmung verlängern werde, wenn die Pandemie weiter bestehe. Ansonsten gebe es keine Notwendigkeit dafür. Barbara Neßler (Grüne) sagte zu, zeitgerecht eine Lösung zu suchen. Zustimmung zur Novelle seitens der FPÖ äußerte Rosa Ecker.

Zur einstimmig beschlossenen Änderung des Freiwilligengesetzes merkte David Stögmüller (Grüne) an, damit werde Rechtssicherheit sowohl für Rechtsträger als auch für Gedenkdiener geschaffen. Andreas Hanger (ÖVP) lobte das breite ehrenamtliche Engagement in Österreich und stellte eine weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen in Aussicht.

Debatte über Verzögerung des Langfristgutachtens der Alterssicherungskommission

Zu einer Debatte über die Sicherheit des österreichischen Pensionssystems führte die von den Koalitionsparteien beantragte Novellierung des Alterssicherungskommissions-Gesetzes. NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker kritisierte die neuerliche Verzögerung des ersten Gutachtens über die langfristige Entwicklung im Pensionsbereich und die Finanzierbarkeit des Systems scharf und äußerte die Vermutung, dass die Regierung Angst vor der Wahrheit habe. Jedes Jahr würden mehr als 20 Mrd. € ins Pensionssystem gepumpt, derzeit sogar 24 Mrd. €, sagte Loacker und wertete das Pensionssystem als "schrottreif" und nicht mehr finanzierbar. Die Kommission könnte zeigen, wo es hake und was gut laufe, die Regierung wolle aber nicht sehen, welche Bombe daherkomme, und agiere "duckmäuserisch". Das sei "unehrlich und unfair" gegenüber den Jungen, so sein Vorwurf.

Dem widersprachen Gudrun Kugler (ÖVP) und Markus Koza (Grüne) heftig. Das Langfristgutachten könne nur auf Basis von einigermaßen validen ökonomischen Daten erstellt werden, betonten beide. Derzeit erlebe man jedoch eine extreme ökonomische Zeit, die keinesfalls geeignet sei, aussagekräftige Daten für eine Prognose zu liefern. Kugler stellte das erste Langfristgutachten für den kommenden November in Aussicht. Sie wies auch auf das Mittelfristgutachten 2020 bis 2025 hin und nützte dies für eine harsche Kritik an Wien, wo nun eine SPÖ-NEOS-Koalition regiere, es aber die meisten Frühpensionierungen gebe und die Privilegien der Beamtenpensionen noch immer nicht abgeschafft worden seien.

Der Aufschub für das Langzeitgutachten der Alterssicherungskommission wurde vom Nationalrat gegen die Stimmen der NEOS verabschiedet. (Fortsetzung Nationalrat) gs/jan

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