Parlamentskorrespondenz Nr. 798 vom 25.06.2021

Neu im Justizausschuss

Oppositionsanträge von SPÖ, FPÖ und NEOS

Wien (PK) – Die FPÖ spricht sich mit einem Initiativantrag für strafrechtliche Sanktionen zu Falschaussagen bei parlamentarischen Anfragen aus. Ein weiterer FPÖ-Antrag zielt auf einen Straferschwerungsgrund für kriminelle MigrantInnen ab.

Eine Untersuchung der begangenen Frauenmorde in Österreich fordern die NEOS. Die SPÖ setzt sich unter anderem für Gewaltambulanzen und für mehr Budgetmittel für die Gerichtsmedizin ein.

FPÖ will auch strafrechtliche Sanktionen zu Falschaussagen bei parlamentarischen Anfragen

Um eine Erweiterung eines Vorstoßes der SPÖ geht es der FPÖ mit einem Initiativantrag. Die SPÖ habe die Diskussion um die Wahrheitspflicht in Untersuchungsausschüssen zum Anlass genommen, um eine Ausdehnung der damit in Zusammenhang stehenden Strafbestimmungen auf weitere Nationalratsausschüsse zu fordern und eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuchs beantragt. Auch Falschaussagen im Rechnungshofausschuss und im ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses sollen demnach bestraft werden können.

Die FPÖ beantragt nun darüber hinaus, die Strafbestimmungen auf parlamentarische Anfragen auszuweiten. So soll auch zu bestrafen sein, wer einer mündlichen oder schriftlichen Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage wissentlich falsch oder unvollständig antwortet (1705/A). Dem Befragten drohen hier bisher keine strafrechtlichen Sanktionen, wenn die Angaben in der Anfragebeantwortung unvollständig oder falsch sind, argumentieren die Freiheitlichen. Das verfassungsmäßig gewährleistete Recht, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, werde dadurch massiv eingeschränkt und teilweise sogar ad absurdum geführt. Während eine Falschaussage der Auskunftsperson im Untersuchungsausschuss mit bis zu drei Jahren Haft bedroht sei, bleibe eine Falschaussage etwa des Kanzlers in der parlamentarischen Anfragebeantwortung faktisch sanktionslos.

FPÖ fordert Straferschwerungsgrund für kriminelle MigrantInnen

Ein weiterer Initiativantrag der FPÖ zielt im Strafgesetzbuch auf einen Erschwerungsgrund für kriminelle MigrantInnen ab (1735/A). Ein solcher finde sich bloß deshalb nicht darunter, weil der Gesetzgeber davon ausgegangen sei, dass die Maßnahmen des Fremdenpolizeigesetzes ausreichen, um Missbräuche des Gastrechts zu sanktionieren. Vor allem bedingt durch Bindungen an völkerrechtliche Verträge seien aber oftmals angemessene Reaktionen - wie etwa Abschiebungen - auf Rechtsbrüche von straffällig gewordenen MigrantInnen rechtlich unzulässig, so die Erläuterungen. Mit der zunehmenden Zahl von MigrantInnen vergrößere sich aus Sicht der FPÖ aber die Anzahl der von diesen begangenen Straftaten derart, dass mittlerweile neben Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz vor allem strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen fremdes Vermögen sowie gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung auf der Tagesordnung stehen. Durch das "massenhafte Auftreten" solcher Straftaten werde auch die Sicherheit und der gesellschaftliche Frieden im Land gefährdet.

NEOS für Untersuchung der begangenen Frauenmorde

Die NEOS greifen mit einem Entschließungsantrag das Thema Gewalt gegen Frauen auf. Zahlen seien wichtig, um die Dimension dieses massiven gesellschaftlichen Problems greifbar zu machen, um das Ausmaß verständlich und notwendige Handlungsansätze zur Vorbeugung oder Beendigung planbar zu machen. Die Datenlage zum Ausmaß, wie sehr Frauen von Gewalt in und vor allem nach Beziehungen betroffen sind, sei nach wie vor unzureichend. Daher fordern die NEOS, eine Screening-Gruppe für die Untersuchung der begangenen Frauenmorde in den Jahren 2015-2020 einzusetzen, um zielgerechtere Maßnahmen ergreifen zu können (1609/A(E)).

SPÖ setzt sich für Gewaltambulanzen ein

Auch die SPÖ widmet sich dem gesamtgesellschaftlichen Problem von Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie häuslicher Gewalt und thematisiert mit einem Entschließungsantrag die hohe Zahl an Frauenmorden in Österreich (1638/A(E)). Die SozialdemokratInnen fordern, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit in Österreich rechtsmedizinische Gewaltambulanzen geschaffen werden, die bei Gewalt objektiv und professionell Beweise sichern und Verletzungen dokumentieren, die vor Gericht verwendet werden können. Die Gewaltambulanzen seien speziell auf die Themen häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen, Vergewaltigungen, Kindesmissbrauch, Kindesmisshandlung oder Gewalt gegen ältere bzw. pflegebedürftige sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen zu fokussieren.

