Parlamentskorrespondenz Nr. 842 vom 05.07.2021

COVID-19-Pandemie: Prüfung der Beschaffungsvorgänge zur Debatte im Rechnungshofausschuss

Unterausschuss-Bericht wandert samt kritischem Minderheitsbericht der Opposition ins Plenum

Wien (PK) – Der Unterausschuss des Rechnungshofausschusses hat seit Jänner 2021 in 11 Sitzungen mit 21 Auskunftspersonen – darunter u.a. Bundeskanzler, Finanzminister, ExpertInnen der Ministerien, der Bundesbeschaffungsagentur und des Roten Kreuzes – die Beschaffungsvorgänge und Auftragsvergaben der Bundesregierung in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie geprüft. SPÖ und NEOS hatten dafür im Nationalrat ein entsprechendes Verlangen eingebracht. Der Bericht des Unterausschusses liegt nunmehr vor und stand heute im Rechnungshofausschuss zur Debatte.

Unter anderem wollten SPÖ-Abgeordnete Karin Greiner und NEOS-Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff mit dem Verlangen der Frage nachgehen, ob die Beschaffung von Schutzmasken, COVID-19-Tests und Schutzausrüstungen korrekt abgelaufen ist. Im Fokus standen zudem die Rahmenverträge für Impfstoffe, Auftragsvergaben für Teststraßen und Werbeverträge. Auch die "Stopp-Corona-App" des Roten Kreuzes und die Website "österreich-testet.at" hat das Interesse der beiden Oppositionsparteien geweckt. Betroffen von den Prüfungen sind eine Reihe von Ressorts sowie die im Eigentum des Bundes stehende Bundesbeschaffung GmbH (BBG).

Ein eigener Minderheitsbericht von SPÖ, FPÖ und NEOS aus dem Unterausschuss mit umfassenden Kritikpunkten an den Vorgängen wirft unter anderem die Kostengrenzen bei der Impfstoffbeschaffung auf. So sei wiederholt eine Kostenobergrenze beschlossen worden und der Gesundheitsminister habe vom Finanzminister ein Spardiktat auferlegt bekommen. Aus den übermittelten Unterlagen gehe hervor, dass das Gesundheitsministerium ursprünglich mehr als 200 Mio. € festschreiben wollte, sich am Ende aber das Finanzministerium mit einem Kostendeckel von 200 Mio. € durchsetzen habe können – mit "immensen gesundheitlichen und finanziellen Schäden für die Bevölkerung und Wirtschaft", so die Opposition. Ein Tag im Lockdown koste Österreichs Wirtschaft mindestens 200 Mio. €.

Die Impfstoffbeschaffung der Bundesregierung sei aber nicht nur wegen des Kostendeckels im Fokus des Unterausschusses gestanden, so der Minderheitsbericht weiter. Die Regierung habe auf 1,5 Mio. Dosen von Johnson&Johnson verzichtet und sich auch beim teureren Impfstoff von BionTech/Pfizer zurückgehalten und in erster Linie auf den billigsten angebotenen Impfstoff von AstraZeneca gesetzt, heißt es im Bericht der Opposition.

Der Bericht des Unterausschusses wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen zur Kenntnis genommen. Einstimmig beschlossen die Abgeordneten, die Ergebnisse – samt Minderheitsbericht - dem Plenum zur Beratung vorzulegen.

Debatte über Ergebnisse des Unterausschusses

Zur Kritik der Opposition meinte Andreas Hanger (ÖVP), Möglichkeiten der Optimierung gebe es immer, etwa in der Zusammenarbeit mit Körperschaften oder beim Informationsfluss. Die Beschaffungsmaßnahmen hätten jedoch hochprofessionell und unter Einhaltung aller vergaberechtlichen Bestimmungen stattgefunden. Er erinnerte an den Beginn der Pandemie, die mit enormer Geschwindigkeit hereingebrochen sei und Schutzausrüstung zum knappen Gut wurde. Herauszustreichen sei dazu die hervorragende Arbeit in der Kooperation mit dem Roten Kreuz am Anfang. Dass es fast zu jeder Zeit ausreichend Schutzausrüstung in Österreich gegeben habe, sei in großem Ausmaß dieser Kooperation zu verdanken. Mit der Finanzprokuratur sei der Rahmen geschaffen worden, dass in dieser Situation trotzdem die vergaberechtlichen Vorgänge eingehalten wurden. Was Impfstoffe betrifft, betonte Hanger, es habe zu jeder Zeit ausreichend Mittel gegeben. Der Rahmen von 200 Mio. € sei nie ausgeschöpft worden, und wenn, hätte es "selbstverständlich" zusätzlich Mittel aus dem Krisenbewältigungsfonds gegeben.

