Parlamentskorrespondenz Nr. 306 vom 16.03.2021

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport legt Bericht zum COVID-19-Krisenbewältigungsfonds vor

Aktuelle Zahlen zu den Förderungen für Sportverbände, Kultureinrichtungen und KünstlerInnen

Wien (PK) – Im März 2020 wurde in Hinblick auf die finanziellen Herausforderungen der Corona-Pandemie beim Bundesminister für Finanzen der COVID-19-Krisenbewältigungsfonds eingerichtet und mit 28 Mrd. € ausgestattet. Der Fonds soll den Bundesministerien ermöglichen, die notwendigen finanziellen Mittel für ihre Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19 Krisensituation zur Verfügung zu stellen. Mit dem COVID-19-Transparenzgesetz wurden die Berichtspflichten des Finanzministeriums an die fachlich zuständigen BundesministerInnen übertragen. Diese sollen den inhaltlich zuständigen Ausschüssen des Nationalrats Bericht zu den COVID-19-Unterstützungsmaßnahmen erstatten. Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKKÖS) hat dazu nun seinen Bericht zum COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März bis Dezember und für Jänner 2021 vorgelegt (III-265 d.B.). Angeführt sind darin die Auszahlungen von Fondsmitteln nach Budgetuntergliederungen, die in der Zuständigkeit des Ressorts liegen. Die Zahlungen erfolgten dabei über Zuschüsse, Vergütungen von außerordentlichen Aufwendungen sowie in Form von Förderungen, die bei eigens eingerichteten COVID-19-Fonds beantragt werden konnten.

Unterdessen liegen ergänzend auch die Berichte des BMKKÖS zum COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Februar 2021 (III-281 d.B.), März 2021 (III-299 d.B.), April 2021 (III-327 d.B.), Mai 2021 (III-358 d.B.), Juni 2021 (III-379 d.B.) und Juli 2021 (III-398 d.B.), August 2021 (III-433 d.B.), September 2021 (III-458 d.B.), Oktober 2021 (III-490 d.B.), November 2021 (III-513 d.B.) und Dezember 2021 (III-540 d.B.) mit Aktualisierungen der geleisteten Zahlungen vor.

Unterstützungszahlungen der UG 17 - Öffentlicher Dienst und Sport

Im Rahmen des Budgetkapitels UG 17 Öffentlicher Dienst und Sport flossen im Berichtszeitraum März bis Dezember 2020 und Jänner 2021 zusätzliche Budgetmittel für die Bundessporteinrichtungen GesmbH und den Sportligen COVID-19-Fonds über den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds.

Im November 2020 wurde ein Gesellschafterzuschuss in der Höhe von € 1.815.984,45 an die Bundes-Sport GmbH ausbezahlt mit der Eigentümerweisung, diesen direkt an die Tochtergesellschaft Bundessporteinrichtungen GesmbH weiterzuleiten. Damit sollen Einnahmenausfälle ausgeglichen und der Fortbestand der Bundessporteinrichtungen GesmbH gesichert werden, damit diese ihren gesetzlichen Auftrag weiterhin erfüllen kann. Im Bundesvoranschlag sind für die Bundessporteinrichtungen aus dem Fonds weitere 1,5 Mio. € veranschlagt. Wie dem Bericht des BMKKÖS für Februar 2021 zu entnehmen ist, wurden seitens der Bundessporteinrichtungen GesmbH die im BVA 2021 veranschlagten COVID-19-Mittel bis Ende Februar noch nicht abgerufen. Laut den Folgeberichten sind die Mittel 2021 noch nicht abgerufen worden. Der Bericht für Dezember 2021 informiert darüber, dass der Betrag an die Bundes-Sport GmbH ausbezahlt wurde mit der Eigentümerweisung, diesen direkt an die Tochtergesellschaft Bundessporteinrichtungen GesmbH weiterzuleiten.

