Parlamentskorrespondenz Nr. 859 vom 07.07.2021

Nationalrat beschließt neue Regeln für Gewährleistungen und Reform des Insolvenzrechts

Zweite Chance soll zu einer rascheren Erholung nach der COVID-19-Krise beitragen

Wien (PK) – Der Nationalrat sprach sich in der heutigen Sitzung mehrheitlich für Maßnahmen zur Verbesserung des Gewährleistungsrechts aus. Kernstück ist ein neues Verbrauchergewährleistungsgesetz. Mit dem sogenannten Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (GRUG) werden außerdem begleitende Änderungen im Konsumentenschutzgesetz und im ABGB vorgenommen. Ziel ist es, den Verbraucherschutz in einigen wesentlichen Punkten zu verbessern und dabei das in Österreich geltende Gewährleistungssystem grundsätzlich zu bewahren.

Weiters passierte eine Insolvenzrechtsreform den Nationalrat mit Mehrheit. Sie soll unter anderem eine Verkürzung der Entschuldungsfrist bei Insolvenzen von fünf auf drei Jahre ermöglichen. Coronabedingt soll die Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht nur für Unternehmen, sondern auch für VerbraucherInnen gelten. Im Gesetzespaket ist auch ein "präventives Restrukturierungsverfahren" für Unternehmen enthalten, um schon im Vorfeld den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden.

Verbesserung des Verbraucherschutzes durch längere Gewährleistungsfristen

Das Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (GRUG) legt fest, dass zwar bisher die Gewährleistung für gekaufte Waren zwei Jahre betragen soll. Bei einem auftretenden Mangel soll das Unternehmen allerdings künftig bis zu einem Jahr nach dem Kauf des Produkts beweisen müssen, dass dieser Mangel nicht schon bei der Übergabe vorhanden war, statt wie bisher für sechs Monate. VerbraucherInnen soll die Vertragsauflösung bzw. Preisminderung im Falle eines fehlerhaften Produkts erleichtert werden, indem eine formlose Erklärung ausreicht. Die Verjährungsfrist wird außerdem erstreckt auf drei Monate nach Ende der Gewährleistungsfrist.

Erstmals dezidiert in das Gewährleistungsrecht aufgenommen werden digitale Leistungen und Waren mit digitalen Inhalten. Ausdrücklich wird im Gesetz klargestellt, dass VerbraucherInnen auch dann Gewährleistungsansprüche zustehen, wenn sie für ein Produkt bzw. einen Vertrag nicht mit Geld, sondern mit digitalen Daten "bezahlt" haben.

Von einer versäumten Chance zu einer guten Umsetzung zweier EU-Richtlinien sprach Christian Drobits (SPÖ). Es hätte die Chance gegeben, die Gewährleistung bei nachhaltigen Produkten auf fünf Jahre auszudehnen, um der geplanten Kurzlebigkeit von bestimmten Gütern entgegenzuwirken. Österreich habe nur das Mindestmaß umgesetzt und keine verbraucher- und umweltfreundlicheren Regelungen geschaffen. Die SPÖ werde daher nicht zustimmen.

Auch Christian Lausch (FPÖ) kritisierte die Umsetzung der EU-Vorgaben als "zu minimalistisch", weswegen seine Fraktion ihr nicht zustimmen werde. Ein großer Wurf wäre es gewesen, wenn die KonsumentInnen mehr Handhabe gegen die Unternehmen erhalten hätten. Nun sei daraus "ein Wirtschaftsschutz- und kein Konsumentenschutzgesetz" geworden.

Die Möglichkeit, dass KonsumentInnen von Unternehmern nun eine längere Gewährleistungsfrist einklagen können, sei ein großer Wurf, betonte Ulrike Fischer (Grüne). Damit verringere man Elektroschrott, das sei eine wichtige Maßnahme im Sinne der Umwelt.

Die Umsetzung der EU-Richtlinien sei ausführlich begutachtet worden und bringe den KonsumentInnen mehr Rechte, zeigte sich Michaela Steinacker (ÖVP) überzeugt. Die Ausdehnung der Gewährleistungsfrist schaffe ausgeglichene Wettbewerbsbedingungen und erlaube es nun, auch bei digitalen Produkten die Gewährleistung geltend zu machen. Ihre Fraktionskollegin Corinna Scharzenberger (ÖVP) betonte, dass das Gesetz eine gute Abwägung zwischen Verbraucherschutz auf der einen und dem Interesse der Unternehmen an Planbarkeit auf der anderen Seite schaffe. Das Gesetz reagiere auch darauf, dass immer mehr Produkte online gekauft werden.

