Parlamentskorrespondenz Nr. 982 vom 13.09.2021

Neu im Menschenrechtsausschuss

Generalamnestie bei COVID-19-Strafen, Prävention von digitalem Totalitarismus und massenhafter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum

Wien (PK) – Die Freiheitlichen fordern eine Generalamnestie bei allen auf Basis von COVID-19-Verordnungen und -Gesetzen eingeleiteten Verwaltungsstrafverfahren.Diese sollen eingestellt, bereits verhängte Strafen nachgesehen und schon bezahlte Strafen rückerstattet werden. Susanne Fürst (FPÖ) und weitere Abgeordnete begründen dies in einem Entschließungsantrag mit der fehlenden Eindeutigkeit der "schnell entstandenen Gesetze und Verordnungen." Sie werfen der Regierung ein bewusstes Inkaufnehmen von Fehlinformationen, speziell im Zusammenhang mit deren Pressekonferenzen vor, was zu Unklarheiten bezüglich der geltenden Ge- und Verbotsnormen geführt und sich folglich negativ auf das polizeiliche Handeln, vor allem bei der Durchsetzung der Betretungsverbote, ausgewirkt habe.

Die FPÖ bezieht sich dabei auf einen Bericht der Volksanwaltschaft, an die sich zahlreiche Betroffene wandten, nachdem der VfGH die Gesetzeswidrigkeit der Verordnungen feststellte. Die Volksanwaltschaft ersuchte daraufhin das Gesundheits- und Sozialministerium sowie alle Landesregierungen um Stellungsnahmen zu diesen Beschwerden, woraus sich ergeben habe, dass es keine rechtliche Grundlage für die Aufhebung von Strafverfügungen bzw. die Rückzahlung bereits bezahlter Strafen gebe. Ein dafür notwendiges Amnestiegesetz sei außerdem auch nicht geplant. Diese Rechtslage soll die Bundesregierung mittels Regierungsvorlage in einen "menschenrechtskonformen Zustand" versetzen, so die Freiheitlichen (1680/A(E)).

FPÖ und NEOS gegen autoritäre Tendenzen der Digitalisierung

In einem weiteren Entschließungsantrag fordert die FPÖ von der Bundesregierung, aktiv gegen die Einführung totalitärer Gesellschaftsmodelle unter dem Vorwand der Digitalisierung aufzutreten. Unter Berufung auf ein Strategiepapier des deutschen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mit dem Titel "Smart City Charta. Digitale Transformation in den Kommunen nachhaltig gestalten" werden darin verschiedene, für die AntragstellerInnen problematische Entwicklungen im Rahmen der Digitalisierung bzw. der ideologischen Ausnutzung ihres technischen Potentials beschrieben. Die Freiheitlichen befürchten die Ermöglichung massiver Eingriffe in die bürgerlichen Freiheiten u.a. durch die Infragestellung des Privateigentums mittels Sharing-Modellen, oder die Ersetzung demokratischer Wahlen durch die Auswertung verhaltensbezogener Daten (1703/A(E)).

Auch die NEOS sehen das Risikoeiner übermäßigen staatlichen Kontrolle anhand der weitreichenden technologischen Möglichkeiten der Digitalisierung. Speziell setzen sich Nikolaus Scherak und weitere Abgeordnete für ein europaweites Verbot des Einsatzes von Software zur automatisierten und massenhaften Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ein. Angelehnt an einen Bericht von Amnesty International verweisen sie aufdas hohe Risiko der Diskriminierung bereits marginalisierter Gruppen durch die Anwendung dieser Software, sowie auf ihre Fehleranfälligkeit. Vor allem befürchten die AntragstellerInnen eine erhebliche Beschneidung der individuellen Grundrechte, speziell des Rechts auf Privatsphäre.

Damit schließen sich die NEOS der Kritik des EU-Datenschutzbeauftragten Wojciech Wiewiórowski bzw. des Europäischen Datenschutzausschusses an. Zur Prävention derartiger Entwicklungen folgen sie einem EU-Kommissionsvorschlag und fordern die Bundesregierung dazu auf, sich auf Unionsebene für ein Verbot des Einsatzes dieser Technologien einzusetzen (1793/A(E)). (Schluss) wit