Parlamentskorrespondenz Nr. 856 vom 07.07.2021

Nationalrat: Kontroverse Debatte über Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping

Opposition kritisiert Neuerungen im Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, ID-Karte soll Baubranche sauberer machen

Wien (PK) – Ein weiterer Schwerpunkt der Sozialdebatte im heutigen Nationalratsplenum war der Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping. Grundlage dafür bot einerseits die Novellierung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes, des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes sowie des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes und andererseits die Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz es. Beide Gesetzesänderungen wurden mit Stimmenmehrheit angenommen.

Effizienter Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping oder Einladung zum Betrug?

Die Neuerungen in Bezug auf den Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping nahm die Opposition zum Anlass, der Bundesregierung vorzuwerfen, damit eine Einladung an dubiose Firmen zum Sozialbetrug auszusprechen. Aufgrund eines EuGH-Urteils aus dem Jahr 2019 wird nämlich das Kumulationsprinzip bei Verwaltungsstrafen für Unternehmen, die gegen die Bestimmungen des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes verstoßen, abgeschafft. Lohn- und Sozialdumping werde künftig billiger, die Strafen würden gesenkt, man schaffe damit eine Einladung für organisierten Sozialbetrug, lautete der Einwand aus den Reihen der SPÖ, der FPÖ und der NEOS. Die Gesetzesinitiative erhielt daher auch nur die Stimmen der beiden Regierungsparteien.  

Der EuGH hatte die österreichischen Strafdrohungen zum Teil als unverhältnismäßig und unionsrechtswidrig gewertet, was in weiterer Folge in der Rechtsprechung des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofs berücksichtigt wurde. Von der nunmehrigen Neufassung der Strafbestimmungen erwartet sich die Regierung, dass Lohn- und Sozialdumping wieder mit der gebotenen Effektivität bekämpft werden können.

Konkret schlägt die Regierung vor, die Strafen künftig unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien wie dem Ausmaß der Unterentlohnung zu staffeln, wobei ein Strafrahmen zwischen 20.000 € und 400.000 € vorgesehen ist. Außerdem werden die Bestimmungen über Sicherheitsleistungen neu gefasst. Um das Eintreiben von Geldstrafen zu erleichtern, soll die zuständige Behörde unter bestimmten Umständen auch Zahlungsstopps für geleistete Arbeiten anordnen können.

Bei Entsendungen ausländischer Beschäftigter nach Österreich ist grundsätzlich der heimische Mindestlohn (inklusive Sonderzahlungen) zu zahlen. Künftig steht den betroffenen Beschäftigten außerdem der übliche Aufwandsersatz für Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten bei Reisebewegungen innerhalb Österreichs zu. Ausgeweitet von einem auf drei Monate wird hingegen das sogenannte "Montageprivileg", das bestimmte kurzzeitige Tätigkeiten von nach Österreich entsendeten ausländischen ArbeitnehmerInnen in Zusammenhang mit der Montage und Inbetriebnahme von Anlagen von der Pflicht zur Lohngleichstellung ausnimmt.

Die neuen Bestimmungen seien wettbewerbsverzerrend, hieß es aus den Reihen der SPÖ. Die SPÖ legte einen Abänderungsantrag vor, der jedoch keine Mehrheit fand. Dafür waren neben SPÖ-Abgeordneten nur die Freiheitlichen. Josef Muchitsch fordert darin seitens seiner Fraktion, das Kumulationsprinzip wieder einzuführen, das Montageprivileg weiterhin auf ein Monat zu begrenzen und den höheren Strafrahmen bereits ab 30% Unterentlohnung vorzusehen und nicht erst ab 40%. Das Kumulationsprinzip und Mindeststrafen habe der EuGH nicht verboten, unterstützte sein Parteikollege Rudolf Silvan seinen Vorstoß.

Ebenso harsch fiel die Kritik am Gesetz von Peter Wurm (FPÖ) aus, der die Einschätzung der SozialdemokratInnen teilte. Man öffne damit Tür und Tor für den unlauteren Wettbewerb, sagte er, das Gesetz schade den ArbeitnehmerInnen und den anständigen UnternehmerInnen. Auch die NEOS ließen kein gutes Haar an den Neuerungen. Gerald Loacker meinte pointiert, alle Firmen, die Schwarzarbeit zuließen, würde heute die Sektkorken knallen lassen. Er vertrat auch die Auffassung, dass das Ganze europarechtlich nicht halten werde.

Diese Vorwürfe wiesen ÖVP und Grüne entschieden zurück. Die RednerInnen beider Parteien unterstrichen die Bedeutung gerechter Löhne. Lohn- und Sozialdumping sind keine Kavaliersdelikte, dadurch werde der Wettbewerb verzerrt, so der Tenor. Sie zeigten sich überzeugt davon, dass das Gesetz nun besser funktionieren werde. Die Novellierung sei nicht aus Jux und Tollerei erfolgt, unterstrich Markus Koza (Grüne) und verwies auf das Urteil des EuGH aus dem Jahr 2019. Seither seien die betreffenden Bestimmungen nicht mehr angewendet worden. Außerdem hat sich seiner Ansicht nach das alte Gesetz als nicht besonders wirkungsvoll erwiesen, die Strafen seien schlichtweg nicht zur Anwendung gekommen, sagte er. Das Kumulationsprinzip habe nicht gewirkt. Die nunmehrigen Maßnahmen ließen ein Vielfaches an Strafen zu.

