Parlamentskorrespondenz Nr. 277 vom 11.03.2021

Erneute Aufstockung der COVID-19-Fördertöpfe für KünstlerInnen passiert den Bundesrat

Zuspruch zu Österreichisch-Jüdischem Kulturerbegesetz

Wien (PK) – Einigkeit herrschte im Bundesrat heute über den Nationalratsbeschluss, die coronabedingt für KünstlerInnen eingerichteten Fördertöpfe erneut aufzustocken, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern. Einhellig begrüßt wurde von den BundesrätInnen ebenso das Österreichisch-Jüdische Kulturerbegesetz zur Sicherstellung eines aktiven jüdischen Gemeindelebens in Österreich.

Anhebung der KünstlerInnen-Fördermittel

Beide COVID-19-Fördertöpfe für KünstlerInnen werden aufgefüllt. Die Überbrückungsfinanzierung der Sozialversicherung für Selbstständige (SVS), die Einnahmenausfälle ersetzt, wird um weitere 10 Mio. € auf insgesamt 120 Mio. €, der COVID-19-Fonds der Künstler-Sozialversicherung für Härtefälle um 20 Mio. € auf nunmehr 40 Mio. € aufgestockt.

Es sei alles andere als erfreulich gewesen, der Kunst- und Kulturbranche zuzumuten, was ihr am wichtigsten ist, nämlich ihr Können darzustellen und auf den Applaus verzichten zu müssen, es sei aber notwendig gewesen, sagte Marco Schreuder (G/W). Man könne ein fehlendes Publikum in keiner Weise kompensieren, aber man könne die Existenzen der KünstlerInnen sichern und ihnen Pakete offerieren, damit sie in dieser schwierigen Zeit überleben können. Genau das werde mit der Erhöhung der Fördertöpfe gemacht, so der grüne Bundesrat.

Eva Prischl (S/N) verwies auf eine aktuelle Studie, wonach die Kultur- und Kreativwirtschaft von der Corona-Pandemie am schwersten betroffen sei. Die Erhöhung der beiden Fördertöpfe sei daher mehr als notwendig, die Branche brauche aber mehr Hilfestellung wie ein Corona-Grundeinkommen und eine grundlegende Förderung digitaler Formate. Von längerfristigen Plänen, wie die Kunst und Kultur nach der Pandemie wieder auf die Beine kommt, sei nichts zu sehen, bemängelte Prischl.

Von einer "drittklassigen Lösung", der seine Fraktion aber zustimme, um die KünstlerInnen nicht im Stich zu lassen, sprach der freiheitliche Bundesrat aus Oberösterreich Michael Schilchegger. Die Schuld, warum KünstlerInnen nicht mehr arbeiten können, verantworte aber nicht das Virus selbst, sondern die Bundesregierung. Die Bundesregierung sollte aus Sicht des Bundesrats Schilchegger nicht die Lage der KünstlerInnen bedauern, sondern sich bei ihnen entschuldigen und die "überzogenen" COVID-19-Maßnahmen sofort aufheben. "Dafür braucht es keinen einzigen Cent Steuergeld", machte Schilchegger geltend.

Bundesrätin Andrea Eder-Gitschthaler (V/S) bewertete die Erhöhung der Fördertöpfe als gut und notwendig. Gerade Einrichtungen wie Museen würden zeigen, dass Kunst und Kultur vielfältig seien und einen wichtigen Platz in der Gesellschaft einnehmen. Gerade die Gemeinden und kleinen Kunst- und Kulturhäuser würden zudem den Boden für die Hochkultur legen.

Staatssekretärin Mayer: Weitere Fördermittel für einen Neustart der Kunst und Kultur

Staatssekretärin für Kunst und Kultur Andrea Mayer sagte, dass die Erhöhung dieser beiden zentralen Hilfsmaßnahmen für die schwer belastete Kunst- und Kulturbranche in ökonomischer Hinsicht Sicherheit geben soll. Die Bundesregierung nehme die Unterstützung für KünstlerInnen sehr ernst, deshalb habe man sich auf weitere Fördermaßnahmen geeinigt. Eine zusätzliche Förderungsschiene, um Kulturbetrieben zu ermöglichen, fertig geprobte und produzierte Konzerte oder Darbietungen professionell abfilmen und ins Netz stellen zu können, soll ebenso helfen, die Branche aus der Krise heraus zu unterstützen wie zusätzliche Mittel zur Publikumsgewinnung. Mehr Geld wird es Mayer zufolge auch zur Förderung innovativer künstlerischer Tätigkeit geben.

BundesrätInnen sprechen sich einstimmig für Österreichisch-Jüdisches Kulturerbegesetz und Ausschreibungsgesetz aus

Ebenfalls kein Einspruch erhoben wurde zum Österreichisch-Jüdischen Kulturerbegesetz. Die Israelitische Religionsgemeinschaft wird demnach künftig eine jährliche Sonderförderung in der Höhe von 4 Mio. € erhalten. Für das Jahr 2020 werden rückwirkend 5 Mio. € ausgezahlt. Verwendet werden können die Fördermittel etwa für den Schutz jüdischer Einrichtungen, die Erhaltung von materiellem und immateriellem Kulturerbe, die Aufrechterhaltung organisatorischer Strukturen, den Dialog mit anderen Religionen, gesellschaftlichen Austausch und Jugendarbeit.

Mit Stimmeneinhelligkeit wurden von den BundesrätInnen die Klarstellungen im Ausschreibungsgesetz gebilligt, wonach besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, die bei Ausschreibungen verlangt werden, mit jener Arbeitsplatzbeschreibung übereinzustimmen haben, die vom zuständigen Ministerium für den öffentlichen Dienst aktuell genehmigt ist. Einhellig zur Kenntnis genommen wurde die EU-Jahresvorschau 2021 für die Bereiche Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport. (Fortsetzung Bundesrat) keg/fan

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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