Noch nie habe es einen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gegeben, dem so viele Akten geliefert wurden wie diesem, wie Sibylle Hamann (Grüne) berichtete. Alleine aus dem Gesundheitsministerium wurden dem Ausschuss über 8.000 Seiten, seitens des Wirtschaftsministeriums mehr als 1.500 Seiten zur Prüftätigkeit zur Verfügung gestellt. Das Bundesministerium für Finanzen habe über 400 Seiten und das Bundesministerium für Landesverteidigung 21 Seiten geliefert. Es habe auch viele einstimmige Anforderungen gegeben, betonte Hamann, um die Beschaffungsvorgänge transparent darzustellen. Die Untersuchungen zeigten aber auch, wie schwierig die Beschaffungssituation am Beginn gewesen sei und unter welchem Druck damals alle standen, als Corona zur weltweiten Pandemie erklärt wurde.

Wolfgang Zanger (FPÖ) kritisierte unter anderem einen ihm zufolge "herablassenden" Umgang des Finanzministers mit den Abgeordneten im Unterausschuss. Er ortet in der Auftragsvergabe zumindest in den ersten Monaten eine Umgehung des Bundesvergabegesetzes. Es sei bedauerlich, dass es statt "vernünftigen Ausschreibungen" "exklusive Verhandlungsrunden" gegeben habe, so Zanger. Was die umfassende Informationskampagne betreffe, meinte er, dass bei so vielen Informationen Manipulation nie ausgeschlossen werden könne.

Ausschussvorsitzender Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) hob die wichtige Grundausrichtung des Unterausschusses hervor und zeigte sich überzeugt, daraus lernen zu können. Etwa beim Thema Föderalismus habe sich gezeigt, dass viele Prozesse nicht funktionieren würden. Es brauche Instrumentarien, an Zukunftsfragen zu arbeiten, zumal Krisen nicht seltener würden, so Hoyos-Trauttmansdorff. Der Unterausschuss habe aus seiner Sicht für eine Grundlage dazu beigetragen.

Aus Sicht von Karin Greiner (SPÖ) habe der Unterausschuss fundamental bedeutende Aufklärungsarbeit geleistet und sei der Tätigkeit der parlamentarischen Kontrolle gerecht geworden. Kritisch betrachte sie etwa widersprüchliche Äußerungen, plädierte für eine Wahrheitspflicht und würde sich von allen Fraktionen gleichermaßen Ernsthaftigkeit in der Aufklärungsarbeit wünschen.

Bericht des Unterausschusses, Minderheitsbericht der Opposition mit vielfältiger Kritik

Aufgrund der weltweiten Nachfrage nach medizinischer Schutzausrüstung konnte laut Unterausschussbericht bereits zu Beginn der Pandemie ein Mangel wahrgenommen werden. Nach einschlägiger Prüfung sprach sich das im Bundesministerium für Inneres (BMI) angesiedelte Krisen- und Katastrophenmanagement (SKKM) demzufolge für eine Kooperation mit dem Österreichischen Roten Kreuz aus. Die Kooperation erfolgte auf Werkvertragsbasis zwischen dem Wirtschaftsministerium und der ÖRK Einkauf & Service GmbH. Ziel war es demnach, den kurzfristigen Bedarf solange zu decken, bis eine reguläre Ausschreibung ohne Nachteile für die Österreicherinnen und Österreicher möglich erschien.

Die gesamte Auftragssumme der Beauftragung der ÖRK Einkauf & Service GmbH belief sich laut Bericht nach einem anfänglich niedrigeren Betrag auf letztlich 240 Mio. €. Nach Auslaufen dieser Vereinbarung am 30. Juni 2020 sollte der Beschaffungsprozess wieder unmittelbar von einem Bundesministerium wahrgenommen werden, gegebenenfalls unter Heranziehung der BBG. Die ursprünglich auf 30. November 2020 festgesetzte Endabrechnung wurde auf Wunsch der ÖRK Einkauf & Service GmbH auf Mitte April 2021 einvernehmlich abgeändert. Als Grund wurden die noch ausstehenden Lieferungen angeführt. Mit Stichtag 31. Dezember 2020 wurden dem Bericht zufolge 170 Mio. € an das Rote Kreuz überwiesen.

