Parlamentskorrespondenz Nr. 785 vom 24.06.2021

Corona-Bonus für Gesundheits-, Pflege- und Reinigungspersonal in Spitälern passiert Bundesrat

Grünes Licht für weitere Gesetze aus dem Gesundheitsbereich

Wien (PK) – Der Bundesrat gab heute grünes Licht für den Corona-Bonus für Gesundheitspersonal, Betreuungs- und Pflegekräfte sowie Reinigungspersonal in Spitälern. Der Bund stellt durchschnittlich 500 € pro Person zur Verfügung, höhere Zuwendungen durch Länder, Gemeinden oder Krankenanstaltträger sind möglich. ÖVP und Grüne bezeichneten den Bonus als wichtiges Zeichen der Anerkennung. FPÖ und SPÖ kritisierten, dass zu wenige Personengruppen davon profitieren.

Auch zahlreiche weitere Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie passierten den Bundesrat, etwa die Berechtigung für niedergelassene ÄrztInnen und Vetragsambulatorien, COVID-19-Tests bei asymptomatischen Personen durchzuführen, und das Auslaufen der Freistellung für Personen der Risikogruppe.

Änderungen im Ärztegesetz, im Apothekerkammer- und Gehaltskassengesetz, im Medizinproduktegesetz, im IVF-Gesetz und im Gentechnikgesetz nahmen ebenfalls die letzte parlamentarische Hürde.

Corona-Bonus von 500 € für Betreuungs- und Pflegekräfte, Gesundheitspersonal auf Reinigungskräfte in Spitälern

Der Bundesrat stimmte mehrheitlich Änderungen im Pflegefonds- und COVID-19-Zweckzuschussgesetz zu. Sie ermöglichen einen Kostenbeitrag des Bundes von durchschnittlich 500 € pro Person für Betreuungs- und Pflegekräfte sowie Gesundheitspersonal in Spitälern. Mittels Abänderungsantrag waren im Nationalrat noch Reinigungskräfte im unmittelbaren Umfeld betreuter PatientInnen sowie Personen in Einrichtungen, die vorwiegend der stationären Rehabilitation dienen, dazugekommen. Zusätzliche Zuwendungen durch die Länder, die Gemeinden oder durch die Träger der Krankenanstalten sind darüber hinaus möglich.

Im Zuge der Novellierung des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes wird zudem die bereits in anderen Sozialversicherungsgesetzen beschlossene Bestimmung, wonach ab 1. Juni bis zu zehn SARS-CoV-2-Antigentests pro Person und Monat in Apotheken bezogen werden können, auch für bei Krankenfürsorgeeinrichtungen der Länder versicherte Personen und deren Angehörige angewandt. Diese generelle Regelung sowie auch jene über die Durchführung von COVID-19-Tests in Apotheken soll bis 31. August 2021 verlängert werden. Zudem bleiben die Aufwandsentschädigungen für freiwillige HelferInnen in Test- und Impfstraßen noch bis Ende September steuer- und abgabenfrei, wobei die Grenze bei 1.000 € bzw. einem Stundensatz von 20 € für medizinisch geschultes Personal und 10 € für anderes Personal liegt.

Sie finde es sehr wichtig, dass nach dem kollektiven Klatschen nun auch eine Anerkennung der Leistungen der Pflege- und Betreuungskräfte, des medizinischen Personals und der Reinigungskräfte in finanzieller Form erfolge, sagte Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O). Die Arbeit der Pflege sei im Jahr 2020 in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt. Man dürfe sie aber auch vor dem Hintergrund der anstehenden Pflegereform keinesfalls vergessen. Die Corona-Pandemie sei eine Ausnahmesituation gewesen, Probleme wie Personalmangel und inadäquate Bezahlung bestünden aber auch in normalen Zeiten, betonte sie.

Ernest Schwindsackl (ÖVP/St) fand lobende Worte für die Bundesregierung, die mit Respekt und Wertschätzung in großzügiger Form dem Pflegepersonal danke. Mit einer Summe von insgesamt 100 Mio. € würden insgesamt 200.000 Menschen von dem Bonus profitieren. Eine weitere Ausweitung von Personengruppen sei weder budgetär machbar noch sinnvoll, so Schwindsackl. Eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip bezeichnete er als unprofessionell und ungerecht.

Dem widersprach die SPÖ-Bundesrätin Korinna Schumann deutlich. Das Gesundheitssystem funktioniere nur, wenn alle Teile ineinandergreifen. Berufsgruppen auseinanderzudividieren, gehe nicht. Sie kritisierte, dass das Reinigungspersonal ursprünglich vergessen wurde und erst mit einem Abänderungsantrag im Nationalrat als Anspruchsberechtigte eingefügt wurden. Weil diese Gruppe ebenso wie das Reha-Personal nun berücksichtigt wurde, stimme die SPÖ zu. Für Schumann sei das dennoch zu wenig. SanitäterInnen und Beschäftigte im Behindertenbereich seien etwa weiterhin vergessen worden. Sie brachte daher einen Entschließungsantrag ein, mit dem die SozialdemokratInnen einen Corona-Bonus für alle Beschäftigten einforderten, die das Gesundheitssystem am Laufen halten. Auch ArbeitnehmerInnen in der Daseinsversorgung und in anderen unverzichtbaren Branchen wie dem Lebensmittelhandel sollten eine Zuwendung bekommen, so die SPÖ. Der Antrag fand jedoch keine Mehrheit.