Der Sportligen COVID-19-Fonds erhielt aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds im Jahr 2020 insgesamt 35 Mio. €, ein Betrag in gleicher Höhe findet sich im Bundesvoranschlag (BVA) 2021. Er soll Einnahmenausfälle bei den sportlich tätigen Mitgliedern von antragsberechtigten Ligen ausgleichen. Ziel der Förderprogramme ist es, die bestehende Struktur im professionellen und halbprofessionellen Hochleistungssport der olympischen Mannschaftssportarten aufrechtzuerhalten und die Heranführung der Spieler an die Nationalmannschaften auf hohem Niveau zu gewährleisten, heißt es im Bericht. Die Bundes-Sport GmbH (BSG) wurde mit der Abwicklung und Umsetzung des Sportligen COVID-19-Fonds beauftragt.

In Förderphase 1 wurden für insgesamt 28 sportlich tätige Mitglieder Förderanträge aller acht Ligen in Höhe von 7.188.093,21 € eingereicht. In Phase 2 gingen Förderansuchen in Höhe von 10.115.703,17 € von sieben der acht antragsberechtigten Ligen ein, für insgesamt 45 sportlich tätige Mitglieder. Anträge für die Phase 3 des Fonds können seit 1. Jänner 2021 im Online-Fördermanagementsystem der BSG eingebracht werden, wobei im Jänner 2021 noch keine Anträge für Phase 3 eingereicht wurden. Die zugesagten und ausbezahlten Fördermittel an die antragsberechtigten Ligen durch die BSG betrugen per 31. Jänner 2021 insgesamt 12.094.743,48 €.

Im Rahmen des Sportligen COVID-19-Fonds wurden im Februar 2021 für die Phase 3 von drei Ligen Förderansuchen für insgesamt 28 sportlich tätige Mitglieder in der Höhe von 10.880.345,18 € bei der BSG eingebracht. Bis Ende März 2021 hatten bereits sieben der acht antragsberechtigten Ligen für insgesamt 51 sportlich tätige Mitglieder Förderansuchen in der Höhe von 15.533.952,26 € eingereicht. Bis Ende April 2021 gab es keine weiteren Veränderungen. Im Mai 2021 wurden dann wieder Förderansuchen von drei Ligen für insgesamt 19 sportlich tätige Mitglieder in der Höhe von 5.862.241,77 € für eine Phase 4 der Förderungen bei der BSG eingebracht. Mit Ende Juni 2021 waren es sieben Ligen, die für 50 sportlich tätige Mitglieder Förderansuchen in Höhe von 16.626.291,70 € eingebracht hatten. Beginn der Phase 5 des Sportligen COVID-19-Fonds war der 1. Juli 2021. Im Juli wurden aber noch keine Anträge bei der SBG eingebracht, ist dem entsprechenden Monatsbericht zu entnehmen.

Mit Ende August ergab sich folgender Stand der ausbezahlten Fördermittel an die antragsberechtigten Ligen: Phase 1 (abgeschlossen) 4.359.738,44 €, Phase 2 (abgeschlossen) 7.735.005,04 €, Phase 3 (abgeschlossen) 14.129.746,01 € und für die noch laufende Phase 4 17.093.963,43 €, wovon 9.482.085,53 € im August 2021 ausbezahlt worden waren. Für die Phase 5 waren im selben Monat Förderansuchen von fünf Ligen für insgesamt 42 sportlich tätige Mitglieder in der Höhe von 12.405.810,76 € eingereicht worden, aber noch keine Auszahlungen erfolgt. Damit belief sich die Gesamtsumme der per 31. August 2021 ausbezahlten Fördermittel des Sportligen COVID-19-Fonds auf 43.318.452,92 €. Diese Summe blieb bis 30. September 2021 unverändert, allerdings erhöhten sich die bis dahin eingelangten Förderansuchen auf 12.642.818,90 €, eingebracht von sieben Ligen für 48 sportlich tätige Mitglieder.

Der Monatsbericht für Oktober 2021 berichtet über den Abschluss der Phase 5, in der sieben der acht antragsberechtigten Ligen für insgesamt 48 sportlich tätige Mitglieder Förderansuchen in der Höhe von 12.4999,299,41 € eingereicht haben. Damit betrugen die Auszahlungen aller fünf Phasen 55.817.752,33 €, wobei Rückforderungen von 191.291,70 € aus den Phasen 1 und 2 rückgefordert worden waren.

