Parlamentskorrespondenz Nr. 516 vom 03.05.2021

Neu im Konsumentenschutzausschuss

Wiener Reparaturbonus als österreichweites Vorbild, Schutzschirm für SchuldnerInnen

Wien (PK) – Die FPÖ fordert den Wiener Reparaturbonus auf ganz Österreich auszuweiten und einen "Bundesreparaturbonus" zu schaffen. Die SPÖ legt ihren Schwerpunkt auf einen Schutzschirm für SchuldnerInnen sowie eine Absicherung des Existenzminimums.

Der "Wiener Reparaturbonus" als Vorbild für eine österreichweite Umsetzung ist Gegenstand eines Entschließungsantrags der FPÖ (1491/A(E)). Die Mandatare Peter Wurm, Walter Rauch, Peter Schmiedlechner und Christian Ries fordern darin die Bundesregierung auf, einen "Bundesreparaturbonus" zu schaffen. Um die COVID-19-bedingte Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise zu überwinden, solle dieser mit einem Förderbeitrag von 1.000 € angesetzt werden. Reparaturen seien ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz. So würden allein bei einer Reparatur im Durchschnitt bereits 24 Kilogramm CO2-Äquivalente eingespart werden. Würde man die Lebensdauer aller Waschmaschinen, Notebooks, Staubsauger und Smartphones im EU-Raum um ein Jahr verlängern, könnten rund 4 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden, führen die Mandatare weiters an. Dies sei gleichzustellen mit einer Einsparung von zwei Millionen Autos auf den Straßen.

Absicherung des Existenzminimums und von unpfändbaren Beträgen

Eine sozial verträgliche Regelung bei Lohnpfändungen steht im Fokus einer Initiative des SPÖ-Mandatars Christian Drobits  (1544/A(E)). Er beklagt vor allem, dass unpfändbare Beträge nicht vor dem Zugriff durch die GläubigerInnen geschützt seien. So könne etwa die vor Kurzem beschlossene Einmalzahlung für ArbeitslosengeldbezieherInnen in der Höhe von 450 € gepfändet werden. Um zu gewährleisten, dass die Betroffenen nicht einer zusätzlichen, unzumutbaren Verringerung ihres ohnehin kargen Einkommens ausgesetzt sind, sollten in Hinkunft zusätzliche finanzielle Hilfestellungen in Notsituationen von der Pfändung ausgenommen werden, fordert Vogl. Die unpfändbaren Beträge sollten auf dem Konto gekennzeichnet werden und automatisch geschützt sein.

Schutzschirm für die SchuldnerInnen

Die Initiative von Nationalrat Christian Drobits von der SPÖ (1561/A(E)) zielt darauf ab, jene Menschen, die unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten gekommen sind bzw. vor existenziellen Herausforderungen stehen, unter die Arme zu greifen. Drobits sieht die Notwendigkeit eines "Schuldenschutzschirms". Dieser solle Maßnahmen beinhalten, wie zum Beispiel einen Zinsen- und Spesenstopp während des Stundungszeitraums sowie bei neuen Stundungsvereinbarungen. Außerdem sollte abruptes Fälligstellen von Krediten und Kontoüberziehungen damit verhindert werden. Besonders dringend sei auch die Regelung der Gebühren von Inkassobüros: Hier sollten transparente Pauschalen sowie eine strikte Regelung der Kompetenzen den SchuldnerInnen helfen. Das Verbot des Verkaufs von Notleidenden-Krediten sollte ebenso Inhalt sein, wie keine Negativeinträge in Wirtschaftsauskunfteien bei COVID-19-begindeten Kreditstundungen bzw. die Informationspflicht über ebendiese durch die Datenbankbetreuer.

Der "Schuldenschutzschirm" soll außerdem eine Verkürzung der Verfahrensdauer bei Privatkonkursen beinhalten, die eine Verkürzung des Zahlungsplanes von sieben auf sechs Jahre vorsieht, sowie des Abschöpfungsverfahren auf drei Jahre. Auch die Ausdehnung des Widerrufsrechts auf die schutzwürdige Gruppe der BürgInnen, PfandbestellerInnen und GarantInnen sowie der Ausbau der Finanzbildung in Schulen zum Erwerb von Alltagskompetenzen beim Umgang mit Geld sieht der Gesetzesantrag vor. Eine Ombudsstelle soll installiert werden; angesiedelt werden soll sie im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Die Ombudsstelle soll die Expertise von Betreuungseinrichtungen wie des Verein für Konsumenteninformation (VKI) oder der Schuldnerberatung nutzen und den Fokus neben der finanziellen Beratung auf soziale Auswirkungen finanzieller Probleme legen, fordern die MandatarInnen. (Schluss) pst/mar


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