Parlamentskorrespondenz Nr. 749 vom 17.06.2021

Nationalrat weitet Corona-Bonus aus

Abänderungsantrag betrifft Reinigungskräfte im Umfeld betreuter PatientInnen

Wien (PK) – Der Corona-Bonus von 500 € wird neben Betreuungs- und Pflegekräften sowie Gesundheitspersonal auf Reinigungskräfte ausgeweitet. Dies beschloss der Nationalrat in seiner heutigen Sitzung. Dem vorangegangen war ein entsprechender Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen, der mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Zudem wird die Steuerbefreiung von Aufwandsentschädigungen für HelferInnen in Impfstraßen verlängert. Die SPÖ sprach sich in Form eines Abänderungsantrags und eines Entschließungsantrags für eine weitere Ausstreckung aus, erhielt damit aber keine Mehrheit.

Im ersten Block an Gesundheitsvorlagen stimmte der Nationalrat für eine Reihe weiterer Gesetzesänderungen, die zum Teil vorher auf Antrag der Koalition abgeändert wurden. So wird die Gültigkeit des COVID-19­Maßnahmengesetzes bis Ende des Jahres verlängert, die Erstattung von Öffi-Zeitkarten ist für Dienstgeber künftig von derSozialversicherungsabgabe ausgenommen und Vetragsambulatorien können in Zukunft COVID-19-Tests bei asymptomatischen Personen durchführen. Keine Mehrheit erfuhren verschiedene Entschließungsanträge der Opposition. Die FPÖ forderte eine finanzielle Besserstellung von Pflegeberufen und trat gegen eine Impfpflicht für Kinder und Jugendliche auf. Die NEOS sprachen sich für eine Abschaffung der Sperrstunde aus, um Nachtgastronomie zu ermöglichen.

Corona-Bonus wird auf Reinigungskräfte ausgeweitet, Frist für steuerfreie Aufwandsentschädigungen in Impfstraßen wird verlängert

Änderungen im Pflegefonds- und COVID-19-Zweckzuschussgesetz bewirken einen Kostenbeitrag des Bundes von durchschnittlich 500 € pro Person für Betreuungs- und Pflegekräfte sowie Gesundheitspersonal in Spitälern. Zusätzliche Zuwendungen durch die Länder, die Gemeinden oder durch die Träger der Krankenanstalten seien darüber hinaus möglich, heißt es in der Begründung des Antrags. Im Zuge der Novellierung des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes wird zudem die bereits in anderen Sozialversicherungsgesetzen beschlossene Bestimmung, wonach ab 1. Juni bis zu zehn SARS-CoV-2-Antigentests pro Person und Monat in Apotheken bezogen werden können, auch für bei Krankenfürsorgeeinrichtungen der Länder versicherte Personen und deren Angehörige angewandt. Diese generelle Regelung sowie auch jene über die Durchführung von COVID-19-Tests in Apotheken soll bis 31. August 2021 verlängert werden.

Seitens der Regierungsfraktionen brachte Bedrana Ribo (Grüne) einen Abänderungsantrag ein, der die Vergabe des Bonus auf Reinigungskräfte im unmittelbaren Umfeld betreuter PatientInnen sowie auf Personen in Einrichtungen ausweitet, die vorwiegend der stationären Rehabilitation dienen. Sie zeigte sich erfreut, dass damit die Gruppe der EmpfängerInnen erweitert werde. Mit dem Beschluss wirke sich die Anerkennung auch auf die "Geldbörsen" jener Menschen aus, die in den vergangenen Monaten Außergewöhnliches für die PatientInnen und das Gesundheitssystem geleistet haben. Dem schloss sich Alexandra Tanda (ÖVP) an. In der Erweiterung der BonusempfängerInnen habe man vor allem jene Personen berücksichtigt, die im unmittelbaren Kontakt mit den an COVID-19 erkrankten PatientInnen stehen. Größere Erweiterungen, wie sie etwa die SPÖ fordert, seien budgetär nicht umsetzbar. Es sei auch nicht sinnvoll, Auszahlungen mit der Gießkanne zu verteilen, unterstrich sie. Es gebe auch noch andere Sparten, in denen die MitarbeiterInnen gefordert waren. Hier liege es an den Unternehmen, diesen Einsatz vergleichbar zu honorieren. Durch die Änderung bleiben auch die Aufwandsentschädigungen für freiwillige HelferInnen in Test- und Impfstraßen noch bis Ende September steuer- und abgabenfrei, wobei die Grenze bei 1.000 € bzw. einem Stundensatz von 20 € für medizinisch geschultes Personal und 10 € für anderes Personal liegt.

