Parlamentskorrespondenz Nr. 800 vom 28.06.2021

Neu im Wirtschaftsausschuss

Koalitionsanträge mit COVID-19-Regelungen für BilanzbuchhalterInnen, SteuerberaterInnen und WirtschaftsprüferInnen, Oppositionsanträge

Wien (PK) – Mit zwei Initiativanträgen wollen die Koalitionsparteien sowohl für BilanzbuchhalterInnen, als auch für SteuerberaterInnen und WirtschaftsprüferInnen klarstellen, dass sie zur Beratung, Vertretung und zur Ausstellung von Bestätigungen im Zusammenhang mit COVID-19-Maßnahmen berechtigt sind. In diesem Zusammenhang soll auch eine Haftungsbeschränkung für diese Tätigkeiten eingeführt werden.

Die NEOS fordern - neben einer Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten - mit einer Initiative eine Gesetzesänderung betreffend Stromleitungen, um für neue Trassen verpflichtend Erdkabel für 110-kV-Leitungen vorzusehen. Die SPÖ fordert mit zwei Entschließungsanträgen zum einen Maßnahmen im Zuge der ihnen zufolge erwarteten Pleitewelle, zum anderen eine Verlängerung des Härtefallfonds und der Stundungsmöglichkeiten bis Jahresende.

Regelungen für BilanzbuchhalterInnen, SteuerberaterInnen und WirtschaftsprüferInnen zur Bewältigung der COVID-19-Krisensituation

Die Regelungen für BilanzbuchhalterInnen, SteuerberaterInnen und WirtschaftsprüferInnen sollen mit Änderungen im Bilanzbuchhaltungsgesetz (1750/A) und im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (1751/A) umgesetzt werden. Damit wollen ÖVP und Grüne sowohl für BilanzbuchhalterInnen, als auch für SteuerberaterInnen und WirtschaftsprüferInnen klarstellen, dass sie zur Beratung, Vertretung und zur Ausstellung von Bestätigungen im Zusammenhang mit COVID-19-Maßnahmen berechtigt sind.

In diesem Zusammenhang soll auch eine Haftungsbeschränkung für diese Tätigkeiten betreffend Corona-Maßnahmen eingeführt bzw. die Haftung auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt werden. Da das Risiko angesichts der Krisensituation kaum einschätzbar sei, könne der einzelne Berufsangehörige mitunter der Verpflichtung einer ausreichenden Versicherung dem Grunde und der Höhe nach im Einzelfall gar nicht nachkommen, was im Zweifel dazu führen müsste, dass der Auftrag abgelehnt werden müsste. Dies wiederum wäre zum Nachteil der Unternehmen, die für die Inanspruchnahme der vorgesehenen Unterstützungen und Entschädigungen auf die vorgesehenen Entschädigungen angewiesen sind. Demnach sei eine Haftungsbeschränkung sowohl aus Sicht der BeraterInnen als auch der Beratenen zweckmäßig, so die Argumentation von ÖVP und Grünen.

Die Haftungsbeschränkung enthebe dabei nicht von der im jeweiligen Berufsrecht vorgesehenen gewissenhaften und sorgfältigen Auftragsdurchführung. Nicht umfasst sein sollen etwa Bestätigungsvermerke bzw. Prüfberichte im Rahmen gesetzlicher Abschlussprüfungen. Soweit sondergesetzlich anderweitige Haftungsbeschränkungen gesetzlich zwingend vorgesehen oder ausgeschlossen sind, sollen die Bestimmungen ebenfalls nicht zur Anwendung kommen.

NEOS: Erdkabel verpflichtend für 110-kV-Leitungen

Während auf niedrigeren Netzebenen das Legen von Erdkabeln als Alternative zur Freileitung mittlerweile auch in Österreich Usus sei, würden 110-kV-Leitungen hierzulande noch regelmäßig aus Kostengründen oberirdisch geplant und errichtet, werfen die NEOS auf. Diese Praxis verursache jedoch vermehrt Unverständnis der betroffenen AnrainerInnen, da mittlerweile zahlreiche, im Ausland bereits standardmäßig angewendete innovative Methoden die Kosten für Erdkabel bereits erheblich reduziert haben und die Beeinträchtigungen von Landschaftsbild, Umwelt und Volkswirtschaft nicht einberechnet würden. Aus Sicht der NEOS sei es daher notwendig, einen klaren, bundesweit einheitlich rechtlichen Rahmen zu schaffen, sodass Hochspannungsleitungen auf neuen Trassen mit einer Nennspannung von 110 kV oder weniger unter entsprechenden Voraussetzungen als Erdkabel auszuführen sind. Mit einem Initiativantrag fordern sie eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über elektrische Leitungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken (1729/A). Als Einschränkung sollen die Gesamtkosten für Errichtung und Betrieb des Erdkabels in Relation zu den Gesamtkosten der technisch vergleichbaren Freileitung den Faktor 2,5 nicht überschreiten und Gründe des Naturschutzes nicht entgegenstehen.