Geht es nach der SPÖ, soll das Ziel letztlich ein flächendeckendes, rund um die Uhr zugängliches und niederschwelliges Angebot an Gewaltambulanzen sein, das für die Opfer kostenlos ist. Neben der Beweissicherung im Strafverfahren sollen damit die Opfer vor weiteren Übergriffen geschützt werden.

SPÖ für rasche Umsetzung der UPR Empfehlungen

Österreich sei am 22. Jänner 2021 zum dritten Mal im Rahmen einer Universellen Menschenrechtsprüfung (Universal Periodic Review, UPR) vom UN-Menschenrechtsrat evaluiert worden, wirft die SPÖ in einem Entschließungsantrag auf (1650/A(E)). Bei dieser Prüfung seien für Österreich beträchtliche sechs Empfehlungen im Bereich der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit ausgesprochen und weitere zehn Empfehlungen im Bereich Business & Human Rights formuliert worden, unter anderem zur Erstellung eines nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte bzw. zur Erarbeitung eines dementsprechenden nationalen Gesetzes. Die SPÖ fordert daher die Bundesregierung auf, die Empfehlungen des UPR ehestmöglich umzusetzen und entsprechende Gesetze und Aktionspläne zu erarbeiten, um Österreich zum Vorbild in Sachen Einhaltung und Erzwingbarkeit von Menschenrechten auch bei privatwirtschaftlichen Aktivitäten von österreichischen Unternehmen und ihrer Tochterunternehmen und Zulieferer im Ausland zu machen.

SPÖ: Dramatische Unterdotierung der Gerichtsmedizin in Österreich

Außerdem ortet die SPÖ eine dramatische Unterdotierung der Gerichtsmedizin in Österreich. So liege das Gehalt weit unter den Gehältern praktisch aller anderen ÄrztInnen. Es fehle ein Karrieremodell, zudem liege das Durchschnittsalter der gerichtsmedizinischen Sachverständigen bei knapp 60 Jahren. Darüber hinaus werde die Ursache von bis zu 30% der Todesfälle nicht sachkundig aufgeklärt, mehr als 20 Morde pro Jahr bleiben demnach angeblich unentdeckt. Mit ihrem Entschließungsantrag fordert die SPÖ, der Gerichtsmedizin wesentlich mehr Budgetmittel als bisher zur Verfügung zu stellen. Damit soll auch das Berufsbild der GerichtsmedizinerInnen wieder deutlich aufgewertet und die Ausbildung den Erfordernissen unserer Zeit angepasst werden (1639/A(E)).

SPÖ fordert Verankerung der Bundeswettbewerbsbehörde im Justizministerium

Zudem fordert die SPÖ mit einem Entschließungsantrag, die Bundeswettbewerbsbehörde als unabhängige Behörde im Bereich des Bundesministeriums für Justiz zu verankern (1567/A(E)). Eine Stärkung der Wettbewerbsbehörden würde auch eine Stärkung von deren Unabhängigkeit bedeuten, so die Argumentation. Es scheine aber derzeit eine klassische Unvereinbarkeit vorzuliegen, wenn die Wirtschaftsministerin ihre Rolle in erster Linie als "Anwältin der Betriebe" und nicht als Hüterin des Rechtsstaates sehe, kritisieren die SozialdemokratInnen und beziehen sich unter anderem auf eine Novelle des Wirtschaftsministeriums zum Wettbewerbsgesetz in Begutachtung, mit der eine neue Berichtspflicht der Bundeswettbewerbsbehörde festgelegt werden soll.

NEOS fordern "echten Neustart"

Eine umfassende Modernisierung der Rahmenbedingungen rund um das Thema Gründen fordert NEOS-Abgeordneter Josef Schellhorn in seinem Entschließungsantrag (1618/A(E)). Die Corona-Pandemie habe die Schwächen und Defizite der Strukturen in Österreich aufgezeigt und offengelegt, was man besser machen könne. Seit vielen Jahren werde eine umfassende Reform, die das Gründen erleichtern und den heimischen Standort attraktivieren soll, diskutiert, aber nicht umgesetzt. Aufgrund dieses Reformstaus befinde sich Österreich auf Platz 127 im Starting-a-Business-Ranking der Weltbank. Es brauche nicht viel mehr als die Umsetzung dessen, was über die Jahre angekündigt und versprochen worden sei, so der Antragsteller: eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und UnternehmensgründerInnen, eine Modernisierung des Gesellschaftsrechts, die Schaffung eines One-Stop-Shops und ein Bekenntnis zu Mitarbeiterbeteiligungen.

Eine Gründung sollte innerhalb von 24 Stunden, digital und mit maximalen Kosten von 100 Euro möglich sein: Das habe die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort im März dieses Jahres im Rahmen einer EU-weiten Start-up-Deklaration unterzeichnet. Eine rasche und ambitionierte Umsetzung dieser Maßnahme erscheine zweifelhaft, doch davon werde die Standortpolitik dieser Bundesregierung wesentlich abhängen. Ein gleichlautender Antrag der NEOS liegt dem Wirtschaftsausschuss vor. (Schluss) mbu