Parlamentskorrespondenz Nr. 341 vom 22.03.2021

Parlament: TOP im Nationalrat am 25. März 2021

Verlängerung der Gutscheinregelung für Kultur- uns Sportveranstaltungen, Homeoffice-Paket, Grüner Pass, Klimaticket

Wien (PK) – Das Plenum am Donnerstag startet mit einer Fragestunde mit Kultur- und Sportminister Werner Kogler. An diesem Tag sollen zudem die coronabedingte Gutscheinregelung für Kunst-, Kultur- und Sportereignisse verlängert sowie das Homeoffice-Paket um den noch ausstehenden arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Teil komplettiert werden. Auf der Tagesordnung stehen zudem die umstrittenen Änderungen des Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetzes samt rechtlicher Grundlagen für den Grünen Pass. Auch die gesetzlichen Grundlagen für das österreichweite Klimaticket zur uneingeschränkten Nutzung des öffentlichen Verkehrsangebots könnten an diesem Tag beschlossen werden.

Fragestunde

Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr mit einer Fragestunde mit dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Werner Kogler.

Kunst- und Kulturveranstaltungen: Verlängerung der Gutscheinregelung

Als Hilfe für den Veranstaltungsbereich sollen Gutscheine, die für entfallene Veranstaltungen im Bereich Kunst, Kultur und Sport ausgegeben wurden, falls nötig bis Ende 2023 gültig bleiben. Dazu haben ÖVP und Grüne einen Initiativantrag eingebracht, der entsprechende Änderungen im Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz vorsieht. Die Frist für die Rückzahlung von Gutscheinen soll je nach Ausgabezeit mit Ende 2022 oder Ende 2023 festgelegt werden.

Ein Entschließungsantrag von ÖVP und Grünen zielt auf einen längerfristigen Maßnahmenplan für Kunst und Kultur nach Ende der aktuellen Corona-Krise ab. Darin wird der Bundesminister für Kunst und Kultur ersucht, gemeinsam mit relevanten Gruppen einen solchen Plan für einen starken heimischen Kunst- und Kultursektor nach der COVID-19-Krise auszuarbeiten. Auf Basis der in der aktuellen Krise neu gewonnenen Erkenntnisse müssten auch nachhaltige Entwicklungen eingeleitet werden, um bereits seit Längerem bestehende Probleme zu lösen.

Aller Voraussicht nach keine Mehrheit im Plenum werden Forderungen von SPÖ und NEOS nach klaren Vorgaben für eine Öffnung sowie Planungssicherheit für Kulturveranstaltungen bekommen. Die SPÖ urgiert rechtzeitig klare Regelungen für Kulturbetriebe, um ihnen eine Perspektive zu bieten, wie sie nach dem Lockdown wieder den Betrieb aufnehmen können. Die NEOS betonen in einem Antrag, dass die Kulturbranche Gewissheit brauche, unter welchen Umständen welche Art von Veranstaltungen möglich sein wird. Ebenso abgelehnt wird wahrscheinlich eine FPÖ-Forderung nach Bestandsgarantien für Bundesmuseen und Bundestheater.

Freiwilliges Kulturjahr

Die SPÖ will das Freiwillige Sozialjahr auf den Kulturbereich ausweiten. Mittels Entschließungsantrag fordert die Oppositionsfraktion, das Freiwillige Kulturjahr in Österreich zu einer regulären Einrichtung zu machen. Junge Menschen könnten dadurch Einblick in den Kulturbetrieb bekommen und die demokratisch wichtige Funktion von Kunst würde gestärkt. Auch hier empfiehlt der Kulturausschuss eine Ablehnung.

Einrichtung einer Vertrauensstelle zur Verhinderung von Machtmissbrauch

Basierend auf einem SPÖ-Antrag nach Maßnahmen zur Verhinderung von Machtmissbrauch und sexuellem Missbrauch in Kulturinstitutionen und kulturellen Ausbildungseinrichtungen sprechen sich ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS für die Einrichtung einer auch den Sportbereich umfassenden Vertrauensstelle aus. Diese gemeinsame Stelle für die Bereiche Kunst und Kultur sowie Sport soll Konsequenzen setzen können. Dadurch werde es ermöglicht, Förderungen bei Verfehlungen einzustellen.

Bundesweite Harmonisierung des Arbeitsrechts für Land- und ForstarbeiterInnen

Das 189 Seiten starke Landarbeitsgesetz 2021 bringt eine bundesweite Harmonisierung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Land- und ForstarbeiterInnen und soll ab 1. Juli die derzeit noch geltenden Landarbeitsordnungen der Länder ersetzen. Es enthält unter anderem Bestimmungen über den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverträgen, zulässige Arbeitszeiten, Urlaubs- und Entgeltansprüche, Homeoffice, die Einrichtung von Betriebsräten, Maßnahmen zum Arbeitnehmerschutz, Leiharbeit und die Gleichbehandlung von Frauen. Auch datenschutzrechtliche Vorgaben und die Festlegung von Strafen im Falle von Gesetzesverstößen sind Teil des Entwurfs.

