Parlamentskorrespondenz Nr. 568 vom 12.05.2021

Liste der teilnehmenden Staaten zum automatischen Austausch über Finanzkonten wird ausgeweitet

Hauptausschuss diskutiert Berichte zum Finanzmarktstabilitätsgesetz sowie zur Ausfuhrförderung

Wien (PK) – Der Hauptausschuss des Nationalrats hat sich heute einstimmig für eine Verordnung des Finanzministeriums zur Aktualisierung der Länderliste zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten ausgesprochen. Zudem wurden die Berichte zum Bankenpaket mehrheitlich sowie die Berichte zu den Ausfuhrförderungen einstimmig zur Kenntnis genommen.

Gemeinsamer-Meldestandard-Gesetz: Liste der teilnehmenden Staaten wird per Verordnung aktualisiert

Der Hauptausschuss genehmigte heute eine Verordnung des Finanzministers aufgrund des "Gemeinsamer-Meldestandard-Gesetzes (GMSG)". Dabei geht es um den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten auf Grundlage des Amtshilfeübereinkommens in Steuersachen im Zusammenwirken mit der mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (OECD-MCAA). Österreich hat sich im Rahmen des OECD-MCAA ab September 2017 zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten mit allen interessierten Staaten verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen für einen Informationsaustausch zu erfüllen. Für den Meldezeitraum 2020 haben sich zusätzliche Staaten daran interessiert gezeigt, die relevanten Informationen automatisch auszutauschen. Um diese zusätzlichen Staaten ehestmöglich als teilnehmende Staaten behandeln zu können, ist die Aktualisierung der bisherigen Verordnung des Finanzministers notwendig geworden.

FPÖ-Mandatar Hubert Fuchs zeigte sich verwundert, warum einige Staaten in der Liste auf die Abfrage von Informationen zu Finanzkonten anderer Staaten verzichten würden. Sogenannte nicht reziproke Staaten seien verpflichtet, ihre Informationen zu übermitteln, müssten aber keine von anderen Staaten anfordern, informierte ein Experte des Finanzministeriums. Insgesamt seien das 39 Staaten, vor allem als Steueroasen bezeichnete Länder würden so verfahren.

Bankenpaket: Negativsaldo liegt bei rund 9,54 Mrd. €

Das Bankenpaket (Finanzmarktstabilitätsgesetz), das im Jahr 2008 beschlossen wurde, verzeichnete Ende März 2021 einen negativen Saldo von rund 9,54 Mrd €. Insgesamt erhielt der Bund seit der Implementierung des Bankenpaketes im Oktober 2008 Einzahlungen in der Höhe von 3,28 Mrd. €. Dem stehen Auszahlungen in der Höhe von rund 12,83 Mrd. € gegenüber. In dem Paket ist derzeit ein Rahmen von 23,5 Mrd. € vorgesehen. Das geht aus dem jüngsten Quartalsbericht von Finanzminister Gernot Blümel gemäß Finanzmarktstabilitätsgesetz hervor, der heute im Hauptausschuss mit den Berichten über die drei vorhergehenden Quartale diskutiert und mehrheitlich zur Kenntnis genommen wurde.

In der Debatte interessierte sich Elisabeth Götze (Grüne) dafür, ob es Schätzungen gebe, wie viel die "Bankenrettung" insgesamt gekostet hat. Dies sei aktuell noch sehr schwer zu beurteilen und hänge davon ab, ob man den "Cash-Flow" oder die Maastricht-Regeln als Bewertungskriterium heranziehe, antwortete ein Experte des Finanzressorts. Was die Heta-Abbaubank betrifft, so seien vier Fünftel der Mittel liquide, der Rest seien Forderungen an Unternehmen, die schwer einzuschätzen seien, informierte der Experte den FPÖ-Abgeordneten Hubert Fuchs. Die Abwicklung der Abbaubank der Volksbankengruppe sei so gut wie abgeschlossen. Mit der Ausschüttung des Liquiditätsbetrags werde aber noch abgewartet, da noch einige wenige Restrisiken bestehen würden. SPÖ-Abgeordneter Kai Jan Krainer hatte nach dem aktuellen Stand gefragt. Der Vertreter des Finanzministeriums ging davon aus, dass zumindest 250 Mio. € an den Bund zurückfließen würden, was auch jenem Betrag entspreche, der seitens der öffentlichen Hand "eingeschossen" worden sei.

Österreichische Exporte brachen 2020 um mehr als 9% ein

Einstimmig zur Kenntnis genommen wurden zudem vier Berichte über die vom 2. Quartal 2020 bis zum 1. Quartal 2021 vorgenommenen Ausfuhrförderungen. Dasselbe gilt für die Tätigkeitsberichte des Ausfuhrförderungs-Beirats für die Jahre 2019 sowie 2020.

