Parlamentskorrespondenz Nr. 882 vom 12.07.2021

Agentur für Fahrgastrechte erzielte 2020 mehr als 1,7 Millionen Euro für Passagiere

Jahresbericht 2020 der Agentur für Fahrgastrechte: Jeder zweite Fall betraf Forderungen in Zusammenhang mit COVID-19

Wien (PK) – Die COVID-19-Pandemie hat das Mobilitätsverhalten der Menschen massiv verändert. Sie hat das Reisen erschwert und vielfach unmöglich gemacht. Die Agentur für Fahrgastrechte (apf) als gesetzliche Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle für den Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr arbeitet kostenlos und provisionsfrei und verhilft Fahr- und Fluggästen in Streitfällen mit den Reiseunternehmen zu ihrem Recht. Bevor die apf aktiv werden kann, müssen die Passagiere selbst versuchen, sich mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen zu einigen.

2020 waren vor allem Flug- und Bahnunternehmen betroffen. In mehr als der Hälfte der Fälle ging es um COVID-19-Reiseprobleme, berichtete Verkehrsministerin Leonore Gewessler im Vorwort zum Jahresbericht der afp (III-320 d.B.). 2020 konnten in rund 4.600 abgeschlossenen Verfahren mehr als 1,7 Millionen € für Antragstellende an  Entschädigungsleistungen erzielt werden.

Anfragen, Schlichtungsanträge und Schlichtungsverfahren

Schlichtungsanträge können zu folgenden Sachverhalten gestellt werden: Entschädigungen bzw. Erstattungen auf Grundlage der EU-Verordnungen, Annullierungen, Ausfälle oder Verspätungen, fehlende Hilfeleistungen (etwa Verpflegung, Unterkunft, Transport), mangelhafte oder keine Informationen sowie fehlende Unterstützung von Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität.

Im Jahr 2020 gingen insgesamt 5.977 schriftliche Schlichtungsanträge und Anfragen bei der apf ein (2019: 6.395), davon 4.966 im Flugbereich (2019: 5.205), 903 im Bahn- (2019: 1.047), 78 im Bus- (2019: 122) und 30 im Schiffsbereich (2019: 21). Dies bedeutet ein anhaltend hohes Niveau an Anträgen trotz stark verminderter Reisetätigkeit.

Zu den Schlichtungsverfahren zählen nur jene Fälle, in denen ein Verfahren eröffnet worden ist. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 4.019 Schlichtungsverfahren eröffnet (2019: 4.622). Der Hauptteil betraf den Flugbereich mit 3.296 Verfahren (2019: 3.879), gefolgt vom Bahnsektor mit 694 (2019: 705) und dem Busbereich mit 29 (2019: 37) eröffneten Schlichtungen. Im Schiffsbereich wurde kein Verfahren eröffnet (2019: ein Verfahren).

Entschädigungen, Erstattungen Strafnachlässe und Verfahrensdauer

Verglichen mit 2019 war die Summe der Rückerstattungen mit 1,738.599 € um ein Drittel höher. Mehr als die Hälfte des erreichten Gesamtbetrages (985.576 €) entfiel auf pandemiebedingte Verfahren. Der größte Anteil mit 1,647.594 € war auf den Flugsektor zurückzuführen (2019: 1,251.532 €), im Bahnbereich erzielte die apf 88.378 € (2019: 48.054 €) und beim Verkehrsträger Bus waren es 2.628 € (2019: 1.508 €). Die durchschnittliche Reaktionszeit für eine erste Rückmeldung an die Antragstellenden betrug weniger als vier Tage (2019: viereinhalb Tage).

Die apf erzielte einen Gesamtbetrag in der Höhe von 1,647.594 € für Fluggäste (2019: 1,251.532 €). 932.054 € der Entschädigungen betrafen COVID-19-Fälle, das sind rund 57% der Flug-Gesamtsumme.

Schlichtungen für Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität

Regelungen für Fahrgäste und Fluggäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität (Persons with Reduced Mobility, PRM) sind in der jeweiligen Fahrgastrechteverordnung enthalten. Im Flugbereich gibt es neben der Fluggastrechteverordnung eine eigene PRM-Fluggastrechteverordnung.

Ein Bahnunternehmen informiert in der Regel zwar vorab bei Zugverspätungen und Zugannullierungen, jedoch nicht bei Ausfällen von Teilleistungen wie – reservierten - Schlaf- oder Liegewagen und Rollstuhlabteilen. Informationen über angebotene und dann ausgefallene Leistungen wie bestimmte Sitzplätze und Waggons sind für Fahrgäste allgemein relevant, aber für Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität sind sie besonders wichtig.

Gemäß Art 7 Absatz 2 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung 1107/2006 können anerkannte Begleithunde kostenlos in der Kabine mitgenommen werden, wenn diese vom Fluggast benötigt werden. Bezüglich der Details ist in der Verordnung auf das jeweilige nationale Recht verwiesen. In Österreich ist das in § 39a Bundesbehindertengesetz festgelegt. Die apf setzt sich bereits seit Längerem für Verbesserungen bei solchen Themen ein.

Internationale Zusammenarbeit

Die Nationalen Durchsetzungsstellen ("National Enforcement Bodies", NEB) tauschen sich für gemeinschaftliche Regelungen der europäischen Mitgliedstaaten laufend zu den Fahr- und Fluggastrechten aus und können so einheitlich und länderübergreifend vorgehen. Bei der Europäischen Kommission finden regelmäßig Treffen statt, Arbeitsgruppen befassen sich mit unterschiedlichen Fachthemen. Informelle Gesprächstermine bieten Diskussionsmöglichkeiten und Veranstaltungen mit Stakeholdern. Vertreterinnen und Vertreter der Durchsetzungsstellen stimmen sich bei Bedarf auch schriftlich zu allgemeinen Frage- und Problemstellungen ab, teilt die afp mit. (Schluss) ibe


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