Parlamentskorrespondenz Nr. 702 vom 10.06.2021

Novelle zum Islamgesetz soll mehr Transparenz bringen und Vollzug verbessern

Verfassungsausschuss gibt mit breiter Mehrheit grünes Licht für Gesetzesvorschlag der Regierung

Wien (PK) – Innerislamische Einrichtungen wie Moscheegemeinden sollen im Falle von Gesetzesverstößen künftig einfacher geschlossen werden können. Zudem will die Regierung die Transparenz in Bezug auf die finanzielle Gebarung islamischer Religionsgesellschaften und Kultusgemeinden sowie hinsichtlich ihrer Organisationsstrukturen erhöhen. Eine entsprechende Novelle zum Islamgesetz wurde heute vom Verfassungsausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS angenommen. Es sei notwendig, das Gesetz praxistauglicher und den Vollzug effizienter zu machen, hielt etwa ÖVP-Abgeordnete Corinna Schwarzenberger fest. Die für Kultusfragen zuständige Ministerin Susanne Raab sprach von einer sinnvollen Weiterentwicklung. Abgelehnt wurde der Gesetzentwurf hingegen von der FPÖ: Sie hält die gesetzlichen Bestimmungen insgesamt für unzureichend.

Konkret sieht der Gesetzentwurf (850 d.B.) u.a. eine Verpflichtung der islamischen Religionsgesellschaften und der Kultusgemeinden vor, regelmäßig Rechnungsabschlüsse und Finanzunterlagen vorzulegen. Das gilt auch für Unterstützungs- und Hilfsvereine. Damit soll leichter kontrolliert werden können, ob das im Islamgesetz verankerte Verbot der Auslandsfinanzierung auch eingehalten wird. Zudem müssen dem Bundeskanzleramt künftig sämtliche Einrichtungen der islamischen Religionsgesellschaften und Kultusgemeinden sowie deren FunktionsträgerInnen inklusive Gast-Imame bekanntgegeben werden. Derzeit sei nicht immer hinreichend klar, wer Teil einer islamischen Religionsgesellschaft oder eine davon unabhängige Rechtsperson ist, wird dieser Schritt begründet. Auch habe man durch nicht gemeldete Verschiebungen von Moscheeeinrichtungen in der Vergangenheit nicht immer nachvollziehen können, welche Moschee welcher Kultusgemeinde zuzurechnen ist.

In Ausnahmefällen soll das Bundeskanzleramt die öffentlich-rechtliche Rechtspersönlichkeit von innerreligiösen Einrichtungen künftig direkt aufheben können. Ein Umweg über die Religionsgesellschaft mit der Aufforderung, beanstandete Missstände abzustellen, ist nicht mehr zwingend.

Ziel des von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurfs ist außerdem eine Verbesserung der interministeriellen Koordination und Kommunikation in Kultussachen. Das betrifft etwa den Religionsunterricht, die religiöse Betreuung in Gefängnissen, theologische Studien, das Meldewesen und das Aufenthaltsrecht, und zwar unabhängig von der Religion. Außerdem soll die theologische Islam-Ausbildung in Zukunft nicht nur auf die Universität Wien beschränkt sein, sondern beispielsweise für Kooperationen mit den Universitäten Innsbruck, Graz oder Salzburg geöffnet werden können, wie es in den Erläuterungen heißt.

Mitverhandelt mit der Regierungsvorlage wurde ein Entschließungsantrag der FPÖ (1681/A(E)), mit dem ein "Verbotsgesetz für den politischen Islam" gefordert wird. Er wurde vertagt.

Verbesserter Vollzug

Im Zuge der Debatte betonte Corinna Schwarzenberger (ÖVP), dass Österreich mit der Beschlussfassung des Islamgesetzes 2015 Vorreiter gewesen sei. Es gebe aber Verbesserungspotential beim Vollzug, das Gesetz müsse praxistauglicher werden. In diesem Sinn sieht sie die Novelle als wichtigen Schritt zu einer effektiveren Durchsetzung der geltenden Bestimmungen. Auch ihr Fraktionskollege Wolfgang Gerstl wies auf Vollzugsprobleme hin.