Im Minderheitsbericht wird hervorgehoben, dass es zu einer deutlichen Erhöhung des Beschaffungsvolumens um rund 124 Mio. € auf die insgesamt 240 Mio. € kam. Bei den Beschaffungsvorgängen für die persönliche Schutzausrüstung und medizinischen Güter sei das Bundesvergaberecht nicht voll angewendet worden, sondern ein "Prozess" zwischen Rotem Kreuz und Wirtschaftsministerium erarbeitet worden, wie der Beschaffungsvorgang unter den Parametern "bestes Angebot" und "rasche Verfügbarkeit" umgesetzt werden kann. Dieser Beschaffungsvorgang im Sinne einer "Notvergabe" erscheine intransparent und nicht nachvollziehbar, so einer der zahlreichen Kritikpunkte der Opposition in ihrem Bericht. Es seien keine Prozesse und Verfahren erkennbar, die der Marktrealität einer täglichen Angebots-, Nachfrage- und Preisbildung tatsächlich entsprochen hätten.

Für die Zukunft brauche es unter anderem eine obligatorische Dokumentation für die Preisangemessenheit bei den Beschaffungen sowie eine klare Kompetenzverteilung und die Anwendung des Bundesvergaberechts, auch wenn sich die Republik eines "Dritten" in einer Zwischenfunktion bei der Beschaffung bedient, so die Oppositionsparteien im Minderheitsbericht. Außerdem müsse es eine transparente Deckungsbeitragsfestlegung bei Beschaffungsvorgängen geben, das Beschaffungsmanagement und das Beschaffungscontrolling wären demnach zu verbessern. Klare Haftungsregelungen bei in dieser Art und Weise abgewickelten Beschaffungsvorgängen wären demnach zu entwickeln, und es brauche mehr Transparenz bei der Ausgestaltung und Abrechnung von Kooperationsverträgen mit Ausschreibungen von Kooperationsverträgen, ausschließlich nach dem Bundesvergaberecht.

Gratis-FFP2-Masken pro Person der Altersgruppe 65 plus

Um die für schwere Verläufe anfällige ältere Bevölkerung zu schützen, sollten hochwertige FFP2-Masken für alle Bürgerinnen und Bürger ab 65 Jahren kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Konkret sollten zehn Gratis-FFP2-Masken pro Person der Altersgruppe 65 plus samt Informationsblatt postalisch zugesendet werden.

Neben den Vergabeverhandlungen im Vorfeld wird zum abschließenden Projektausgang im Unterausschussbericht wie folgt dargelegt: 18 Millionen Gratis-FFP2-Masken wurden an 1,8 Millionen Empfängerinnen und Empfänger postalisch zugesandt. Die Masken wurden von der Firma KSR bezogen, die Logistikdienstleistung wurde durch die Post Systemlogistik abgewickelt. Die Gesamtkosten des Projekts betrugen insgesamt 13.967.324 €. Die erforderlichen Kerndatenmeldungen erfolgten gesetzeskonform über die BBG.

Die Opposition kritisiert in diesem Zusammenhang als "Musterbeispiel für intransparente Vergabepraxis", es habe im Vorfeld auf Wunsch der Bundesregierung exklusive Verhandlungen mit der Hygiene Austria gegeben. Anstatt einer Direktvergabe über eine bereits bestehende Rahmenvereinbarung mit der BBG habe man sich plötzlich doch noch dafür entschieden, den Auftrag offen auszuschreiben. Jedenfalls sei im Zuge des Ausschusses ersichtlich geworden, dass die Republik rund neun Millionen Euro an Steuergeld einsparen konnte, nachdem die inoffizielle Vorgabe, einen heimischen Hersteller zu beauftragen, fallen gelassen worden war und das BMSGPK die Auftragsvergabe für die 18 Millionen FFP2-Schutzmasken der "Aktion 65+" doch ausschreiben ließ, so der Minderheitsbericht.

Massentestungen mit AntiGen-Schnelltests

Im Rahmen der Massentestungen übernahm laut Unterausschussbericht das Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) die organisatorische und logistische Abwicklung. Das BMLV zog eigene Sanitäter zur Durchführung der Tests heran, die bereits Erfahrungen bei ähnlichen Massentestungen in der Slowakei gesammelt hatten, so der Bericht. Bereits im Ministerratsvortrag sei festgelegt worden, dass dabei AntiGen-Schnelltests der Firmen Roche und Siemens zur Anwendung kommen sollen. Diese Firmen seien ausgewählt worden, da ihre Produkte zum damaligen wissenschaftlichen Stand die verlässlichsten waren. Die Beschaffung sei über Abruf aus einer bestehenden Rahmenvereinbarung der BBG erfolgt.

