Parlamentskorrespondenz Nr. 501 vom 29.04.2021

Neu im Sozialausschuss

Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung, höheres Pflegegeld, Nachtgutstunden für Pflegepersonal

Wien (PK) – Die FPÖ setzt sich für einen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung sowie für höheres Pflegegeld für Personen in häuslicher Pflege ein. Die SPÖ fordert eine Klarstellung der Rechtslage bei Nachtgutstunden für Pflegepersonal.

FPÖ fordert Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung…

Die FPÖ stellt sich mit einem Entschließungsantrag (1484/A(E)) hinter drei Forderungen der Caritas für die Hospiz- und Palliativversorgung. Der Hospiz- und Palliativbereich sei zum Teil noch immer auf Spenden angewiesen und nicht ausreichend ausgebaut. Zudem hätten alle Menschen in Österreich ein Recht auf Sterben in Würde, was durch einen Rechtsanspruch auf entsprechende Angebote untermauert werden müsse, wird Caritas-Präsident Michael Landau im Antrag zitiert. Die Freiheitlichen kritisieren ein seit Jahren bestehendes unzureichendes Provisorium und fordern eine zukunftsorientierte Dauerlösung ein. Der Gesundheits- und Sozialminister soll daher aufgefordert werden, die Sicherstellung der Regelfinanzierung, den Ausbau sowie den Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativversorgung umzusetzen.

… und mehr Pflegegeld für Personen in häuslicher Pflege

Für die FPÖ befindet sich Österreich im Pflegenotstand. Die Hauptproblematik sei der Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal und die Armutsfalle für pflegende Angehörige. Letzterem will die Fraktion mit einem Entschließungsantrag (1526/A(E)) entgegenwirken. Sie fordert von der Regierung ein Gesetz ein, nach dem das Pflegegeld für jene Personen, die zu Hause betreut und gepflegt werden, in allen Pflegegeldstufen ab der Stufe 3 um 50% erhöht wird, wobei die jeweiligen Beträge jährlich zu valorisieren wären.

Der Zuschlag beim Pflegegeld für Demenzkranke soll außerdem von 25 auf 30 Stunden erhöht werden, wenn diese zu Hause gepflegt werden. Gleichlautende Anträge wurden dem Gesundheitsausschuss (1525/A(E)) und dem Ausschuss für Konsumentenschutz (1524/A(E)) zugewiesen.

SPÖ für Klarstellung der Rechtslage bei Nachtgutstunden für Pflegepersonal

Eine unfaire Behandlung von Pflegepersonal in Bezug auf Gutstunden für Nachtdienste ortet die SPÖ. Sie legt in einem Entschließungsantrag (1538/A(E)) dar, dass mit einer Novelle zum Nachtschwerarbeitsgesetz 1992 zwei zusätzliche Stunden Zeitguthaben als Schutzmaßnahme für ArbeitnehmerInnen in Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen vorgesehen wurden, wenn diese Nachtdienste unter erschwerten Bedingungen verrichten. Das definierte Abgrenzungskriterium "Pflegestationen in Pflegeeinrichtungen" führe aber zu Problemen, da viele Pflegeeinrichtungen angeben, keine Pflegestation zu betreiben. Aufgrund des hohen Pflegebedarfs und des großen Anteils an Demenzkranken unter den Pflegebedürftigen sieht die SPÖ aber erschwerte Bedingungen für die Pflegekräfte gegeben. Sie fordert daher vom Arbeitsminister eine Regierungsvorlage ein, mit der klargestellt wird, dass die Schutzmaßnahmen aus der Nachtschwerarbeitsgesetz-Novelle für das Krankenpflegepersonal auch für das gesamte Pflegepersonal in Pflegeeinrichtungen anzuwenden sind. (Schluss) kar