Der Novemberbericht 2021 und der Dezemberbericht weisen keine weiteren Veränderungen dieser Zahlen aus. Neu hinzugekommen ist mit dem Bericht für November der Sportbonus, der dem Mitgliederrückgang von Sportvereinen entgegensteuern soll und der mit 4,5 Mio. € aus dem Krisenbewältigungsfonds dotiert wurde. Bis Mitte November hatten 223 Vereine für 36.879 neue Mitglieder Anträge über insgesamt 1.801.952,39 € für die Phase 1 eingebracht, wobei noch keine Auszahlungen erfolgt waren. Der Folgebericht hält fest, dass die Förderungen in der beantragten Höhe im Dezember 2021 ausbezahlt wurden.

Der NPO-Unterstützungsfonds

Ebenfalls in der UG 17 Öffentlicher Dienst und Sport finden sich die Mittel des Non-Profit-Organisationen-Unterstützungsfonds, der aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds mit 322 Mio. € dotiert wurde (320 Mio. € für Tranfers, 2 Mio. € für Abwicklungskosten). Im BVA 2021 sind für den Fonds weitere 315 Mio. € veranschlagt. Der NPO-Unterstützungsfonds leistet Hilfszahlungen für Organisationen aus allen gesellschaftlichen Bereichen, kirchliche Organisationen und Freiwillige Feuerwehren sowie nachgeordnete Organisationen. Weitere Details zur Einrichtung des Fonds und seiner Arbeitsweise sind den bereits vorliegenden Berichten des Bundesministeriums für Kunst, Kultur und öffentlichen Sport zum NPO-Unterstützungsfonds zu entnehmen.

Laut dem Bericht für Jänner 2021 (III-252 d.B.) wurden seit 8. Juli 2020 vom NPO-Fonds 18.749 Förderzusagen gegeben. Die durchschnittliche Höhe der Förderzusage lag bei 17.916 €. 98,7% der Zusagen lagen unter 200.000 €. Rund 47% der Anträge stammen aus den zwei Sektoren Sport (28,6%) sowie Kunst und Kultur (18,1%). Auf sie entfielen 28% des Antragsvolumens und Auszahlungen in Höhe von rund 90 Mio. € (Sport: 53,3 Mio. €, Kunst und Kultur: 36,2 Mio. €).

Hohe Anteile am Auszahlungsvolumen waren auch in den Sektoren Gesundheit, Pflege, Soziales (46,3 Mio. €), Religion und kirchliche Zwecke (44 Mio. €) - wobei hier Überschneidungen mit den anderen Bereichen, wie Hilfsorganisationen im Sozial- oder Gesundheitsbereich, inkludiert sind - sowie Weiterbildung und Bildung (42,5 Mio. €) gegeben. Insgesamt wurde über den NPO-Unterstützungsfonds bisher ein Fördervolumen von 335,7 Mio. € zugesagt. Zur Zeit der Berichtslegung seitens des BMKÖS mit Stand Ende Jänner waren bereits 276,9 Mio. € ausbezahlt.

Am Ende des Folgemonats Februar (III-273 d.B.) wurden über den NPO-Unterstützungsfonds bereits Fördermittel in der Höhe von 284,9 Mio. € ausbezahlt und 342,7 Mio. € zugesagt. Die durchschnittliche Höhe der 18.999 Förderzusagen lag bis zu diesem Zeitpunkt bei 18.038 €, wovon rund 47% aus den zwei Sektoren Sport (28,8%) sowie Kunst und Kultur (18,1%) stammen. Auf diese Anträge entfielen 29,4% des gesamten Antragsvolumens und Auszahlungen in Höhe von 54,3 Mio. € für Sport und 36,9 Mio. € für Kunst und Kultur. Die Fördersumme für den Sektor Gesundheit, Pflege, Soziales betrug bis dahin 49 Mio. €, für Religion 44,5 Mio. € und für Bildungsmaßnahmen 43,7 Mio. €.

Unterdessen liegen eigene Monatsberichte zum NPO-Unterstützungsfonds vor, beginnend mit März 2021 (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 511/2021).

Unterstützungszahlungen der UG 32 – Kunst und Kultur

Im Rahmen der Budgetuntergliederung 32 Kunst und Kultur wurden aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds Mittel für den Bundestheater-Konzern, die Bundesmuseen inklusive Österreichische Nationalbibliothek und die Leopold-Museum-Privatstiftung bereitgestellt sowie der COVID-19-Fonds des Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF) und der Überbrückungsfonds für selbstständige Künstlerinnen und Künstler dotiert.

