Parlamentskorrespondenz Nr. 574 vom 14.05.2021

Parlament: TOP im Nationalrat am 19. Mai 2021

Aktuelle Stunde, EU-Mittel für Wiederaufbau, Budget-Mehrbelastung 2021, Investitionsprämie, Entlastung bei Heizkostenabrechnung

Wien (PK) – Mit Gesetzesvorlagen zu den EU-Mitteln für den Wiederaufbau nach der Krise, zur coronabedingten Budget-Mehrbelastung im Jahr 2021 sowie für eine Aufstockung der Investitionsprämie setzt sich der Nationalrat am Mittwoch auseinander. Davor stehen in Ersten Lesungen die Volksbegehren zum Tierschutz, für Impf-Freiheit und für "Ethik für alle" zur Debatte.

Neben einer Regierungsvorlage zur Verbesserung der Bankenaufsicht und Bankenabwicklung und einem Übereinkommen zur Reform des ESM geht es auch um ein Heizkostenabrechnungsgesetz für mehr Energieeinsparung und Entlastung von MieterInnen. Auf dem Programm stehen außerdem ein SPÖ-Antrag für einen COVID-19-Zuschuss an Gemeinden, FPÖ-Anträge zum sozialen Wohnbau und zum EU-Aktionsplan für Integration sowie eine Reihe von Rechnungshofberichten.

Aktuelle Stunde

Die Nationalratssitzung beginnt um 09.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde. Dabei wird es auf Wunsch der NEOS um den wirtschaftlichen Neustart nach der Corona-Krise gehen.

Tierschutzvolksbegehren

Den Beginn der Ersten Lesungen der Volksbegehren macht das Tierschutzvolksbegehren, mit dem 416.229 UnterstützerInnen den Tieren in Österreich eine Stimme geben wollen. Eingefordert werden (verfassungs-)gesetzliche Änderungen, um das Tierleid zu beenden und heimische BäuerInnen sowie Gesundheit, Umwelt und Klima zu stärken. "Für ein Österreich, das im Umgang mit Tieren vorbildlich ist", werden konkret fünf Forderungen gestellt: eine tiergerechte und zukunftsfähige Landwirtschaft, die Förderung des Tierwohls durch öffentliche Mittel, mehr Transparenz für KonsumentInnen, ein besseres Leben für Hunde und Katzen sowie eine starke Stimme für die Tiere.

Volksbegehren für Impf-Freiheit

In Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie steht das Volksbegehren "Für Impf-Freiheit", das 259.149 mal unterzeichnet wurde. Es beinhaltet einen Gesetzesvorschlag zur Änderung der Bundesverfassung, der darauf abzielt, dass ungeimpfte Personen gegenüber anderen nicht benachteiligt werden dürfen. Es stünde angesichts des elektronischen Impfpasses im Raum, grundlegende Bürgerrechte an Zwangsimpfungen zu binden, so die Befürchtung. Aufgefordert wird der Nationalrat auch dazu, von mindestens 4% der Stimmberechtigten unterstützte Volksbegehren einer Volksabstimmung zu unterziehen.

Ethik für alle

Die Einführung eines vom Religionsunterricht entkoppelten Ethikunterrichts an allen Schulen mit Öffentlichkeitsrecht fordern die InitiatorInnen des Volksbegehrens "Ethik für alle". Ethik soll ein Pflichtfach für alle SchülerInnen von der ersten Schulstufe an werden. Als Mindestqualifikation für Ethiklehrende soll ein abgeschlossenes Ethik-Lehramtsstudium gelten, zudem sollen Lehrende nicht Ethik und zugleich Religion unterrichten dürfen. Weiters wird ein eigenes Fachinspektorat gefordert. Insgesamt 159.978 Menschen haben das Volksbegehren unterzeichnet.