Philip Kucher (SPÖ) betonte, dass es neben den vom Bonus umfassten Berufsgruppen auch noch weitere gebe, die in der Krise einen wichtigen Beitrag für die Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge und in anderen unverzichtbaren Bereichen gesorgt haben. Diese seien im ursprünglichen Gesetzentwurf nicht berücksichtigt worden und auch der Abänderungsantrag vernachlässige betroffene Gruppen. Aber auch über den Bonus hinaus würden keine Verbesserungen – vor allem für Pflegekräfte – unternommen. Kuchers Fraktionskollege Michael Seemayer unterstrich, dass es aufgrund der Verteilung des Bonus zu einer Unzufriedenheit unter den MitarbeiterInnen kommen könnte. Er brachte daher einen Abänderungsantrag im Namen seiner Fraktion ein, der die Gruppe der vom Bonus umfassten Personen auf Rettungs- und Transportdienste sowie Einrichtungen der Behindertenarbeit, des Psychosozialen Dienstes und der Wohnungslosen- und Flüchtlingshilfe ausweitet. Zudem sollen ArbeitnehmerInnen und PraktikantInnen einen zweckgebundenen Zuschuss erhalten, die im Bereich der Langzeitpflege Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf versorgt haben. Darüber hinaus stellte Seemayer einen Entschließungsantrag, der darauf abzielt, dass die Zuteilung des Corona-Bonus auf alle Beschäftigten berücksichtigt werden, die das Gesundheitssystem "am Laufen" halten. Weiters sollen ArbeitnehmerInnen in der Daseinsvorsorge sowie in anderen unverzichtbaren Branchen eine finanzielle Anerkennung bekommen. Beide SPÖ-Anträge fanden in der Abstimmung keine Mehrheit.

Für Gerhard Kaniak (FPÖ) seien die in Daseinsfürsorge oder im Gesundheitswesen tätigen Menschen während der Corona-Krise stark gefordert gewesen. Daher sei eine finanzielle Anerkennung, wie der beschlossene Bonus als erster Schritt zu begrüßen. Allerdings müssten auch jene Probleme angegangen werden, die im Pflegewesen durch die Pandemie an den Tag getreten seien. Unter anderem brauche es dazu eine nachhaltige Verbesserung der Pflegeberufe. In diese Richtung stieß auch ein Entschließungsantrag, der von FPÖ-Mandatar Christian Ries eingebracht wurde. Er argumentierte, dass gerade die COVID-19-Pandemie gezeigt habe, welche wichtige Leistung MitarbeiterInnen in Gesundheitsberufen erbringen würden. Daher umfasste seine Forderung eine finanzielle Besserstellung von Pflegeberufen, die die physische und psychische Belastung dieser Berufsgruppe honoriert. Darüber hinaus schloss der Antrag die Forderung nach einem einmaligen Bonus von 1.000 € mit ein, sowie eine Ausweitung auf alle in der Corona-Pandemie eingesetzten MitarbeiterInnen in Gesundheits- und Pflegeberufen – unabhängig von ihrem beruflichen Status und ihrem Ausbildungsgrad. Dieser Antrag fand im Plenum ebenfalls keine Mehrheit.

COVID-19­Maßnahmengesetz gilt bis Ende des Jahres

Bei von den Regierungsfraktionen vorgeschlagenen und vom Nationalrat mehrheitlich beschlossenen Änderungen im COVID-19-Maßnahmengesetz, im Suchtmittelgesetz und im Epidemiegesetz geht es primär um Fristverlängerungen. So soll behandelnden ÄrztInnen weiterhin bis Ende des Jahres die Möglichkeit gegeben werden, Substitutions-Dauerverschreibungen mit dem Vermerk "Vidierung nicht erforderlich" auszustellen. Im Epidemiegesetz wiederum kommt es zu einer Verlängerung der Mitwirkungspflicht von BetreiberInnen von Lokalen, Hotels, Sporteinrichtungen etc. bis Ende Dezember bei der Ermittlung von Kontaktpersonen sowie der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes etwa bei der Erhebung von Identitätsdaten oder der Erfragung allfälliger Krankheitssymptome.

