Parlamentskorrespondenz Nr. 387 vom 30.03.2021

Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz: Neue Corona-Regelungen können erst in acht Wochen in Kraft treten

Bundesrat erhebt keinen formellen Einspruch, spricht sich aber mehrheitlich gegen Gesetzespaket aus

Wien (PK) – "Bitte warten" heißt es für die Novellen zum Epidemie- und im COVID-19-Maßnahmengesetz . Der Bundesrat hat heute nach einer namentlichen Abstimmung den Antrag der Regierungsparteien, gegen die Gesetzesmaterie keinen Einspruch zu erheben, mit knapper Mehrheit von 29 zu 27 Stimmen abgelehnt. Da aber auch kein Antrag vorlag, in dem explizit verlangt wurde, Einspruch zu erheben, und damit auch kein formeller Einspruch erfolgte, bleiben die beiden Novellen vorerst acht Wochen liegen und können erst dann kundgemacht werden.   

Bereits im Nationalrat hatte es über die gegenständliche Materie eine äußerst heftige und kontroverse Debatte zwischen Regierungsfraktionen und Opposition gegeben (siehe auch Parlamentskorrespondenz Nr. 366/2021).Im Vorfeld der heutigen Sitzung des Bundesrats hatte es zunächst doch noch so ausgesehen, als ob es keine Blockade geben könnte, nachdem die zwei SPÖ-BundesrätInnen des Burgenlandes angekündigt hatten, den Sitzungssaal bei der Abstimmung zu verlassen. Damit hätten die Regierungsfraktionen eine Mehrheit von 30 gegenüber 29 gehabt (der Bundesrat hat derzeit 61 Mitglieder, das Kräfteverhältnis sieht derzeit folgendermaßen aus: SPÖ 19, FPÖ 11 und NEOS 1 gegenüber ÖVP 25 und Grüne 5). Da sich jedoch heute drei BundesrätInnen der Regierungsparteien (zwei von der ÖVP und einer von den Grünen) krank gemeldet haben, war keine Mehrheit mehr gegeben, obwohl die beiden SPÖ BundesrätInnen aus dem Burgenland der Abstimmung fernblieben.

Die SPÖ- und FPÖ-MandatarInnen sowie der Bundesrat der NEOS kritisierten vor allem den aus ihrer Sicht massiven Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte scharf. Seitens der ÖVP und der Grünen machten die LändervertreterInnen geltend, dass es notwendig sei, die Menschen vor der Pandemie zu schützen und rasches Handeln notwendig sei. Die Debatte in der Länderkammer gestaltete sich ähnlich kontrovers und hitzig wie im Nationalrat.

Mit den Änderungen im Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz sollten in erster Linie Neuerungen für Ausgangsregelungen, Betretungsverbote und Berufsgruppentestungen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 adaptiert werden. So sollen laut Vorlage künftig etwa auch dann Ausgangsbeschränkungen verhängt werden können, wenn nicht alle im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Was Zusammenkünfte von Personen aus verschiedenen Haushalten betrifft, wird im Gesetzestext nunmehr dezidiert festgehalten, dass Treffen mit "weniger als fünf Personen aus weniger als drei Haushalten einschließlich sechs minderjähriger Kinder" nicht geregelt werden dürfen. Auch kann demgemäß in Zukunft beim Betreten bestimmter Orte die Durchführung von SARS-CoV-2-Tests sowie das Mitführen des entsprechenden Nachweises als Auflage verordnet werden. Zudem soll bei der Bewertung der epidemiologischen Situation zusätzlich auf den Durchimpfungsgrad der Bevölkerung und das Auftreten von Virusvarianten abgestellt werden. Mit den Gesetzesänderungen würden auch die rechtlichen Grundlagen für den Grünen Pass geschaffen. Der Pass könnte dann in Zukunft bestimmte Türen öffnen und anstelle eines negativen Corona-Testnachweises als "Eintrittskarte", auch für Reisen innerhalb der EU, akzeptiert werden.