Die Opposition sieht in ihrem Bericht darin allerdings eine fragwürdige Auftragsvergabe für Massentestungen bzw. Antigen-Tests. So bleibe aus Sicht der Minderheit des Ausschusses beispielsweise noch zu klären, ob das Zeitfenster für die direkt vergebenen Großaufträge an Roche und Siemens tatsächlich so knapp bemessen war, dass kein Ausschreibungsverfahren mit verkürzten Fristen mehr möglich war.

Impfstoffbeschaffung

Die Impfstoffbeschaffung sollte zentral über die Europäische Union ("pro rata population") abgewickelt werden, so der Unterausschussbericht. Je nach Bedarf der europäischen Mitgliedstaaten können diese aber auch Anpassungen bei den Impfstoffmengen vornehmen. Demgemäß hatte Österreich Anspruch auf knapp 2% des jeweiligen Gesamtausmaßes der jeweiligen europäischen Bestellung. Die Republik Österreich habe einen Impfstoffbedarf für acht Millionen Menschen angemeldet.

Die Beurteilungskriterien für die Entscheidung, mit welchen Herstellern Vorkaufsverträge verhandelt und abgeschlossen werden sollten, waren dem Bericht zufolge die frühestmögliche zeitliche Verfügbarkeit, die garantierte Qualität entsprechend den hohen europäischen Standards der Marktzulassung sowie die Verhältnismäßigkeit zu den üblichen Kosten von Impfstoffen. Die Republik Österreich bestellte schließlich ca. 30,5 Millionen Impfdosen von verschiedenen Herstellern. Am 27. Dezember 2020 wurde die erste Corona-Schutzimpfung in Österreich verabreicht.

Stopp-Corona-App und Informations- und Medienkampagne

Für die Stopp-Corona-App wurde ein Fördervertrag mit dem Österreichischen Roten Kreuz abgeschlossen, es handelte sich dabei um keine Auftragsvergabe, so der Unterausschussbericht.

Hier lautet eine der Forderungen aus dem Minderheitsbericht, dass es über die Gestaltung und den Abschluss solcher Public-Privat-Partnership-Vereinbarungen, ob es sich jetzt um Spenden, Förderungen oder dergleichen handelt, ebenfalls transparente und nachvollziehbare Regelungen geben müsse.

Was die Medien- und Informationskampagne betrifft, beliefen sich laut Unterausschussbericht die Kosten für das Gesundheitsministerium in der ersten Welle auf 142.265,68 €, im Zuge der zweiten Welle auf 100.820,05 €. Bei der zweiten Inseratenwelle kam es am 13. März 2020 zu einem Stopp aufgrund einer geplanten Werbekampagne der Bundesregierung. Für die Stornierung der bereits beauftragten Inserate seien keine Stornogebühren angefallen.

Für diese zentrale Kampagne der Bundesregierung wurde im März 2020 eine vom Roten Kreuz ausgearbeitete Kampagne übernommen, die seitens des Roten Kreuzes der Republik Österreich unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde, so der Unterausschussbericht. Die Umsetzung der Werbekampagne "Schau auf dich, schau auf mich, so schützen wir uns." sowie die Schaltkosten wurden demnach von der Republik Österreich übernommen. Diese Kosten beliefen sich auf 25 Mio. €. Vom Wirtschaftsministerium wurden unter anderem 403.414,09 € für Inserate im Rahmen der Kampagne "Wir machen weiter" sowie 29.491,01 € für Inserate zum Thema "Lehre" in Jugendmagazinen aufgewendet. Das Finanzministerium verwies hinsichtlich seiner Informations- und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der COVID-19-Pandemie auf die Beantwortungen einer Reihe von parlamentarischen Anfragen.

Betreffend das Projekt "Schau auf dich, schau auf mich" bzw. "Österreich impft" spricht der Minderheitsbericht demgegenüber von einem "Kompetenzwirrwarr bei intransparenten Entscheidungsabläufen bzw. bei den ökonomischen Verantwortlichkeiten und Einflussnahmen."

Als Fazit ziehen die Oppositionsparteien in ihrem Minderheitenbericht das Resümee, dass die Aufarbeitung der Beschaffungsvorgänge im Zuge der COVID-19-Krise im ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses nur bruchstückhaft möglich gewesen sei. Es bedürfe demnach einiger Änderungen, insbesondere Anpassungen und Adaptierungen der Geschäftsordnung des Nationalrates, um künftig die Arbeit des ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses zu erleichtern und effizienter zu gestalten. (Schluss) mbu