Parlamentskorrespondenz Nr. 226 vom 03.03.2021

Ibiza-Untersuchungsausschuss: Aktenlieferung durch Justizministerium erfolgt

Dokumente unterliegen Klassifizierungsstufe drei

Wien (PK) – Die für diese Woche erwartete Aktenlieferung durch das Justizministerium für den Ibiza-Untersuchungsausschuss ist heute erfolgt. Die Dokumente im Umfang eines Aktenorders, die unter anderem Kurznachrichten zwischen Bundeskanzler Sebastian Kurz und dem ehemaligen Vizekanzler Heinz-Christian Strache beinhalten, unterliegen der Klassifizierungsstufe drei und sind damit geheim.

Im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Untersuchungsausschüssen und der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste regelt das Informationsordnungsgesetz (InfOG), wie mit schutzbedürftigen Informationen im Bereich des Parlaments umzugehen ist. So sieht das Informationsordnungsgesetz grundsätzlich vor, dass besonders schutzbedürftige Informationen einer von vier Klassifizierungsstufen zuzuordnen sind. Je nach Einstufung sind unterschiedliche Personenkreise zugangsberechtigt. Detaillierte Informationen zu den vier Klassifizierungsstufen sind auf der Fachinfoseite des Parlaments abrufbar. (Schluss) keg