Parlamentskorrespondenz Nr. 418 vom 08.04.2021

Neu im Finanzausschuss

NEOS für Wagniskapitalfondsgesetz, Änderungen bei Wirtschaftshilfen, Grenzgänger-Regelungen, steuerliche Änderung bei Milchersatzprodukten

Wien (PK) - Die NEOS setzen sich für ein Wagniskapitalfondsgesetz für zusätzliche Wachstumsimpulse, für eine steuerliche Regelung für GrenzgängerInnen mit der Schweiz sowie für eine praxisnahe Anwendbarkeit und rechtliche Klarstellungen bei den Wirtschaftshilfen ein. Zudem wird für vegane Milchersatzprodukte eine Angleichung des Steuersatzes an die klassischen Milcherzeugnisse eingefordert.

Schaffung eines Wagniskapitalfondsgesetzes für zusätzliche Wachstumsimpulse

Laut den NEOS haben Unternehmen aufgrund des schwach entwickelten Kapitalmarkts nur wenige Alternativen zur Finanzierung durch Kreditinstitute. In dem von der Fremdmittelfinanzierung dominierten österreichischen Finanzierungssystem würde jedoch die Risikokapitalfinanzierung in Form von Wagniskapitalfonds eine ausreichende Versorgung der Wirtschaft sicherstellen und den Kapitalmarkt vervollständigen. Gerade für die wirtschaftlich schwierige Zeit nach der COVID-19-Pandemie würde eine ergänzende Finanzierungsmöglichkeit für zusätzliche Wachstumsimpulse sorgen, heißt es im Entschließungsantrag der Oppositionsfraktion (1412/A(E)). Damit sich ein Markt für außerbörsliches Risikokapital in Österreich entwickeln könne, fordern die NEOS daher den Finanzminister auf, einen Entwurf für ein den internationalen Standards entsprechenden Wagniskapitalfondsgesetz vorzulegen. Dies soll etwa die Abwanderung von Schlüsselkräften und innovativen Unternehmen vermeiden und Finanzierungsbeschränkungen für Unternehmen beseitigen.

Praxisnahe Anwendbarkeit und rechtliche Klarstellungen bei den Wirtschaftshilfen

Geht es nach den NEOS, hätte die Bundesregierung auf eine möglichst flexible und praxisnahe sowie rasche Ausgestaltung und Anwendung der coronabedingten Wirtschaftshilfen achten sollen. Der Umsatzersatz hat laut Antragstellerin Karin Doppelbauer zwar einigen Unternehmen in gewissen Branchen geholfen, aber gleichzeitig viele Betriebe zurückgelassen. Zahlreiche Betriebe hätten sich beschwert, dass bei Zusammenschlüssen von Personengesellschaften, Umgründungen oder Übernahmen von Teilbetrieben keine Hilfeleistung vonseiten der COFAG zur Verfügung gestellt und in der Folge nur der Mindestbetrag ausgezahlt worden wäre. Bei Neugründungen sollte zudem ein gewisser Spielraum für Unternehmen mit langen Vorarbeiten eröffnet werden, um den Umsatzersatz beantragen zu können. Die NEOS fordern daher den Finanzminister auf, eine praxisnahe und flexible Anwendbarkeit des Umsatzersatzes durch Klarstellungen im Bereich von Umgründungen sowie von Neugründungen sicherzustellen und eine befristete Möglichkeit zu schaffen, dieses Instrument beantragen zu können (1414/A(E)).

In einem weiteren Entschließungsantrag (1415/A(E) setzen sich die NEOS dafür ein, die ihrer Ansicht nach bestehenden Probleme bei den aktuellen Wirtschaftshilfen, insbesondere beim Fixkostenzuschuss und beim Verlustersatz, zu beseitigen. Konkret soll eine rasche Einigung über die nötigen rechtlichen Klarstellungen im Bereich der Haftungen von SteuerberaterInnen aus der Antragstellung erzielt und entsprechend rechtlich verankert werden.

Steuerrechtliche Lösung für Grenzgänger im Homeoffice

Die durch die COVID-19-Pandemie verstärkte Inanspruchnahme von Homeoffice bringe für viele GrenzgängerInnen sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Probleme, beklagen die NEOS. Vor allem für die rund 8.000 in der Schweiz angestellten ArbeitnehmerInnen führe die aktuelle Situation zu einem steuerrechtlichen Hürdenlauf, so Antragsteller Gerald Loacker. Laut dem Doppelbesteuerungsabkommen stehe den Schweizer Kantonen für die Tage im Homeoffice kein Besteuerungsrecht zu. Zahlreiche Schweizer Unternehmer würden aber für die Homeoffice-Tage die Quellensteuer weiterhin einbehalten und an den Bezirk bzw. Kanton abführen. Da die österreichischen Steuerbehörden für solche Tage aber keine Quellensteuer aus der Schweiz anerkennen könnten, müssten die GrenzgängerInnen beim Kanton bis zum 31. März des Folgejahres um Rückerstattung für diese Tage ansuchen. Hierzu sei eine Aufzeichnung seitens des Arbeitgebers notwendig. Da dieses Problem für AuspendlerInnen nach Liechtenstein bereits gelöst sei, fordern die NEOS die Bundesregierung auf, eine entsprechende steuerliche Regelung mit der Schweiz für die in Österreich ansässigen GrenzgängerInnen und WochenaufenthalterInnen zu vereinbaren (1416/A(E)).

Ende der steuerlichen Ungleichbehandlung von Milchersatzprodukten

In Hinblick auf sich ändernde gesellschaftliche Ernährungsgewohnheiten und einem in der Mitte der Gesellschaft angekommenen Verständnis für klimafreundliche, ressourcenschonende Ernährung, sei eine Änderung des Steuersatzes für vegane Milchersatzprodukte längst überfällig, heißt es in einer weiteren NEOS-Initiative (1429/A(E)). Aktuell würden vegane Alternativen zu klassischen Milchprodukten dem Normalsteuersatz von 20% unterzogen. Geht es nach den NEOS, sollen diese Produkte künftig an den für Milch und Milcherzeugnisse reduzierten Steuersatz von 10% angeglichen werden. (Schluss) med