Der Entschließungsantrag der SPÖ mit dem Ziel, den Kostendeckel bei der Impfstoffbeschaffung abzuschaffen, wurde mehrheitlich angenommen. Keine Mehrheit fand hingegen der Entschließungsantrag der FPÖ, in dem die Freiheitlichen verlangen, die Impfung mit AstraZeneca auszusetzen. Sie erheben darin auch die Forderung nach der freien Wahl des Impfstoffes und nach freier Arztwahl.

SPÖ: Die Regierung ist bei der Bekämpfung der Pandemie gescheitert

Für die SPÖ steht fest, dass die Regierung bei der Bekämpfung der Pandemie gescheitert ist. Sie habe die Kontrolle über die Situation verloren, betonte Korinna Schumann (SPÖ/W). Trauriger Beweis dafür seien die vielen Toten und Menschen in den Spitälern und auf den Intensivstationen. Als "zynisch" und "menschenverachtend" bezeichnete Schumann den budgetären Deckel von 200 Mio. € für die Impfstoffbeschaffung. Finanzminister Blümel ist daher für sie und ihre Fraktion nicht länger tragbar. Von Gesundheitsminister Anschober hätte sie sich ein beherzteres Vorgehen und die Einbindung der Sozialpartner bei der Entscheidungsfindung gewünscht. Auch bei der Umsetzung der Teststrategie ortete die SPÖ-Bundesrätin ein "einziges Chaos" und forderte die Anerkennung von Selbsttests sowie die Schwangeren endlich zu schützen.

Was die vorliegenden Gesetze betrifft, so gehen diese der SPÖ zu weit. Die Ausgangsbeschränkungen würden massiv in die Freiheitsrechte eingreifen, argumentierten neben Schumann auch Ingo Appé (SPÖ/K) und Stefan Schennach (SPÖ/W) die Ablehnung der SozialdemokratInnen. Auch hegten sie datenschutzrechtliche Bedenken. Beunruhigend fanden sie die Regelungen für den privaten Bereich. Schumann sprach von "Nebelgranaten", um vom Versagen der Bundesregierung abzulenken, und warnte vor Schnellschüssen. Laut Appé ist es der Regierung nicht gelungen, eine Balance zwischen Grundrechtsschutz und dem Schutz der Gesundheit herzustellen. Schennach warf dem Gesundheitsminister vor, man hätte durch ein eigenes Gesetz die Maßnahmen für die Ostregion inklusive der Zutrittstests im Handel retten können, man habe aber keine Antwort auf das Angebot erhalten. Dem Epidemiegesetz könne die SPÖ nicht zustimmen. Das ursprüngliche Gesetz sei ein gutes gewesen, die Regierung habe dieses aber zerstört. Der Wiener SPÖ-Bundesrat stieß sich auch an der seiner Meinung nach zu großen Freiheit für den Minister bei den Verordnungen. "Die Parlamente machen die Gesetze", hielt er dezidiert fest.

Kritisiert wurde von den SozialdemokratInnen auch der Grüne Pass. Es sei verfassungswidrig, Geimpfte gegenüber den nicht Geimpften zu bevorzugen, meinte Appé. Schennach warnte vor einer weiteren Spaltung der Gesellschaft.

Burgenländische SPÖ-BundesrätInnen: Die aktuelle Situation darf nicht negiert werden

Man könne die aktuelle Situation nicht negieren, begründete Günter Kovacs (SPÖ/B) das Verlassen des Saales gemeinsam mit seiner burgenländischen Klubkollegin Sandra Gerdenitsch (SPÖ/B) bei der Abstimmung. Im Burgenland gebe es keine freien Intensivbetten mehr, man müsse daher jetzt Maßnahmen ergreifen. "Ich schaue sicherlich nicht zu, wie Menschen sterben", unterstrich er die Dramatik der Lage. Kovacs berichtete auch, dass noch diese Woche jeder und jede BurgenländerIn getestet werde.

