Parlamentskorrespondenz Nr. 891 vom 13.07.2021

EU-Ausschuss des Bundesrats diskutiert Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

ÖVP und FPÖ befürchten finanziellen und administrativen Mehraufwand, SPÖ und Grüne sehen Chance für Wettbewerb und Umwelt

Wien (PK) – In der heutigen Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrats wurde ein Vorschlag für eine Richtlinie der Kommission hinsichtlich einer Überarbeitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen diskutiert.

Mit der überarbeitenden Richtlinie soll ein Regelwerk geschaffen werden, um den Informationsfluss bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu verbessern und europaweit anzugleichen. So sollen Unternehmen, die nachhaltig wirtschaften, verlässlich unter anderen Unternehmen zu erkennen sein, um darauf Investitionsstrategien ausrichten zu können. Eine Berichtspflicht über Umwelt, Sozial- und Arbeitnehmerbelange gäbe es zwar bereits für börsennotierte Unternehmen, allerdings fehle es dabei an einer einheitlichen Normierung von inhaltlichen Kriterien, weshalb diese Berichte nicht miteinander vergleichbar seien, so die schriftliche Information des Bundesministeriums für Justiz.

Konkret sieht der Vorschlag die Einführung von detaillierten Anforderungen an die Berichterstattung, das Erfordernis der Prüfung der berichteten Informationen, die Verpflichtung der einheitlichen digitalen Kennzeichnung der berichteten Informationen sowie die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf alle großen Unternehmen und auf an geregelten Märkten notierten Unternehmen vor. An kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen dadurch keine neuen Anforderungen gestellt werden, mit Ausnahme von jenen, die an geregelten Märkten in der EU notiert sind. Für KMU sollen gesonderte, verhältnismäßige Standards verabschiedet werden, die auf ihre Kapazitäten und Ressourcen zugeschnitten sein würden.

Um diese neuen Standards zu implementieren, müssen drei Richtlinien und eine Verordnung geändert werden. Der Rechtsakt muss weiters noch in diesem Jahr fertig verhandelt werden, da er bereits am 1. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Kritik von FPÖ und ÖVP, Fürsprache von SPÖ und Grüne

Bei der heutigen Diskussion im Ausschuss unterstrich der vom Bundesministerium für Justiz geladene Experte die Wichtigkeit des Vorhabens. Es handle sich dabei um ein Thema von immanenter europapolitischer Bedeutung. Durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs würden künftig rund 2.000 österreichische Unternehmen betroffen sein, so der Experte. Ebenso kamen Vertreterinnen der Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer zu Wort. Während die Arbeiterkammer den Vorschlag begrüßte, betrachtete die Wirtschaftskammer das Vorhaben punktuell kritischer. Man bekenne sich zur nachhaltigen, verantwortungsvollen und zukunftsfähigen Wirtschaft, poche aber auf praktikable Regeln, die weder zu Wettbewerbsverzerrungen noch zu einem übermäßigen finanziellen oder administrativen Aufwand für Unternehmen führten. Bemängelt wurde außerdem die kurze Frist, innerhalb derer man eine qualitativ hochwertige Umsetzung für unrealistisch halte.

Der Kritik schlossen sich die BundesrätInnen der ÖVP und FPÖ an. Auch Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP/NÖ) sah in den neuen Verpflichtungen für viele Unternehmen Wettbewerbsnachteile und -verzerrungen, die sich durch eine uneinheitliche Umsetzung in den Mitgliedsstaaten ergeben könnten. Michael Schilchegger (FPÖ/OÖ) hielt den Entwurf gar für einen verspäteten Aprilscherz. Das Vorhaben werde zu enormer Rechtsunsicherheit, hohen Beratungskosten und bürokratischen Hürden führen.

Gänzlich gegenteilige Standpunkte vertraten die BundesrätInnen der SPÖ Stefan Schennach (SPÖ/W) und Elisabeth Grossmann (SPÖ/St). Für Unternehmen könnten dadurch auch etliche Vorteile erwachsen, so Grossmann. In Österreich folge man bereits hohen Standards, man müsse den internationalen Vergleich daher nicht scheuen. Durch die Richtlinie könnten die entsprechenden Daten gut vergleichbar dargestellt werden, woraus man wiederum Wettbewerbsvorteile lukrieren könne. Um die Auswirkungen des Wirkens von Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft sichtbar zu machen, brauche es dringend vergleichbare Standards, so Schennach.

Dem schloss sich auch Bundesrat Marco Schreuder (Grüne/W) an. Klimaschutz funktioniere nur, wenn alle einen Beitrag dazu leisten würden. International seien solche Nachhaltigkeitsberichte üblich, es handle sich hierbei um keine Schikane der EU. Dennoch wünschte er sich eine möglichst unbürokratische Umsetzung, damit sei vor allem kleinen Unternehmen geholfen. Er zeigte sich zuversichtlich, gemeinsam UnternehmerInnen eine Hilfestellung für eine möglichst unbürokratische Umsetzung bieten zu können.

Abschließend strich der Experte des Justizministeriums in Zusammenhang mit der Befürchtung eines insbesondere für kleine Unternehmen unzumutbaren finanziellen und administrativen Mehraufwands erneut hervor, dass KMUs großteils von den angestrebten Maßnahmen nicht betroffen sein würden, es sei denn, diese seien börsennotiert. In Österreich betreffe dies aber nur eine Handvoll Unternehmen. Auf die Besorgnis, dass die geforderte digitale Kennzeichnung der Berichte insgesamt zu einem Mehraufwand führen werde, räumte der Experte ein, man werde sich für vernünftige Übergangsfristen einsetzen. (Schluss) kir


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