Parlamentskorrespondenz Nr. 830 vom 01.07.2021

Homeoffice-Regelungen für öffentlichen Dienst passieren Verfassungsausschuss

FPÖ-Anträge zum Dienstrecht vertagt

Wien (PK) - Der Verfassungsausschuss gab heute grünes Licht für Präzisierungen von Homeoffice-Regelungen und Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst. Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen wurde die Reform mehrheitlich beschlossen. Drei FPÖ-Anträge zum Dienstrecht wurden mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

Adaptierte Regelungen für Homeoffice und Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst

Eine von der Regierung vorgeschlagene Dienstrechts-Novelle (939 d.B.) sieht vor, die Homeoffice-Regelungen im Bundesdienst zu adaptieren. Insbesondere soll es künftig möglich sein, in beiderseitigem Einvernehmen von der Vorgabe abzuweichen, dass der Dienstgeber die für Telearbeit notwendigen technischen Arbeitsmittel bereitzustellen hat. Für solche Fälle soll demnach eine Aufwandsentschädigung gebühren. Analog zur Regelung in der Privatwirtschaft wird außerdem im Bundesbedienstetenschutzgesetz klargestellt, dass ArbeitsinspektorInnen nicht berechtigt sind, Wohnungen von Bediensteten im Homeoffice zu betreten. Sie können den Arbeitsplatz aber auf Wunsch des Beschäftigten besichtigen.

Um Nachbesetzungen zu beschleunigen, ist eine Änderung des Ausschreibungsgesetzes vorgesehen. Künftig müssen frei gewordene bzw. neue Planstellen im Bundesdienst nicht mehr zunächst ressortintern bzw. bundesintern ausgeschrieben werden, bevor eine externe Suche nach geeigneten BewerberInnen erfolgt. Die Entscheidung soll künftig vielmehr der jeweiligen Dienststelle überlassen bleiben.

Vizekanzler und Bundesminister für den öffentlichen Dienst Werner Kogler führte an, dass der öffentliche Dienst vor einem Generationenwechsel stehe. Mit dem Gesetz würden Möglichkeiten geschaffen, um der damit verbundenen Personalfluktuation durch Pensionierungen schneller entgegen treten zu können. Die vergangenen Monate hätten gezeigt, dass der öffentliche Dienst flexibel und effizient gearbeitet habe. Dafür gelte es, Anerkennung zu zeigen.

Es sei bemerkenswert, wie schnell der öffentliche Dienst in den vergangenen Monaten improvisiert und auf Homeoffice umgestellt hat, zeigte sich Selma Yldirim (SPÖ) beeindruckt. Es sei begrüßenswert, dass nun Begriffsschärfungen und Anpassungen an die Privatwirtschaft beim Thema Homeoffice erfolgen würden. Ebenfalls positiv bewertete die Abgeordnete, dass Personalausschreibungen nun von Anfang an öffentlich erfolgen können. In der Vergangenheit hätten durch die bisher geltenden Regelungen Besetzungsverfahren allzu oft sehr lange gedauert. In dieser Zeit seien sehr geeignete KandidatInnen aber oft von der Privatwirtschaft abgeworben worden und für den öffentlichen Dienst verloren gegangen.

Es sollten in noch mehr Bereichen des öffentlichen Dienstes Angleichungen an die Privatwirtschaft erfolgen, forderte Nikolaus Scherak (NEOS) und führte als Beispiel die bezahlte Mittagspause an. An der Reform der Stellenausschreibungen kritisierte der NEOS-Abgeordnete, dass es nach wie vor die Möglichkeit gebe, Stellen ausschließlich intern auszuschreiben. Es sollten aber vielmehr alle Stellen grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben werden.

Die bisherige Praxis, Stellen zuerst intern auszuschreiben, sei sehr gut gewesen, entgegnete demgegenüber FPÖ-Abgeordneter Christian Lausch. Dies würden auch viele Betriebe der Privatwirtschaft so handhaben, die Reform sei daher keine Verbesserung. Dem entgegnete Agnes Sirkka Prammer (Grüne), dass es nach wie vor die Möglichkeit gebe, intern Stellen auszuschreiben. Es sei aber insbesondere dann sinnvoll, öffentlich auszuschreiben, wenn intern keine potenziellen KandidatInnen zu sehen seien. Dies sei bisher nicht möglich gewesen.

