Parlamentskorrespondenz Nr. 778 vom 24.06.2021

Aufstockung des Härtefallfonds auf 3 Mrd. € findet auch im Bundesrat einhellige Zustimmung

Länderkammer billigt Harmonisierung der Heeresbesoldung, und 3-G-Regel für Hochschulen, keine Mehrheit für Schulpaket

Wien (PK) – Zur weiteren Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie gab heute der Bundesrat einstimmig grünes Licht für die Aufstockung des Härtefallfonds auf 3 Mrd. €, die Schließung von Steuerlücken beim Umsatzersatz, die Verlängerung der Umsatzsteuerbefreiung für Schutzmasken sowie für die Verlängerung von Rückzahlungserleichterungen für Unternehmen in Zusammenhang mit schlagend gewordenen Haftungen und Garantien. Die MandatarInnen aller Fraktionen betonten die Wichtigkeit der Unterstützungsmaßnahmen, da manche Branchen und Unternehmen, wie etwa die Veranstaltungsbranche oder der Kongresstourismus, immer noch existenzsichernde Unterstützungsmaßnahmen benötigen würden. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck informierte, dass es bisher 1,8 Mio. Anträge für den Härtefallfonds gegeben habe, wovon 92% von Ein-Personen-Unternehmen (EPU) stammen würden.

Die Novellen zur Heeresbesoldung und Zivildienstvergütung passierten den Bundesrat ebenfalls einstimmig. Damit soll eine weitgehende Harmonisierung der "Einsatzbesoldung" für Milizangehörige und eine Anpassung der Grundvergütung für den Zivildienst erfolgen.

Aufgrund von Stimmengleichstand kam im Bundesrat kein Beschluss über das Schulpaket zustande, das unter anderem Schulversuche in das Regelschulwesen überführen und Lehrpläne modernisieren soll. Die Novellen mehrerer Gesetze im Schulwesen können somit erst in acht Wochen in Kraft treten. Mehrheitlich angenommen wurde hingegen die Einführung der "3-G-Regel" an Hochschulen.

Härtefallfonds wird auf 3 Mrd. € aufgestockt, Überbrückungsgarantien werden bis Jahresende verlängert

Die Ausweitung des Härtefallfonds um eine Milliarde Euro auf maximal drei Milliarden Euro hat heute auch den Bundesrat einstimmig passiert. Dies war aufgrund der Verlängerung und Ausweitung des potentiellen Förderkreises erforderlich. Außerdem wird klargestellt, dass bei den mehrfach geringfügig bzw. fallweise Beschäftigten der pandemiebedingte Verlust eines Gesamteinkommens über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze nicht zum Verlust der Anspruchsberechtigung führt. Des Weiteren gab es eine Gesetzesbereinigung betreffend Non-Profit-Organisationen.

Ebenso einstimmig sprachen sich die MandatarInnen für die Änderungen des KMU-Förderungsgesetzes sowie des Garantiegesetzes aus. Die bisher bis 30. Juni mögliche Vergabe von AWS/ÖHT-COVID-Überbrückungsgarantien und Haftungen, die das Kreditrisiko vollständig abdecken, kann nun bis 31. Dezember verlängert werden. Es sind auch weiterhin keine Verzugs- oder Stundungszinsen zu bezahlen. In gleichem Sinne wurden die im Rahmen von 100%-Garantien übernommenen Forderungen bis Ende 2021 verlängert. Die Stundung endet jeweils mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Zudem soll Förderwerbern das Auffinden der Richtlinien erleichtert und für die Abwicklungsstellen die Verpflichtung geschaffen werden, die Richtlinien im Internet zur Abfrage bereitzuhalten.

Ein während der Debatte eingebrachter Entschließungsantrag der SPÖ, der kostenlose Corona-Tests für PrivatzimmervermieterInnen fordert, fand hingegen keine Mehrheit in der Länderkammer.

Die Abgeordneten aller Fraktionen begrüßten die aus ihrer Sicht notwendigen Maßnahmen zur Überwindung der Corona-Pandemie. Die Verlängerung und Ausweitung des Härtefallfonds sei wichtig, da manche Branchen und Unternehmen immer noch existenzsichernde Unterstützungsmaßnahmen benötigen würden, unterstrich Elisabeth Mattersberger (ÖVP/T). Dies betreffe etwa die Veranstaltungsbranche oder den Kongresstourismus. Andrea Kahofer (SPÖ/N) ist es ein Anliegen, nicht nur über Maßnahmen zur Krisenbewältigung, sondern über die wirtschaftlichen Voraussetzungen von EPU und KMU zu sprechen, die "rund um die Uhr im Einsatz sind". Kahofer kritisierte etwa die Selbstbehalte bei Arztbesuchen für EPU und forderte die Wiedereinführung des Handwerkerbonus.