Den Grünen sei es wichtig gewesen, dass die vorgesehenen Präzisierungen "deutlich innerhalb des Grundrechtskatalogs der Verfassung liegen", sagte Georg Bürstmayr. Daher habe man "mehrere Schleifen mit dem Verfassungsdienst eingezogen" und auch Kontakt mit der Islamischen Glaubensgemeinschaft IGGÖ gesucht, auch wenn diese nur einen Teil der österreichischen Muslime vertrete. Letztlich werde nur an drei oder vier Schrauben gedreht, ohne wesentliche Änderungen, meinte er. Das Argument, wonach es zu einer Ungleichbehandlung von Religionen komme, wies er zurück: Aus historischen Gründen gebe es zwar im legistischen Bereich Unterschiede, das bedeute aber keine Ungleichbehandlung im verfassungsrechtlichen Sinn.

Nikolaus Scherak (NEOS) lobte ausdrücklich, dass kritischen Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren Rechnung getragen wurde. Insgesamt seien die vorgesehenen Maßnahmen sinnvoll und zielgerichtet, meinte er. Schließlich sei es notwendig, im Falle bedenklicher Tendenzen rasch und effizient Maßnahmen setzen zu können. Kritisch äußerte sich Scherak hingegen zur Islam-Landkarte und zum FPÖ-Antrag. Der Begriff "politischer Islam" könne nicht definiert werden, hielt er in Richtung FPÖ fest.

FPÖ mahnt geänderte gesetzliche Grundlagen ein

Abgelehnt wurde der Gesetzentwurf von der FPÖ. Harald Stefan und Susanne Fürst orten zwar in manchen Punkten Verbesserungen, ihrer Ansicht nach ist das Islamgesetz insgesamt aber "zahnlos" und berücksichtige den Integrationsaspekt zu wenig. Sie plädierten etwa für eine Verpflichtung, bei der Seelsorge, bei Predigten und auch beim Unterricht in Privatschulen die deutsche Sprache zu verwenden. Zudem müsse stärker zwischen Glaubensgrundsätzen und Kultur unterschieden werden, mahnte Stefan. Nach wie vor Lücken orten Stefan und Fürst außerdem beim Verbot der Auslandsfinanzierung: So ist es Stefan zufolge ein Leichtes, dieses durch die Einrichtung einer österreichischen Stiftung zu umgehen.

Was den Entschließungsantrag der FPÖ betrifft, macht Fürst geltend, dass es bei den MuslimInnen in Europa und Österreich viel Radikalisierungspotential gebe. Es sei notwendig, sich Parallelgesellschaften stärker entgegenzustellen, bekräftigte sie. Die FPÖ hält es in diesem Sinn für notwendig, eine Betätigung für den politischen Islam oder dessen Ziele ausdrücklich zu verbieten, Moscheen und Organisationen des politischen Islam aufzulösen und deren Vermögen einzuziehen.

ÖVP-Abgeordneter Gerstl hielt der FPÖ entgegen, dass ein eigenes Verbotsgesetz nicht verfassungskonform wäre. Zudem wies er auf den in Österreich geltenden Grundsatz der Trennung zwischen Staat und Kirche hin.

Raab: Nachschärfungen sollen Kontrollen erleichtern

Die zuständige Ministerin Susanne Raab sieht die Novelle zum Islamgesetz als eine "sinnvolle Weiterentwicklung". So würden die Bestimmungen zum Auslandsfinanzierungsverbot nachgeschärft, um dieses besser kontrollieren zu können. Das Verbot habe in der Praxis gewirkt und etwa dazu geführt, dass nach dessen Einführung von der Türkei finanzierte Imame Österreich verlassen hätten, betonte sie. Künftig hätten die Behörden zudem mehr Werkzeuge in der Hand, um Moscheen rascher schließen zu können. Es sei auch wichtig zu wissen, wenn radikale Imame aus dem Ausland nach Österreich kommen und hier predigten, so Raab. Allgemein betonte die Ministerin, die Regierung setze verschiedene Schritte, um gegen Extremismus anzukämpfen.

Ins Plenum kommen soll die Gesetzesnovelle laut Abgeordnetem Gerstl erst im Juli. Dort soll sie gemeinsam mit dem Anti-Terror-Paket verhandelt werden. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs