Parlamentskorrespondenz Nr. 461 vom 16.04.2021

Parlament: TOP im Nationalrat am 21. April 2021

Vorstellung des neuen Gesundheitsministers, weitere Corona-Hilfen für die Länder, neues Tierärztegesetz, COVID-19-Transparenzberichte

Wien (PK) – Nach dem Rücktritt von Rudolf Anschober wird dem Nationalrat kommenden Mittwoch der neue Sozial- und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein vorgestellt. Neben dem neuen Tierärztegesetz stehen zudem weitere Gesetzesvorlagen aus dem Gesundheitsbereich zur Debatte. Dabei geht es um eine Verlängerung der gewährten Zweckzuschüsse für Länder und Gemeinden aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, finanzielle Erleichterungen für freiwillige HelferInnen in Impfstraßen und kostenlose Antigen-Tests in ärztlichen Hausapotheken. Mit Entschließungsanträgen, etwa zu frauenspezifischen Maßnahmen in der Corona-Krise oder zur Situation der UigurInnen in China, wenden sich die Parlamentsfraktionen an die Regierung. Zudem stehen COVID-19-Transparenzberichte aus dem Umweltressort auf dem Programm.

Aktuelle Stunde

Die Nationalratssitzung beginnt um 09.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde. Das Thema wählen die Grünen.

Erklärung der Bundesregierung

Im Rahmen einer Erklärung von Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Werner Kogler wird den Abgeordneten der neue Sozial- und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein vorgestellt.

COVID-19: Zweckzuschüsse für Länder, Entschädigung für freiwillige HelferInnen

Eine von den Koalitionsparteien vorgeschlagene Änderung des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes sieht unter anderem vor, Aufwandsentschädigungen für freiwillige Helferinnen und Helfer, die in Impfstraßen aushelfen, künftig bis zu 1.000 € im Monat steuer- und abgabenfrei zu stellen. Auch auf die Ausgleichszulage, die Sozialhilfe, das Arbeitslosengeld und die Familienbeihilfe sollen derartige Entschädigungen nicht angerechnet werden. Damit wollen die Abgeordneten nicht zuletzt sicherstellen, dass genügend Personal für die Umsetzung der Impfstrategie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zur Verfügung steht. Die Befreiung von Steuern und Sozialabgaben soll rückwirkend ab 1. Jänner 2021 bis Ende Juni gelten, die weiteren Bestimmungen mit Kundmachung der Novelle in Kraft treten. Eine ähnliche Regelung gilt bereits für Teststraßen.

Mit dem Gesetzentwurf wird außerdem der Kostenersatz für Länder und Gemeinden für coronabedingte Zusatzausgaben aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds von Juni bis September 2021 verlängert. Vom Bund abgegolten werden etwa Kosten für Schutzausrüstungen, die Betreuung der Hotline 1450 und für COVID-19-Teststraßen. Klargestellt wird außerdem, dass die Länder die Kosten für die Aufwandsentschädigungen für freiwillige HelferInnen vom Bund ersetzt bekommen. Die Novelle wurde im Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen angenommen.

Kein Aussetzen von AstraZeneca-Impfungen

Keine Mehrheit im Ausschuss erhielt hingegen ein Entschließungsantrag der FPÖ, der darauf abzielt, den Einsatz des COVID-19-Impfstoffs von AstraZeneca auszusetzen, bis alle Vorwürfe aufgeklärt seien. Aufgrund mehrerer Zwischenfälle nach dessen Impfung müsse der wissenschaftliche Nachweis über die gesundheitliche Unbedenklichkeit abgewartet werden, heißt es von Seiten der Freiheitlichen. Die anderen Fraktionen verwiesen demgegenüber auf die Entscheidung des nationalen Impfgremiums und das festgestellte geringe Risiko.

Kostenlose Antigen-Tests in ärztlichen Hausapotheken

Bereits im März hat der Nationalrat beschlossen, das COVID-19-Testangebot in Apotheken auszuweiten. Demnach können nun auch HausärztInnen mit angeschlossener Hausapotheke kostenlose Antigentests anbieten. Allerdings waren entsprechende Kostenersatz-Bestimmungen bisher nur im ASVG verankert, nun sollen sie auch in den anderen Sozialversicherungsgesetzen – BSVG, GSVG, Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz – nachvollzogen werden. Die Regelungen sollen rückwirkend mit 1. April in Kraft treten, laut Grünen sind in Summe rund 900 HausärztInnen betroffen.

