Parlamentskorrespondenz Nr. 711 vom 11.06.2021

Neu im Budgetausschuss

Bericht über wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2020 - Überwiegende Mehrheit der Vorhaben erfüllt Ziele

Wien (PK) – Eine Evaluierung von insgesamt 90 Vorhaben des Bundes zeigt, dass bei der überwiegenden Mehrheit die anvisierten Wirkungen erfüllt werden konnten. Dies geht aus dem Bericht von Vizekanzler Werner Kogler betreffend die wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2020 (64/BA) hervor, der nun dem Budgetausschuss vorliegt. Die Liste der geprüften Vorhaben umfasst dabei 54 rechtssetzende Maßnahmen – davon 33 Bundesgesetze – und 36 sonstige Vorhaben, die sich auf 12 Ressorts aufteilen.

Konkret wurden laut Angaben der haushaltsleitenden Organe bei 48% aller Vorhaben die Wirkungsziele zur Gänze erreicht, in 4% der Fälle sogar überplanmäßig erfüllt. 37% der Vorhaben erreichten ihre intendierten Wirkungsziele überwiegend, 10% stuft der Bericht hinsichtlich der Wirkungen in die Kategorie "teilweise erreicht" und 1% unter "nicht erreicht" ein.

Von den für die Evaluierung in Frage kommenden 223 Vorhaben waren 90 Vorhaben (40,4 %; 2019: 34,1 %) berichtsrelevant. 133 Vorhaben erfüllten die Kriterien für eine vereinfachte Wirkungsorientierte Folgenabschätzung  – sie finden sich daher nicht bei den aktuellen Evaluierungsergebnissen der Ressorts.

Die Mehrzahl der 2020 evaluierten Vorhaben war mit finanziellen Auswirkungen verbunden (64 von 90 Vorhaben). In Summe fielen bei diesen Vorhaben in den für den Bericht in Frage kommenden Finanzjahren (frühestens 2014 bis längstens 2020) Aufwendungen für den Bund in der Höhe von rund 6,5 Mrd. € an (2019: 12,6 Mrd. €), wobei knapp ein Viertel des gesamten Finanzvolumens auf jenes Vorhaben entfällt, das über eine Milliarde Euro an Aufwendungen verursacht ("Finanzausgleichsgesetz 2017"). Bei vier Vorhaben wurden ursprünglich in der WFA zwar finanzielle Auswirkungen in Summe von 464,8 Mio. € abgeschätzt, die tatsächlichen Istwerte konnten aus unterschiedlichen Gründen jedoch nicht erhoben werden. Neben den Vorhaben, bei denen dem Bund Aufwendungen entstanden sind, gab es außerdem drei Vorhaben, die Minderaufwendungen im Ausmaß von rund 170 Mio. € verursacht haben.

Vereinfachte Wirkungsorientierte Folgenabschätzung erfolgreich

Das Instrument der vereinfachten WFA sei erfolgreich, so der Bericht. Die intendierten Wirkungen: Stärkung der Aussagekraft und der Steuerungsrelevanz des Berichtswesens, wie auch die Reduktion des Verwaltungsaufwands wurden erreicht, heißt es. So wurden im Jahr 2020 198 vereinfachte WFA (dies entspricht 52,4 % aller WFA) zur Prüfung der Zulässigkeit übermittelt, darunter Verordnungen wie die jährlich wiederkehrende "Novelle zur Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung", das wiederkehrenden "Luftverkehrsabkommen", oder die "Novelle zur Standard- und Muster-Verordnung 2004 – StMV-Novelle".

Mehr Verbesserungspotentiale festgestellt

Im Rahmen der Evaluierung wurden die Ressorts zu allfällig festgestellten Verbesserungspotenzialen befragt. In 36 der 90 Fälle (40 %) wurde diese Möglichkeit genutzt. Dagegen nutzten im Vorjahr nur 34% diese Möglichkeit. Laut Bericht müsste jedoch deren Aussagekraft verbessert werden. (Schluss) gla