Parlamentskorrespondenz Nr. 816 vom 29.06.2021

Justizausschuss mehrheitlich für Verbesserungen im Verbraucherschutz

Breite Mehrheit außerdem für Insolvenzrechtsreform, Oppositionsanträge vertagt

Wien (PK) – Der Justizausschuss hat heute Verbesserungen im Gewährleistungsrecht auf den Weg gebracht. So wird etwa bei einem mangelhaften Produkt die Zeit, in der der Hersteller beweisen muss, dass der Mangel nicht bereits beim Kauf bestanden hat, von sechs Monaten auf ein Jahr ausgedehnt. Ebenfalls mehrheitlich beschlossen haben die Abgeordneten eine Insolvenzrechtsreform, die unter anderem eine Verkürzung der Entschuldungsfrist von fünf auf drei Jahre vorsieht.

Zahlreiche Oppositionsanträge wurden vertagt. Zur Debatte standen eine Wahrheitspflicht in parlamentarischen Ausschüssen oder Anfragebeantwortungen, eine Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe, eine Stärkung der Familien- und Jugendgerichtshilfe, eine strafrechtliche Ahnung von Stall- und Hofeinbrüchen sowie ein Verbot von Konversions- und Reparativ-Therapien.

Gewährleistung: Verbraucherschutz soll verbessert werden

Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS beschlossen wurde ein von der Regierung vorgelegter Gesetzentwurf zur Verbesserung des Gewährleistungsrechts. Kernstück ist ein neues Verbrauchergewährleistungsgesetz. Mit dem sogenannten Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (949 d.B.) werden außerdem begleitende Änderungen im Konsumentenschutzgesetz und im ABGB vorgenommen. Ziel ist es, den Verbraucherschutz in einigen wesentlichen Punkten zu verbessern, ohne dass am in Österreich geltenden Gewährleistungssystem grundsätzlich gerüttelt wird.

Wie bisher wird die Gewährleistung für gekaufte Waren zwei Jahre betragen. Bei einem auftretenden Mangel soll der Unternehmer oder die Unternehmerin künftig allerdings bis zu einem Jahr nach dem Kauf des Produkts beweisen müssen, dass dieser Mangel nicht schon bei der Übergabe vorhanden war. Derzeit gilt diese Beweislastumkehr zugunsten der KonsumentInnen nur für sechs Monate. Zudem will die Regierung VerbraucherInnen eine Vertragsauflösung bzw. eine Preisminderung im Falle eines fehlerhaften Produkts erleichtern. Diese müssen künftig nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden, eine formlose Erklärung reicht. Um Gewährleistungsansprüche zeitgerecht einklagen zu können, wird die Verjährungsfrist außerdem erstreckt – sie läuft in Hinkunft noch drei Monate nach Ende der Gewährleistungsfrist weiter.

Erstmals dezidiert in das Gewährleistungsrecht aufgenommen werden digitale Leistungen und Waren mit digitalen Inhalten. Ausdrücklich im Gesetz klargestellt wird darüber hinaus, dass VerbraucherInnen auch dann Gewährleistungsansprüche zustehen, wenn sie für ein Produkt bzw. einen Vertrag nicht mit Geld, sondern mit digitalen Daten "bezahlt" haben.

Justizministerin Alma Zadić hob insbesondere die Verdopplung der Vermutungsfrist von sechs Monaten auf ein Jahr hervor. Damit werde die Rechtsposition der VerbraucherInnen gestärkt. Sie sieht in der Regelung einen entscheidenden Schritt zur Verbesserung der Verbraucherrechte, gerade in der digitalen Welt.

Dass die Beweislastumkehr auf ein Jahr ausgeweitet wird, bezeichnete auch Ulrike Fischer (Grüne) als wichtig. Corinna Scharzenberger (ÖVP) betonte, dass es darum gehe, Abwägungen zwischen den Interessen der Wirtschaft und der KonsumentInnen zu treffen. Insofern bezeichnete sie das Gesetz als guten Schritt in die richtige Richtung. Für den ausgewogenen Blick plädierte auch Johannes Margreiter (NEOS). Im Spannungsfeld der unterschiedlichen Interessen sei dieser Vorschlag mitzutragen, sagte er.

Anders sah das Christian Lausch (FPÖ). Ihm geht das Gesetz nicht weit genug, es werde nur an Kleinigkeiten herumgeschraubt. Aus seiner Sicht habe die Regierung eine Chance für ein nachhaltiges Gesetz vertan. Auch Christian Drobits (SPÖ) zeigte sich enttäuscht. Es hätte die Chance gegeben, die Gewährleistung bei nachhaltigen Produkten auf fünf Jahre auszudehnen, um der Kurzlebigkeit von Gütern entgegenzuwirken. Die Wirtschaft habe das Match gegen die KonsumentInnen gewonnen, sagte er. Astrid Rössler (Grüne) hielt dem entgegen, dass die Langlebigkeit von Produkten in vielen Rechtsmaterien zu verankern sei und schrittweise umgesetzt werde.