Der Gesetzentwurf erhielt im Gesundheitsausschuss die Zustimmung von ÖVP, SPÖ und Grünen. FPÖ und NEOS begrüßten die Ausweitung der Testmöglichkeiten zwar ebenfalls, die FPÖ sieht es allerdings kritisch, dass es nun bei HausärztInnen mit angeschlossener Hausapotheke nicht mehr zu einer Trennung von asymptomatischen und symptomatischen Personen kommt, was aus epidemiologischer Sicht kritisch zu sehen sei. Die NEOS bemängelten, dass GrenzgängerInnen, die nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung sind, nach wie vor diskriminiert würden.

Kostenersatz für Antigentestes, Einsicht in PCR-Testergebnisse, Grüner Pass

Wenig Chance auf eine Mehrheit im Plenum haben hingegen drei Entschließungsanträge, mit denen sich die NEOS für einen einheitlichen Kostenersatz für COVID-19-Tests, für eine Einsicht in PCR-Testergebnisse über ELGA sowie für Klarstellungen im Grünen Pass in Bezug auf die Anerkennung von Antikörpertests einsetzen. Sie wurden im Gesundheitsausschuss von den Regierungsparteien abgelehnt.

Für die NEOS ist etwa nicht einsichtig, dass ÄrztInnen einen höheren Betrag für COVID-19-Tests bekommen als Apotheken. Es brauche einen einheitlichen Kostenersatz für ÄrztInnen, Apotheken und Betriebe, meinen sie. Dazu müsse auch ein System zur Abrechnung der durchgeführten Tests geschaffen werden. Sehr wohl für gerechtfertigt halten die NEOS hingegen eine Differenzierung bei der Art der eingesetzten Tests, da Antigen-Tests und PCR-Tests unterschiedliche Anschaffungspreise haben.

Die pinke Oppositionspartei kritisiert außerdem administrative Hürden bei der Übermittlung von COVID-19-Laborbefunden in die elektronische Gesundheitsakte (ELGA). Ihrer Meinung nach wäre es notwendig, dass PCR-Testergebnisse von PatientInnen und ihren behandelnden ÄrztInnen eingesehen werden können, weshalb eine entsprechende Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes angeregt wird. Dies würde einen reibungslosen Behandlungsablauf sowie die Prävention neuer Ansteckungen gewährleisten, ohne in die Datenschutzrechte der PatientInnen einzugreifen, meinen sie.

Schließlich bemühen sich die NEOS um eine Klarstellung hinsichtlich des geplanten Grünen Passes. Welche Antikörpertests in dessen Rahmen gültig sein werden, sei unklar, wird bemängelt und daher eine rechtsverbindliche Definition seitens des Gesundheitsministers gefordert. Die bisherigen neutralisierenden Antikörpertests werden laut NEOS als nicht massentauglich eingeschätzt, mögliche Alternativen könnten sogenannte "ELISA-Tests" oder "cPass-Neutralisationstests" sein. Es gelte jedenfalls, ein niederschwelliges System zur Durchführung der Tests für die Bevölkerung zu schaffen, heißt es im Entschließungsantrag.

Kontrolle der Substanz Ethylenoxid

Auch ein Entschließungsantrag der FPÖ kann mit keiner Mehrheit im Plenum rechnen. Dabei geht es um die genaue Kontrolle der Substanz Ethylenoxid, die laut FPÖ etwa für Desinfektionsmitteln verwendet wird oder sich auf Corona-Teststäbchen und Schutzmasken aus China befindet. Die FPÖ warnt mit Hinweis auf ein ärztliches Gutachten vor Gesundheitsgefahren und damit verbundene mögliche zivil- und strafrechtliche Haftungen für Behörden und die Bundesregierung. Außerdem verlangt die FPÖ die Wiedereinführung der amtswegigen Überprüfung der Wohnzimmer- und Laientests durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen.

Die ÖVP warnte im Ausschuss dagegen vor Angst- und Panikmache. Ihrer Meinung nach ist aufgrund der Qualitätsanforderungen an medizinische Produkte kein Grund zur Sorge gegeben. Außerdem sei die möglicherweise verabreichte Menge an Ethylenoxid zu gering, um Schäden zu verursachen.

