Parlamentskorrespondenz Nr. 895 vom 14.07.2021

Neu im Verfassungsausschuss

FPÖ-Anträge zu den Themen direkte Demokratie und Kontrolle

FPÖ will BürgerInnen Möglichkeit geben, Volksabstimmung zu erzwingen

Wien (PK) – Die FPÖ spricht sich in einem Entschließungsantrag für eine Änderung der Bundesverfassung aus (1771/A(E)). Demnach sollen 100.000 wahlberechtigte BürgerInnen eine Volksabstimmung über ein vom Nationalrat beschlossenes Gesetz erzwingen können. Gleiches soll für Staatsverträge gelten.

Hintergrund für den Antrag ist die Befürchtung der FPÖ, dass der Bevölkerung gegen ihren Willen Klimaschutz-Maßnahmen aufgezwungen werden und dem Klimaschutz alles untergeordnet wird. Alarmiert ist sie in diesem Zusammenhang durch einen bekannt gewordenen Erstentwurf des Umweltministeriums für ein Klimaschutzgesetz, das nach Einschätzung von FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl und seinen FraktionskollegInnen mehr Bürokratie, mehr Verbote, mehr Vorschriften sowie neue Steuern und Abgaben bringen wird. Zudem würden spätere Kurskorrekturen durch Verfassungsbestimmungen erschwert und parallele Budgetstrukturen geschaffen, kritisiert Kickl. Auch an neuen Gremien wie dem Klimakabinett und dem Klimarat, verpflichtenden Klimachecks aller Gesetze und Verordnungen sowie an der geplanten stärkeren Einbindung von NGOs lässt die FPÖ kein gutes Haar. Sie sieht insgesamt nicht nur eine Bevormundung der Bevölkerung, sondern auch die Einschränkung des freien Mandats.

Vorbild in Sachen "Vetovolksabstimmung" ist für die FPÖ die Schweiz, wo den Erläuterungen zum Antrag zufolge etwa ein CO2-Gesetz mit einem fakultativen Referendum zu Fall gebracht wurde.

Änderung der Bundesverfassung soll unabhängige Stadtrechnungshöfe ermöglichen

Ein weiteres Anliegen ist der FPÖ eine Aufwertung der Kontrollämter, die in manchen größeren Städten eingerichtet sind (1841/A(E)). Diese sollten ihre Kontrollaufgaben unabhängig vom jeweiligen Magistrat wahrnehmen können, fordern Susanne Fürst und Erwin Angerer. Dazu braucht es ihrer Meinung nach aber eine Änderung der Bundesverfassung, da derzeit alle Magistratsbediensteten und damit auch die LeiterInnen von Kontrolleinrichtungen in der Weisungskette dem Magistratsdirektor oder der Magistratsdirektorin bzw. dem Bürgermeister oder der Bürgermeisterin unterstehen. Geht es nach der FPÖ, soll es künftig per Landesgesetz möglich sein, die Unabhängigkeit von LeiterInnen von Stadtrechnungshöfen festzuschreiben und ihnen auch die Personalhoheit über die dort beschäftigten Bediensteten zu übertragen. (Schluss) gs