Parlamentskorrespondenz Nr. 582 vom 18.05.2021

Neu im Volksanwaltschaftsausschuss

NEOS fordern für die Volksanwaltschaft mehr Kontrollrechte und einen neuen Bestellmodus

Wien (PK) – Die NEOS legen zwei Initiativanträge betreffend der Volksanwaltschaft vor. So sollen mit erweiterten Prüfkompetenzen auch ausgegliederte Rechtsträger des Bundes kontrolliert werden. Und in einem weiteren Antrag sollen VolksanwältInnen nicht mehr von den stärksten Fraktionen vorgeschlagen, sondern per öffentlicher Ausschreibung gesucht werden. Beide Anträge beziehen sich auf Bestimmungen in der Verfassung.

NEOS fordern ausgeweitete Prüfrechte der Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Rechtsträger

Die NEOS greifen eine von der Volksanwaltschaft bereits in der Vergangenheit gestellte Forderung nach erweiterten Prüfrechten auf. So wird in der Begründung des Antrags auf Verfassungsänderung (1327/A) kritisiert, dass ausgegliederte Rechtsträger des Bundes wie etwa die ÖBB, die GIS oder die Post - im Gegensatz zum Rechnungshof - nicht von der Volksanwaltschaft geprüft werden dürfen. Und dies obwohl wiederholt Beschwerden an das Kontrollorgan des Nationalrats herangetragen werden, wird in der Begründung erläutert. Ins Treffen geführt wird auch, dass der Bund in der Vergangenheit mehrere Rechtsträger ausgegliedert habe, wodurch die Prüfkompetenz de facto eingeschränkt wurde, erklärt die Antragstellerin und Volksanwaltschaftssprecherin Stephanie Krisper in der Begründung

... und öffentliche Ausschreibungen vor der Wahl von VolksanwältInnen

Stephanie Krisper (NEOS) übt Kritik am Bestellmodus der Volksanwaltschaft und legt deshalb einen Antrag (1329/A) zur Änderung der entsprechenden Verfassungsbestimmungen vor. Derzeit dürfen die drei stärksten Nationalratsfraktionen im Hauptausschuss je ein Mitglied der Volksanwaltschaft nominieren und der Gesamtvorschlag wird im Plenum gewählt. Anstelle des geltenden Rechts soll ein unabhängiges Bestellverfahren in Form einer öffentlichen Ausschreibung und eines öffentlichen Hearings treten. Aufgrund fachlicher Qualifikationskriterien soll der Hauptausschuss nach dem Hearing dem Nationalrat einen Vorschlag vorlegen und dort soll die Wahl mit qualifizierter Mehrheit erfolgen, so der NEOS-Vorschlag.

In der Begründung stützt sich die Antragstellerin auf die Meinung von RechtsexpertInnen, die in dem geltenden Modus keine Wahl, sondern ein Entsendungsrecht der größten Fraktionen sehen, wodurch eine objektive Kontrolle nicht sichergestellt sei. Weiters führt Krisper an, dass der Bestellmodus einer der Gründe dafür sei, dass die Volksanwaltschaft nicht als vollwertiges nationales Menschenrechtsinstitut angesehen werde. Infolge habe Österreich keine aktive Rolle im UNO-Menschenrechtsrat, wird im Antrag begründet. (Schluss) gun