Parlamentskorrespondenz Nr. 787 vom 25.06.2021

Neu im Forschungsausschuss

Unternehmensserviceportal des Bundes soll das Prinzip der einmaligen Erfassung von Informationen umsetzen

Wien (PK) – Mit einer Novelle zum Unternehmensserviceportalgesetz (944 d.B.) plant die Bundesregierung die Umsetzung der EU-Verordnung über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten. Laut der Regierungsvorlage stellt das Unternehmensserviceportal des Bundes bereits heute die geeignete technische Basis für die Umsetzung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung ("Once-Only"-Prinzip) dar. Dafür sprechen laut den Ausführungen des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zum Gesetzentwurf eine hohe Schnittstellendichte zu anderen Systemen der Verwaltung sowie die technischen Voraussetzungen für die Vorbefüllung elektronischer Formulardatenfelder.

Im Sinne der einmaligen Erfassung sollen Unternehmen nur noch jene Informationen im Rahmen der Erfüllung von Informationsverpflichtungen an die Behörden melden müssen, die bei diesen noch nicht vorhanden sind. Im Gegenzug sollen die Behörden im Rahmen der Gesetze Maßnahmen zum behördenübergreifenden Austausch der bei ihnen bereits vorhandenen Informationen ergreifen. Von der Vermeidung von Doppel- und Mehrfachmeldungen wird eine signifikante Entlastung der Unternehmen und der Verwaltung erwartet.

Als Maßnahmen zur Umsetzung ist zuerst die Errichtung einer Informationsverpflichtungsdatenbank als Bestandteil der "Once-Only-Plattform" geplant. Diese soll eine Datenlandkarte aller bundesrechtlichen Informationsverpflichtungen und damit einen umfassenden Überblick über mögliches Optimierungspotential schaffen. Ein Register- und Systemverbund soll zudem als Datendrehscheibe für nationale und grenzüberschreitende Anwendungsfälle den Kern der Plattform bilden und künftig den behördenübergreifenden Austausch von Informationen und Nachweisen auf sichere und einfache Weise ermöglichen. Im Rahmen von entsprechenden Impulsprojekten sollen bestehende Meldeprozesse nach dem "Once-Only"-Prinzip optimiert und in die zu schaffenden neuen technischen Strukturen überführt werden, teilt das Wirtschaftsministerium mit. Für die Projektphase von 2021 bis 2025 wird mit einem budgetären Aufwand von 30,2 Mio. € gerechnet. Dem soll nach den Schätzungen des Ressorts letztlich eine jährliche Entlastung von Unternehmen und Behörden von 144 Mio. € entgegenstehen. (Schluss) sox