FPÖ-Anträge zum Dienstrecht für öffentlich Bedienstete

Die FPÖ hat insgesamt zwei Entschließungsanträge eingebracht, die das Dienstrecht für öffentlich Bedienstete im Sicherheitsbereich betreffen. Die betroffenen Bediensteten hätten ein Recht darauf, dass ihre außergewöhnlichen Leistungen anerkannt werden. Schließlich sei es der Polizei, der Justizwache und ähnlichen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes zu verdanken, dass die Sicherheitslage in Zeiten "extremer Migrationsbewegungen und globaler Gesundheitskrisen" nicht weiter aus den Fugen geraten, macht Antragsteller Christian Lausch geltend.

Konkret fordert Lausch, dass pauschalierte Zulagen und Nebengebühren als Bestandteil des Grundbezugs definiert und damit 14 Mal jährlich ausgezahlt werden (1674/A(E)). Das würde Lausch zufolge Überstunden attraktiver machen und Verbesserungen im Krankheitsfall bringen. Der Antrag der FPÖ sei begrüßenswert, erklärte Christian Drobits (SPÖ). Gerade im Krankheitsfall würde das Gehalt öffentlich Bediensteter gemindert, da diese dann keine Zulagen und Nebengebühren mehr erhalten, die aber einen guten Teil des Gehalts ausmachen. Diese sollten daher ins Grundgehalt eingerechnet werden. Dem pflichtete Michael Schnedlitz (FPÖ) bei. Gerade in der momentanen Gesundheitskrise müsse man Härtefälle abfangen und verhindern.

Eva Blimlinger (Grüne) verwies auf die geplante Besoldungsreform. Derzeit gebe es eine "Wulst" an Zulagen und Nebengebühren. Ziel sei, ein modernes Besoldungssystem zu schaffen. Der Antrage wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

Eine weitere FPÖ-Forderung betrifft eine Ballungsraumzulage für arbeitsintensive Polizeidienststellen (1675/A(E)). Damit könnte, FPÖ-Abgeordneten Christian Lausch zufolge, der Mehraufwand in solchen Dienststellen gewürdigt aber auch der damit einhergehenden Personalfluktuation begegnet werden. Innerhalb von Ballungsräumen seien die Belastungen sehr unterschiedlich, führte hingegen Romana Deckenbacher (ÖVP) an. Die Abgeordnete bezweifelte daher, dass mit dem Vorschlag der FPÖ Fairness hergestellt werden könne. Dies würde vielmehr dazu führen, dass sich viele Bedienstete benachteiligt fühlen würden. Eine ähnliche Position vertrat Selma Yldirim (SPÖ). Belastungen würden sich innerhalb von Ballungsräumen laufend verlagern. Es sei daher schwierig zu erfassen und objektivierbar, welche Dienststellen arbeitsintensiv seien. Der Antrag sei daher nicht zielführend. Es brauche vielmehr zusätzliches Personal, mehr Schulungen und bessere Unterstützungsmöglichkeiten für die Bediensteten. Eva Blimlinger (Grüne) kritisierte, dass die FPÖ in einem Antrag mehr Zulagen und in einem anderen weniger fordern würde. Mit einer Zulage würde sich die Belastung der Bediensteten nicht ändern. Daran müsse man arbeiten, sagte Blimlinger, und verwies auf die vorgesehenen und eingeplanten zusätzlichen Planstellen.

Die beiden freiheitlichen Anträge sowie ein weiterer wieder aufgenommener Antrag der FPÖ wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt. Bei Letzterem fordert die FPÖ eine Adaptierung des Disziplinarrechts für BeamtInnen (977/A). Konkret soll verhindert werden, dass sich Ermahnungen und Belehrungen dauerhaft negativ auf die Laufbahn von BeamtInnen auswirken können. (Schluss Verfassungsausschuss) pst