Parlamentskorrespondenz Nr. 642 vom 31.05.2021

Neu im Innenausschuss

Frauenmorde: Daten an Interventionsstellen, Aktionsplan gegen Rechtsextremismus, COVID-19-Regelungen Fremdenrecht

Wien (PK) – Vor dem Hintergrund der jüngsten Frauenmorde in Österreich bringen die Regierungsparteien einen Initiativantrag ein. Damit soll sichergestellt werden, dass Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten zum Schutz gefährdeter Menschen auch dann an Interventionsstellen übermittelt werden dürfen, wenn kein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt wurde. Ein Nationaler Aktionsplan gegen Rechtsextremismus ist Inhalt eines gemeinsamen Antrags der ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS. In einem weiteren Antrag planen ÖVP und Grüne COVID-19-Sonderregelungen im Bereich des Fremdenrechts zu verlängern. Eine Datenerhebung zu verschwundenen Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung sowie die Aufnahme dieser Daten in die Asyl- und Fremdenrechtsstatistik fordert die SPÖ in einer Entschließung.

Frauenmorde: Übermittlung von personenbezogenen Daten an Interventionsstellen

Vor dem Hintergrund der jüngsten Frauenmorde in Österreich bringen die Regierungsparteien einen Initiativantrag (1658/A) ein. Dieser soll klarstellen, dass personenbezogene Daten von den Sicherheitsbehörden zum Schutz gefährdeter Menschen auch dann an Interventionsstellen übermittelt werden dürfen, wenn kein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt wurde.

Wenn eine Sicherheitsbehörde aufgrund einer Anzeige zum Schutz vor Gewalt oder beharrlicher Verfolgung tätig wurde und aufgrund der Gefährdungseinschätzung ein Betretungs- und Annäherungsverbot angeordnet wurde, wurde auch bisher schon eine Übermittlung der Dokumentation einschließlich der darin enthaltenen personenbezogenen Daten an die Interventionsstellen veranlasst, um eine proaktive Kontaktierung der Opfer zu ermöglichen und so gefährdete Menschen zu schützen. Anlässlich der jüngsten Gewalttaten an Frauen soll nun ausdrücklich geregelt werden, dass die wesentlichen Informationen auch dann an die Interventionsstellen zu übermitteln sind, wenn mangels eines Vorliegens entsprechender Voraussetzungen kein Betretungs- und Annäherungsverbot angeordnet werden kann.

Nationaler Aktionsplan gegen Rechtsextremismus als Antwort auf aktuelle Herausforderungen und Bedrohungsszenarien

Rechtsextremismus müsse mit aller Entschlossenheit, auf allen Ebenen und sowohl im analogen als auch im digitalen Raum entgegengetreten werden. Das fordern ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS in einem gemeinsamen Entschließungsantrag (1656/A(E)). Dazu bedürfe es der Entwicklung einer koordinierten nationalen Strategie, wie dies bereits mit der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus erfolgt sei.

Die zunehmende Ausdifferenzierung des rechtsradikalen und rechtsextremen sowie (neo-)faschistischen und (neo-) nationalsozialistischen Spektrums bei einer gleichzeitigen Bündelung der Kräfte mithilfe des Internets sei dabei eine wesentliche Herausforderung. Zusätzlich zum organisierten Rechtsextremismus erlebe man eine allgemeine Verschärfung der Kommunikations- und Debattenkultur. Insbesondere in Zeiten existenzieller Krisen wie der aktuellen würden sich Menschen mit Veränderungen konfrontiert sehen, die mit der Erfahrung von Kontrollverlust und Existenzängsten einhergingen. Diese Aspekte seien zentrale Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Verschwörungsmythen und völkischen Ideologien.

Um wirksame und umfassende Maßnahmen setzen zu können, sei es notwendig, bisherige Kontrollparadigma zu ergänzen und Entstehungsparadigma und Prävention verstärkt in den Fokus zu rücken. Dazu sei es unabdingbar, Erkenntnisse der Rechtsextremismusforschung als Grundlage des Nationalen Aktionsplans gegen Rechtsextremismus heranzuziehen.

ÖVP und Grüne planen Verlängerung von vorläufigen COVID-19-Sonderregelungen im Fremdenrecht

Im April 2020 wurden aufgrund der Pandemie Sonderregelungen im Bereich der Vollziehung des Fremdenrechts vor allem zum Zwecke der Reduktion zwischenmenschlicher Kontakte geschaffen. Nach einer ersten Verlängerung bis 30. Juni 2021 sollen diese nun aufgrund des noch nicht absehbaren Endes der Pandemie mit einem weiteren Antrag der Regierungsparteien (1657/A) bis 31. Dezember 2021 verlängert werden.

Geändert werden sollen mit dem Antrag das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz und das Asylgesetz 2005. Konkret geht es dabei um die Möglichkeit der schriftlichen Abgabe des Gelöbnisses bei der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft und des Absehens von der Informationsverpflichtung bei einer länger als zwölfmonatigen Abwesenheit für TrägerInnen des Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt – EU". Letztere Regelung soll erst mit 22. März 2022 außer Kraft treten.

Verlängert werden soll des Weiteren die Möglichkeit der Einbringung von Niederlassungsanträgen sowie Asylverlängerungsanträgen auf postalischem oder elektronischem Wege, die Zustellung des Aufenthaltstitels auch zu eigenen Handen sowie die Verbringung unbegleiteter minderjähriger AsylwerberInnen in Regionaldirektionen und deren Außenstellen im Falle der Schließungen von Erstaufnahmestellen.

SPÖ fordert Erhebung von Daten zu verschwundenen minderjährigen Geflüchteten

Eine Datenerhebung zu verschwundenen Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung sowie die Aufnahme dieser Daten in die Asyl- und Fremdenrechtsstatistik fordert die SPÖ in einem von Katharina Kucharowits, Eva Maria Holzleitner und Reinhold Einwallner eingebrachten Entschließungsantrag (1651/A(E)). Die SPÖ beanstandet in diesem Antrag, dass es weder auf nationalstaatlicher noch auf europäischer Ebene genaue Zahlen oder umfassende Datenerhebungen zum Verschwinden von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung gebe. Dieses Thema sei noch immer mit einem Tabu belegt. Unbegleitete minderjährige Geflüchtete seien jedoch eine der vulnerabelsten gesellschaftlichen Gruppen und bedürfen eines besonderen Schutzes. Das Setzen von diesbezüglichen Maßnahmen sehen das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern sowie die UN-Kinderrechtskonvention vor. (Schluss) abe/beb/gst/pst