An den schon bisher bundesweit geltenden Regelungen wird sich im Wesentlichen nichts ändern. So wurden etwa die erst 2018 eingeführten neuen Arbeitszeitregeln – einschließlich der Karfreitagsregelung aus 2019 – weitgehend übernommen. Neu ist allerdings, dass Überstunden in Zeiten von Arbeitsspitzen vom Arbeitnehmer bzw. von der Arbeitnehmerin dann sanktionslos abgelehnt werden können, wenn sie am Tag 11 Stunden bzw. in der Woche 52 Stunden überschreiten, was die Grünen als Errungenschaft verbuchen. Die zusätzlichen ein oder zwei Feiertage, die es in manchen Bundesländern gibt, bleiben dort jeweils erhalten.

Dort, wo sich die Landarbeitsordnungen voneinander unterschieden haben, habe man eine sinnvolle und für alle Länder unproblematische Lösung gesucht, heißt es in den Erläuterungen.

Gänzlich neu geschaffen wird mit dem Gesetz das Instrument des "Arbeitgeberzusammenschlusses". Damit will die Regierung insbesonders kleinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit eröffnen, ArbeitnehmerInnen unter bestimmten Auflagen gemeinsam zu beschäftigen. Die Vollziehung des Landarbeitsgesetzes wird grundsätzlich weiterhin den schon jetzt zuständigen Landesbehörden obliegen.

Die Harmonisierung der Bestimmungen wurde im Ausschuss von allen Fraktionen begrüßt. Die SPÖ sieht aber einige gröbere Mängel im Gesetz und stimmte daher als einzige Partei dem Entwurf nicht zu. Sie kritisierte in diesem Zusammenhang auch, dass dieser in manchen Punkten vom ursprünglichen Ministerialentwurf abweiche.

Arbeits- und Sozialversicherungsrechtlicher Teil des Homeoffice-Pakets

Bereits Ende Februar hat der Nationalrat den steuerrechtlichen Teil des Homeoffice-Pakets beschlossen, nun steht der arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Teil zur Diskussion. Mit der Sammelnovelle wird unter anderem festgelegt, dass Homeoffice dann vorliegt, wenn die Arbeitsleistungen "in der Wohnung" erbracht werden und darüber eine (schriftliche) Vereinbarung zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn getroffen wurde. Damit wird das Freiwilligkeitsprinzip unterstrichen. Genauer definiert wird der Begriff der Wohnung nicht, ÖVP und Grünen zufolge sollen dazu aber jedenfalls auch etwaige Nebenwohnsitze oder die Wohnung naher Angehöriger zählen. Ein Arbeitsplatz in einem öffentlichen Coworking-Space ist hingegen nicht umfasst.

Im Falle von regelmäßigem Homeoffice hat der Arbeitgeber die erforderlichen digitalen Arbeitsmittel wie etwa einen Laptop oder notwendige Datenverbindungen bereitzustellen bzw. einen angemessenen Kostenersatz zu leisten. Weder für überlassene digitale Arbeitsmittel noch für ein jährliches Homeoffice-Pauschale bis zu einer Höhe von 300 € sollen Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Im Arbeitsverfassungsgesetz wird eine rechtliche Grundlage für Betriebsvereinbarungen zum Bereich Homeoffice geschaffen.

Gelöst werden kann eine unbefristet abgeschlossene Homeoffice-Vereinbarung von beiden Seiten zu Ende eines Kalendermonats mit einer Frist von einem Monat, sofern wichtige Gründe vorliegen. Zudem wird festgelegt, dass die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes sowie andere Arbeitnehmerschutzbestimmungen auch bei Homeoffice uneingeschränkt gelten. Allerdings dürfen ArbeitsinspektorInnen Privatwohnungen nicht betreten, außer sie werden vom Arbeitnehmer ausdrücklich um eine Besichtigung des Arbeitsplatzes gebeten.

Die seit 11. März 2020 geltende Bestimmung, wonach Unfälle auch dann Arbeits- bzw. Dienstunfälle sind, wenn sie sich im Homeoffice ereignen, wird ins Dauerrecht übergeführt. Außerdem wird mit dem Gesetzespaket auch die Haftungsfrage im Falle einer Beschädigung von im Homeoffice verwendeten Arbeitsmitteln geregelt. Die Bestimmungen sollen mit 1. April in Kraft treten.

Im Ausschuss wurde das Gesetz von einem Großteil der Abgeordneten begrüßt, auch wenn vereinzelt Kritik an manchen Punkten und an der späten Vorlage geäußert wurde. Lediglich die NEOS verweigerten dem Gesetz die Zustimmung. Weiter am Leben vorbei könne man ein Gesetz nicht schreiben, merkten sie zum Entwurf an und hinterfragten etwa die Notwendigkeit, Homeoffice schriftlich festzulegen. Zudem vermissen sie Regelungen für "Mobile Office".

Mit dem Gesetz miterledigt ist ein Entschließungsantrag der SPÖ zum Thema Homeoffice.