FPÖ: Alles ist nur chaotisch und rechtswidrig

Mit ebenfalls schweren Vorwürfen an die Regierung meldeten sich die Freiheitlichen zu Wort. So meinte Michael Schilchegger (FPÖ/O) unter Hinweis darauf, dass bereits viele Verordnungsbestimmungen als verfassungswidrig aufgehoben wurden und er auch das gegenständliche Gesetzespaket für verfassungswidrig hält, alles laufe "chaotisch und rechtswidrig". Schilchegger sprach sogar von einer "COVID-gesteuerten Diktatur zwischen Metternich und Dollfuss" und von "diktatorischen Ermächtigungen". Die FPÖ kritisierte ebenfalls den geplanten Grünen Pass scharf.

In die gleiche Kerbe schlugen Christoph Steiner (FPÖ/T) und Markus Leinfellner (FPÖ/St). Für Steiner ist Minister Anschober völlig überfordert, er habe sich "zur größten Enttäuschung in der Zweiten Republik entwickelt". Der Minister führe das Land in einen "gesundheitspolitischen Wahnsinn" und betreibe "Angstpolitik und engstirnige Lockdown-Politik". Die völlig überzogenen Maßnahmen würden Wirtschaft und Familien schaden, übrig blieben leere Schulen, leere Gasthäuser und eine kaputte Wirtschaft, pflichtete ihm Leinfellner bei.

Notwendig sei es, höhere Schutzmaßnahmen für gefährdete Gruppen sicherzustellen, Desinfektionsspender zu fördern, rasch und kostenlos zu testen, Personen mit Symptomen abzusondern, tatsächlich erkrankte Personen mit Medikamenten zu versorgen und die Bettenkapazitäten zu erhöhen, fasste Schilchegger die Forderungen der FPÖ zusammen. Die Freiheitlichen sprachen sich auch für die freie Wahl des Impfstoffs und die Aussetzung der Impfungen mit AstraZeneca aus.

NEOS: Gesetze bringen massive Grundrechtseinschränkungen

Trotz seiner Ablehnung konnte der Wiener NEOS-Bundesrat Karl-Arthur Arlamovsky doch einige positive Aspekte der vorliegenden Gesetzesmaterien erkennen. So befürwortete er die Ausdehnung der Maskenpflicht auf Innenräume, auch hielt er es für richtig, bei der Verordnung von Maßnahmen die Durchimpfungsrate zu berücksichtigen. Für notwendig erachtet er, beim Grünen Pass im europäischen Gleichklang zu bleiben. Auch sieht er die Zutrittstests nicht so dramatisch.

Knackpunkt für die NEOS seien aber jene gesetzlichen Regelungen, die im Nachhinein eine Verordnung erlauben sollen, vor allem aber auch die Auflagen für den privaten Wohnbereich sowie die Möglichkeit für den Minister, Ausgangsbeschränkungen zu erlassen, auch wenn noch nicht alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Das seien massive Grundrechtseinschränkungen, die von den NEOS nicht akzeptiert würden.

ÖVP: Pandemie erfordert rasches Handeln

Seitens der ÖVP machten Johanna Miesenberger (ÖVP/O) und Eduard Köck (ÖVP/N) auf die aktuelle dramatische Entwicklung der Pandemie aufmerksam und appellierten an SPÖ, FPÖ und NEOS, die wichtigen Maßnahmen nicht aus parteitaktischen Gründen zu verzögern. Mit den vorliegenden Gesetzen könnte man die Pandemie in den nächsten Wochen in den Griff bekommen, zeigte sich Köck überzeugt. Es helfe nur rasches Handeln, weshalb er auch kein Verständnis für die oppositionelle Blockade zeigte. Im Hinblick auf die vollen Intensivstationen appellierte er, die Beschlüsse mitzutragen, denn nur dann stelle man sicher, dass auch weiterhin alle die beste Behandlung bekommen. Die Gesetze würden auch helfen, das Krankenhauspersonal zu entlasten.

Auch seine Fraktionskollegin Miesenberger konnte die Haltung und massive Kritik der Opposition nicht nachvollziehen. Sie verwies auf das breite Testangebot und auch darauf, dass Österreich bei den Impfungen derzeit unter den besten zehn in der EU liege. Sie verteidigte auch den Grünen Pass und widersprach, dass damit eine Diskriminierung erfolge. Vielmehr würden Geimpfte mit immunisierten Genesenen und Getesteten gleichgestellt.  

