Parlamentskorrespondenz Nr. 345 vom 23.03.2021

Neu im Budgetausschuss

ESM-Reform soll Eurozone besser gegen Finanzkrisen wappnen

Wien (PK) – Um die Eurozone künftig besser gegen Finanzkrisen zu wappnen, soll der Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) reformiert werden. Das Außerministerium hat dem Budgetausschuss das Übereinkommen zur Reform des ESM vorgelegt (752 d.B.), das bereits von den EU-Staats- und Regierungschefs gebilligt wurde. Im Zentrum der Reform steht, dass der Eurorettungsschirm künftig auch als Letztsicherung für den Bankenabwicklungsfonds (Common Backstop) fungieren wird.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen Ansteckungseffekte zwischen den ESM-Mitgliedstaaten sowie die wechselseitige Abhängigkeit von öffentlichen Haushalten und Banken weiter reduziert werden. Durch die Einführung der Letztsicherung für den Bankenabwicklungsfonds kommt es zu einer Stärkung des Abwicklungsmechanismus.

Eurorettungsschirm wird ausgeweitet

Als weitere Kernelemente werden die Rolle des ESM in und außerhalb von Finanzhilfeprogrammen sowie die Arbeitsteilung mit der Europäischen Kommission neu geregelt. Der ESM soll die Europäische Kommission bei der Vorbereitung, Durchführung und Überwachung von Stabilitätshilfe-Programmen an Mitgliedstaaten des Euro-Raums unterstützen.

Zur Verbesserung der Schuldentragfähigkeit der Euro-Mitgliedstaaten wird der ESM in Zukunft auf freiwilliger Basis und auf Antrag als Berater zwischen dem betroffenen Mitgliedstaat und dessen Gläubigern auftreten können. Ferner sollen alle Mitgliedstaaten, die den Euro nicht eingeführt haben, ab Januar 2022 Umschuldungsklauseln mit einstufiger Aggregation ("Single-Limb Collective Action Clauses"), in ihre Staatsanleihen aufnehmen, um in Ausnahmefällen Umschuldungen zu vereinfachen.

Die ESM-Reform beinhaltet auch Spezifizierungen für die Gewährung vorsorglicher Finanzhilfen durch den ESM. Solche Kreditlinien sollen als Absicherung für EU-Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, zur Verfügung stehen, sofern sie über grundsätzlich stabile Staatsfinanzen verfügen, die einem wirtschaftlichen Schock ausgesetzt sind.

Der ESM soll dadurch eine stärkere Rolle bei der Gestaltung und Überwachung künftiger Hilfsprogramme erhalten. Zudem wird der Zugang zu präventiven Kreditlinien des ESM vereinheitlicht. Die Höhe des genehmigten Stammkapitals und somit die Haftungsgrenzen werden durch die Novelle nicht geändert. Die ESM-Reform tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft. Die Aufgabe der Rückversicherung für den Bankenabwicklungsfonds wird damit um zwei Jahre früher gestartet als ursprünglich geplant.

Im Zusammenhang mit der ESM-Reform hat das Außenministerium dem Budgetausschuss ein Änderungsabkommen des Bankenabwicklungsfonds vorgelegt (IGA-Änderungsabkommen) (751 d.B.). Das bestehende Übereinkommen wird geändert, um eine vorzeitige Letztsicherung durch den ESM zu ermöglichen. Das IGA-Änderungsübereinkommen soll ebenfalls mit 1. Januar 2022 in Kraft treten. (Schluss) gla