Parlamentskorrespondenz Nr. 680 vom 07.06.2021

Neu im Umweltausschuss

Antarktis-Umweltprotokoll: Ratifikation Österreichs noch ausständig

Wien (PK) – Dem umfassenden Schutz der Antarktis hat sich Österreich bereits 1987 mit dem Beitritt zum Antarktis-Vertrag verschrieben und 1991 auch das beigefügte Umweltprotokoll unterzeichnet. Nun übermittelte die Regierung dem Parlament zur Genehmigung dieses Protokoll (812 d.B.), das auf den Erhalt der antarktischen Umwelt und ihrer Ökosysteme abzielt. Demnach sollten bei menschlichen Aktivitäten in der Antarktis im Rahmen von Forschung und Tourismus neben Maßnahmen zur Abfallverhütung Umweltverträglichkeitsprüfungen verbindlich sein, um negative Folgen für Klima, Luft-, Gletscher- und Wasserqualität sowie für Tier- und Pflanzenpopulationen zu verhindern. Im Sinne des Artenschutzes sieht das Umweltprotokoll außerdem ein Verbot der Einfuhr nicht einheimischer Arten in die Antarktis vor und eine Kennzeichnung besonders geschützter Arten. Ein entscheidender Punkt im Protokoll ist das Verbot, mineralische Ressourcen aus der Antarktis zu gewinnen. Ausgenommen sind hier Forschungsaktivitäten.

In den Erklärungen zum Staatsvertrag wird der friedenssichernde Charakter der internationalen Vereinbarung hervorgehoben. Das Umweltschutzprotokoll inklusive Streitbeilegungsmechanismus trat 1998 in Kraft und wurde bisher von 41 Staaten, darunter 14 EU-Mitgliedstaaten, ratifiziert. Österreichischen ForscherInnen biete die Ratifikation des Protokolls bessere Beteiligungsmöglichkeiten im Ausschuss für Umweltschutz, der über die Einhaltung der Vereinbarungen wacht, so die Bundesregierung. Zudem erhalte die Republik dadurch die Berechtigung, bei Änderungen am Protokoll, die 50 Jahre nach dessen Inkrafttreten vorgesehen sind, mitzubestimmen. Sollte Österreich in Zukunft einmal Aktivitäten in der Antarktis planen, wäre zur Umsetzung des Protokolls ein noch zu erarbeitendes Bundesgesetz, vor allem hinsichtlich der Umweltverträglichkeitsprüfung, erforderlich. (Schluss) rei