Insolvenzrechtsreform und präventive Restrukturierung für Unternehmen

Eine ebenfalls mehrheitlich beschlossene Insolvenzrechtsreform (950 d.B.) soll unter anderem eine Verkürzung der Entschuldungsfrist bei Insolvenzen von fünf auf drei Jahre ermöglichen – coronabedingt nicht nur für Unternehmen, sondern für die kommenden fünf Jahre befristet auch für VerbraucherInnen. ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS stimmten dem Paket zu, das auch ein "präventives Restrukturierungsverfahren" für Unternehmen enthält. Es soll SchuldnerInnen ermöglichen, den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit - und damit die Insolvenz – im Vorfeld zu vermeiden.

Was die Entschuldungsdauer in der Insolvenz betrifft, wird das auf drei Jahre verkürzte Abschöpfungsverfahren (wie in der EU-Richtlinie "Tilgungsplan" genannt) neben dem derzeitigen fünfjährigen Abschöpfungsverfahren eingeführt. Der Redlichkeitsmaßstab soll höher sein als nach der derzeitigen Gesetzeslage.

Herzstück des gerichtlichen - vorinsolvenzlichen - Restrukturierungsverfahrens ist ein Restrukturierungsplan mit Restrukturierungsmaßnahmen, vor allem eine Kürzung von Gläubigerforderungen. Welche Gläubiger in den Plan einbezogen werden, liege am Schuldner. Im Rahmen des Verfahrens wird über den Plan abgestimmt. Zum Zustandekommen des Restrukturierungsplans bedarf es in erster Linie der Mehrheit der einbezogenen GläubigerInnen mit zumindest 75% der Gesamtsumme der Forderungen der einbezogenen Gläubiger. Wird die Gläubigermehrheit in jeder Gläubigerklasse erreicht, hat das Gericht über die Bestätigung des Restrukturierungsplans zu entscheiden. Aber selbst wenn eine Zustimmung aller Gläubigerklassen nicht erreicht wird, kann der Plan aufgrund eines klassenübergreifenden "Cram-Down" bestätigt werden.

Die Regierungsfraktionen brachten im Ausschuss noch einen Abänderungsantrag ein, mit dem redaktionelle Änderungen vorgenommen wurden.

Die Justizministerin führte an, dass es zahlreiche Unternehmen geben werde, die die Corona-Krise nicht gut überstehen. Zur Krisenbewältigung gehöre ein gutes Insolvenzrecht, das sich dadurch auszeichne, dass Unternehmen in Schwierigkeiten rasch saniert werden, so Zadić. Dass das Restrukturierungsverfahren nun vor einer Insolvenz ermöglicht werde, biete den Unternehmen eine zweite Chance. Dass auch für private SchuldnerInnen die Entschuldungsfrist auf drei Jahre herabgesetzt werde, sei für Zadić aus Gleichheitssicht wichtig.

Auch laut Ulrike Fischer (Grüne) habe jede und jeder eine zweite Chance verdient. Sie zeigte sich erfreut, dass eine Entschuldung innerhalb von drei Jahren auch für VerbraucherInnen ermöglicht wird. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) hob das vorinsolvenzliche Restrukturierungsverfahren hervor, das nicht nur den SchuldnerInnen, sondern auch den GläubigerInnen zugutekomme. Diese beiden Perspektiven sprach auch Klaus Fürlinger (ÖVP) an, der dafür plädierte, bei all dem Schutz für SchuldnerInnen nicht auf den Gläubigerschutz zu vergessen.

Positiv äußerten sich Christian Drobits und Ruth Becher (beide SPÖ). Sie begrüßten es, dass Unternehmen und VerbraucherInnen bei der Entschuldung gleichgestellt werden. Becher kritisierte jedoch, dass diese Regelung 2026 wieder außer Kraft treten soll.

Aus Sicht der NEOS ist die Vorlage zu begrüßen, wenngleich sie für die Fraktion in Punkto Sanierungsmaßnahmen nicht weit genug gehe, wie Johannes Margreiter und Nikolaus Scherak ausführten. Noch unschlüssig über ihre Position sei die FPÖ, so Harald Stefan. Es werde intern noch diskutiert, ob man der Vorlage im Plenum zustimme.