Bundestheater-Konzern

Die Bundestheater erhielten 2020 zur Abfederung der durch die COVID-19-Krise entstandenen Einnahmenausfälle und Mehrkosten aus den Mittel des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds eine COVID-19-Sonderzahlung von 10,39 Mio. €. Die Wiener Staatsoper erhielt 8,1 Mio. €, das Burgtheater 1,005 Mio. € und die Volksoper Wien 1,285 Mio. €. Diese Mittel flossen zusätzlich zur regulären Basisabgeltung und den sonstigen Budgetmitteln der UG 32, um die Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages der Bühnengesellschaften des Bundestheaterkonzerns sicherzustellen und ihnen kurzfristige Planungssicherheit zu geben, heißt es im Bericht. Mit Stand Februar 2021 gab es noch keine weiteren Zahlungen an die Bundestheater, dasselbe galt für März, April und Mai 2021.

Im Juni 2021 wurden vom BMF weitere Mittel in Höhe von 8 Mio. € genehmigt, deren Zuteilung nach der Vorlage des Verteilungsvorschlags der Bundestheater-Holding GmbH erfolgt, ist den Monatsberichten für Juni und Juli 2021 zu entnehmen. Auch in den Monaten August 2021 war die Zuteilung noch nicht erfolgt. Im September 2021 erfolgten Auszahlungen an die Volksoper Wien, die damit insgesamt 3,75 Mio. € erhalten hatte. Die Gesamtsumme der Hilfszahlungen lag damit bei 12,85 Mio. €. Im Oktober und November 2021 ergaben sich keine weiteren Änderungen, allerdings wurde die Auszahlung der ausstehenden 5,54 Mio. € wurde für Dezember angekündigt. Der Dezemberbericht bestätigt, dass sie erfolgt ist.

Bundesmuseen und Österreichische Nationalbibliothek

Für die österreichischen Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) wurden 2020 Sonderzahlungen in Höhe von 23,139 Mio. € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bereitgestellt. An die Albertina gingen 6,2 Mio. €, an das Belvedere 6,2 Mio. €, an das Kunsthistorische Museum 6,4 Mio. €, an das Museum für angewandte Kunst 0,5 Mio. €, an das Museum moderner Kunst 0,539 Mio. €, an das Naturhistorisches Museum 2,4 Mio. €, ans Technische Museum 0,5 Mio. € und an die Österreichische Nationalbibliothek 0,4 Mio. €. Die Sonderzahlungen sollen die Folgen der temporären Schließungen der Einrichtungen abfedern. Mit Berichtsstand Februar 2021 waren noch keine weiteren Auszahlungen erfolgt, ebenso mit Stand Ende März 2021 und Ende April 2021. Im Mai 2021 wurden vom BMF nochmals Mittel in Höhe von 9 Mio. € zur Anweisung für Juni 2021 genehmigt. Der Folgebericht für Juni weist auf die bereits erfolgte Auszahlung hin. Damit waren bis Ende des Berichtsmonats insgesamt 32,139 Mio. € an diese Bundeskultureinrichtungen gegangen. Die Berichte für Juli, August, September und Oktober 2021 zeigen hier keine Veränderungen, ebenso der Bericht für November. Dieser verweist allerdings auf die Genehmigung von weiteren 7,5 Mio. €, mit vorgesehener Auszahlung im Dezember 2021. Der Dezemberbericht verweist darauf, dass die Auszahlung erfolgt ist.

Eine Sonderzahlung erhielt 2020 auch die Leopold-Museum-Privatstiftung. Aufgrund der Corona-Krise und der damit verbundenen temporären Schließung des Leopold Museums galt es, deren wirtschaftlichen Fortbestand zu sichern. Durch Auszahlung einer COVID-19-Sonderzahlung von 1 Mio. € aus dem Krisenbewältigungsfonds wurde die Liquidität der Stiftung gesichert. Mit Stand Ende Februar, Ende März und Ende April 2021 hatte die Leopold-Museum-Privatstiftung noch keine weiteren COVID-bedingten Zahlungen erhalten. Im Mai 2021 genehmigte das BMF weitere Mittel in Höhe von 1 Mio. €, die bei Berichtslegung noch nicht ausbezahlt waren. Der Monatsbericht Juni 2021 führt an, dass die Auszahlung voraussichtlich im Juli erfolgen wird. Der Bericht für Juli 2021 bestätigt, dass diese Auszahlung erfolgt ist. Der Stand, wonach die Leopold-Museum-Privatstiftung insgesamt 2 Mio. € aus den Mitteln des COVID-19 Krisenbewältigungsfonds erhalten hatte, war auch mit August, September und Oktober unverändert. Der Novemberbericht 2021 ergänzt, dass 1 Mio. € zusätzlich genehmigt wurden, um im Dezember zur Auszahlung zu kommen, was laut Dezemberbericht auch der Fall war.

