Parlamentskorrespondenz Nr. 733 vom 16.06.2021

Verwaltungs- und Justizbereich: Nationalrat beschließt Verlängerung coronabedingter Sonderregelungen

Einstimmigkeit für Novelle zum Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz

Wien (PK) - Mit insgesamt drei Gesetzesanträgen der Koalitionsparteien werden coronabedingte Sonderregelungen im Verwaltungs-, Justiz- und Medienbereich bis Ende 2021 verlängert. Dabei geht es unter anderem um den Einsatz von Videotechnologie bei Gerichts- und Verwaltungsverfahren, Auflagen für Lokalaugenscheine und die Ermächtigung, Beschlüsse gegebenenfalls im Umlaufweg bzw. per Videokonferenz zu fassen. Davon sind etwa Gemeinderäte, der Ministerrat und diverse Gremien im Kommunikationsbereich wie der ORF-Stiftungsrat betroffen. Auch im Vergaberecht werden einzelne Sonderbestimmungen noch bis Jahresende gelten. Für alle drei Sammelnovellen gab es im Nationalrat eine breite Mehrheit. Wie im Verfassungsausschuss sprachen sich neben ÖVP und Grünen auch die SPÖ und die NEOS dafür aus.

Darüber hinaus soll eine – einstimmig angenommene - Novelle zum Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, zu der die Koalitionsparteien einen Abänderungsantrag einbrachten, in Umsetzung eines Erkenntnis des VfGH der ÖVP zufolge etwa im Instanzenverfahren zu mehr Transparenz und Struktur beitragen.

Verlängerung von Sonderregelungen bis Jahresende

Konkret verlängert werden u.a. einzelne Bestimmungen des 1. und des 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes sowie der Rechtsanwaltsordnung und des Disziplinarstatus für RechtsanwältInnen. Damit wird es bis Ende 2021 weiterhin möglich sein, bestimmte gerichtliche Anhörungen, Verhandlungen und Beweisaufnahmen per Videokonferenz abzuwickeln und Entscheidungen im Umlaufweg zu treffen. Zudem werden Entscheidungen auf Gewährung von Unterhaltsvorschuss noch bis Ende des Jahres gebührenfrei sei. Die Möglichkeit, Tagsatzungen, Verhandlungen und Gläubigerversammlungen in Exekutions- und Insolvenzverfahren per Video abzuwickeln, läuft gemäß dem Antrag hingegen Ende Juni aus. Der Antrag wurde im Plenum von den Koalitionsparteien noch dahingehend abgeändert, dass auch für Exekutions- und Insolvenzverfahren die Sonderbestimmungen für Verhandlungen und Versammlungen mittels Videotechnologie bis Jahresende verlängert werden.

Weiters ist nunmehr eine Verlängerung des verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetzes und einzelner Verfassungsbestimmungen vorgesehen. Dabei geht es etwa um den Einsatz von Videotechnologie in Verwaltungsverfahren und bei Verwaltungsgerichten, wobei der Wahrung von Parteienrechten ein besonderes Augenmerk gewidmet ist. Zudem sollen Organe wie Gemeinderäte im Falle außergewöhnlicher Umstände weiterhin Beschlüsse per Videokonferenz bzw. im Umlaufweg fassen dürfen. Ähnliches gilt für den Ministerrat. Die Novelle wird außerdem dazu genutzt, um einige obsolet gewordene Verfassungsbestimmungen aufzuheben.

Schließlich sollen der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat, die KommAustria inklusive ihrer Senate, die Presseförderungskommission sowie der Stiftungsrat und der Publikumsrat des ORF ebenfalls noch bis Jahresende Beschlüsse im Umlaufweg bzw. per Videokonferenz fassen können.

Seitens der FPÖ können sich Harald Stefan und Christian Ragger zwar eine Diskussion darüber vorstellen, welche der Maßnahmen unter Umständen auch in Dauerrecht übergehen könnten, stoßen sich allerdings an dem eingeschlagenen Weg, wieder nur ein "Provisorium zu prolongieren". Dem werde die FPÖ nicht zustimmen.

Michaela Steinacker und Johann Singer (ÖVP) meinten, es gebe Überlegungen in Richtung Dauerrecht für einige Punkte. Steinacker sprach sich für einen Dialog darüber aus und auch dafür, zu prüfen, welche dauerhaften Möglichkeiten verfassungsrechtlich Sinn machen würden. Betreffend die jetzige Verlängerung gehe sie davon aus, dass die Auswirkungen der Pandemie auch für den Justizbereich noch spürbar bleiben werden. Daher sei für ein "Ausgleiten" in eine coronafreie Zeit eine Verlängerung der Maßnahmen bis Ende des Jahres sinnvoll.

Die Maßnahmen würden nun verlängert, um für etwaige Fälle gerüstet zu sein, strich auch Agnes Sirkka Prammer (Grüne) hervor. Zum Thema Dauerrecht meinte sie, die Regelungen seien aus der Not heraus beschlossen worden. Viele der Bestimmungen schränken aus ihrer Sicht in gewissem Maße auch Parteienrechte ein. Das gelte es, bei den Überlegungen für Dauerrecht gemeinsam anzusehen und nicht leichtfertig damit umzugehen.

Ruth Becher (SPÖ) und Johannes Margreiter (NEOS) schlossen sich dem an, dass es sinnvoll sei, die Regelungen zu verlängern. Margreiter meinte, einer Diskussion, einige Maßnahmen in Dauerrecht zu übernehmen, stehe er konstruktiv gegenüber. Es brauche vorab jedoch eine eingehende Evaluierung, um nicht in jenen Bereichen, wo bedenkenlos weiterhin Distanzverhandlungen gemacht werden könnten, über das Ziel hinauszuschießen.

Novelle zum Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz

Nachdem eine von ÖVP und Grünen beantragte Novellierung des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes und des Verwaltungsgerichtshofgesetzes vorerst nur Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen enthielt, brachten die Koalitionsparteien im Plenum dazu einen bereits angekündigten Abänderungsantrag ein.

Als einen entscheidenden Punkt der Änderung hob Klaus Fürlinger (ÖVP) hervor, damit im Verwaltungsverfahren für mehr Transparenz und Struktur zu sorgen. So soll unter anderem dann, wenn eine erstinstanzliche Behörde die Beschwerde dem Gericht zweiter Instanz vorlegt, künftig die Partei eine schriftliche Verständigung darüber bekommen. Es helfe im Verwaltungsverfahren, zu wissen, dass alle Eingaben ab diesem Zeitpunkt beim Instanzgericht einzubringen seien, so Fürlinger.

Grundsätzlich gehe es darum, einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs Rechnung zu tragen, wie neben Klaus Fürlinger auch Harald Stefan (FPÖ) sagte. Stefan bemängelte allerdings neben der ihm zufolge späten Umsetzung auch die Vorgehensweise der Regierungsparteien mittels einer sogenannten "Trägerrakete" und dem kurzfristigen Abänderungsantrag. Dem schloss sich Johannes Margreiter (NEOS) an. Die Art und Weise, wie Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung gestellt werden, sehe er kritisch. Inhaltlich signalisierten aber beide ihre Zustimmung zum letztlich einstimmigen Beschluss. (Fortsetzung Nationalrat) mbu

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