BUAG-Novelle bringt Änderungen beim Überbrückungsgeld und bei der Finanzierung der Schlechtwetterentschädigung

Die geplante Novellierung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) sowie begleitende Gesetzesänderungen gehen auf einen gemeinsamen Antrag von ÖVP, SPÖ und Grünen zurück, der wiederum über weite Strecken auf einer Sozialpartnereinigung beruht. Das Gesetzespaket bringt unter anderem verschiedene Änderungen beim Überbrückungsgeld, eine Art Frühpension für BauarbeiterInnen. So kann der Bezug von Überbrückungsgeld künftig bei erneuter Beschäftigung beim letzten Arbeitgeber einmalig unterbrochen werden. Zudem wird zur Berechnung des Überbrückungsgeldes der Lohn der letzten fünf Jahre und nicht nur des letzten Jahres herangezogen. Auch verschiedene Maßnahmen zur Verhinderung von Sozialbetrug und Lohndumping in der Baubranche sind Teil des Entwurfs, etwa was Scheinentsendungen und den Informationsaustausch zwischen verschiedenen Kontrollbehörden betrifft.

Im Sozialausschuss wurden in den Entwurf überdies ergänzende Bestimmungen eingebaut, um akute Finanzierungslücken im Bereich der Schlechtwetterentschädigung für BauabeiterInnen zu schließen und diesen Sachbereich langfristig finanziell abzusichern. So werden heuer unter anderem Zahlungen der Pensionsversicherungsanstalt an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) zur teilweisen Finanzierung des Überbrückungsgeldes in den Schlechtwettertopf umgeleitet. Ab 2022 wird die Finanzierung dann systematisch umgestellt, wobei künftig rund 13 Mio. € pro Jahr aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik in die Schlechtwetterentschädigung fließen sollen. Zur Umsetzung des Vorhabens muss auch das ASVG geändert werden.

Abgelehnt wurde die Gesetzesnovelle im Ausschuss nur von den NEOS. Er hält den erleichterten Zugang zum Überbrückungsgeld für ein falsches Signal. Zudem gehen die von den Sozialpartnern getroffenen Vereinbarungen ihrer Meinung nach zu Lasten Dritter, etwa in Form von höheren Baukosten für die öffentliche Hand und private Bauherren. Die FPÖ begrüßte hingegen die Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping sowie die günstigeren Regelungen für BauarbeiterInnen.

Einkommenstransparenz und Erstellung einer Zeitverwendungsstudie

Im Gleichbehandlungsausschuss weiterberaten werden soll über zwei SPÖ-Anträge, die zum einen auf mehr Einkommensgerechtigkeit im Berufsleben und zum anderen auf die Durchführung einer Zeitverwendungsstudie abzielen. So geht die SPÖ davon aus, dass durch mehr innerbetriebliche Gehaltstransparenz eine Diskriminierung von Frauen erschwert würde, und schlägt in diesem Sinn ein Einkommenstransparenzgesetz vor. Die Zeitverwendungsstudie soll der SPÖ zufolge im Gleichklang mit den für 2020 bis 2022 geplanten EU-weiten Erhebungen durchgeführt werden und einen Fokus darauf richten, wieviel unbezahlte Arbeit von Frauen durchgeführt wird.

Unterschiedliche Bewertungen des AMS-Algorithmus zu Arbeitsmarktchancen

Die FPÖ hat einen negativen Bescheid der Datenschutzbehörde zum umstrittenen Arbeitsmarktchancen-Assistenzsystem (AMAS) des AMS zum Anlass genommen, um Konsequenzen zu fordern. Sie ortet einen "Datenschutz-Skandal" und drängt darauf, den Einsatz derartiger Algorithmen künftig zu unterbinden. Die Koalitionsparteien halten den Antrag allerdings für überholt, da der Bescheid der Datenschutzbehörde mittlerweile vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben wurde. Die Debatte darüber wird aber wohl weitergehen, zumal die Parteien sehr unterschiedliche Meinungen zum Assistenzsystem haben.

Laut Arbeitsminister Martin Kocher ist die Anwendung des Algorithmus derzeit wegen der laufenden datenschutzrechtlichen Überprüfung ausgesetzt. Gleichzeitig betonte er, dass der Algorithmus lediglich als Unterstützung für die MitarbeiterInnen im AMS gedacht sei, bessere und objektivere Entscheidungen zu treffen.

Keine Befristung der Notstandshilfe

Wenig Chancen auf Zustimmung hat auch ein Entschließungsantrag der NEOS, der insbesondere auf eine zeitliche Befristung der Notstandshilfe abzielt. Wer über einen längeren Zeitraum hinweg arbeitslos ist, sollte demnach nur noch Sozialhilfeleistungen bekommen. Damit würde man nicht nur Doppelstrukturen beseitigen, sondern auch einen zusätzlichen Anreiz schaffen, eine Beschäftigung anzunehmen, lautet die Argumentation. Der Antrag wurde im Sozialausschuss jedoch mit breiter Mehrheit abgelehnt.