COVID-19-Fonds des Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF)

Als Ergänzung zu den bisher möglichen Unterstützungsmöglichkeiten des KSVF wurde für die Kalenderjahre 2020 und 2021 der COVID-19-Fonds zur Abfederung von COVID-19-bedingten Einnahmenausfällen eingerichtet. Damit sollen Personengruppen erfasst werden, die nicht nach den Richtlinien der Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler (SVS) und des Härtefallfonds (WKO) anspruchsberechtigt sind. Der Fonds, der mit 20 Mio. € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds dotiert ist, soll rasche Hilfe sicherstellen, wobei zusätzlich zu KünstlerInnen auch KulturvermittlerInnen diese Beihilfe beantragen können.

Die Phase 1 dieses COVID-19-Fonds mit einer jeweiligen Soforthilfe von 1.000 € endete mit 2. Juli 2020. Seit 10. Juli 2020 war es möglich, Anträge für die Beihilfe der Phase 2 zu stellen. Mit 11. Dezember 2020 wurde die Beihilfe für die Phase 2 durch einen Lockdown-Zuschuss um 500 € erhöht und betrug daher einmalig maximal 3.500 €. Phase 2 endete mit 31. März 2021.

Seit 15. Jänner 2021 ist es möglich, Anträge für die Beihilfe der Phase 3 zu stellen. Positiv bewilligte Ansuchen erhalten eine Beihilfe in Höhe von einmalig 1.500 €. Die gesamten Auszahlungen des KSVF lagen mit 31. Jänner 2021 in Höhe von 14.356.500 €. Mit Ende April 2021 wurde die Phase 3 bis 30. Juni 2021 verlängert, die Beihilfe beträgt maximal 3.000 €.

Mit 28. Februar 2021 lagen die gesamten Auszahlungen des KSVF bei 17.179.000 €, was ein Plus von 2,823 Mio. € gegenüber Jänner bedeutet. Bis 31. März 2021 hatte der KSVF insgesamt 19.815.500 € ausbezahlt, also weitere 2,637 Mio. € gegenüber dem Vormonat.

Dem Monatsbericht zum COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für April 2021 ist zu entnehmen, dass der KSVF bis 30. April insgesamt 26.028.500 € ausbezahlt hatte, was gegenüber dem Märzbericht ein Plus von 6,213 € darstellt. Mit Ende Mai 2021 waren weitere 1,236 Mio. € ausbezahlt worden, womit die Gesamtauszahlungen zu diesem Zeitpunkt bei 27.264.400 € lagen. Laut dem Monatsbericht für Juni 2021 waren bis Ende des Berichtsmonats von insgesamt 5.899 in der Phase 3 gestellten Anträgen 4.066 bewilligt und 523 in Vorbereitung, 208 wurden abgelehnt. Die Auszahlungen hatten sich gegenüber Mai um 912.350 € auf 28.176.750 € erhöht. Der Bericht für Juli 2021 führt an, dass für die bis 30. Juni 2021 laufende Phase 3 von 5.5.910 gestellten Anträgen 4.294 bewilligt worden waren. Insgesamt waren für diese Phase zum Berichtszeitpunkt 12.814.500 € ausbezahlt worden. Seit Beginn der Maßnahmen hatte der KSVF mit 31. Juli 2021 28.914.350 € ausbezahlt, ein Plus von 737.600 € gegenüber dem Junibericht. Bis Ende August hatten sich die Zahlungen der Phase 3 auf 12.826.500 € erhöht, dazu kamen Zahlungen der Phase 4 von 798.000 €.