Neues Tierärztegesetz

Mit einem neuen Tierärztegesetz und begleitenden Änderungen im Tierärztekammergesetz will die Politik unter anderem EU-Vorgaben in Bezug auf die Dienstleistungsfreiheit erfüllen sowie geänderten Rahmenbedingungen im veterinärmedizinischen Berufsfeld Rechnung tragen. Dazu gehören etwa die steigende Anzahl von Gemeinschaftspraxen und Großpraxen mit Angestellten sowie neue wissenschaftliche Betätigungsfelder wie Labordiagnostik und Zoonosenbekämpfung.

Demnach ist etwa vorgesehen, dass künftig nicht nur selbständige TierärztInnen, sondern auch im Firmenbuch eingetragene Tierärztegesellschaften eine Ordination oder private Tierklinik führen dürfen, wobei TierärztInnen in derartigen Gesellschaften gemäß einem im Ausschuss angenommen Abänderungsantrag mindestens die Hälfte der Anteile und Stimmrechte halten müssen. Damit soll die fachliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit der TierärztInnen in Tierärztegesellschaften gewahrt werden, insbesonders was die ihnen übertragenen Aufgaben im Bereich des Gesundheitsschutzes betrifft.

Als Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs werden gelten: die Erfüllung aller erforderlichen Berufsqualifikationen, Deutschkenntnisse, wie schon bislang ein Dienstort im Inland bzw. der Nachweis einer grenzüberschreitenden Dienstleistung in der EU sowie die Eintragung in die von der Tierärztekammer des Bundes geführte Tierärzteliste. An bestimmte Staatsbürgerschaften wird die Berufserlaubnis hingegen nicht mehr gebunden sein. Neu hinzu kommt im Gesetz die Notwendigkeit, eine Strafregisterbescheinigung vorzulegen, mit der die Vertrauenswürdigkeit im Sinne des Tierwohls nachzuweisen ist.

Klargestellt wird im Entwurf nun außerdem, dass Lehrende aus einem Drittstaat an der Veterinärmedizinischen Universität Wien oder Personen, die an universitären Austausch- und Schulungsprogrammen teilnehmen, auch ohne Eintragung in die österreichische Tierärzteliste veterinärmedizinisch arbeiten dürfen. Zur Führung der Tierärzteliste sollen künftig die Bundesländer ihre Zustimmung erteilen.

Die Oppositionsparteien bewerteten das Gesetzesvorhaben im Ausschuss grundsätzlich positiv, aus ihrer Sicht sind aber noch einige Formulierungen zu klären. In diesem Sinn machten sie die Zustimmung im Plenum davon abhängig, inwieweit noch entsprechende Änderungen vorgenommen werden.

Frauenspezifische Maßnahmen in der Corona-Krise

Der Gleichbehandlungsausschuss hat sich einstimmig für frauenspezifische Maßnahmen in der Corona-Krise ausgesprochen. Konkret werden etwa Schritte im Kampf gegen Arbeitslosigkeit von Frauen, eine Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu Unterhaltsvorschüssen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der psychischen Gesundheit von Frauen eingefordert.

Evaluierung der Arbeitsmarktsituation von Mädchen und Frauen

ÖVP, Grüne und NEOS setzen sich in einer Entschließung dafür ein, die Arbeitsmarktsituation sowie die Aus- und Weiterbildung von Frauen, insbesondere von Mädchen und jungen Frauen, genau zu beobachten und bei Bedarf gezielt Förderungen einzuleiten. Die Forderung basiert auf einem Vorstoß der SPÖ für Berufszentren für Mädchen und junge Frauen, der im Gleichbehandlungsausschuss allerdings abgelehnt wurde.

Daten zu Eltern-Karenz in Gleichbehandlungsberichten

Die Parlamentsfraktionen sprechen sich einstimmig dafür aus, die notwendigen Grundlagen zu schaffen, um Daten zur Verteilung der Eltern-Karenz in die zukünftigen Gleichbehandlungsberichte des Bundes aufzunehmen. Basis dafür bildete ein Entschließungsantrag der NEOS, der im Gleichbehandlungsausschuss zwar abgelehnt, aber von ÖVP, Grünen und NEOS in einem eigenen Antrag aufgegriffen wurde.