COVID-19-Maßnahmengesetz, rechtliche Grundlagen für den Grünen Pass

Mit den Änderungen im Epidemie- und im COVID-19-Maßnahmengesetz werden unter anderem die gesetzlichen Grundlagen für Ausgangsregelungen, Betretungsverbote und Berufsgruppentestungen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 adaptiert. So können künftig etwa auch dann Ausgangsbeschränkungen verhängt werden, wenn nicht alle im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Was Zusammenkünfte von Personen aus verschiedenen Haushalten betrifft, wird nunmehr dezidiert festgehalten, dass Treffen mit "weniger als fünf Personen aus weniger als drei Haushalten einschließlich sechs minderjähriger Kinder" nicht geregelt werden dürfen. Darauf basierende Verordnungen dürfen für maximal vier Wochen erlassen werden.

Bei der Bewertung der epidemiologischen Situation wird in Hinkunft auch auf den Durchimpfungsgrad der Bevölkerung und das Auftreten von Virusvarianten abgestellt. Weiters kann beim Betreten bestimmter Orte die Durchführung von SARS-CoV-2-Tests sowie das Mitführen des entsprechenden Nachweises als Auflage verordnet werden. Dies gilt auch für manche Arbeitsorte. Ausnahmen gibt es für Betriebsstätten, Verkehrsmittel oder bestimmte Orte, die zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens dienen. Ebenso ist es künftig möglich, für weitere Berufsgruppen - über das Gesundheitspersonal hinaus – eine grundsätzliche Testpflicht festzuschreiben.

Darüber hinaus wird mit der Novelle die rechtliche Grundlage für die Einführung des "Grünen Passes" in Österreich geschaffen. Der Pass könnte dann in Zukunft bestimmte Türen öffnen und anstelle eines negativen Corona-Testnachweises als "Eintrittskarte", auch für Reisen innerhalb der EU, akzeptiert werden. Gesundheitsminister Rudolf Anschober rechnet damit, dass das an der europäischen Planung orientierte Dokument ab Mitte April alle Corona-Testergebnisse enthalten wird, ab Juni sollen dann auch die Impfungen aufgenommen werden. Vorerst bleibt die angestrebte Gleichstellung von geimpften, getesteten und genesenen Personen allerdings noch Zukunftsmusik, zunächst braucht es Anschober zufolge gesicherte wissenschaftliche Belege, dass durch eine Impfung auch das Risiko einer Weitergabe des Virus deutlich reduziert ist.

Die Opposition sah die Begutachtungsfrist für die Novelle als zu kurz angesetzt und protestierte außerdem gegen die kurzfristig vorgelegten Bestimmungen zum Grünen Pass. Die SPÖ wertete das als Verhöhnung der Bevölkerung. Die FPÖ befürchtet einen Überwachungsstaat, die NEOS orten überschießende Regelungen und Widersprüche in den Gesetzestexten.

Erweiterung des Bezugskreises für Gratis-Antigentests sowie COVID-19-Tests in Apotheken

Die kostenlosen COVID-19-Tests in öffentlichen Apotheken sowie die dort erhältlichen Gratis-Antigentests zur Eigenanwendung sollen künftig auch jenen Personen zu Gute kommen, die nicht bei den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern versichert, sondern bei den Krankenfürsorgeeinrichtungen der Länder oder Gemeinden anspruchsberechtigt sind. Der dadurch entstehende Mehraufwand soll vom Bund ersetzt werden, sieht die von den Koalitionsparteien vorgeschlagene Änderung des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes vor. Zusätzlich soll den Rettungs‑ und Krankentransportdiensten ihr COVID-19-bedingter Mehraufwand abgegolten werden. Darunter fallen etwa besondere Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen oder zusätzliche Ausgaben aufgrund des Transports von COVID-19-Verdachtsfällen.

Verteilung und Anschaffung von COVID-19-Arzneimitteln durch EU

Einig scheinen sich alle Parlamentsfraktionen darüber zu sein, eine gesetzliche Grundlage für die zentrale Beschaffung und Verteilung von auf EU-Ebene organisierten Arzneimittel an inländische Rechtsträger oder Einzelpersonen zu schaffen. Im Falle einer Teilnahme Österreichs an der Beschaffung von monoklonalen Antikörpern im Rahmen von "Joint Procurements" würde das Gesundheitsministerium als Vertragspartner fungieren.

Anerkennung von Selbsttests als Berufsgruppen- und Zutrittstests

Zur Frage der Anerkennung von Antigen-Tests zur Eigenanwendung als Berufsgruppen- und Zutrittstests liegen dem Plenum zwei Entschließungen vor. So soll Gesundheitsminister Rudolf Anschober auf Basis eines im Gesundheitsausschuss eingebrachten ÖVP-Grünen-Antrags ersucht werden zu prüfen, inwiefern Antigen-Tests zur Eigenanwendung bei Anwendung vor Ort als Berufsgruppentests und als Zutrittstests geeignet sind. Eingebracht wurde diese Initiative im Zuge der Beratungen über einen SPÖ-Antrag, der auf eine Anerkennung derartiger Tests abzielt und im Ausschuss ebenfalls eine Mehrheit fand. Allerdings ist fraglich, ob tatsächlich beide Entschließungen angenommen werden.