Bankenaufsicht und Bankenabwicklung

In Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien hat eine Regierungsvorlage, die im Finanzausschuss einstimmig angenommen wurde, die Stärkung der Widerstands- und Abwicklungsfähigkeit von Kreditinstituten zum Ziel. Durch die Änderung eines Bündels von Finanzgesetzen (Bankwesengesetz, Börsegesetz, Finalitätsgesetz, Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz etc.) sollen die Verwendung öffentlicher Mittel, die Gefährdung der Finanzmarktstabilität sowie schwere volkswirtschaftliche Schäden in potenziellen Krisenfällen verhindert werden. Die Harmonisierung und das Schließen regulatorischer Lücken soll in der Aufsichtspraxis von Kreditinstituten und Behörden wahrgenommene Schwachstellen beheben, die Rechtssicherheit erhöhen und die Effektivität der Aufsichtspraxis verbessern. Österreich war mit der Umsetzung der Richtlinien etwas in Verzug, räumte Finanzminister Gernot Blümel im Ausschuss ein. Man habe aber die Gelegenheit nun gleich genutzt, um einige Ergebnisse der Arbeitsgruppe für Bankenaufsicht (z.B. Ausweitung der Befugnisse der FMA) einzuarbeiten.

Corona-Krise: Budgetäre Mehrbelastung von 8,1 Mrd. €

Das Budgetdefizit wird aufgrund der anhaltenden Corona-Krise heuer voraussichtlich deutlich höher ausfallen als ursprünglich veranschlagt. So rechnet die Regierung damit, dass die Einnahmen gegenüber dem im Herbst beschlossenen Voranschlag um 2,65 Mrd. € auf 72,52 Mrd. € zurückgehen werden, während die Ausgaben um 5,45 Mrd. € auf 103,25 Mrd. € steigen. Das bedeutet eine Erhöhung des Defizits des Bundes um 8,1 Mrd. € auf 30,73 Mrd. €. Eine entsprechende Novelle zum Bundesfinanzgesetz 2021 und begleitende Änderungen im Bundesfinanzrahmen hat der Budgetausschuss mit den Stimmen von ÖVP und Grünen befürwortet. Zusätzliche Mittel sind unter anderem für den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, die Sonder-Investitionsprämie für Unternehmen, den NPO-Fonds und für den Härtefallfonds vorgesehen. Zudem schlagen höhere Kosten für die Kurzarbeit und Einnahmenausfälle durch die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit zu Buche.

SPÖ-Antrag für COVID-19-Zuschuss an Gemeinden

Ein im Ausschuss von ÖVP, Grünen und NEOS abgelehnter SPÖ-Initiativantrag zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sieht eine pauschale Abgeltung für die durch die COVID-19-Pandemie verursachten Einnahmenausfälle der Gemeinden aus den Ertragsanteilen der gemeinschaftlichen Bundesabgaben sowie der Kommunalsteuer im Jahr 2020 vor. Die SPÖ schlägt in diesem Sinn einen Zweckzuschuss des Bundes in der Höhe von 250 € pro EinwohnerIn vor. Demnach sollten insgesamt 2,212 Mrd. € auf die Gemeinden verteilt werden.

EU-Eigenmittelbeschluss und 750 Mrd. € für Aufbauinstrument "Next Generation EU"

Der im Budgetausschuss von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS mehrheitlich angenommene Eigenmittelbeschluss des EU-Rats regelt die Bestimmungen über das System der Eigenmittel für die Periode des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021 bis 2027. Als Obergrenze der Eigenmittel, die die Europäische Kommission (EK) in einem bestimmten Jahr von den Mitgliedstaaten zur Finanzierung des EU-Haushalts abrufen kann, sind nun 1,40% statt bislang 1,20% des Bruttonationaleinkommens der EU vorgesehen. Damit soll auch nach dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs als wichtigem Nettozahler ein ausreichender Spielraum für den jährlichen EU-Haushalt gewährleistet werden. Der österreichische EU-Beitrag soll dadurch von rund 2,9 Mrd. € auf rund 3,8 Mrd. € ansteigen.

Zuzüglich zum Mehrjährigen Finanzrahmen soll die EK ab 2021 auch Verpflichtungen in der Höhe von 750 Mrd. € für das neue Aufbauinstrument "Next Generation EU" (NGEU) zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise eingehen können. Davon sollen bis zu 360 Mrd. € für Darlehen und bis zu 390 Mrd. € für Ausgaben verwendet werden. Die Unterstützung soll zeitlich begrenzt sowie an Zielvorgaben des Aufbau- und Resilienzplans geknüpft sein. Die Finanzierung des NGEU-Instruments soll in den Jahren 2021 bis 2026 über im Namen der EU getätigte Schuldaufnahmen erfolgen, die bis spätestens 2058 aus dem EU-Haushalt zu tilgen sind.