Grüne: Das Gesetzespaket dient der Bekämpfung und Eindämmung der Pandemie

Es sei zwar eine Zumutung, aber im Interesse des gesundheitlichen Schutzes der Bevölkerung müsse man weiter vorsichtig sein, entgegnete Marco Schreuder (Grüne/W) der Kritik. Das Thema COVID-19 werde uns noch länger beschäftigen, stellte er fest. Das vorliegende Gesetzespaket sei für die Eindämmung und Bekämpfung der Pandemie von besonderer Bedeutung, bekräftigte er und wies darauf hin, dass es einen maximalen Rahmen für die Verordnungen vorgebe. Wie weit dieser Rahmen dann ausgeschöpft werde, hänge von der epidemiologischen Situation ab. Schreuder hielt zudem fest, dass es keine behördlichen Kontrollbefugnisse für den privaten Wohnbereich gebe und es wichtig sei, dass diese Regelungen vom Epidemiegesetz ins COVID-19-Maßnahmengesetz übergeführt wurden, denn dadurch seien sie auch zeitlich begrenzt. Er appellierte an die Opposition, den Novellen zuzustimmen, denn nach einem Jahr Pandemie gelte es, noch einmal die Kräfte zu bündeln. Eine achtwöchige Verschiebung hält er für "keine gute Idee".  

Der grüne Bundesrat verteidigte auch vehement den Grünen Pass. Dieser stelle einen Immunitätsnachweis dar und sei ein wichtiger Schritt zur Vereinfachung der Zutrittsmöglichkeiten und später auch für Reisen.

Anschober appelliert, Gesetz nicht auf die lange Bank zu schieben und zeichnet dramatische Situation

Auch der dringende Appell des Gesundheitsministers an die Opposition, den Beschluss nicht zu verzögern, blieb ohne Widerhall. Es sei in der gefährlichsten Phase der Pandemie jetzt die Stunde, gegen den einzigen Feind, den die wir haben, nämlich das Virus, vorzugehen, betonte er und bestätigte, dass in Ostösterreich de facto keine Intensivbetten mehr frei sind. Während die Infektionszahlen linear stiegen, erlebe man einen dramatischen Anstieg bei den Schwerkranken. Man müsse daher alles tun, damit die Infektionszahlen zurückgehen. Es gehe darum, heute jene Schritte, "die wir alle wollen", gemeinsam zu beschließen. Man dürfe daher nichts auf die lange Bank schieben, es gehe um Krisenbewältigung und nicht um parteipolitische Spiele.

Anschober zeigte sich froh über die Einigung mit den Landeshauptleuten von Wien, Niederösterreich und dem Burgenland und begrüßte die Verlängerung der Osterruhe in Wien bis vorläufig 11. April. Er glaubt auch, dass man weitere Schritte brauchen werde. "Das ist nicht populär", sagte Anschober, aber die Politik sei in so einer Situation nicht dazu da, populär zu sein. Vielmehr müsse sie die Probleme lösen.

Auch Anschober verteidigte den geplanten Grünen Pass, denn dabei gehe es um die Gleichstellung von Geimpften und Getesteten. Niemand werde diskriminiert, unterstrich er, von einem Grünen Pass für Impfungen könne man erst dann reden, wenn man bei den Impfungen in die Breite gegangen ist, und das werde nicht vor Juni der Fall sein. Die Grundstandards für den Pass würden auf europäischer Ebene abgestimmt, dieser Prozess soll bis Juni abgeschlossen sein. Das Ganze werde aber auch global mit der WHO abgestimmt.