Ausweitung des Corona-Testangebots

Aller Voraussicht nach abgelehnt werden wird wie bereits im Gesundheitsausschuss ein Antrag der NEOS, der auf eine Ausweitung des Corona-Testangebots und der Etablierung von Anreizsystemen abzielt. Während die NEOS davon ausgehen, dass die Testung auf Antikörper forciert werden müsse, meint die ÖVP, dass Österreich ohnehin schon "Testweltmeister" sei.

Umsetzung der Impfstrategie

Nur von der Opposition – und somit nicht ausreichend - unterstützt wurde bei den Ausschussberatungen ein NEOS-Antrag, mit dem scharfe Kritik am Gesundheitsminister angesichts der vermeintlich mangelhaften Umsetzung der nationalen Impfstrategie geübt wird. Eine aktuelle Auflistung nach Altersgruppen habe gezeigt, dass die einzelnen Bundesländer sehr unterschiedlich vorgehen. Das ist aus Sicht der NEOS höchst unerfreulich, da ältere Menschen und Risikogruppen in Zeiten knapper Impfstoffressourcen Vorrang haben sollten. Die Grünen gehen davon aus, dass durch einen Erlass des Gesundheitsministers klar zum Ausdruck gebracht wurde, dass die Länder die vorgegebene Impfstrategie umsetzen müssen.

Keine Diskriminierung von Ungeimpften

Ebenfalls keine Mehrheit ist für einen FPÖ-Antrag zu erwarten, worin unter dem Titel "Keine Diskriminierung von COVID-19-Ungeimpften" auf den Wortlaut einer umfassenden Entschließung des Europarats in Sachen COVID-19-Impfstoffe und diesbezügliche ethische, rechtliche und praktische Überlegungen verwiesen wird. Die Grundsätze in Hinblick auf die Anti-Diskriminierung von ungeimpften Personen sollten bei allen nationalen Entscheidungen berücksichtigt werden, lautet die freiheitliche Forderung.

Veterinärrechtsnovelle als Übergangslösung

Die auf EU-Vorschriften basierende Veterinärrechtsnovelle 2021 betrifft den Bereich Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung und dient als Übergangslösung ab 21. April, da es laut ÖVP und Grünen nicht möglich war, die unionsrechtlichen Vorgaben zeitgerecht übersichtlich in einem Durchführungsgesetz zusammenzuführen. Die Novelle soll die Vollziehung der neuen EU-Vorgaben gewährleisten, wobei konkret das Tierseuchengesetz zur Bekämpfung von Tierseuchen, das Tiergesundheitsgesetz zur Überwachung von Tierkrankheiten und das Bienenseuchengesetz zur Bekämpfung von Bienenseuchen betroffen sind. SPÖ und NEOS kritisierten im Ausschuss, dass die Regierung die notwendigen Schritte nicht weitaus früher gesetzt haben.

Mobile Anlagen für Tierschlachtungen

Einig sind sich die fünf Fraktionen in Bezug auf einen gemeinsamen Entschließungsantrag der Regierungsparteien und der NEOS, der darauf abzielt, die Schlachtung von Tieren im gewohnten Lebensumfeld zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. In diesem Sinn sollen etwa mobile und teilmobile Schlachtanlagen und regionale Schlachthöfe stärker gefördert werden. Zudem drängen die Abgeordneten auf eine Regelung für die Schlachtung von Tieren auf der Weide bzw. der Futterstelle nach dem Vorbild der Schweiz. Ziel der Initiative ist es nicht zuletzt, lange Tiertransporte zu vermeiden und den Stress der Tiere bei der Schlachtung so gering wie möglich zu halten.

Öffnung von Hundeschulen

Ebenfalls einstimmig im Gesundheitsausschuss angenommen wurde eine SPÖ-Entschließung aus dem Tierschutzbereich. Die coronabedingt geschlossenen Hundeschulen sollen demnach rasch wieder öffnen dürfen und damit Gruppenausbildungen durch HundetrainerInnen unter bestimmten Auflagen ermöglicht werden. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Corona-Krise zu einem Anstieg des Kaufs von Tieren geführt hat, ist es laut der SPÖ wichtig, Hunde und deren HalterInnen im Sozialverhalten zu schulen, um Verhaltensstörungen von Tieren entgegenzuwirken.

Bürgerinitiative gegen die Einhebung von Bankomatgebühren

Bereits in der vergangenen Gesetzgebungsperiode wurde eine Bürgerinitiative gegen die Einhebung von Bankomatgebühren in Österreich gestartet. Die UnterzeichnerInnen waren durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs alarmiert worden und riefen die Politik auf, den unentgeltlichen und wohnortnahen Zugang zum eigenen Bargeld sicherzustellen.

Nach Beratungen im Petitionsausschuss und der Einholung mehrerer Stellungnahmen wurde die Bürgerinitiative dem Konsumentenschutzausschuss zugewiesen, wo vergangene Woche ein Expertenhearing dazu stattfand. Dabei ging es nicht nur um das Thema Bankomatgebühren, sondern auch um die Verfügbarkeit von Bargeld an sich und mancherorts bereits angebotene "Cash-Back"-Modelle, die es KundInnen ermöglichen, bestimmte Beträge in Geschäften bar zu beheben, und damit eine Alternative zu Bargeldbehebungen in Bankfilialen oder über Bankomaten darstellen.