Wahrheitspflicht in Ausschüssen und Anfragebeantwortungen gefordert

Die SPÖ nahm die Diskussion um die Wahrheitspflicht in Untersuchungsausschüssen zum Anlass, um eine Ausdehnung der damit in Zusammenhang stehenden Strafbestimmungen auf weitere Nationalratsausschüsse zu fordern (1568/A). Auch Falschaussagen im Rechnungshofausschuss und im ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses sollen demnach bestraft werden können.

Um eine Erweiterung des SPÖ-Vorstoßes geht es der FPÖ mit einem Initiativantrag (1705/A). Die Freiheitlichen wollen die Strafbestimmungen auch auf parlamentarische Anfragen ausweiten. So soll auch zu bestrafen sein, wer einer mündlichen oder schriftlichen Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage wissentlich falsch oder unvollständig antwortet.

Christian Drobits (SPÖ) sprach sich für eine Wahrheitspflicht bei wichtigen parlamentarischen Kontrollinstrumenten als Schritt für Korruptionsbekämpfung aus. Insbesondere mit Blick auf Beschaffungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie seien Kontrolle und Aufklärung wichtig. Eine von den Freiheitlichen geforderte Strafe bei der unrichtigen Beantwortung von parlamentarischen Anfragen sei jedoch überschießend. Hier sollte es die Möglichkeit für Abgeordnete geben, sich an den Verfassungsgerichtshof zu wenden. Harald Stefan (FPÖ) zufolge haben Regierungsmitglieder gerade bei der Beantwortung von schriftlichen Anfragen genug Zeit zur Vorbereitung, weshalb er für Sanktionsmöglichkeiten in dem Bereich plädierte.

Für Nikolaus Scherak (NEOS) ist es ein Armutszeugnis, dass man über diese Fragen überhaupt diskutieren müsse, schließlich sollte man sich die Wahrheit erwarten können. Man sollte jedoch das Strafrecht nicht über Gebühr beanspruchen, weshalb er sich gegen die Anträge aussprach. Diesen Bedenken schloss sich Georg Bürstmayr (Grüne) an. Jede unrichtige Aussage in der Politik unter Strafe zu stellen, werde uferlos. Auch Christian Stocker und Klaus Fürlinger (beide ÖVP) wollten das politische Geschehen nicht vor Strafgerichte verlagert sehen. Stocker stellte Vertagungsanträge, die schließlich mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen wurden.

Weitere Oppositionsanträge vertagt

Erneut auf der Tagesordnung stand ein von den NEOS vorgeschlagenes Ehe-Partnerschafts-Anpassungsgesetzes 2020 (80/A). Eingetragene PartnerInnen sollen demnach die Möglichkeit erhalten, ihre Partnerschaft als Ehe weitergelten zu lassen, indem sie eine entsprechende gemeinsame Erklärung vor dem zuständigen Standesamt abgeben. Gleiches soll auch für die Umwandlung einer Ehe in eine eingetragene Partnerschaft gelten.

Mit einem weiteren Antrag (1326/A(E)) fordern die NEOS ein Paket zur Stärkung der Familien- und Jugendgerichtshilfe. Dazu zählt eine Neuberechnung des Personalbedarfs und eine bedarfsorientierte Aufstockung des Budgets, die Konzipierung von Indikatoren zur Messung der Nachhaltigkeit der Konfliktlösung in Obsorge und Besuchsrechtsverfahren, regelmäßige Vernetzungstreffen zwischen dem Gericht, der Familiengerichtshilfe und dem Kinder- und Jugendhilfeträger sowie Maßnahmen zur Ausgeglichenheit des Geschlechterverhältnisses innerhalb der Familien– und Jugendgerichtshilfe. Beide Anträge der NEOS wurden vertagt.

Einen strafrechtlichen Schutz vor Stall- und Hofeinbrüchen durch die Einfügung eines diesbezüglichen Tatbestands ins StGB verlangt die FPÖ (1078/A(E)). Auch ohne Erlaubnis des Inhabers angefertigte Ton- und Bildaufnahmen sollen bestraft werden. Auch dieser Antrag wurde vertagt.

Die SPÖ legte einen Vorschlag vor, um Konversions- und Reparativ-Therapien künftig zu verbieten (1523/A), der ebenfalls vertagt wurde. Solche Versuche, die sexuelle Orientierung von Menschen durch Therapiebehandlungen zu verändern, würden von internationalen und österreichischen Organisationen und Berufsverbänden seit langem abgelehnt. Die SPÖ will damit nach einer einstimmigen Entschließung im Nationalrat aus dem Jahr 2019 einen neuen Anlauf zur gesetzlichen Verankerung eines Verbots solcher Therapieformen nehmen. Erst vor zwei Wochen hatte sich der Nationalrat erneut einstimmig für ein entsprechendes Verbot ausgesprochen. (Fortsetzung Justizausschuss) kar