Parlamentskorrespondenz Nr. 356 vom 24.03.2021

Nationalrat beschließt 200-€-Einmalzahlung pro Kind für Sozialhilfehaushalte

Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung krisenbedingter Armut

Wien (PK) – Der Nationalrat setzte heute weitere Sozialmaßnahmen in Höhe von 178 Mio. € zur Bekämpfung der COVID-19-Krise um. Haushalte, die Sozialhilfe beziehen, erhalten eine Einmalzahlung von 200 € pro Kind, so der einstimmige Beschluss. Weiters wird der Familienhärtefallfonds aufgestockt und zu Unrecht bezogene Familienbeihilfen müssen nicht zurückgezahlt werden.

Einigkeit zur Unterstützung hilfsbedürftiger Familien in der Krise

Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Krise erhalten Familien, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, heuer eine weitere Einmalzahlung in der Höhe von 200 € pro Kind. Veranschlagt werden dafür 26 Mio. €. Zudem werden 50 Mio. € zur weiteren Aufstockung des Familienhärteausgleichs zur Verfügung gestellt. Beim COVID-19-Krisenbewältigungsfonds werden 102 Mio. € für FamilienbeihilfebezieherInnen bereitgestellt, erklärte Norbert Sieber (ÖVP). Wer in den letzten zwölf Monaten zu Unrecht Familienbeihilfe weiterbezogen hat, obwohl der Anspruch inzwischen erloschen ist, soll diese nicht zurückzahlen müssen, kamen die Abgeordneten überein. Damit würden die größten Härten der Krise für Familien abgefedert, unterstrich Barbara Neßler (Grüne).

FPÖ und NEOS kritisierten die Regelungen bei der Familienbeihilfe, stimmten aber für die Aufstockung des Corona-Familienhärteausgleichs. Die SPÖ ortete hingegen Handlungsbedarf bei den Richtlinien des Familienhärtefonds, sah aber Vorteile durch die Einmalzahlung bei der Familienbeihilfe. Laut Michael Bernhard (NEOS) ist die Sonderfamilienbeihilfe nicht treffsicher, da nicht zwischen Betroffenen und anderen Familien unterschieden werde. Bei einer getrennten Abstimmung in zweiter Lesung wurden die Maßnahmen mit unterschiedlichen Mehrheiten beschlossen. In dritter Lesung fiel der Beschluss des Gesetzespakets einstimmig. Familienministerin Susanne Raab unterstrich die Notwendigkeit der Unterstützung von Familien in der Krise. Der bereits gut funktionierende Härtefallfonds werde nun weiter gestärkt, sagte sie und hob hervor, dass zu Unrecht ausgezahlte Familienbeihilfen krisenbedingt nicht zurückgezahlt werden müssen.

Oppositionsparteien fordern Reform des Corona-Familienhärtefonds

SPÖ, FPÖ und die NEOS orten Handlungsbedarf beim Corona-Familienhärtefonds. Die dazu eingebrachten Forderungen wurden jedoch von den Regierungsparteien abgelehnt. Den Freiheitlichen ist es ein Anliegen, dass jene Familien, die bereits im Jahr 2020 eine Zahlung aus dem Familienhärtefonds erhalten haben, auch heuer wieder um eine Unterstützung ansuchen können sollen, erklärte Edith Mühlberghuber (FPÖ). Die NEOS forderten, die Zuwendungen aus dem Corona-Familienhärtefonds bei nachweisbarer Einkommensminderung über die drei Monate hinaus zu verlängern.

Geht es nach der SPÖ, so sollten die Richtlinien des Corona-Familienhärteausgleichs dahingehend verändert werden, dass Personen, die innerhalb der letzten zwölf Monate mehr als drei Monate arbeitslos oder in Kurzarbeit waren, ein weiteres Mal Unterstützung durch den Fonds erhalten können. In Form eines Entschließungsantrags forderte Petra Wimmer (SPÖ) unter anderem einen Anspruch auf Zuwendungen aus dem Familienhärteausgleich für geringfügig Beschäftigte. Wimmer sprach sich auch dafür aus, bei getrennt lebenden Eltern beiden Elternteilen Anspruch auf Zuwendung aus dem Corona-Familienhärtefonds zuzusprechen, sofern Unterhalt für die Kinder bezahlt wird. Fraktionskollegin Eva-Maria Holzleitner trat dafür ein, das Budget der Familienberatungsstellen auf 18 Mio. € zu erhöhen und diesen Betrag in den kommenden Jahren budgetär fortzuschreiben. Die gravierenden negativen psychosozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Familien müssen rasch und wirksam bekämpft werden, sagte Holzleitner.

Für die ÖVP erklärte Gudrun Kugler die Ablehnung der Oppositionsanträge. Es werde ein Sozialpaket für besonders Arme beschlossen, dabei gehe es nicht um eine monatliche Deckung der Kosten. Die Leistungen aus dem Familienhärtefonds seien als Zusatzleistungen zu den bestehenden Maßnahmen zu sehen und daher nicht dafür gedacht, alle Ausfälle auszugleichen, sagte sie. (Fortsetzung Nationalrat) gla

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