ESM-Reform soll Eurozone besser gegen Finanzkrisen wappnen

Um die Eurozone künftig besser gegen Finanzkrisen zu wappnen, soll der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) reformiert werden. Das Außerministerium hat dazu zum einen das Übereinkommen zur Reform des ESM vorgelegt, das bereits von den EU-Staats- und Regierungschefs gebilligt wurde. Im Zentrum der Reform steht, dass der Eurorettungsschirm künftig auch als Letztsicherung für den Bankenabwicklungsfonds (Common Backstop) fungieren wird. Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen Ansteckungseffekte zwischen den ESM-Mitgliedstaaten sowie die wechselseitige Abhängigkeit von öffentlichen Haushalten und Banken weiter reduziert werden.

Die Regierungsvorlage wurde ebenso wie ein Änderungsabkommen des Bankenabwicklungsfonds (IGA-Änderungsabkommen) im Zusammenhang mit der ESM-Reform im Ausschuss von allen Fraktionen außer der FPÖ angenommen. Das bestehende Übereinkommen wird geändert, um eine vorzeitige Letztsicherung durch den ESM zu ermöglichen.

Zum IGA-Änderungsabkommen hielten ÖVP und Grüne zudem in einer Ausschussfeststellung fest, dass sich an der durch den ESM bereitgestellten gemeinsamen Letztsicherung für den Einheitlichen Abwicklungsfonds auch Mitgliedsstaaten der Bankenunion beteiligen, welche nicht Mitglieder des ESM sind. Es gelte jedoch weiterhin, dass nur ESM-Mitglieder um Stabilitätshilfen ansuchen können

Aufstockung für Investitionsprämie

Da für die Investitionsprämie für Unternehmen bis Ende Februar bereits Anträge in der Höhe von 7,8 Mrd. € gestellt wurden, soll nun dieser mit ursprünglich 3 Mrd. € dotierte Fördertopf entsprechend erhöht werden. Die Regierungsparteien haben dazu Änderungen im Investitionsprämiengesetz sowie im Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Wirtschaftsministerin genehmigt wird, vorgesehen. Laut Schätzungen der Abwicklungsagentur Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ist von einem effektiven Liquiditätsbedarf von 5 Mrd. € auszugehen.

Insgesamt seien rund 258.600 Anträge mit einem Investitionsvolumen in der Größenordnung von 85,46 Mrd. € bei der aws eingereicht worden, heißt es in den Initiativanträgen von ÖVP und Grünen. Die Bundesregierung reagiere daher auf die dynamische Antragsentwicklung, denn ohne entsprechende Erhöhung könne die aws keine weiteren Genehmigungen mehr aussprechen. Nachdem zum Start der Fördermaßnahme vor allem mittlere und große Unternehmen Anträge gestellt hätten, seien die Anträge im letzten Drittel der Einreichperiode insbesondere von Klein- und Kleinstunternehmen gekommen. Ihr Anteil an den gestellten Anträgen liege nunmehr bei 85%. Die Prämie würde das Zehnfache an Investitionen in das abnutzbare Anlagevermögen hebeln und löse damit wichtige Wachstumseffekte in Zeiten der Corona-Pandemie aus. Die Hälfte aller Investitionen würden in den Zukunftsfeldern Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit getätigt werden. Somit würden sich mit dieser Fördermaßnahme essentielle Struktureffekte verknüpfen, so die Erläuterungen. Für die Maßnahme stimmten im Ausschuss ÖVP und Grüne.