Ein konkretes Ergebnis brachten die Beratungen nicht, die SPÖ konnte sich mit einem Entschließungsantrag nicht durchsetzen.

Zeichen gegen weibliche Genitalverstümmelung

Ein einstimmiges Zeichen gegen weibliche Genitalverstümmlung wollen die Parlamentsfraktionen gemeinsam mit einem Entschließungsantrag setzen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, eine regelmäßige, systematische Datenerfassung und Erforschung von weiblicher Genitalverstümmelung in Österreich und auf EU-Ebene voranzutreiben. Der Sozialminister sowie die Frauenministerin werden angehalten, den Austausch mit der Zivilgesellschaft und den betroffenen Berufsgruppen zur Bekämpfung und Prävention von weiblicher Genitalverstümmelung zu intensivieren. Zudem soll im Sinne des Opferschutzes bei den Bundesländern angeregt werden, den Bedarf an psychosozialer und medizinischer Unterstützung sowie den Bedarf von spezieller Geburtshilfe für betroffene Frauen zu erheben. Verstärkte Präventions- und Bewusstseinsarbeit etwa beim medizinischen Personal wird ebenfalls gefordert.

Nationaler Aktionsplan Behinderung

Ebenso einig sind sich die Parlamentsfraktionen, wenn es um die Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022 bis 2030 geht. ÖVP, Grüne, SPÖ, FPÖ und NEOS setzen sich damit unter anderem dafür ein, dass die Empfehlungen des UN-Komitees zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie die Empfehlungen der Evaluierung des ersten Nationalen Aktionsplans im neuen Plan umgesetzt werden. Auch der Einsatz moderner Technologien für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen soll darin Eingang finden. Darüber hinaus sei die Finanzierung der ressortbezogenen Maßnahmen sicherzustellen. Ein Anliegen ist den Parlamentsfraktionen zudem, dass Menschen mit Behinderungen eine Partizipation in allen Schritten des Prozesses ermöglicht wird, es soll also auf Barrierefreiheit geachtet werden.

Mauterleichterungen für emissionsfreie Fahrzeuge

Einstimmigkeit herrschte im Verkehrsausschuss über eine von den Regierungsfraktionen geplante Änderung des Tarifsystems im Bundesstraßen-Mautgesetz im Sinne der Ökologisierung. Emissionsfreie Fahrzeuge, also Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit reinem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb, sollen bei der so genannten "fahrleistungsabhängigen Anlastung der Infrastrukturkosten für die Benützung von Bundesstraßen" begünstigt werden. Der Tarif für diese Fahrzeuge könnte damit nicht mehr nur bis zu 50 %, sondern künftig bis zu 75 % unter dem höchsten Tarif liegen, wobei hier Bezug genommen wird auf Fahrzeuge, die einer der EURO-Emissionsklassen zugeordnet sind.

Eigene Klebevignetten für Wechselkennzeichen

Keine Mehrheit ist für einen FPÖ-Entschließungsantrag zu erwarten, mit dem die Verkehrsministerin aufgefordert werden soll, für Personen, die mehrere Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen benützen, die Möglichkeit zu schaffen, auch eine Klebevignette für alle Fahrzeuge mit dem gleichen Kennzeichen verwenden zu können. Die FPÖ weist darauf hin, dass die digitale Vignette nicht mehr an das Fahrzeug, sondern an das Kennzeichen gebunden ist. BenutzerInnen von Wechselkennzeichen können damit eine einzelne digitale Vignette für bis zu drei Fahrzeuge verwenden. Bei Klebevignetten gebe es diese Möglichkeit nicht. ÖVP und NEOS sehen darin keine Diskriminierung, die SPÖ sieht die Lösung in der digitalen Vignette.

Österreichweites Klimaticket für den öffentlichen Verkehr

Schließt der Verkehrsausschuss seine Beratungen rechtzeitig ab, könnten die Abgeordneten außerdem die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für das österreichweite Klimaticket zur uneingeschränkten Nutzung des öffentlichen Verkehrsangebots in Österreich beschließen. Ein wichtiger Teil der Umsetzung des sogenannten "1-2-3-Tickets" ist die Errichtung einer One-Mobility-GmbH durch das Verkehrsministerium gemeinsam mit Verkehrsverbünden und Verkehrsbetrieben. Sie soll als neutrale nationale Vertriebsplattform dienen.

Umweltförderungsbericht

Der Umweltförderungsbericht des Klimaschutzministeriums evaluiert die Umweltförderungen der Jahre 2017 bis 2019 und deren Auswirkung auf die Umwelt. Er zeigt auf, dass im Untersuchungszeitraum 48.634 geförderte Projekte mit einem Förderungsbarwert von 422,7 Mio. € unterstützt wurden. Neben umweltrelevanten Investitionen von rund 2,8 Mrd. € lösten die Umweltförderungen Einsparungen von jährlich 1,1 Mio. Tonnen CO2-Emissionen und des Energieverbrauchs um etwa 1,67 MWh pro Jahr aus. Zudem konnten 4,4 Mio. m2 kontaminierte Fläche und mehr als 41 Mio. m3 belasteter Untergrundkörper gereinigt werden.