Das internationale Geschäftsumfeld sei im Jahr 2020 "extrem fordernd" gewesen, heißt es im Tätigkeitsbericht des Ausfuhrförderungs-Beirats. Nachdem die österreichische Exportwirtschaft bereits vor Corona mit einer rückläufigen Entwicklung zu kämpfen hatte, blieb sie auch von der Pandemie nicht verschont, heißt es weiter. Die zusätzliche Belastung durch den Handelskonflikt zwischen den USA und China sowie regionalen Unsicherheiten führten im Vorjahr zu einem Einbruch des Exports um mehr als 9%. Die Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen gingen von 220 Mrd. € im Jahr 2019 auf 199 Mrd. € 2020 zurück. Das entspricht einer Exportquote von knapp 53%. Der Warenverkehr allein fiel um 7,5% und erreichte 142 Mrd. €.

Laut dem aktuellsten Quartalsbericht zu den Ausfuhrförderungen sank im Vergleich zum Vorjahr bzw. zum Vorquartal die Ausnützung des festgelegten Haftungsrahmens des Bundes von 40 Mrd. € für Exporthaftungen und Haftungen für österreichische Auslandsinvestitionen. Zum 31.3.2021 war dieser Rahmen mit einem Haftungsstand von 28,8 Mrd. € zu 71,9 % ausgenützt. Ende 2020 wurde noch eine Inanspruchnahme von 76,8 % (30,7 Mrd. €) verzeichnet. Heuer gab es auch weniger Neuzusagen. Im ersten Quartal 2021 wurden neue Haftungen von insgesamt rund 869 Mio. € übernommen (1. Quartal 2020: rund. 2,53 Mrd. €). Die Rückgänge führt das Finanzministerium vor allem auf das Auslaufen großer Rückgarantien zurück.

Rund 3.200 Garantie- und Wechselbürgschaftsnehmer werden derzeit im Ausfuhrförderungsverfahren betreut. Bei der regionalen Verteilung der Garantien liegt Asien knapp vor Europa an der Spitze, gefolgt von Afrika, Lateinamerika, den USA und Australien. Mit einem Deckungsüberschuss in der Höhe von 21 Mio. € im 1. Quartal 2021 wurde der positive Trend der letzten Jahre fortgesetzt. Das Gesamtjahresergebnis 2020 betrug 152 Mio. €.

Zur Abfederung der Umsatzeinbrüche hat das Finanzministerium gemeinsam mit der Oesterreichischen Kontrollbank zudem ein Unterstützungsprogramm für die heimische Exportwirtschaft ausgearbeitet. Im Rahmen des staatlichen Ausfuhrförderungsverfahrens stellt das Ministerium einen besonderen Haftungsrahmen von 3 Mrd. € zur Liquiditätssicherung von Industrieunternehmen zur Verfügung. Mit Ende März 2021 wurden 371 Zusagen zur Entscheidung vorgelegt, das aushaftende Volumen betrug rund 2,2 Mrd. €. Weiters stellt das Finanzministerium als "Fast-Line-Fazilität" weitere 100 Mio. € für Neugeschäfte in den Zielländern der österreichischen Exporteure bereit, und zwar für die Bereiche Gesundheitsversorgung, Zivil- und Katastrophenschutz sowie Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaftsprojekte.

Karin Doppelbauer (NEOS) begrüßte das Modell der Ausfuhrförderungen. Die NEOS-Abgeordnete sowie Hubert Fuchs (FPÖ) interessierten sich dafür, woran es liege, dass alle Anträge von der Kontrollbank positiv bewertet worden seien. Einerseits habe man gewisse "Vorfilter" installiert, die schon in einem frühen Stadium erkennen lassen würden, ob ein Projekt grundsätzlich deckbar sein werde. Zudem gebe es seitens der Bank einen eigenen Ansprechpartner für jedes Unternehmen, wodurch viele Unklarheiten vorab beseitigt werden könnten.

Elisabeth Götze (Grüne) interessierte sich für den aktuell mit 30 Mrd. € nicht ausgeschöpften Haftungsrahmen des Bundes und warum es coronabedingt zu zusätzlichen Haftungen von drei Mrd. € gekommen sei, wenn doch noch genügend Mittel im ursprünglichen Instrument vorhanden seien. Die drei Mrd. € seien Teil des allgemeinen Haftungsrahmens und ausschließlich für kurzfristige coronabedingte Liquiditätsmaßnahmen für Unternehmen zur Verfügung gestellt worden, klärte der Vertreter des Finanzressorts auf. (Fortsetzung Hauptausschuss) med