Parlamentskorrespondenz Nr. 504 vom 29.04.2021

Neu im Budgetausschuss

Regierung legt coronabedingte Anpassungen in Budgetgesetzen vor

Wien (PK) – Aufgrund der Maßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden COVID-19-Pandemie kommt es 2021 zu weiteren budgetären Mehrausgaben in der Höhe von rund 8,1 Mrd. €. Coronabedingt sei die budgetäre Planbarkeit erheblich erschwert, was sich unter anderem durch erforderliche Anpassungen des Bundesfinanzgesetzes 2021 sowie des Bundesfinanzrahmengesetzes 2021 bis 2024 manifestiere, heißt es in der dementsprechenden Regierungsvorlage (811 d.B.). Gegenüber dem ursprünglichen Budgetbeschluss steigen 2021 die Auszahlungen von rund 97,8 Mrd. € auf 103,2 Mrd. €, die Einzahlungen sinken von 75,2 Mrd. € auf 72,5 Mrd. €.

Die Bundesregierung sei seit Beginn der Krise bestrebt, die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bestmöglich abzufedern. Damit im Zusammenhang stünden jedoch erhöhte Belastungen für das Bundesbudget, die aufgrund der anhaltend hohen Infektionszahlen sowie des erhöhten Gefährdungspotenzials der verschiedenen Mutationen des Virus im Rahmen der Budgeterstellung im Herbst 2020 in diesem Umfang noch nicht absehbar gewesen wären. Daneben würden die konjunkturellen Veränderungen aufgrund der im März 2021 vom WIFO veröffentlichten Wirtschaftsprognose im budgetären Kontext in den geplanten Novellen eingearbeitet werden, ist den Erläuterungen zu entnehmen.

Was das Bundesfinanzrahmengesetz 2021 bis 2024 betrifft, ist eine Erhöhung der Auszahlungsobergrenzen der Rubriken und Untergliederungen im Finanzjahr 2021 geplant. Daneben werden auch Erhöhungen der Auszahlungsobergrenzen für die Jahre 2021 bis 2024 aufgrund von zusätzlichen Mitteln, welche Österreich aus der Aufbau- und Resilienzfazilität der Europäischen Union erhält, erforderlich.

Die Änderungen im Bundesfinanzgesetz 2021 betreffen unter anderem die Erhöhung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds von 1,5 Mrd. € auf 5 Mrd. €. Die Ermächtigung für die COFAG soll dahingehend adaptiert werden, dass zukünftig neben dem Fixkostenzuschuss auch andere wirtschaftliche Hilfsinstrumente im Rahmen der Überschreitungsermächtigung bedeckt werden können. Dies sei für Auszahlungen, welche im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität der Europäischen Union finanziert werden sollen, erforderlich, da die Einzahlungen der EU und die konkrete Projektabwicklung auseinanderfallen können, heißt es seitens der Regierung. Die Aufstockung der COVID-19-Investitionsprämie von 1,1 Mrd. € auf 1,5 Mrd. € im Jahr 2021 bedeutet ebenfalls eine Mehrbelastung für das Budget. Für die nochmalige Verlängerung des Härtefallfonds sind zusätzliche 500 Mio. € vorgesehen.

Zudem führe die aktuelle Wirtschaftsprognose zu geänderten Daten im Bereich des Arbeitsmarktes sowie der Lohn- und Gehaltsentwicklung, die aus- und einzahlungsseitige Änderungen verursachen würden. Auch die hohe Inanspruchnahme der COVID-19-Kurzarbeit und deren Verlängerung bis 30.06.2021 würden höhere Auszahlungen bedingen. Damit in Zusammenhang steht auch ein geringeres Beitragsaufkommen der Pensionsversicherungsträger, was zu steigenden Auszahlungen für Pensionen führen werde. Dasselbe gilt für den Bereich Familie und Jugend. Hier muss die bereits beschlossene Verlängerung des Familienhärteausgleichs berücksichtigt werden. Weitere Mehrausgaben im Jahr 2021 fallen für die Bekämpfung von Armut, für den Gesundheitsbereich sowie für den Bildungsbereich zur Anschaffung von Desinfektionsmitteln und Schutzmasken sowie für Antigentests (rund 84 Mio. €) an.

Von der COVID-19-Pandemie stark betroffen sind auch Künstlerinnen und Künstler, weshalb der COVID-19-Fonds im Künstler-Sozialversicherungsfonds auf bis zu 40 Mio. € erhöht wurde und der Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige KünstlerInnen nochmals auf bis zu 140 Mio. € erhöht werden soll. Weiters schlägt sich die budgetäre Aufstockung des NPO-Fonds um 230 Mio. € im Budget nieder, um die Finanzierung gemeinnütziger Organisationen weiterhin sicherzustellen. (Schluss) med