Parlamentskorrespondenz Nr. 228 vom 04.03.2021

Neu im Finanzausschuss

Regierungsvorlage zur Verbesserung der Bankenaufsicht und Bankenabwicklung

Wien (PK) – Eine Regierungsvorlage (663 d.B.) zur Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien hat die Stärkung der Widerstands- und Abwicklungsfähigkeit von Kreditinstituten zum Ziel. Durch die Änderung eines Bündels von Finanzgesetzen (Bankwesengesetz, Börsegesetz, Finalitätsgesetz, Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz, Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, Wertpapieraufsichtsgesetz, Zentrales Gegenparteien-Vollzugsgesetz) soll die Verwendung öffentlicher Mittel, die Gefährdung der Finanzmarktstabilität sowie schwere volkswirtschaftlicher Schäden in potentiellen Krisenfällen verhindert werden.

Zudem soll der Verwaltungsaufwand bei Kreditinstituten reduziert und die Ausgewogenheit des Verhältnisses zwischen den administrativen Kosten der Kreditinstitute und dem behördlichen beziehungsweise regulatorischen Nutzen verbessert werden. Die Harmonisierung und das Schließen regulatorischer Lücken soll in der Aufsichtspraxis von Kreditinstituten und Aufsichtsbehörden wahrgenommene Schwachstellen beheben, die Rechtssicherheit erhöhen, die Effektivität der Aufsichtspraxis verbessern und Anreize zur Aufsichtsarbitrage vermindern, wobei unter Aufsichtsarbitrage in diesem Zusammenhang insbesondere die Möglichkeit der Umgehung einer Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis von mehreren Kreditinstituten, deren gemeinsames Mutterunternehmen in einem Drittland niedergelassen ist, zu verstehen ist.

Konkret umfasst das Vorhaben eine Anpassung der Vorgaben des Mindestbetrages an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten, die Adaptierung der Regelungen betreffend Abwicklungsplanung, die Erweiterung der Behördenbefugnisse im Abwicklungsrecht sowie die Überarbeitung der Vergütungsvorgaben für Kreditinstitute. Weiters ist die Konkretisierung der Säule-2-Vorgaben im Bankenaufsichtsrecht, die Anpassung des makroprudenziellen Rechtsrahmens sowie die Erweiterung der Behördenbefugnisse im Aufsichtsrecht bei Drittlandsgruppen geplant. (Schluss) med