Insolvenzrechtsreform soll raschere Entschuldungen ermöglichen

Mit dem Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (RIRUG) wird neben dem derzeitigen fünfjährigen Abschöpfungsverfahren für die Entschuldungsdauer in der Insolvenz auch ein auf drei Jahre verkürztes Abschöpfungsverfahren eingeführt. Der Redlichkeitsmaßstab für diesen Tilgungsplan wird dabei allerdings höher angelegt. Herzstück des gerichtlichen, vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens ist ein Restrukturierungsplan mit Restrukturierungsmaßnahmen, vor allem eine Kürzung von Gläubigerforderungen. Welche Gläubiger in den Plan einbezogen werden, liegt am Schuldner. Im Rahmen des Verfahrens wird dann über den Plan abgestimmt.

Ulrike Fischer (Grüne) sah klare Vorteile darin, dass eine Entschuldung innerhalb von drei Jahren auch für VerbraucherInnen ermöglicht wird. Gerade in Corona-Zeiten sei es wichtig, Menschen eine zweite Chance zu geben. Auch ihre Fraktionskollegin Elisabeth Götze (Grüne) betonte, es sei wichtig, jene zu unterstützen, die aus unvorhergesehenen Umständen in die Zahlungsunfähigkeit schlittern. Ein gutes Insolvenzrecht sei zudem notwendig, um UnternehmerInnen zu ermutigen, auch eine gewisse Risikofreudigkeit an den Tag zu legen. Eine Kultur der zweiten Chance, die es in anderen Ländern bereits gebe, sollte auch in Österreich entstehen.

Ruth Becher (SPÖ) meinte, viele Betriebe seien nicht gut durch die Corona-Krise gekommen und würden vor dem Aus stehen. Einige Maßnahmen, wie die Regelung der Mietstundungen, habe die Probleme verschärft. Die Bundesregierung mache zu wenig und das zu spät und nur unter Druck der EU. Die Regelung, dass Unternehmen und VerbraucherInnen bei der Entschuldung gleichgestellt werden, sei zwar positiv, weniger positiv sei, dass diese Regelung 2026 wieder außer Kraft treten solle, meinte Becher.

Klaus Fürlinger (ÖVP) hob das vorinsolvenzliche Restrukturierungsverfahren hervor, das nicht nur den SchuldnerInnen, sondern auch den GläubigerInnen zugutekomme. Damit könne man bereits dann reagieren, wenn ein Unternehmen in Gefahr gerate. Die dreijährige Entschuldungsfrist solle es redlichen UnternehmerInnen ermöglichen, rascher wieder neu starten zu können. Im Übrigen dürfe man über den Schutz für SchuldnerInnen nicht auf den Gläubigerschutz vergessen, meinte Fürlinger.

Johannes Margreiter (NEOS) sagte, es sei sehr zu begrüßen, dass eine Regelung geschaffen werde, die verhindere, dass Unternehmen zu rasch zerschlagen werden, wovon letztlich niemand etwas habe. Allerdings sollte die Einleitung einer Restrukturierung für Unternehmen in Schwierigkeiten bereits früher möglich sein. Margreiter merkte er an, dass die Hürde für eine Restrukturierungsvereinbarung mit mindestens 75% der Gesamtsumme der Forderungen in jeder Gläubigerklasse zu hoch angesetzt sei. Sie sollte mit mindestens 50% der Kapitalmehrheit festgelegt werden. Margreiter brachte einen Abänderungsantrag in diesem Sinne ein. Kritisch sehe seine Fraktion auch, dass das Gesetz auf eine Abschwächung der Zugangsvoraussetzungen zum Rekursgericht hinauslaufe. Er forderte in einem weiteren Abänderungsantrag, dass die fachlich kompetente Unterstützung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt im Rechtsmittelverfahren aufrecht bleibt. Die beiden Abänderungsanträge fanden keine Mehrheit.

Justizministerin Alma Zadić betonte, dass zur Krisenbewältigung ein gutes Insolvenzrecht gehöre, das sich dadurch auszeichne, dass Unternehmen in Schwierigkeiten rasch saniert werden und sie eine zweite Chance erhalten. Zur zweiten Chance gehöre auch die verkürzte Entschuldung. Zadić zeigte sich froh darüber, dass auch für private SchuldnerInnen die Entschuldungsfrist nun auf drei Jahre herabgesetzt werden kann. Damit könnten auch sie rascher aus der Krise kommen, wenn sie unverschuldet in Zahlungsunfähigkeit geraten sind, zeigte sich die Justizministerin zufrieden. (Fortsetzung Nationalrat) sox

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