Internationale Abkommen zu Schwermetallen in der Luft sowie zu biologischer Sicherheit

Mit der Änderung des Schwermetall-Protokolls zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung der  Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) sollen die Emissionen von Blei, Kadmium und Quecksilber in die Luft weiter verringert und besser überwacht werden. Die Änderung aktualisiert unter anderem die Emissionsgrenzwerte für Staub als Träger von Schwermetallemissionen.

Mit dem Nagoya-/Kuala-Lumpur-Zusatzprotokoll über Haftung und Wiedergutmachung zum Cartagena-Protokoll über biologische Sicherheit legt die Bundesregierung ein weiteres internationales Abkommen vor. Durch die Festlegung völkerrechtlicher Regeln und Verfahren für die Wiedergutmachung für Schäden im Zusammenhang mit lebenden veränderten Organismen soll das Protokoll zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt unter Berücksichtigung der menschlichen Gesundheit beitragen.

Grenznahe Atommülllager und Laufzeitverlängerung des AKW Krško

Die Parlamentsfraktionen sprechen sich in gemeinsamen Forderungen  gegen eine Laufzeitverlängerung des slowenischen Atomkraftwerks Krško sowie die Errichtung grenznaher Atommüllendlager aus.

Grundlage dafür ist zum einen ein Entschließungsantrag der SPÖ, in dem Umweltministerin Leonore Gewessler aufgefordert wird, sich gegen grenznahe Atommüllendlager einzusetzen. Begründet wird dies mit in Frage kommenden Standorte in Tschechien und Deutschland. Die Bundesministerin wird darin zusätzlich angehalten, sich auch gegen grenznahe Endlager in der Schweiz einzusetzen.

Zum anderen basiert der gemeinsame Vorstoß gegen eine Laufzeitverlängerung des slowenischen Atomkraftwerks Krško auf einer Forderung der FPÖ. Die Freiheitlichen hatten ursprünglich von der Umweltministerin gefordert, sich gegen eine Betriebsverlängerung des slowenischen Kraftwerks Krško einzusetzen. Die Allparteien-Änderung erweitert dieses Anliegen um die Forderung nach Erhalt sämtlicher relevanter Informationen im Zusammenhang mit dem Kraftwerk. Die Umweltministerin soll sich zudem auf EU-Ebene für die Durchführung von grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) sowie zeitliche Obergrenzen bei Laufzeitverlängerungen einsetzen.

Voraussichtlich abgelehnt wird eine weitere Forderung der FPÖ, wonach Österreich aus dem EURATOM-Vertrag aussteigen soll. Eine Mitgliedschaft macht den Freiheitlichen zufolge keinen Sinn und die österreichischen Einzahlungen in das Bündnis seien an anderer Stelle besser aufgehoben.

Assistenzeinsatz des Bundesheeres und Reform des Wehrdienstes

Am Ende des Sitzungstages stehen zahlreiche Rechnungshofberichte zur Diskussion. So überprüfte der Rechnungshof von Dezember 2017 bis Juni 2018 sowohl im Innen- als auch im Verteidigungsministerium die rechtlichen Grundlagen für den Assistenzeinsatz des Bundesheeres im Rahmen der Migrationskrise 2015 und beurteilte die Abwicklung, Kosten, Nutzen und Auswirkungen der Assistenz– und Unterstützungsleistungen. Dabei wurde als zentrale Empfehlung festgestellt, dass der Grenzmanagementeinsatz einer gesamthaften, umfassenden Evaluierung unterzogen und der Nutzen im Verhältnis zu den eingesetzten Ressourcen analysiert werden sollte. Wichtig wäre zudem, derartige Einsätze in Hinkunft zu befristen und Gründe für eventuell erforderliche Verlängerungen nachvollziehbar zu belegen. Im Auge müsste man zudem behalten, welche Auswirkungen sich daraus auf die militärische Ausbildung sowie auf die Rekrutierung von SoldatInnen für Auslandseinsätze ergeben, gaben die RH-PrüferInnen zu bedenken. Während das Bundesministerium für Landesverteidigung eine Evaluierung der Unterstützungsleistungen durchführen müsste, sollte das Innenministerium aus Sicht des Rechnungshofs weitere organisatorische Maßnahmen setzen, um das im Assistenzeinsatz stehende Bundesheer durch eigenes Personal abzulösen.

Reform des Wehrdienstes: Fehlende Projektorganisation und keine detaillierten Kostenabschätzungen

In einer den Zeitraum 2013 bis 2016 umfassenden Prüfung beurteilte der Rechnungshof die Wehrdienst-Reform, dessen Finanzierung und die Umsetzung in ausgewählten Bereichen wie Ausbildung und Dienstbetrieb, Stellung und Kontingentierung sowie Rahmenbedingungen für Soldatinnen.