Heizkostenabrechnungsgesetz für mehr Energieeinsparung und Entlastung von MieterInnen

Eine Reduktion des Energieverbrauchs und damit die Erreichung der Einsparungsziele sind die Ambitionen der Novelle des Heizkostenabrechnungsgesetzes. Mit ihrer Vorlage kommt die Bundesregierung einer EU-Richtlinie zur Energieeffizienz nach. Demnach müssen die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen ergreifen, um bis zum Jahr 2030 4,4% des jährlichen Energieverbrauchs einzusparen. Das übergeordnete Ziel ist, den Energieverbrauch in der EU bis zum Jahr 2030 um 32,5% gegenüber 2007 zu senken.

Kernpunkt des Heizkostenabrechnungsgesetzes ist die Erfassung und die verbrauchsabhängige Abrechnung des Heiz- und Warmwasserverbrauchs bei zentral beheizten Mehrparteienhäusern. Mit der Novelle werden künftig auch Kosten zur Gebäudekühlung erfasst. Ziel ist, mehr Transparenz beim Energieverbrauch und den damit verbundenen Kosten zu schaffen. Die Gesetzesnovelle wurde im Bautenausschuss mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, Grünen und NEOS mehrheitlich beschlossen.

FPÖ ortet Missstände bei "Wiener Wohnen" und fordert Kontrolle des Bundes

Ein FPÖ-Antrag beschäftigt sich mit Wiener Wohnen, der Verwaltung der städtischen Wohnhausanlagen Wiens. Antragsteller Philipp Schrangl verwies im Bautenausschuss auf einen Rohbericht des Landesrechnungshofs, wonach Sanierungsmaßnahmen nicht in ausreichendem Maße durchgeführt würden und die Sanierungsquote rückläufig sei. Die FPÖ fordere daher, zu evaluieren, ob eine "Beaufsichtigung von Wiener Wohnen" durch den Bund möglich sei, konkret durch die Wirtschaftsministerin. Im Rahmen der von der SPÖ-NEOS-Stadtregierung angekündigten "Sanierungsoffensive" wäre eine Kontrolle des effizienten Mitteleinsatzes durch den Bund notwendig. Der Antrag bliebt im Ausschuss in der Minderheit und wurde abgelehnt.

FPÖ für Evaluierung der Vergabe sozialen Wohnraums

Nicht durchsetzen konnte sich die FPÖ im Bautenausschuss auch mit der Forderung nach einer Evaluierung der Vergabe sozial gebundener bzw. geförderter Wohnungen an DrittstaatsbürgerInnen durch die Bundesregierung. Aktuelle Ereignisse würden deutlich machen, dass sich im Bereich der Integration Fehlentwicklungen abzeichneten und das Zusammenleben verschiedener Gruppen nicht mehr funktioniere. Vielmehr komme es zu gesellschaftlichen Parallelstrukturen und Ghettobildung, wovor man nicht weiter die Augen verschließen dürfe. Die FPÖ fordert daher eine ausreichende Datengrundlage, um Probleme erkennen zu können.

FPÖ gegen EU-Aktionsplan für Integration und Inklusion

Die FPÖ kritisiert darüber hinaus den Aktionsplan für Integration und Inklusion 2021-2027 der EU-Kommission. Darin befänden sich im Bereich "Housing" realitätsferne und verantwortungslose Zielsetzungen. Ein weiterer Zustrom von Flüchtlingen und AsylwerberInnen zu sozialem Wohnbau erlaube die angespannte Lage am österreichischen Wohnungsmarkt nicht. Die Bundesregierung solle daher den EU-Aktionsplan für Integration und Inklusion ablehnen. Der Antrag blieb im Ausschuss ebenfalls in der Minderheit.

E-Mobilität

Die E-Mobilität durch den Bund stand 2012 bis 2018 auf dem Prüfstand des Rechnungshofs. Bereits in der Energiestrategie aus dem Jahre 2010 hatte man sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 in Österreich 250.000 zweispurige E–Fahrzeuge zuzulassen - demnach sollten 5% aller Fahrzeuge bis dahin E-Fahrzeuge sein. Tatsächlich belief sich die Zahl der zugelassenen zweispurigen E-Fahrzeuge 2019 auf nur rund 0,18%. Probleme gibt es laut Rechnungshof hinsichtlich der Ladestationen sowohl bei deren Auffindbarkeit, als auch bei der NutzerInnenfreundlichkeit. Der Rechnungshof kritisiert in seinem Bericht außerdem das Fehlen von Festlegungen, welchen konkreten Beitrag die Förderung der E–Mobilität zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten sollte: Laut einer Analyse des Umweltbundesamts stiegen Treibhausgasemissionen von 2015 bis 2016 an, anstatt zu sinken.