Nachdem davon auszugehen sei, dass auch nach dem 30. Juni 2021 Maßnahmen zur Verbreitung von COVID-19 ergriffen werden müssen, wird die Geltungsdauer des COVID-19-Maßnahmengesetzes bis 31. Dezember 2021 ausgedehnt. Diese befristete Maßnahme werde getroffen, um für eine mögliche neue Infektionswelle im Herbst gerüstet zu sein, betonte Ralph Schallmeiner (Grüne). Verena Nussbaum (SPÖ) unterstrich, dass es darüber hinaus Alternativen für einen harten Lockdown brauche, wenn es zu einer neuerlichen Welle kommen sollte. Eine Verlängerung allein sei zu wenig. Ähnlich sah dies Gerhard Kaniak (FPÖ). Um verhältnis- und zweckmäßige Maßnahmen bei einer erneuten Welle zu treffen, müssten die bisherigen Erfahrungen analysiert werden, damit nicht dieselben Fehler erneut begangen werden. Es brauche systematisch organisatorische Änderungen noch vor dem Herbst. Ähnlich wie Kaniak kritisierte Gerald Loacker (NEOS) die Teststrategie. Er hinterfragte, wie lange es noch mit dem Testen angesichts immer höher werdender Kosten weitergehen solle. Schließlich sei die Inzidenz mittlerweile so niedrig, dass es viele falsch positive Ergebnisse geben würde. Anders sahen dies Werner Saxinger und Marina Diesner-Wais (beide ÖVP). Die fallenden Zahlen würden aufzeigen, dass mit der Strategie der Bundesregierung vieles richtig gemacht worden sei. Saxinger kritisierte in Richtung Opposition, dass eine Abwehrhaltung gegen diese Maßnahmen keine Strategie darstelle.

Schallmeiner brachte im Namen der Koalition einen schließlich mehrheitlich angenommener Abänderungsantrag ein, der darauf abzielt, dass die Frist für die Zurverfügungstellung gedruckter Fassungen der Impfzertifikate verlängert wird. Er betonte, dass es zu einer Verzögerung bei der Aus- und Bereitstellung von Impfzertifikaten gekommen sei, weshalb diese Abänderung notwendig geworden sei. Gerhard Kaniak (FPÖ) unterstrich, dass eine bedarfsorientierte Abholung der Zertifikate angesichts fehlerhafter Datensätze besser wäre als ein Versand. Gerald Loacker (NEOS) kritisierte die dadurch entstehenden Kosten und dass damit trotz eines versprochenen "Grünen Passes" QR-Codes auf Papier versandt werden.

Im Zuge der Debatte brachte Gerald Loacker im Namen seiner Fraktion einen Entschließungsantrag ein, der auf eine Streichung der Sperrstunde ab Mitternacht in der Gastronomie unter Einhaltung der 3G-Regel abzielt. Er betonte, dass die Nachtgastronomie besonders schwer von der Corona-Krise betroffen gewesen sei. Kritik übte er an den erst jüngst von der Regierung bekannt gegebenen Öffnungsmaßnahmen ab 1. Juli. Er konnte angesichts der geringen Infektionszahlen nicht nachvollziehen, weshalb diese erst in zwei Wochen unternommen würden.

Diese Kritik wies Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein zurück. Es habe Gespräche mit BetreiberInnen von Nachtgastronomie gegeben und diese seien sehr zufrieden mit der Vorgangsweise gewesen. Es sei wichtig, diese Schritte angesichts der geringen Durchimpfungsrate bei Jugendlichen und vor dem Hintergrund der Delta-Variante des Corona-Virus mit Vorsicht vorzunehmen. Diese Variante wurde auch beim Gesundheitsministerrat auf EU-Ebene als großes Problem angesehen. Auch betonte er, dass man sich gegenüber dem letzten Sommer aufgrund des Impffortschrittes und der vielen Testungen derzeit in einer anderen Situation befinde. Es sei wichtig, dass weiterhin auf das Testen gesetzt werde. Im EU-Vergleich verfolge Österreich eine gute Teststrategie und sei auch beim "Grünen Pass" weit fortgeschritten. Derzeit gebe es hierzulande einen QR-Code, der künftig auch für Reisen in der EU gültig sein soll. Hierzu müsse das System noch implementiert werden, womit andere Mitgliedstaaten erst anfangen würden. Bei der Maskenpflicht achte man darauf, dass es in Bereichen, wo die 3G-Regel nicht anwendbar ist, noch keine Umstellung auf einen Mund-Nasen-Schutz gebe.

