Parlamentskorrespondenz Nr. 1039 vom 30.09.2021

Neu im Sozialausschuss

NEOS mit Anträgen zu Kurzarbeit, Arbeitslosenversicherung und Pensionen

Wien (PK) – Die NEOS setzen sich für einen Ausstieg aus der Corona-Kurzarbeit, eine Refundierung der Arbeiterkammer-Beiträge bei Kurzarbeit und eine Reform der Arbeitslosenversicherung ein. Außerdem schlagen sie Gesetzesänderungen im Bereich Pensionen vor.

NEOS fordern Ausstieg aus der Corona-Kurzarbeit, …

Die NEOS sind der Ansicht, dass das Modell der Kurzarbeit zwar kurzfristig gut sei, langfristig aber zu Verwerfungen am Arbeitsmarkt führe. Sie zitieren in ihrem Entschließungsantrag (1878/A(E)) Experten, die vor einer Überförderung, einer Behinderung des Strukturwandels und einem Fachkräftemangel warnen. Für die Fraktion müsse das Steuergeld so investiert werden, dass möglichst viele Menschen in Beschäftigung kommen. Sie will die Regierung daher auffordern, den Ausstieg aus der Corona-Kurzarbeit einzuleiten und zur ursprünglichen Kurzarbeit zurückzukehren.

… Refundierung der Arbeiterkammer-Beiträge bei Kurzarbeit, …

Für die NEOS wurde bei der Kurzarbeit das Arbeiterkammer-Gesetz umgangen, in dem ein AK-Höchstbeitragssatz von 0,5% des Einkommens festgelegt ist. Beschäftigte in Kurzarbeit würden aber seit 2020 mit Beiträgen belastet, die sich am ursprünglichen Gehalt und nicht am niedrigeren Kurzarbeitsgehalt orientieren. Sie hätten damit im Schnitt 40 € pro Jahr zu viel bezahlt. Diese zu hohen Beiträge müssten sofort zurückgezahlt werden, die künftigen Beiträge müssten sich am niedrigeren Kurzarbeitsgehalt bemessen, so die AntragstellerInnen. Mit einem Entschließungsantrag (1880/A(E)) fordern sie vom Arbeitsminister eine Regierungsvorlage ein, die eine Refundierung der überhöhten AK-Beiträge vorsieht und Sorge trägt, dass künftig das Kurzarbeitsgehalt zur Berechnung der Beiträge herangezogen wird.

… und Reform der Arbeitslosenversicherung

Die NEOS erneuern mit einem weiteren Entschließungsantrag (1885/A(E)) ihre Forderung nach einer Reform der Arbeitslosenversicherung. Ziel müsse es sein, die Zeit der Arbeitslosigkeit so kurz wie möglich zu halten. Die Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung in Österreich würden vor diesem Hintergrund aber nicht europäischen Standards bzw. sozioökonomisch sinnvollen Konzepten entsprechen, so die Fraktion. International anerkannte Standards würden Arbeitsanreize setzen, indem Arbeitslose im Zeitverlauf immer weniger Geldleistungen erhalten. In Österreich verändere sich die Nettoersatzrate im Zeitverlauf sehr wenig bis gar nicht und sei zeitlich unbegrenzt verfügbar. Eine zeitlich unbegrenzt verfügbare Arbeitslosenversicherung habe negative Effekte auf die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, legen die AntragstellerInnen dar.

Sie fordern vom Arbeitsminister daher eine Regierungsvorlage, die eine umfassende Reform der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung vorsieht. Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sollen in ein System zusammengeführt werden. Die Ersatzrate solle am Beginn einer Arbeitslosigkeit höher sein und im zeitlichen Verlauf kontinuierlich reduziert werden. Zudem fordern die NEOS eine zeitliche Begrenzung dieser Leistungen.

NEOS schlagen Gesetzesänderungen bei Pensionen vor

Mit einer Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes wollen die NEOS dafür sorgen, dass besonders hohe Pensionen gemäß Sonderpensionenbegrenzungsgesetz bei der Anpassung 2022 nicht stärker erhöht werden als die ASVG-Höchstpension (1881/A). Die Anpassung soll 66 € nicht überschreiten dürfen. Begründet wird der Vorschlag mit der Wirtschaftskrise und den stark steigenden Budgetzuschüssen in das Pensionssystem.

Auch bei der Kontoführung des Pensionskontos schlagen die NEOS Änderungen vor (1882/A). Derzeit sei nicht festgelegt, ob das Pensionskonto mit Pensionsantritt oder mit dem Jahr des Todes der betroffenen Person gelöscht wird. Das führe dazu, dass manche Personen ab Pensionsantritt keinen Zugriff mehr auf ihr Pensionskonto haben und ihre Versicherungsdaten und Beitragsgrundlagen nicht mehr einsehen können. Im Fall, dass eine Person nach ihrer Pensionierung noch einmal zu arbeiten beginnt, sei zudem nicht geregelt, wie Daten zur Neuberechnung rekonstruiert werden. Für eine größere Transparenz und Rechtssicherheit setzen sich die NEOS daher dafür ein, dass das Pensionskonto bis zum Jahr des Todes einer versicherten Person geführt wird und jährlich aktualisiert wird. (Schluss) kar