Der Bericht für September 2021 bringt ein Update der Zahlungen des COVID-19-Fonds des KSVF der Phasen 1 bis 4. In Phase 1 hatte es 2.188 bewilligte Anträge und Auszahlungen von 2.134.000 €. Die Phase 2 verzeichnete 4.262 bewilligte Anträge, für die 13.956.200 € ausgezahlt wurden. In Phase 3 mit 4.332 Bewilligungen flossen 12.931.500 €. Die Phase 4 für das dritte Quartal 2021, die ab 2. August 2021 beantragt werden konnte, verzeichnete bis 30. September 2021 2010 Anträge, von denen 1.336 bewilligt, 15 abgelehnt und 147 in Vorbereitung waren, und Auszahlungen von 1.268.000 €. Damit waren mit diesem Stichtag vom Fonds 30.289.700 € ausbezahlt worden.

Die Berichte für Oktober und November 2021 bringen Updates zur Phase 4. Demnach waren die Auszahlungen dieser Phase bis Oktober auf 1,54 Mio. € und mit Ende November 2021 auf 1,933 Mio. € für 1.945 bewilligte Anträge gestiegen. Die Gesamtauszahlungen des Fonds der Phase 4 lagen damit zum Stichtag des Berichts bei 30,951 Mio. €.

Der Bericht für Dezember ergänzt, dass die Phase 4 mit 6. Dezember 2021 auf 1.500 € aufgestockt wurde und ab 17. Jänner 2022 Anträge bis 30. Juni 2022 für die Beihilfe der Phase 5 in der Höhe von einmalig 1.000 € gestellt werden können. Mit 4. Jänner 2022 lagen die gesamten Auszahlungen des KSVF für Phase 4 bei 32,862 Mio. € für 2.643 bewilligte Anträge, was ein Plus von 1,911 Mio. € gegenüber dem Novemberbericht bedeutet.

Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler

Beim BMKKÖS wurde auch ein Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler eingerichtet, der anfänglich mit 90 Mio. € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds dotiert war und in weiterer Folge aufgestockt wurde. Der Fonds unterstützt KünstlerInnen, die durch die Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 besonders betroffen sind. Details dazu sind den Monatsberichten des Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler zu entnehmen, die bereits vorliegen (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1271/2021).

Förderpaket "Neustart Kultur"

Der Monatsbericht des BMKKÖS zum COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für April 2021 führt auch erstmals das mit 20 Mio. € aus dem Krisenbewältigungsfonds dotierte Paket "Neustart Kultur" an. Dieses Paket solle die Kulturbranche auf dem Weg zurück in die Normalität begleiten, heißt es dazu seitens des Ressorts. Nach dem Abschluss der ersten Förderausschreibungen wurden im Mai die ersten Auszahlungen geleistet. Zum Zeitpunkt der Berichtlegung lagen aber noch keine Kennzahlen zum Fördervolumen oder sonstige Kennzahlen vor.

Der Monatsbericht Mai 2021 nennt bereits Details zum Anlaufen der Förderaktion. Im Paket #1 "Von der Bühne zum Video" sind 2 Mio. € für die Umsetzung und Zugänglichmachung von Bühnenformaten per Video-Stream vorgesehen. Von insgesamt 293 Anträgen wurden bis Ende Mai 153 abgelehnt, 4 hatten eine Zusage erhalten, 136 waren bewilligt worden und hatten bereits Auszahlungen von insgesamt 957.900,00 € erhalten. Das entspricht einer durchschnittlichen Auszahlung je Bewilligung von 14.285,71 €. Die Anträge der Pakete #2 bis #4 waren zum Berichtszeitpunkt bereits in Bearbeitung, Paket #5 befand sich noch in der Ausschreibungsphase.

Mit Stand Ende Juni 2021 waren über das Paket #1 "Von der Bühne zum Video" 140 der insgesamt 293 Anträge bewilligt und dafür Auszahlungen von 1,957 Mio. € getätigt worden. Die durchschnittliche Summe pro Bewilligung lag damit bei 13.978,57 €.