Kreis der Bezugsberechtigten für Gratis-Antigentest wird ausgeweitet

Weniger umstritten war das sogenannte Zweckzuschussgesetz , mit dem der Bezugskreis für Gratis-Antigentests sowie COVID-19-Tests in Apotheken erweitert wird. Sie stehen in Zukunft auch jenen Personenzu Verfügung, die nicht bei den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern versichert, sondern bei den Krankenfürsorgeeinrichtungen der Länder oder Gemeinden anspruchsberechtigt sind. Der dadurch entstehende Mehraufwand soll vom Bund ersetzt werden. Zusätzlich soll den Rettungs‑ und Krankentransportdiensten ihr COVID-19-bedingter Mehraufwand abgegolten werden. Darunter fallen etwa besondere Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen oder zusätzliche Ausgaben aufgrund des Transports von COVID-19-Verdachtsfällen. Ferner werden den freiwilligen HelferInnen die Aufwandsentschädigungen nunmehr bis zu 1.000 € beitragsfrei gestellt. Das Zweckzuschussgesetz passierte die Länderkammer mit Stimmenmehrheit.

Einhellig sprachen sich die BundesrätInnen für die gesetzliche Grundlage zur zentralen Beschaffung und Verteilung von auf EU-Ebene organisierten Arzneimitteln an inländische Rechtsträger oder Einzelpersonen aus.

Veterinärrechtsnovelle: Anpassung an EU-Vorschriften

Anpassungen an EU-Vorschriften bringt die Veterinärrechtsnovelle 2021 , die mit Stimmenmehrheit vom Bundesratsplenum befürwortet wurde.

Die Novelle ist deshalb notwendig, da ab 21. April 2021 EU-weit neue Vorschriften für den Bereich Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung gelten werden. Die entsprechende Basisverordnung wurde bereits 2016 erlassen und mittlerweile um zahlreiche Durchführungsverordnungen und delegierte Verordnungen ergänzt. Die letzten wurden erst im Dezember 2020 kundgemacht. Geplant war laut ÖVP und Grünen, die unionsrechtlichen Vorgaben übersichtlich in einem Durchführungsgesetz zusammenzuführen. Aufgrund der knappen Zeit bis April war jedoch eine rechtzeitige Ausarbeitung nicht möglich. Dem Wunsch zahlreicher Mitgliedstaaten, das Anwendungsdatum um ein Jahr zu verschieben, war nämlich die EU-Kommission nicht nachgekommen.

Als Übergangslösung hat die Regierung daher ein Gesetz vorgelegt, in dem die ab April geltenden EU-Rechtsakte aufgelistet sind. Damit wird die Vollziehung des unmittelbar anwendbaren Unionsrechts gewährleistet, heißt es dazu in den Erläuterungen. Betroffen sind das Tierseuchengesetz zur Bekämpfung von Tierseuchen, das Tiergesundheitsgesetz zur Überwachung von Tierkrankheiten und das Bienenseuchengesetz zur Bekämpfung von Bienenseuchen.

Keine Einwände gegen arbeitspolitische Nationalratsbeschlüsse

Einstimmig von den BundesrätInnen genehmigt wurde das ab Juli gültige Landarbeitsgesetz 2021, das ein bundesweit einheitliches Arbeitsrecht für Land- und ForstarbeiterInnen inklusive Bestimmungen zu zulässigen Arbeitszeiten, Urlaubs- und Entgeltansprüchen und zum Arbeitnehmerschutz mit sich bringt. Zustande kam in diesem Zusammenhang eine gemeinsame Entschließung aller Fraktionen, mit der die Sozialpartner beauftragt werden, die Zurverfügungstellung von Trinkwasser für die Feldarbeit durch den Arbeitgeber sicherzustellen.

Mit breiter Mehrheit gebilligt wurde außerdem der arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Teil des Homeoffice-Pakets, wobei auch ein FPÖ-Entschließungsantrag hinsichtlich eines Überprüfungsberichts des Arbeitsinspektorats bei der Hygiene Austria mehrheitlich angenommen wurde.

Der Bundesrat bestätigte mit Stimmenmehrheit ferner die BUAG-Novelle (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz) mit Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping und Änderungen beim Überbrückungsgeld sowie die damit einhergehenden Adaptionen im allgemeinen Sozialversicherungsgesetz. Dazu eingebracht wurde ein SPÖ-Entschließungsantrag zur Verlängerung der Auszahlung der Notstandshilfe in der Höhe des Arbeitslosengelds, der ebenfalls die Mehrheit im Plenum fand. (Fortsetzung Bundesrat) jan/fan

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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