Parlamentskorrespondenz Nr. 779 vom 24.06.2021

Neu im Landwirtschaftsausschuss

Regierungsvorlage zur Änderung des Holzhandelsüberwachungsgesetzes

Wien (PK) – In einer EU-Richtlinie wird ein verbindliches Unionsziel für den Gesamtanteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoenergieverbrauch der Union für 2030 festgelegt. Dabei werden u.a. auch Kriterien für die Nachhaltigkeit und für Treibhausgaseinsparungen für Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe aus forstwirtschaftlicher Biomasse normiert. Zur Umsetzung der betreffenden Richtlinienbestimmungen soll eine entsprechende Verordnungsermächtigung im Holzhandelsüberwachungsgesetz (HolzHÜG) geschaffen werden.

Weitere Änderungen betreffen Bestimmungen für einen effizienteren Vollzug des HolzHÜG. Dabei soll es zu einer verbesserten und klareren Mitwirkung des Zollamtes Österreich und zu einer Erhöhung der Höchststrafdrohungen kommen, heißt es in den Erläuterungen der Regierungsvorlage (947 d.B.). (Schluss) med