Parlamentskorrespondenz Nr. 644 vom 31.05.2021

Neu im Verfassungsausschuss

FPÖ-Anträge zum Dienstrecht für öffentlich Bedienstete im Sicherheitsbereich

Wien (PK) – Die FPÖ hat insgesamt fünf Entschließungsanträge eingebracht, die das Dienstrecht für öffentlich Bedienstete im Sicherheitsbereich betreffen. Dabei geht es unter anderem um die Polizeiausbildung, eine Ballungsraumzulage für arbeitsintensive Polizeidienststellen, die Einbeziehung von Nebengebühren in den Grundbezug und eine raschere Pragmatisierung. Die betroffenen Bediensteten hätten ein Recht darauf, dass ihre außergewöhnlichen Leistungen anerkannt werden, schließlich sei es der Polizei, der Justizwache und ähnlichen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes zu verdanken, dass die Sicherheitslage in Zeiten "extremer Migrationsbewegungen und globaler Gesundheitskrisen" nicht weiter aus den Fugen gerate, macht Antragsteller Christian Lausch geltend.

Konkret fordert Lausch, die Frist zur Umwandlung eines provisorischen in ein definitives Dienstverhältnis von sechs auf vier Jahre zu verkürzen, um Beschäftigten mehr Sicherheit zu geben (1673/A(E)). Zudem sollen pauschalierte Zulagen und Nebengebühren als Bestandteil des Grundbezugs definiert und damit 14 Mal jährlich ausgezahlt werden (1674/A(E)). Das würde Lausch zufolge Überstunden attraktiver machen und Verbesserungen im Krankheitsfall bringen. Weitere Forderungen betreffen eine Ballungsraumzulage für arbeitsintensive Polizeidienststellen (1675/A(E)) und die Möglichkeit für langgediente Bedienstete, ohne Gehaltseinbruch aus dem Schicht- und Wechseldienst in den exekutiven Innendienst oder den Verwaltungsdienst zu wechseln (1676/A(E)).

Als reformbedürftig sieht Lausch darüber hinaus die Polizeiausbildung. Er schlägt unter anderem vor, ergänzend zur herkömmlichen Polizeiausbildung eine Ausbildung für "Sicherheitsassistenten" zu schaffen, um der ihm zufolge bestehenden akuten Personalnot bei der Polizei zu begegnen. Demnach sollen Jugendliche nach der Pflichtschule in einer dreijährigen Ausbildung den Polizeiberuf erlernen und bereits ab dem zweiten Ausbildungsjahr zu einfachen Unterstützungsdiensten wie Schulwegsicherung oder Parteienverkehr in Polizeiinspektionen herangezogen werden können. Zudem plädiert er dafür, PolizeischülerInnen wieder in ein befristetes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis aufzunehmen und QuereinsteigerInnen nicht zu benachteiligen (1677/A(E)). (Schluss) gs