EU-Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Nachdem im vorigen Jahr die Wiederaufnahme der Verhandlungen zum Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bestätigt wurde und nach 2014 wieder Bewegung in die Angelegenheit gekommen ist, wollen die Parlamentsfraktionen mit Ausnahme der FPÖ ein klares Signal zur Unterstützung dieses Vorhabens setzen. Sie ersuchen Europaministerin Karoline Edtstadler und Außenminister Alexander Schallenberg, sich in ihren Tätigkeiten auf EU- und Europarats-Ebene für den Beitritt der EU zur EMRK einzusetzen.

Verurteilung der Situation der UigurInnen in China

Mit einer Aufforderung gegenüber Außenminister Alexander Schallenberg zur Verurteilung der Situation der UigurInnen in China setzt der Menschenrechtsausschuss ein einstimmiges Zeichen gegen die Menschenrechtsverletzungen in der chinesischen Provinz Xinjiang. Alarmiert zeigen sich die Parlamentsfraktionen über das Vorgehen der Behörden, Massenüberwachung, Unterdrückung und Internierung in "Lagern für politische Umerziehung". Der Außenminister soll diese Menschenrechtsverletzungen aus ihrer Sicht in der EU und anderen internationalen Gremien wie den Vereinten Nationen vonseiten Österreichs weiterhin ansprechen. Zudem sollte China aufgefordert werden, unabhängigen internationalen Beobachtern wie der UNO-Menschenrechtshochkommissarin uneingeschränkten Zutritt nach Xinjiang und in Lager sowie Anhaltezentren zu gewähren.

Corona-Demonstrationen

Aller Voraussicht nach keine Mehrheit wird die FPÖ mit einem Antrag finden, in dem sie eine "kollektive Be- oder Verurteilung von Demonstrationsteilnehmern, insbesondere durch Regierungsmitglieder, hinsichtlich friedlicher Demonstrationen, die sich gegen Maßnahmen ebendieser Regierung richten" bemängelt. Die Freiheitlichen sehen darin eine Zuschreibung von "Schuld durch Assoziation", wonach der Standpunkt einer Person oder Gruppe durch das Anführen negativer Umstände, die mit dem Standpunkt assoziiert werden und sich auf dessen Herkunft oder historische Aspekte beziehen, abgelehnt wird. Sie fordern die Bundesregierung auf, international und  EU-weit, insbesondere aber in Österreich, dagegen aufzutreten.

COVID-19-Transparenzberichte aus dem Umweltressort

Schließlich stehen Berichte des Umweltministeriums über die finanziellen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in den Bereichen Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf der Tagesordnung.

Laut den beiden Berichten, die aufgrund des COVID-19-Transparenzgesetzes fällig wurden, genehmigte das Finanzministerium für den Zeitraum März 2020 bis inklusive Februar 2021 Mittel in der Höhe von 35 Mio. € zur Förderung von Solar- und PV-Anlagen beim Klima- und Energiefonds aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, wobei die Anforderung ab 2021 bedarfsabhängig erfolgen soll. Gefördert wird die Umsetzung von großen solarthermischen Anlagen und Photovoltaikanlagen bis 50 kWp zur wirksamen Schaffung von Arbeitsplätzen. Mit Stand Februar 2021 ist es noch zu keinen diesbezüglichen Einzahlungen oder Auszahlungen gekommen, heißt es in den Berichten.

Im Forschungsbereich wurden zudem 25 Mio. € für 47 Projekte in der Corona-Forschung zur Verfügung gestellt, etwa für klinische Studien zur Wirkung von Therapeutika bei Unternehmen mit Sitz in Österreich. Was den Bereich Mobilität betrifft, wurden 2020 rund 83,5 Mio. € an Notvergaben für die Westbahnstrecke aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bedeckt. Für 2021 sind hier mit Stand Februar 2021 44,1 Mio. € vorgesehen. Ursache dafür war der enorme KundInnen-Rückgang bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, insbesondere im Schienenpersonenfernverkehr.

Regelungen für sichere Tätowierfarben

Voraussichtlich im Plenum abgelehnt wird ein Entschließungsantrag der SPÖ zu einer genaueren Regelung für Tätowierfarben. Den SozialdemokratInnen geht es darin um eine Liste von für die Gesundheit garantiert sicheren Tattoo-Farben. Um für mehr Transparenz für TätowiererInnen und KonsumentInnen zu sorgen, wird die Bundesregierung von der SPÖ daher aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Tätowiermittel einem eigenen Zulassungsverfahren samt gesundheitlicher Risikobewertung unterzogen werden. gs/keg/fan

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.