SPÖ fordert Verlängerung des Härtefallfonds und der Stundungsmöglichkeiten bis Jahresende

Viele EPU und KMU seien in körpernahen Dienstleistungen, im Handel oder in der Tourismus-/Freizeitbranche tätig und hatten daher besonders unter den Lockdowns zu leiden, wirft die SPÖ auf. Doch auch in Zeiten schrittweiser Öffnungen seien die Umsätze vieler UnternehmerInnen noch weit vom Vorkrisenniveau entfernt. Es gelte zu verhindern, dass in Zeiten des wirtschaftlichen Comebacks eine Pleitewelle folgt, weil die Unterstützungsmaßnahmen zu früh auslaufen. Die SPÖ fordert daher mit einem Entschließungsantrag, die Stundungsmöglichkeiten bis Jahresende zu verlängern. Außerdem müsse schnellstmöglich eine Richtlinie, die die Beantragung des Härtefallfonds für Betrachtungszeiträume zwischen dem 15. Juni 2021 und Jahresende 2021 ermöglicht, erlassen sowie neue und zielgerichtete Hilfsmaßnahmen geschaffen werden, um Unternehmen, die immer noch unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, zu unterstützen (1710/A(E)).

SPÖ für Maßnahmen im Zuge einer erwarteten Pleitewelle

Um zu verhindern, dass aus einzelnen Insolvenzen im Zuge der Pandemie eine Insolvenzwelle wird, fordert die SPÖ mit einem Entschließungsantrag, dass entsprechende Maßnahmen ausgearbeitet und umgesetzt werden sollen (1711/A(E)). So brauche es einen Ausfallfonds für EPU und KMU mit weniger als 25 MitarbeiterInnen, die Gläubiger von insolventen Unternehmen sind, um eine Pleitewelle aufzuhalten. Dieser sollte der SPÖ zufolge ähnlich dem Insolvenz-Entgeltfonds ausgestaltet sein und auf einen Höchstbetrag an insolvenzanhängiger Forderung von 200.000 € im Einzelfall beschränkt bleiben.

Darüber hinaus fordern die SozialdemokratInnen, dass Stundungen und damit Verbindlichkeiten gegenüber der Finanzverwaltung und/oder den Sozialversicherungsträgern temporär in eine stille Beteiligung beziehungsweise ein nachrangiges Darlehen, das Eigenkapitalcharakter aufweist, umgewandelt werden können. Außerdem müsse das Unternehmensreorganisationsgesetz aufgrund der Tatsache, dass viele Beiträge im Zuge der Krise gestundet wurden, angepasst werden. Geht es nach der SPÖ, sollen hier die Höhe der Eigenmittelquote und der fiktiven Schuldentilgungsdauer temporär und pandemiebedingt in einer Weise angepasst werden, damit nicht aufgrund der Stundungen Reorganisationsbedarf ausgelöst wird, so der Antrag.

NEOS für Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten

Starre Ladenöffnungszeiten würden den Onlinehandel begünstigen und die Realität ignorieren, argumentieren die NEOS mit einem weiteren Entschließungsantrag und fordern rasch Maßnahmen für eine Flexibilisierung (1720/A(E)). Angesichts der pandemiebedingten Wirtschaftseinbrüche könne es sich Österreich nicht mehr leisten, das Land mit den restriktivsten Öffnungszeiten in Europa zu sein. Die NEOS sehen zahlreiche Vorteile durch eine Flexibilisierung, sowohl für ArbeitnehmerInnen, als auch für Unternehmen, den Arbeitsmarkt und den Tourismus. Insbesondere für zeitflexible ArbeitnehmerInnen stelle Sonntagsarbeit angesichts der Zuschläge für Abend- und Wochenendarbeit eine attraktive Alternative dar. (Schluss) mbu


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