Parlamentskorrespondenz Nr. 279 vom 11.03.2021

Bundesrat gibt grünes Licht für Ausweitung des Härtefallfonds für touristische VermieterInnen

Corona-Kurzarbeit, Aufstockung der Notstandshilfe und Sonderregelungen zum Freiwilligen Sozialjahr werden verlängert

Wien (PK) – Im Bundesrat nahm heute die Ausweitung des Härtefallfonds zur Unterstützung von touristischen VermieterInnen die letzte parlamentarische Hürde. Auch die Verlängerung der Corona-Kurzarbeit, der Aufstockung der Notstandshilfe und von Sonderregelungen zum Freiwilligen Sozialjahr passierte die Länderkammer.

Ausweitung des Härtefallfonds für touristische VermieterInnen einstimmig gebilligt

Nach einem einstimmigen Beschluss im Nationalrat gab auch der Bundesrat einhellig grünes Licht für die Ausweitung des Härtefallfonds zugunsten touristischer VermieterInnen. Nicht nur PrivatzimmervermieterInnen mit maximal zehn Gästebetten im eigenen Haushalt können künftig Zahlungen aus dem Fonds erhalten, sondern auch jene gewerblichen und sonstigen touristischen VermieterInnen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß Einkommensteuergesetz erzielen und dafür Nächtigungsabgaben abführen.

Silvester Gfrerer (ÖVP/S) zeigte sich erfreut, dass mit der Ausweitung eine Lücke geschlossen wird. Etwa 10.000 Betriebe im Land seien davon betroffen, der überwiegende Teil davon werde von Frauen gemanagt. Er hoffe daher, dass die Änderung den Frauen und ihren Familien zugutekomme. Auch Otto Auer (ÖVP/N) bezeichnete es als wichtig, dass alle Betriebe Zugang zu Unterstützungen haben. Die Privatzimmervermietung sei zwar ein kleiner, aber ein wichtiger Bereich. Denn die Betriebe seien meist im ländlichen Raum angesiedelt und würden dort wertvolle dezentrale Arbeitsplätze sichern, wodurch die Abwanderung gebremst werde.

Marco Schreuder (Grüne/W) bezeichnete die Änderung ebenfalls als erfreulich. Es habe im Vorfeld die Befürchtung gegeben, dass mit dem Gesetz indirekt große Plattformen wie "Airbnb" gefördert würden. Dem habe man einen Riegel vorgeschoben, so Schreuder. Er appellierte außerdem an die Bevölkerung, österreichische Buchungsplattformen zu nutzen. Günther Novak (SPÖ/K) drückte seine Zustimmung aus und betonte, dass es auch rückwirkend für alle ab November Betroffenen zu Auszahlungen komme. Er vermutete, dass mehr VermieterInnen betroffen seien als zuletzt angenommen und rechnete mit etwa 30.000 Betrieben.

Auch Tourismusministerin Elisabeth Köstinger legte dar, dass die Ermittlung der Zahl der Betroffenen und deren Abgrenzung, insbesondere zu Plattformen wie "Airbnb", schwierig sei. Deshalb habe es länger gedauert, bis eine haltbare rechtliche Lösung gefunden wurde. Diese liege nun vor. Nach dem Inkrafttreten werde die Richtlinie veröffentlicht, an der gerade gearbeitet werde, so die Ministerin.

Christoph Steiner (FPÖ/T) fand die Neuerung zwar positiv, betonte aber, dass dies von der FPÖ bereits seit Monaten gefordert wurde. ÖVP und Grüne sollten sich nicht mit fremden Federn schmücken, so Steiner. Er ortete weitere Lücken etwa bei SportartikelhändlerInnen und ZulieferInnen und brachte daher einen Entschließungsantrag ein, mit dem er Unterstützung für diese Unternehmen in Tourismusregionen forderte. Nach einer längeren Auszählung der Stimmen und Diskussion über das Abstimmungsprozedere lag schließlich Stimmengleichheit vor, der Antrag wurde somit nicht angenommen.

Corona-Kurzarbeit, Aufstockung der Notstandshilfe und Sonderregelungen zum Freiwilligen Sozialjahr verlängert

Auch die Verlängerung der Corona-Kurzarbeit, die mit einer Novelle zum Arbeitsmarktservicegesetz möglich wird, passierte den Bundesrat mehrheitlich. In Betrieben, die aufgrund eines Lockdowns geschlossen sind, kann somit die Arbeitszeit vorübergehend weiterhin auf 0% herabgesetzt werden. Auch die anderen Sonderregelungen des Modells, die in einer Richtlinie des AMS festgelegt sind, können über den März hinaus für weitere drei Monate beibehalten werden.

Ebenfalls mehrheitlich genehmigt wurde eine Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz, die insbesondere eine Aufstockung der Notstandshilfe auf die Höhe des Arbeitslosengeldes in den Monaten Jänner bis März bringt. Auch der Bezug von Arbeitslosengeld durch selbständig Erwerbstätige, die ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend eingestellt haben, aber nach wie vor als Selbständige pensionsversichert sind, wird bis Ende Juni verlängert. Und eine Unterbrechung der Altersteilzeit wird durch die Verlängerung bis Ende Juni weiterhin keine nachteiligen Auswirkungen auf die Leistungsansprüche der Betroffenen haben.

Einhellig gutgeheißen wurde die Verlängerung von weiteren Corona-Sonderregelungen. So kann noch bis Ende August durch eine Änderung des Freiwilligengesetzes ein außerordentliches Freiwilliges Sozialjahr angetreten werden.

Im Zuge der Debatte brachte die SPÖ zwei Entschließungsanträge ein. Ein Antrag zur Erhöhung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung wurde angenommen. Keine Mehrheit fand jedoch ein Antrag zur Umsetzung der "Aktion 40.000". (Fortsetzung Bundesrat) kar

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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