Parlamentskorrespondenz Nr. 630 vom 27.05.2021

Veranstalterschutzschirm: Bundesrat besiegelt Ausweitung auf bis zu 10 Mio. €

Kein Einspruch der Länderkammer zu Gratis-Antigen-Tests für Gastronomie und Tourismus, Glyphosat-Teilverbot und Düngemittelgesetz

Wien (PK) – Einstimmig hat sich der Bundesrat heute für die Ausweitung des sogenannten Veranstalterschutzschirms ausgesprochen. Zur Belebung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie des kulturellen Angebots der durch die Corona-Krise zum Erliegen gekommenen Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Kongressen wird der Finanzminister ermächtigt, für die Österreichische Hotel- und Tourismusbank im Einzelfall Haftungen von bis zu 10 Mio. € zu übernehmen.

Auch einen Antrag zur Beschaffung von SARS-CoV-2-Antigentests für Gastronomie und Tourismus aber auch Sozialeinrichtungen durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus befürworteten die Bundesratsabgeordneten einhellig.

Ebenso einstimmig sprachen sich die BundesrätInnen für ein Teilverbot von Glyphosat aus. Eine breite Mehrheit ohne die Stimmen der SPÖ fand ein neues Düngemittelgesetz, das den gesamtösterreichischen Markt sowie die Nachhaltigkeit fördern soll.

Haftungsübernahmen des Bundes sollen Tourismus- und Freizeitwirtschaft beleben

Die Grundlage für die Ausweitung des Veranstalterschutzschirms bildete ein Initiativantrag der Regierungsparteien, mit dem das KMU-Förderungsgesetz geändert wird. Die Maßnahme wird bis 31. Dezember 2021 befristet, wobei die haftungsgegenständlichen Veranstaltungen und Kongresse bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt werden müssen. Bereits bestehende Haftungen des Bundes in diesem Bereich sind vom Außerkrafttreten nicht betroffen.

Die Bundesregierung arbeite mit Hochdruck daran, das Land aus der Krise zu führen, meinte Andrea Holzner (ÖVP/O). Veranstaltungen, Messen und Kongresse würden vor allem in den Städten den Tourismus beflügeln. Um die Events auch in der Pandemie planen zu können, werde nunmehr der Veranstalterschutzschirm von einem Rahmen von bisher maximal 2 Mio. € auf 10 Mio. € erhöht.

Andrea Kahofer (SPÖ/N) betonte, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie seien noch lange nicht vom Tisch. Gerade der Veranstaltungs-, Seminar- und Kongressbereich wirke sich besonders auf die Städte aus. Daher sei zu befürworten, dass der Rahmen für den Schutzschirm erhöht werde, da sonst nicht geplant werden könne. Auch viele regionale Kleinbetriebe würden von der Maßnahme profitieren.

Josef Ofner (FPÖ/K) signalisierte Zustimmung, kritisierte aber Planungsunsicherheit, die von der Regierung ausgehe. Was die aktuellen Öffnungen betreffe, sei es unmöglich, derzeit aufgrund der Auflagen die Betriebe wirtschaftlich zu führen. Untragbar seien auch die Regelungen für Kulturvereine, die eine Woche vor einer Probe die TeilnehmerInnen bei der Behörde bekanntgeben müssten und 20 Quadratmeter pro Person einzuhalten hätten. Ein von ihm eingebrachter Entschließungsantrag, Hochzeiten mit Speisen und Getränken unter Einhaltung der entsprechenden Sicherheitskonzepte so rasch wie möglich wieder stattfinden zu lassen, erhielt Stimmengleichheit und wurde damit abgelehnt.

Die Veranstaltungsbranche umfasse 30.000 Unternehmen, tausende weitere Betriebe samt MitarbeiterInnen seien in der Wertschöpfungskette damit verknüpft, hob Elisabeth Kittl (Grüne/W) hervor. Mit der Veranstaltungsbranche fehle ein wichtiger Arbeitgeber und Wertschöpfungsmotor, aber auch die Kunst als wichtiger Bestandteil der Demokratie. Für die Planungssicherheit und damit Aufrechterhaltung des Betriebs werde nunmehr der Veranstalterschutzschirm erhöht, auch im Hinblick auf die großen Festspiele in diesem Land.

Es gelte, Planungssicherheit für Veranstaltungen zu sichern, indem der Schutzschirm ausgeweitet werde, sagte Bundesministerin Karoline Edtstadler in Vertretung von Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Zur Vielzahl an Veranstaltungen zähle auch ein reger Kongresstourismus – auch hier soll die Erhöhung beitragen, dass diese Branche wieder nach oben komme. Was Vereine betrifft, unterstrich sie, dass alle die Volkskultur wieder leben wollen. Ziel müsse aber sein, sichere Schritte zu setzen und kein "Déjà-vu" zu riskieren.

Gratis-Antigen-Tests für Gastronomie und Tourismus

Im Zusammenhang mit den bereits vollzogenen Öffnungsschritten, vor allem in der Gastronomie und im Tourismus, steht das "Bundesgesetz zur Beschaffung von und Verfügung über SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung im Rahmen der COVID-19-Öffnungsverordnung", das heute ebenfalls den Bundesrat passierte. Darin wird die Ministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus ermächtigt, SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung zu beschaffen und den Ländern, Betrieben und Einrichtungen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Glyphosat-Teilverbot und neues Düngemittelgesetz

Mit dem im Bundesrat ebenso besiegelten Teilverbot von Glyphosat darf das Pflanzenschutzmittel nicht mehr in jenen Bereichen verwendet werden, die in der Öffentlichkeit als besonders sensibel wahrgenommen werden. Davon umfasst sind unter anderem die nicht berufliche Verwendung, der Haus- und Kleingartenbereich sowie der Einsatz auf Flächen, die von der Allgemeinheit oder von gefährdeten Personengruppen genutzt werden. Ein dazu in der Sitzung eingebrachter Entschließungsantrag der FPÖ, eine Kennzeichnung glyphosathaltiger Lebensmittel zu entwickeln und einzuführen, blieb in der Minderheit.

Das neue Düngemittelgesetz wiederum soll den gesamtösterreichischen Markt sowie die Nachhaltigkeit fördern. Ferner ist vorgesehen, eine notifizierende Behörde sowie eine notifizierte Stelle einzurichten, die bewerten sollen, ob Düngeprodukte den Anforderungen der EU-Düngemittel-Verordnung entsprechen. Im Sinne der Kreislaufwirtschaft soll unter anderem die Wiederverwertung von Reststoffen als Düngemittel gefördert werden. Die Bewertungsagenden werden schon bisher mit amtlichen Kontrollen betrauten Institutionen obliegen, dem Bundesamt für Ernährungssicherheit, Beschlagnahmen und Strafverfahren (BAES) sowie der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). (Fortsetzung Bundesrat) mbu/pst

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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