Parlamentskorrespondenz Nr. 209 vom 26.02.2021

Neu im Bautenausschuss

Parteiübergreifender Antrag von ÖVP, Grünen und SPÖ gegen automatische Mietenerhöhungen

Wien (PK) – Zwei neue Vorstöße der SPÖ sowie ein Mehrparteienantrag zum Thema Wohnkosten liegen dem Ausschuss für Bauten und Wohnen vor. Hinzu kommt eine NEOS-Initiative für nicht fossile Heizsysteme.

Nach den Richtwertmieten thematisiert SPÖ-Abgeordnete Ruth Becher nun auch die gesetzlich vorgesehene Erhöhung der Kategoriemieten für 900.000 Mieterhaushalte. Diese erfolge immer dann, wenn die kumulierte Inflation die 5%-Schwelle übersteigt, so Becher. Das sei 2021 zufällig wie bei den Richtwertmieten am 1. April der Fall. Erhöht würden im Zuge dessen auch die Verwaltungshonorare für Hausverwaltungen. In ihrem Entschließungsantrag (1285/A(E)) fordert die SPÖ außerdem einen eigenen Hilfsfonds für Mietausfälle in der Höhe von 100 Millionen Euro.

Ihren eigenen Entschließungsantrag mit der Forderung nach einmaliger Aussetzung der inflationsbedingten Erhöhung von Richtwertmieten konkretisiert die SPÖ mit einem Gesetzesantrag für ein 3. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (1286/A). Dieses zielt auf die Änderung des Richtwertgesetzes ab und sieht eine Verlängerung der seit 2019 geltenden Richtwerte um ein weiteres Jahr bis zum 31. März 2022 vor. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie erhofft sich die SPÖ durch diese Maßnahme eine Verbesserung der Kaufkraft für Mieterinnen und Mieter.

Die bislang vorliegenden Einzelanträge zum Thema Wohnkosten werden in einem parteiübergreifenden Gesetzesantrag von ÖVP, Grünen und SPÖ zusammengefasst (1368/A), der von den Abgeordneten Johann Singer, Nina Tomaselli und Ruth Becher eingebracht wurde. Dieser sieht ein Bundesgesetz vor, mit dem zur Linderung der Folgen der COVID-19-Pandemie bei den Wohnkosten sowohl das Mietrechtsgesetz als auch das Richtwertgesetz geändert werden. Somit würde die indexgebundene Mietenerhöhung bei Richtwert- und Kategoriemieten gleichermaßen ausgesetzt und auf 2022 verschoben werden. Bei den Richtwertmieten einigten sich die Antragsteller zum Ausgleich auf eine ausnahmsweise jährlich aufeinanderfolgende Anpassung in den Jahren 2022 und 2023. Ausdrücklich wird in der Begründung darauf hingewiesen, dass die Wertsicherungsberechnung "in ungeminderter Höhe" weiterlaufe und von Vermietern im Zuge späterer Anpassungen lukriert werden könne.

Der Umstieg auf erneuerbare Energieträger, insbesondere "zentrale, nachhaltige Wärmeversorgungssysteme" bei der Raumwärme ist den NEOS ein Anliegen. Einzelne MieterInnen sollen den Ausstieg aus fossilen Heizsystemen nicht mehr blockieren können, fordern die Abgeordneten Felix Eypeltauer und Michael Bernhard in einem Entschließungsantrag (1303/A(E)). Dazu brauche es eine Änderung der Duldungspflichten im Mietrechtsgesetz, in denen die Umstellung des Heizsystems derzeit nicht umfasst sei. Vor allem Gebäude, auf die der Vollanwendungsbereich des MRG zutreffe, hätten aufgrund der alten Bausubstanz einen hohen Heizwärmebedarf, argumentieren die Antragsteller. (Schluss) cke


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