Trotz des umfangreichen Reformvorhabens mit 180 Maßnahmen richtete das Ministerium keine eigene Projektorganisation ein, so ein Ergebnis der Prüfung. Bemängelt wurde zudem die Aufteilung der Zuständigkeiten auf eine Vielzahl von Dienststellen, die Steuerung und Koordination und das Fehlen von detaillierten Kostenabschätzungen und ein budgetärer Gesamtüberblick. Was die Finanzierung der Wehrdienstreform angeht, so konnte diese erst nach Beschluss eines Sonderinvestitionsprogramms im Dezember 2014 in der Höhe von 30 Mio. € jährlich als gesichert angesehen werden. Die noch ausständige gesamtstaatliche Evaluierung der Reform sollte – allenfalls unter Einbindung des Bundesministeriums für Inneres – durchgeführt werden, um die Kosten der Reform dem damit erzielten Nutzen gegenüberstellen zu können.Das Ziel, den Anteil der Soldatinnen im Bundesheer mittelfristig auf 10% zu steigern, erreichte das Landesverteidigungsministerium zudem nicht. Der Frauenanteil erhöhte sich seit Beginn der Wehrdienstreform lediglich von 2,33 % (Jänner 2013) auf 2,86 % (Jänner 2017), der Frauenanteil ohne Bundesheer–Leistungssportlerinnen verringerte sich sogar auf 2,32 %, ist im Bericht nachzulesen.

Truppenübungsplatz Allentsteig

Die Führungsstruktur des Truppenübungsplatzes Allentsteig sei unverändert nicht auf dessen Aufgaben als Dienstleistungseinrichtung und Wirtschaftsbetrieb ausgerichtet, stellt der Rechnungshof in seiner Follow-up-Überprüfung fest. Es würden unverändert die organisatorischen Rahmenbedingungen und insbesondere die Einführung eines geeigneten Rechnungswesens fehlen, um den Truppenübungsplatz unter organisatorisch und fachlich einheitlicher Verantwortung zu bewirtschaften. Zudem seien nachträgliche Auftragserweiterungen im Wert von rund einer Million Euro für Holzschlägerungen nur mündlich vereinbart und direkt an die ursprünglichen Auftragnehmer gegangen. Erst Monate später sei eine schriftliche Vereinbarung erfolgt.

Der Rechnungshof empfiehlt daher, von der militärisch geprägten Führungsstruktur des Truppenübungsplatzes abzugehen und eine nach fachlichen Gesichtspunkten ausgerichtete Führungsstruktur zu implementieren. Die Gründe für die Missstände im Zusammenhang mit der Vergabe und Abwicklung von Holzschlägerungen an private Unternehmen seien zu analysieren und Maßnahmen zu ihrer zukünftigen Vermeidung — gegebenenfalls auch unter Einleitung disziplinar– und strafrechtlicher Schritte — zu setzen. Außerdem soll der Prozess der Ausgliederung der Forst– und Jagdaufgaben des Truppenübungsplatzes an die Österreichische Bundesforste AG wieder aufgegriffen werden.

Heeresgeschichtliches Museum

In seinem Bericht über das Heeresgeschichtliche Museum  zeigt der Rechnungshof eine Reihe an Problemen, Mängeln und Missständen auf. Im Überprüfungszeitraum 2014 bis 2018 sei es neben dem wiederholten Nichtbeachten rechtlicher Vorschriften, etwa bei Auftragsvergaben und Baumaßnahmen, zu zahlreichen und gravierenden Mängeln in der Führung des Heeresgeschichtlichen Museums gekommen. So habe das Museum weder einen gesamthaften wirtschaftlichen Überblick noch eine Übersicht über den eigenen Sammlungsbestand, insbesondere seien Teile davon nicht auffindbar. Zudem kritisieren die PrüferInnen, dass es weder ein Compliance Management System noch ein Compliance-Bewusstsein sowie unzureichende Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht durch das Verteidigungsministerium gebe.

Das Prüforgan empfiehlt daher, die Eignung der Organisationsform des Heeresgeschichtlichen Museums als nachgeordnete Dienststelle mit anderen Organisationsformen von Bundesmuseen kritisch zu vergleichen. Weiters soll das Verteidigungsministerium die erforderlichen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse für die verschiedenen Bereiche des Heeresgeschichtlichen Museums analysieren und das entsprechende Know–how sowie die personellen Ressourcen für eine ordnungsgemäße, sparsame und wirtschaftliche Führung des Museums sicherstellen. Zudem soll es zur Einführung eines Compliance Management Systems, insbesondere durch die Etablierung einer Antikorruptionskultur, auf allen Hierarchieebenen kommen.

Zur Diskussion stehen schließlich noch eine Follow-up-Überprüfung des Rechnungshofs, die sich mit Liegenschaftstransaktionen des Landesverteidigungsressorts, der ASFINAG und des Stadtentwicklungsfonds Korneuburg beschäftigt hat sowie ein weiterer Rechnungshofbericht, der die Beschaffung und den Einsatz von Drohnen im Bundesheer unter die Lupe nahm. (Schluss) keg/gs/fan

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.