Parlamentskorrespondenz Nr. 232 vom 04.03.2021

Neu im Landwirtschaftsausschuss

Härtefallfonds für Land- und Forstwirtschaft: Insgesamt 116,6 Mio. € bis Ende September ausbezahlt

Wien (PK) – Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger hat den Jahresbericht 2020 sowie die Monatsberichte bis inkl. September 2021 über die Ausgaben des coronabedingten Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inklusive der Privatzimmervermietung vorgelegt (III-249 d.B., III-288 d.B., III-297 d.B., III-333 d.B., III-360 d.B., III-385 d.B., III-407 d.B., III-439 d.B. , III-464 d.B.). Aufgrund des Ende 2020 vom Nationalrat beschlossenen COVID-19-Transparenzgesetzes ist die Regierung nun den jeweiligen Fachausschüssen – in diesem Fall dem Landwirtschaftsausschuss – berichtspflichtig.

Die durch die Corona-Krise entstandenen Härtefälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und bei der Privatzimmervermietung sollen einerseits durch Zuschüsse zur Abgeltung der Einkunftsverluste und den Comeback-Bonus abgefedert werden. Die Auszahlungsphase 1 in Form einer Soforthilfe umfasste eine Pauschalzahlung in Höhe von 500 € für Betriebe mit einem Einheitswert bis zu 10.000 € und eine Pauschalzahlung in Höhe von 1.000 € für Betriebe mit einem Einheitswert von mehr als 10.000 €. In der Auszahlungsphase 2 wurden die Betriebszweige Privatzimmervermietung, Almausschank und Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt an die Gastronomie im Wege des spezialisierten Großhandels vermarkten, zusätzlich aufgenommen. Der monatliche Zuschuss für Einkunftsverluste beträgt 80% der Differenz der Einkünfte aus dem Betrachtungszeitraum mit dem Vergleichszeitraum im Vorjahr. Je Betrachtungszeitraum beträgt der Zuschuss mindestens 500 € bis zu maximal 2.500 € (inklusive Gewährung des Comeback-Bonus).

Andererseits werden Betriebe mit einem Lockdown-Umsatzersatz für November und Dezember 2020 unterstützt, die aufgrund ihrer Tätigkeiten im Bereich des Gastgewerbes bzw. der Beherbergungsbetriebe direkt von den behördlichen Schließungen betroffen sind. Für den November wurden 80% und für den Dezember 50% des ermittelten Umsatzes des vergleichbaren Vorjahreszeitraums erstattet, die Mindestauszahlung betrug 2.300 €.

Insgesamt beliefen sich laut dem Bericht die Auszahlungen bis zum Stichtag 31. Dezember 2020 auf rund 20,5 Mio. €, davon gingen rund 15,8 Mio. € an die Land- und Forstwirtschaft und rund 4,7 Mio. € an die Privatzimmervermietung. Diese Auszahlungssumme wurde an insgesamt 6.075 Begünstigte ausbezahlt.

Bis zum Stichtag 30. September 2021 wurden in Summe 116,6 Mio. € an insgesamt 13.634 Begünstigte ausbezahlt. Davon entfielen rund 58,7 Mio. € an die Land- und Forstwirtschaft und rund 58 Mio. € an die Privatzimmervermietung bzw. touristische Vermietung.

Weitere Berichte über die Ausgaben des coronabedingten Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inklusive der Privatzimmervermietung finden Sie in der Parlamentskorrespondenz Nr. 28/2022. (Schluss) med