Dem schlossen sich die ÖVP-MandatarInnen Rebecca Kirchbaumer und Laurenz Pöttinger an. Die Strafen werden erhöht, so Kirchbaumer, statt Mindeststrafen gebe es nun ein Stufenmodell. Beim Kumulationsprinzip sei alles über einen Kamm geschert worden, sodass auch Formalfehler streng sanktioniert worden seien. Pöttinger machte darauf aufmerksam, dass komplizierte Montagen oft länger als einen Monat dauern und man Monteure nicht gleich austauschen könne.

Auch Arbeitsminister Martin Kocher wies mit Nachdruck darauf hin, dass das alte Gesetz aufgrund des EuGH-Urteils nicht mehr anwendbar gewesen sei. Er meinte, dass die Novelle besser funktionieren werde und stellte klar, dass bei Unterentlohnung ein sehr hoher Strafrahmen zum Tragen komme. Die jetzige Obergrenze schränke den Strafrahmen der Kumulierung nicht ein, betonte Kocher. Auch die Entsende-Richtlinie bringt seines Erachtens eine Verbesserung, da ArbeitnehmerInnen nach kurzer Zeit dem heimische Arbeitsrecht unterstellt seien. Die Behörden könnten ausländische Unternehmen kontrollieren und Verstöße sanktionieren.

ID-Karte soll Lohn- und Sozialdumping am Bau eindämmen

Breite Unterstützung – mit Ausnahme der NEOS – erhielt die Einführung einer ID-Karte für ArbeitnehmerInnen am Bau. Die Einrichtung eines IT-Systems zur Ausstellung spezieller Identitätskarten für am Bau beschäftigte Personen soll vor allem illegale Beschäftigung sowie Lohn- und Sozialdumping am Bau eindämmen. Diese Initiative zur Novellierung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes ging gemeinsam von den beiden Regierungsparteien ÖVP und Grünen und der SPÖ aus.

Zielgruppe sind alle Unternehmen und Beschäftigten, die auf Baustellen arbeiten, auch wenn sie nicht in den Anwendungsbereich der Bauarbeiter-Urlaubs- und –Abfertigungskasse (BUAK) fallen. Die Teilnahme am System wird allerdings sowohl für ArbeitgeberInnen als auch für ArbeitnehmerInnen freiwillig sein.

Gespeichert werden sollen unter anderem der Name des bzw. der Beschäftigten, ein Lichtbild, Sozialversicherungsnummer, Beginn und Ende eines Beschäftigungsverhältnisses, Arbeitsorte, die Art der Tätigkeit und der Verwendung, die kollektivvertragliche Einstufung, Ausbildungs- und Qualifizierungsnachweise, vereinbarte Arbeitszeiten sowie bei entsendeten und überlassenen ausländischen ArbeitnehmerInnen auch die Baustellen-Identifikationsnummer, die zuständige Sozialversicherung und die Staatsangehörigkeit.

Mit der ID-Karte soll die bzw. der ArbeitnehmerIn dann zum Beispiel seine bei der BUAK erworbenen Ansprüche einsehen können, zudem braucht er Qualifizierungsnachweise wie etwa einen Kranführerschein nicht mehr in Papierform mitzuführen. Ist auch der Arbeitgeber mit im Boot, wird der bzw. die jeweilige Baustellenverantwortliche außerdem täglich vor Ort überprüfen können, ob die Beschäftigten ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung und bei der BUAK angemeldet sind.

Locken will man ArbeitgeberInnen unter anderem mit erweiterten Funktionen zur Optimierung der Abläufe auf Baustellen und zur Kommunikation mit anderen am Auftrag beteiligten Unternehmen. Auch die Möglichkeit soll bestehen, diverse Unterlagen wie Lohnbescheinigungen und Entsendemeldungen zur Dokumentation und Überprüfbarkeit im System zu hinterlegen. Damit würden auch Kontrollen vereinfacht, wie in den Erläuterungen angemerkt wird. Allerdings soll es keine rechtlichen Konsequenzen haben, wenn keine ID-Karte vorliegt bzw. diese nicht mitgeführt wird.

Das sei ein wesentlicher Schritt zu mehr Sauberkeit am Bau, zeigte sich Josef Muchitsch (SPÖ) zufrieden. Mit der ID-Karte werde man ein wichtiges Überprüfungsinstrument haben und das bringe mehr Effizienz im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping. Muchitsch unterstrich dabei auch die Datensicherheit der Karte. Ähnlich äußerten sich Laurenz Pöttinger (ÖVP) und Peter Wurm (FPÖ). Lediglich Gerald Loacker (NEOS) konnte dem nichts abgewinnen. Er kritisierte die Freiwilligkeit und stieß sich daran, dass das System in eine privatwirtschaftliche GesmbH ausgelagert wird. (Fortsetzung Nationalrat) jan

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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