Parlamentskorrespondenz Nr. 1055 vom 04.10.2021

Neu im Forschungsausschuss

Neues Telekommunikationsgesetz soll Zugang zu leistungsfähiger Mobiltelefonie und schnellem Internet fördern

Wien (PK) – Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger, in deren Zuständigkeitsbereich auch die Telekommunikation gehört, hat dem Nationalrat eine Sammelnovelle (1043 d.B.) vorgelegt. Das Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021) sieht eine Reihe von Neuerungen, die im Sinne der KundInnen mehr Wettbewerb und Transparenz im Bereich der elektronischen Kommunikation bringen und den Zugang zu hochwertigen Telekommunikationsleistungen wie Mobiltelefonie oder Internet, fördern sollen.

Längere Frequenzvergabe soll Betreibern von Mobilfunk mehr Planungssicherheit geben

Mit den neuen Regeln soll durch transparentere Vergabebestimmungen bei Frequenzvergaben mehr Rechts- und Planungssicherheit für Mobilfunkbetreiber entstehen, insbesondere durch die Festlegung von Mindestvergabedauern für Frequenzen. Die Vergabedauer für Frequenzen wurde bislang durch die Regulierungsbehörde festgelegt. Das TKG 2021 sieht nun vor, dass Frequenzen von der Regulierungsbehörde entweder für die Dauer von 15 oder von 20 Jahren (oder mehr) vergeben werden, wobei im ersten Fall eine Verlängerungsmöglichkeit um weitere 10 Jahre vorzusehen ist. Von der längeren Vergabedauer erwartet man sich eine verbesserte Frequenzplanung und effizientere Frequenznutzung der Betreiber.

Weiters verfolgt das Gesetzespaket die Schaffung von Anreizen zur Investition in Telekommunikationsinfrastruktur, indem zur Teilung des Investitionsrisikos Kooperationsvereinbarungen und Ko-Investitionen erleichtert werden, die derzeit weitreichenden wettbewerbsrechtlichen Beschränkungen unterworfen sind. Künftig soll es die Bündelung von Kosten und Risiken kleineren Unternehmen ermöglichen, zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen zu investieren. Die Bundesregierung erwartet sich dadurch einen nachhaltigen, langfristig angelegten Wettbewerb auch in Gebieten, in denen ein infrastrukturbasierter Wettbewerb möglicherweise nicht effizient ist. Auf diese Weise will die Ministerin für Telekommunikation den Breitbandausbau in unterversorgten Regionen erleichtern.

Universaldienst soll Bereitstellung einer angemessenen Bandbreite umfassen

Eine Neuregelung des Universaldienstes soll der technologischen Weiterentwicklung Rechnung tragen und eine soziale und wirtschaftliche Teilhabe in der Gesellschaft sicherstellen. Bislang umfasst die Universaldienstverpflichtung klar definiert den Zugang zu Sprachtelefondienst, Modem (Internet) und Telefax, ist den Erläuterungen zur Novelle zu entnehmen. Das TKG 2021 soll nun eine an den Bedarf orientierte flexible Lösung bringen. Der Universaldienst würde damit künftig den Zugang zu einem Internetzugangsdienst mit angemessener Bandbreite und zu Sprachkommunikationsdiensten an einem festen Standort, unabhängig ob leitungsgebunden oder drahtlos erbracht, umfassen. Aufgabe der Regulierungsbehörde wird es demnach sein, die Marktsituation dahingehend zu überwachen, ob die Leistungen des Universaldienstes im Wettbewerb erbracht werden.

Notrufnummer 112 für Textnachrichten

Ein weiteres Ziel der Novelle ist die Schaffung eines öffentlichen Warnsystems durch eine Verbesserung des Zivilschutzes und der Funktionalität der Notrufe. Betreiber könnten damit auf Grund des TKG 2021 in Zukunft verpflichtet werden, im Gefährdungsfall Warnungen an alle Mobilgeräte in einem bestimmten Gebiet zu senden. Zudem soll die Notrufnummer 112 auch auf textbasierte Nachrichten ausgelegt werden, was insbesondere hörbehinderten Personen zugutekommen würde. Durch textbasierte Notrufe soll eine Gleichstellung von EndnutzerInnen mit Behinderung sowie von roamenden EndnutzerInnen mit anderen NutzerInnen bei der Zugänglichkeit der Notrufnummer 112 entstehen.

Transparentere Verträge und Tarife für KundInnen

Das TKG 2021 soll des Weiteren den Konsumentenschutz im Bereich der Telekommunikation stärken und das wirtschaftliche Ungleichgewicht zwischen großen Betreibern und den KonsumentInnen ausgleichen. VerbraucherInnen sollen vor Vertragsabschluss eine Zusammenfassung der wesentlichen Vertragsbestimmungen erhalten. Davon erhofft man sich eine Senkung der durchschnittlichen Gesamttarife. Zudem sollen die KonsumentInnen unter bestimmten Bedingungen das Recht auf jährliche Übermittlung einer Information über den für sie bestmöglichen Tarif erhalten. Beim Wechsel des Internetanbieters soll es eine gesetzlich festgesetzte Vorgangsweise geben, die sicherstellt, dass VerbraucherInnen während des Wechsels ausreichend informiert sind und die Kontinuität des Internetzugangsdienstes gewährleistet wird, etwa durch Weiterleitung von Emails. (Schluss) sox