Erstattung von Öffi-Zeitkarten für Dienstgeber künftig von Sozialversicherungsabgabe ausgenommen

Künftig sollen auch niedergelassene ÄrztInnen und Vetragsambulatorien COVID-19-Tests bei asymptomatischen Personen durchführen können. Ein entsprechender ÖVP-Grünen-Antrag auf Änderung des ASVG sowie weiterer Sozialversicherungsgesetze wurde im Nationalrat mehrheitlich angenommen, wobei zuvor ein ebenfalls befürworteter Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen die Erweiterung um Ambulatorien umfasste. Darüber hinaus wird mit der Abänderung die ursprünglich mit heuer auslaufende Regelung zur Preisbildung von Generika bzw. Biosimilars bis Ende 2023 verlängert. Diese Maßnahme begründete Ralph Schallmeiner (Grüne) mit einer Gewährleistung der Versorgungssicherheit und mit einer Planungssicherheit für Unternehmen. Verena Nussbaum (SPÖ) ortete darin ein Geschenk für die Pharmaindustrie und kritisierte, dass es sich nicht um eine Maßnahme im Sinne der Versicherten handle.

Mit dem Beschluss wird auch eine Maßnahme zur Förderung des öffentlichen Verkehrs umgesetzt. So wird im ASVG klargestellt, dass nicht nur der von Seiten des Dienstgebers geleistete Ersatz der tatsächlichen Fahrtkosten für ein Massenbeförderungsmittel zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von der Sozialversicherung ausgenommen ist, sondern auch jener für Wochen-, Monats- und Jahreskarten. Dies hob Martina Diesner-Wais (ÖVP) positiv hervor. Es handle sich um eine gute Maßnahme für den Klimaschutz. Weiters wird die Freistellungsregelung für Beschäftigte, die einer COVID-19-Risikogruppe angehören, mit 30. Juni auslaufen und damit die COVID-19-Risikoatteste ihre Gültigkeit verlieren. Ähnliche Bestimmungen gelten für den öffentlichen Dienst, die ebenso mehrheitlich beschlossen wurden wie die Verlängerung der Ansprüche auf Waisenversorgungsgenüsse bis Ende September.

International gebe es einem FPÖ-Entschließungsantrag zufolge kritische Stimmen, die sich gegen die Corona-Impfung von Kindern und Jugendlichen aussprechen würden, dennoch sei in Österreich eine Impfempfehlung durch das Nationale Impfgremium und das Gesundheitsministerium ausgesprochen worden. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) brachte den Antrag ein. Sie gab zu bedenken, dass den Kindern aufgrund der Corona-Pandemie eineinhalb Jahre Normalität genommen worden sein und die 3-G-Regelung nichts mit einer Normalität zu tun habe. Sie dürften auch nur in die Schule gehen, wenn sie getestet seien, sagte sie. Belakowitsch warnte, diese Testpflicht könnte sich zu einer Impfpflicht entwickeln. In der Entschließung wird gefordert, dass die Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche zurückgenommen werde und dass es im Zuge der Einführung des Grünen Passes sowie der 3-G-Regel zu keiner Impfpflicht für Kinder und Jugendliche komme.

Mit in Verhandlung standen auch zwei weitere Entschließungsanträge der FPÖ, die in der Abstimmung keine Mehrheit fanden. Die Freiheitlichen fordern in einem Antrag die Änderung der Strategie zur Pandemiebekämpfung. Aus ihrer Sicht würde fundiertes Zahlenmaterial für die verordneten Maßnahmen fehlen, weshalb die sofortige Rücknahme medizinisch widersprüchlicher Regelungen gefordert wird. Gegenüber ungeimpften, genesenen und geimpften Personen müsste Diskriminierung verhindert werden. Mit einer weiteren Entschließung legt die FPÖ ein umfassendes Konzept zur Verankerung und Etablierung der Komplementärmedizin im österreichischen Gesundheitswesen vor. Sie sind der Auffassung, dass die Hochspezialisierung in der Medizin, die den Menschen viele Fortschritte bringe, oft aber auch zu Lasten einer ganzheitlichen Zusammenschau gehe. (Fortsetzung Nationalrat) see

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