Klimaschutz in Österreich

Was die Erreichung der Klimaziele betrifft, stellt der Rechnungshof Österreich in seinem Bericht "Klimaschutz in Österreich – Maßnahmen und Zielerreichung 2020" kein gutes Zeugnis aus, dessen Prüfzeitraum die Jahre 2015 bis 2019 umfasste. Aus dem Bericht geht hervor, dass sich die Treibhausgas-Emissionen hierzulande zwischen 1990 und 2017 um fünf Prozent erhöhten, während sie sich im EU-Schnitt um nahezu ein Viertel reduzierten. Damit sei Österreich einer von sechs EU-Staaten, die in diesem Zeitraum die Treibhausgas-Emissionen nicht reduzierten. Zudem überschritt Österreich 2017 erstmals die im Klimaschutzgesetz vorgesehene Emissions-Höchstmenge.

Dem Rechnungshof zufolge könnte Österreich aus heutiger Sicht auch die EU-Klimaziele für 2030 deutlich verfehlen. Infolge dessen sei mit Kompensationszahlungen für den Ankauf von Emissionszertifikaten von bis zu 9,2 Mrd. € zu rechnen.

Brenner Basistunnel

Um den Stand der Umsetzung aus seinem Vorbericht aus dem Jahr 2017 zu untersuchen, überprüfte der Rechnungshof im Juli 2019 die "Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel BBT SE", die italienisch-österreichische Projektgesellschaft, die mit der Projektdurchführung des 9,3 Mrd. € schweren Tunnelprojekts zwischen Innsbruck und dem italienischen Franzenfeste beauftragt ist. Die RechnungsprüferInnen kamen zum Ergebnis, dass die BBT SE im Prüfungszeitraum 2015 bis 2019 nur rund drei Viertel seiner 15 Empfehlungen umsetzte. Zu den nicht umgesetzten Punkten gehörten etwa die empfohlene jährliche Vorlage der Finanzpläne an den Aufsichtsrat. Bemängelt wurden außerdem Verzögerungen im Bauprogramm, die primär aus den unterschiedlichen Positionen der italienischen und der österreichischen Eisenbahn zum Thema bahntechnische Ausrüstung resultierten, sowie das daraus entstehende Risiko einer Verschiebung der geplanten Inbetriebnahme des Abschnitts von ursprünglich 2026 auf 2030.

Traunseetram

Die seit 2018 in Betrieb stehende Traunseetram zur Verbindung von Straßenbahn und Lokalbahn in Gmunden stand im Fokus eines weiteren Berichts des Rechnungshofs. Zwar sei damit das öffentliche Verkehrsangebot in Gmunden um ein Drittel erhöht worden, jedoch sei das Fahrgastaufkommen als zu gering einzustufen und die Straßenbahn bei weitem nicht ausgelastet, stellt das Kontrollorgan fest. Konkret blieb mit rund 2.260 Fahrgäste pro Werktag die Auslastung gegenüber den Erwartungen von 2.730 Fahrgästen zurück. Aufgrund der geringen erwarteten Auslastung seien auch Alternativen zu suchen gewesen, wird seitens des Rechnungshofs betont. Ferner wird festgestellt, dass die Kosten für die Traunseetram den Nutzen um das Dreifache übersteigen.

Auf der Tagesordnung des Nationalrats stehen zudem weitere Berichte, die im Rechnungshofausschuss ohne Debatte ins Plenum geschickt wurden. Darin geht es um das Forschungsförderungsprogramm "Competence Centers for Excellent Technologies" (COMET) sowie um die COMET-Zentren ACIB GmbH und die Linz Center of Mechatronics GmbH sowie um Follow-Up-Überprüfungen zur Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH sowie zur Flächennutzung im Bereich der Neuen Donau, der Donauinsel und des Donaukanals. (Schluss) mbu/keg/gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.