Die Phase 1 von Paket #2 "Perspektiven.Innovation.Kunst", das mit einem Volumen von 2 Mio. € neue künstlerische Formate fördert, die in keines der konventionellen Förderschemata passen, war mit Ende Juni 2021 weitgehend abgeschlossen. Mit Stichtag 30. Juni 2021 waren von 582 Anträgen 62 bewilligt und 310.000 € ausbezahlt worden. 16 Anträge waren in Vorbereitung und 504 bereits abgelehnt. Mit Ende Juli 2021 waren von den gestellten Anträgen 76 bewilligt, zwei in Vorbereitung und 504 abgelehnt worden. Zum Stichtag 31. Juli waren 380.000 € bereits ausgezahlt, was einem Durchschnitt von 5.000 € pro Förderung entspricht.

Für das Paket #3 "Frischluft. Förderung für Outdoorprojekte", das mit einem Volumen von 2 Mio. € die Umsetzung von kulturellen Angeboten im Freien, also "Corona-sicherere" Formate fördern soll, waren insgesamt 550 Anträge eingegangen, davon wurden 94 bewilligt und 456 abgelehnt. Zum Berichtszeitpunkt waren noch keine Zahlungen erfolgt.

Für Paket #4 "Förderung für Investitionen" waren bis Ende Juni 55 Anträge eingegangen und in Bearbeitung, die Einreichfrist lief noch weiter. Für das ebenfalls noch laufende Paket #5 Publikumsgewinnung (Call PUBLIKUM) waren mit Ende Juni 2021 10 Anträge eingegangen. Diese Zahl hatte sich bis zum Ende der Ausschreibung am 15. Juli auf 189 erhöht. Bis Ende Juli 2021 waren damit über das Neustart-Paket 2,38 Mio. € geflossen. Der Bericht für August 2021 verzeichnet weitere 1,146 Mio. € an Auszahlungen des Pakets, insgesamt also 3,526 Mio. €. Bis Ende September 2021 hatten sich die Zahlungen um weitere 2,459 Mio. € auf 5,598 € erhöht.

Der Bericht für September 2021 führt auch den nach dem Kunstförderungsgesetz eingerichteten und mit 10 Mio. € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds dotierten "Fonds für besondere Förderung im Zusammenhang mit COVID-19" an. Dieser soll der Struktursicherung der österreichischen Kulturlandschaft dienen. Zum Berichtszeitpunkt war das Auswahlverfahren noch nicht abgeschlossen und es hatte keine Auszahlungen gegeben.

Den Berichten für Oktober und November 2021 ist zu entnehmen, dass die 2 Mio. € des Pakets #1 vollständig ausbezahlt wurden. Zu den Auszahlungen der 1. Stufe von Paket #2 kamen im November 2021 Auszahlungen für die 2. Stufe. 26 bewilligte Projekte hatten 135.000 € erhalten. Mit Ende Dezember 2021 waren in der Stufe 2 für diese Projekte insgesamt 2.179.170 € ausbezahlt.

Im Oktober 2021 begannen die Auszahlungen für Paket #3, zu Monatsende lagen sie für 94 Bewilligungen bei 1,86 Mio. € und Ende November bei 1,9 Mio. €. Bis Ende Dezember stiegen die Auszahlungen auf 2 Mio. €. Für Paket #4 erfolgten im Oktober keine Auszahlungen, der Bericht für November 2021 verweist auf 337 bewilligte Anträge, die bereits 4,85 Mio. € erhalten hatten. Bis Ende Dezember 2021 stiegen die Auszahlungen auf 9.296.681 €. Im Rahmen von Paket #5 wurden 156 Anträge bewilligt. Die Zahlungen dafür lagen Ende Oktober bei rund 3,88 Mio. € und Ende November bei 3,97 Mio. €. Bis 30. Dezember 2021 war das gesamte Fördervolumen von 4 Mio. € ausbezahlt.

Der nach dem Kunstförderungsgesetz eingerichtete "Fonds für besondere Förderung im Zusammenhang mit COVID-19" verzeichnete im Oktober 115 und im November insgesamt 279 eingegangene Anträgen, für die der Beginn der Zahlungen nach Abschluss der Jurysitzungen im Dezember 2021 angekündigt wurde. Dem Dezemberbericht ist zu entnehmen, dass für 188 bewilligte Anträge bis zum Berichtsstichtag 2,977 Mio. € ausbezahlt wurden. (Schluss) sox/fan