Parlamentskorrespondenz Nr. 790 vom 25.06.2021

Neu im Verfassungsausschuss

Adaptierte Regelungen für Homeoffice und Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst

Wien (PK) – Eine von der Regierung vorgeschlagene Dienstrechts-Novelle (939 d.B.) sieht vor, die Homeoffice-Regelungen im Bundesdienst zu adaptieren. Insbesonders soll es künftig möglich sein, in beiderseitigem Einvernehmen von der Vorgabe abzuweichen, dass der Dienstgeber die für Telearbeit notwendigen technischen Arbeitsmittel bereitzustellen hat. Für solche Fälle soll demnach eine Aufwandsentschädigung gebühren. Zudem werden einige Begriffe in Zusammenhang mit Homeoffice und Telearbeit präzisiert, ohne dass es zu inhaltlichen Neuerungen kommt.

Weiterhin Voraussetzung für Telearbeit im Bundesdienst ist, dass sich der oder die betreffende Bedienstete hinsichtlich Arbeitserfolg, Einsatzbereitschaft und Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten bewährt hat und der für Telearbeitszeiten vereinbarte Arbeitserfolg grundsätzlich messbar ist. Zudem müssen Datensicherheit und Verschwiegenheitspflichten gewährleistet sein und Regelungen in Bezug auf Arbeitszeiten, Erreichbarkeit und notwendige Anwesenheiten vor Ort vorliegen. Nach wie vor möglich ist auch anlassbezogene bzw. tageweise Telearbeit.

Analog zur Regelung in der Privatwirtschaft wird außerdem im Bundes-Bedienstetenschutzgesetz klargestellt, dass ArbeitsinspektorInnen nicht berechtigt sind, Wohnungen von Bediensteten im Homeoffice zu betreten. Sie können den Arbeitsplatz aber auf Wunsch des Beschäftigten besichtigen, wird in den Erläuterungen hervorgehoben.

Um Nachbesetzungen zu beschleunigen, ist eine Änderung des Ausschreibungsgesetzes vorgesehen. Demnach entfällt die Pflicht, frei gewordene bzw. neue Planstellen im Bundesdienst zunächst ressortintern bzw. bundesintern auszuschreiben, bevor eine externe Suche nach geeigneten BewerberInnen erfolgt. Die Entscheidung soll künftig vielmehr der jeweiligen Dienststelle überlassen bleiben. Als Dreh- und Angelpunkt für öffentliche Ausschreibungen wird jedenfalls die Jobbörse der Republik Österreich fungieren, die beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingerichtet ist. (Schluss) gs