Auch Christoph Steiner (FFPÖ/T) warf der Regierung vor, unfair und spalterisch zu regieren. Sie unterscheide in "bessere Helden" und in "schlechtere Helden" der Gesundheit, kritisierte er. Zudem habe man über ein Jahr gebraucht, um den Bonus zu beschließen, der noch dazu gedeckelt sei. Die Zeit des "Koste es, was es wolle" sei nun offenbar vorbei, zumindest für jene, die nicht "zum engen Bezieherkreis der Türkisen gehören", so Steiner. Darüber hinaus forderte er Maßnahmen im Bereich der Pflege. Er brachte in diesem Zusammenhang auch einen Entschließungsantrag ein, mit dem die Freiheitlichen von der Regierung einen Gesetzesentwurf für eine finanzielle Besserstellung von Menschen in allen Pflegeberufen bundesweit sowie einen Einmalbonus von 1000 € einforderten. Der Antrag blieb in der Minderheit.

Weitere Beschlüsse im Zusammenhang mit COVID-19

Zahlreiche weitere Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Pandemie passierten ebenfalls mit Stimmenmehrheit den Bundesrat. So wird mit Änderungen im COVID-19-Maßnahmengesetz, im Suchtmittelgesetz und im Epidemiegesetz behandelnden ÄrztInnen weiterhin bis Ende des Jahres die Möglichkeit gegeben, Substitutions-Dauerverschreibungen mit dem Vermerk "Vidierung nicht erforderlich" auszustellen. Außerdem kommt es zu einer Verlängerung der Mitwirkungspflicht von BetreiberInnen von Lokalen, Hotels, Sporteinrichtungen etc. bis Ende Dezember bei der Ermittlung von Kontaktpersonen sowie der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes etwa bei der Erhebung von Identitätsdaten oder der Erfragung allfälliger Krankheitssymptome.

Mit einer Änderung des ASVG und weiterer Sozialversicherungsgesetzte können künftig sollen auch niedergelassene ÄrztInnen und Vetragsambulatorien COVID-19-Tests bei asymptomatischen Personen durchführen. Ebenfalls umgesetzt wird eine Maßnahme zur Förderung des öffentlichen Verkehrs. So wird im ASVG klargestellt, dass nicht nur der von Seiten des Dienstgebers geleistete Ersatz der tatsächlichen Fahrtkosten für ein Massenbeförderungsmittel zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von der Sozialversicherung ausgenommen ist, sondern auch jener für Wochen-, Monats- und Jahreskarten.

Die Freistellungsregelung für Beschäftigte, die einer COVID-19-Risikogruppe angehören, wird mit 30. Juni auslaufen. Die COVID-19-Risikoatteste verlieren damit ihre Gültigkeit.

Grünes Licht für Änderungen im Ärztegesetz, Apothekerkammer- und Gehaltskassengesetz, Medizinproduktegesetz, IVF-Gesetz und Gentechnikgesetz

Eine mehrheitlich gebilligte Novelle zum Ärztegesetz betrifft drei wesentliche Punkte: die Ärzteliste, die Ausbildung und die Qualitätssicherung. Damit wird gesetzlich verankert, dass die Ausbildung im Verantwortungsbereich der Länder liegt, die zentrale Koordination wird – wie auch bei der Qualitätssicherung - beim Ministerium bleiben.

Eine Änderung des Apothekerkammer- und Gehaltskassengesetz enthält unter anderem nähere Vorschriften über die Einrichtung der Schlichtungskommission und den Ablauf des dort angesiedelten Verfahrens. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Auch das Medizinproduktegesetz wird in weiten Teilen geändert. Mit den Bestimmungen soll die Sicherheit von Medizinprodukten gewährleistet werden, wobei unter anderem allgemeine Anforderungen an Medizinprodukte geregelt werden, ebenso wie die Durchführung klinischer Prüfungen, Überwachungs- und Kontrollmechanismen, die Abgabe und Verschreibung entsprechender Produkte, Werbebeschränkungen sowie entsprechende Strafbestimmungen. Im In-vitro-Fertilisation-Fonds-Gesetz werden aufgrund des Brexit notwendig gewordene Anpassungen vorgenommen. Für beide Änderungen gab es die Stimmenmehrheit.

Wie bereits die Abgeordneten des Nationalrats, nützten auch die Mitglieder des Bundesrats die Debatte über die Novelle zum Gentechnikgesetz, um ihre grundsätzliche Ablehnung gentechnisch veränderter Organismen zu bekräftigen. Mit der Gesetzesänderung erfolgen Anpassungen an neue EU-Vorschriften im Rahmen der Freisetzungsrichtlinie, die zu mehr Transparenz der Risikobewertung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) führen sollen. Damit soll eine transparente und kontinuierliche Kommunikation in der Risikoanalyse gewährleistet werden, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Prozess zu stärken. Die Änderungen betreffen vor allem die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA). Die Gesetzesvorlage wurde einstimmig angenommen. (Fortsetzung Bundesrat) kar/sox

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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