Auch Thomas Dim (FPÖ/O) signalisierte Zustimmung seitens seiner Fraktion. Es würden nun auch jene Unternehmen Unterstützung bekommen, die bisher "durch die Finger geschaut" hätten. Der FPÖ-Mandatar kritisierte aber, dass nach "eineinhalb Jahren Pandemie", immer noch bei der Anspruchsberechtigung nachgebessert werden müsse. Sie begrüße, dass unter anderem Non-Profit-Organisationen nun einen eigenen Hilfsfonds bekommen würden, so Elisabeth Kittl (Grüne/W). Grundsätzlich sah Kittl keinen Bedarf an budgetären Kürzungen nach dem Ende der Krise. Vielmehr brauche es Investitionen in "grüne Jobs" sowie die Einführung von Vermögenssteuern.

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck zeigte sich ebenfalls über die Verlängerung der Hilfsmaßnahmen erfreut. Vor allem der Härtefallfonds sei ein wichtiges Instrument, um EPU und KMU zu unterstützen. Bisher gebe es 1,8 Mio. Anträge, wovon 92% von EPU stammen würden. Insgesamt seien 226.000 Personen mit rund 1,7 Mrd. € unterstützt worden. Die Erledigungsquote liege bei 97%, wobei niemand bevorzugt und alle gleichbehandelt würden, versicherte Schramböck.

Coronabedingte Änderungen im Einkommenssteuer-, Umsatzsteuer- und Alkoholsteuergesetz

Ebenfalls einstimmig von der Länderkammer gebilligt wurden die coronabedingten Änderungen im Einkommenssteuer-, Umsatzsteuer- und Alkoholsteuergesetz . So wird unter anderem klargestellt, dass Zahlungen zum Ersatz entgehender Umsätze ab der Veranlagung 2020 von der Steuerfreiheit ausgenommen sind. Das betrifft die Zuwendungen aus dem Härtefallfonds, aufgrund des ABBAG-Gesetzes sowie den NPO-Lockdown-Zuschuss. Im Sinne einer Gleichbehandlung sind zudem ab der Veranlagung 2021 Zuwendungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und vergleichbare Zahlungen zum Umsatzersatz von der Steuerfreiheit ausgenommen. Weiters kommt es zur Verlängerung der Umsatzsteuerbefreiung für Schutzmasken bis Ende 2021 sowie zu nötige Anpassungen für Reiseleistungen aufgrund der EU- Mehrwertsteuerrichtlinie. Zudem wird die Steuerbefreiung von Ethanol bis Ende 2021 verlängert.

Heeresbesoldung wird harmonisiert, Grundvergütung beim Zivildienst wird angepasst

Rund um die coronabedingten Assistenzeinsätze des Bundesheers sind mehrere Problemstellungen zutage getreten. So zeigte sich, dass die Bezüge im Einsatz bei identen Funktionen zum Teil sehr unterschiedlich waren. Mit der vom Bundesrat einhellig angenommen Novelle des Heeresgebührengesetzes und des Heeresdisziplinargesetzes soll nun eine weitgehende Harmonisierung der "Einsatzbesoldung" für Wehrpflichtige des Milizstandes und Frauen in Milizverwendung erfolgen. Um mehr Grundwehrdiener für den Milizeinsatz zu motivieren, soll zudem eine Freiwilligenprämie und eine Kaderausbildungsprämie ins Leben gerufen werden. Analog zu der Änderung der Heeresbesoldung hat sich der Bundesrat zudem ebenso einstimmig für eine Anpassung der Grundvergütung für den ordentlichen oder außerordentlichen Zivildienst und für den Zuschlag zur Grundvergütung bei Einsätzen ausgesprochen.

Kein Beschluss für Schulpaket, grünes Licht für 3-G-Regel für Universitäten

Kein Beschluss kam heute für das Schulpaket aufgrund von Stimmengleichheit zustande. Damit ist das Inkrafttreten für acht Wochen blockiert. Mit der Sammelnovelle sollen unter anderem einige Schulversuche in das Regelschulwesen überführt, abschließende Prüfungen weiterentwickelt und Lehrplanbestimmungen modernisiert werden. Außerdem werden Bestimmungen für zweisprachige Schulen in Kärnten verändert und einzelne COVID-19-Regelungen verlängert. Bei abschließenden mündlichen Prüfungen soll in Zukunft auch die Leistungsbeurteilung der letzten Schulstufe in die Beurteilung eingerechnet werden können. Vor dem Hintergrund der heutigen globalisierten und digitalisierten Wissensgesellschaft sowie aktuellen didaktischen Entwicklungen soll zudem in den Lehrplänen künftig konkret angegeben werden, an welchen Kompetenzen im Unterricht zu arbeiten ist.

Mehrheitlich gebilligt wurden hingegen die COVID-19-Maßnahmemöglichkeiten für Universitäten, Pädagogische Hochschulen und Fachhochschulen für das kommende Wintersemester. Diese können damit Nachweise im Sinne der "3-G-Regel: geimpft, getestet, genesen" als Voraussetzung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen oder Aufnahmeverfahren definieren.

Ein während der Diskussion eingebrachter SPÖ-Entschließungsantrag, der gesunde und biologisch hergestellte Lebensmittel für alle Schulen einfordert, fand keine Mehrheit im Bundesrat. (Fortsetzung Bundesrat) med

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