Parlamentskorrespondenz Nr. 1081 vom 07.10.2021

COVID-19: Bundesrat trägt Verlängerung der Sonderbetreuungszeit mit

Gesetzliche Grundlage für Abgeltung der dritten Coronaimpfung ebenfalls durch Länderkammer gesichert

Wien (PK) - Ohne Gegenstimme trug der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung den jüngsten Nationalratsbeschluss mit, die Abgeltung der Sonderbetreuungszeit bedingt durch COVID-19-Maßnahmen rückwirkend ab 1. September 2021 bis Jahresende zu verlängern. Damit ist für die Betreuung von unter 14-jährigen Kindern, Angehörigen mit Behinderung oder Pflegebedürftigen weiterhin ein Rechtsanspruch auf bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit vorgesehen, wenn Lehranstalten oder Kinderbetreuungseinrichtungen behördlich geschlossen werden, Quarantäne verordnet wird oder Betreuungskräfte ausfallen.

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS machten die BundesrätInnen außerdem den Weg frei zur Abgeltung des "dritten Impfstichs" durch die Österreichische Gesundheitskasse. Die gesetzliche Grundlage dafür tritt ebenfalls rückwirkend mit 1. September 2021 in Kraft.

Die MandatarInnen von SPÖ und FPÖ nahmen abseits der Tagesordnung auch Bezug auf die aktuellen Korruptionsvorwürfe gegenüber Bundeskanzler Sebastian Kurz und seinem Umfeld und zeigten sich erschüttert über den Zustand, in der sich die Republik unter der türkis-grünen Regierung befinde.

Nach einer mit Zweidrittelmehrheit beschlossenen redaktionellen Änderung im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) nahm der Bundesrat drei Berichte aus dem Verkehrsbereich sowie den Bericht des Rates für Forschung und Technologientwicklung einstimmig zur Kenntnis.

Verlängerte Unterstützung bei Betreuungspflichten während Corona

Da die Phase 4 der Sonderbetreuungszeit am 9. Juli 2021 geendet hat und seit dem Schulbeginn wieder viele Kinder in Quarantäne geschickt wurden, brachten ÖVP und Grüne dazu im Gesundheitsausschuss des Nationalrats einen sogenannten Ausschussantrag ein, der die Grundlage für den Nationalratsbeschluss bildete. In dem Antrag wurde auf die weiterhin gegebene Pandemiesituation hingewiesen und auf den schleppenden Fortschritt der Durchimpfung, um zu begründen, weswegen nun eine neue gesetzliche Phase der Sonderbetreuungszeit geschaffen wird. Diese Phase 5 orientiert sich hinsichtlich Länge und anderen Bestimmungen an der bisherigen Phase 4.

Die Pandemie sei noch lange nicht vorbei, deswegen brauche es weitere gesetzliche Maßnahmen, unterstrich Claudia Hauschildt-Buschberger (G/O). Ein valider Impfschutz sei hier unabdingbar, schon zum Schutz von Risikogruppen wie Kleinkinder, die nicht geimpft werden können. Vor diesem Hintergrund bedauerte sie, dass derzeit nur 61% der österreichischen Bevölkerung durchgeimpft sind.

Die Coronaimpfung biete den höchsten Schutz vor einer Infektion und sie sei sicher, verdeutlichte Karlheinz Kornhäusl (V/St). Mit den Folgeimpfungen werde dem Abfall des Impfschutzes entgegengewirkt, warb er für eine drastische Erhöhung der Durchimpfungsrate nach dem Beispiel Dänemarks, wo politischer Konsens darüber bestehe.

Markus Leinfellner (FPÖ/St) zweifelte hingegen an der Wirksamkeit der Coronaimpfungen und konstatierte, die Spaltung der Bevölkerung zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften schreite voran. Die FPÖ zeige als einzige Partei die "Impfapartheid" der Bundesregierung auf, die sich für ihn unter anderem in der Verpflichtung von FFP2-Masken für Ungeimpfte manifestiert, obwohl auch Geimpfte Virusträger sein könnten. Angesichts der Coronapolitik der Regierung empfahl Leinfellner dieser den geschlossenen Rücktritt. Marco Schreuder (G/W) reagierte empört auf den Ausdruck "Apartheid", den Leinfellner in Zusammenhang mit der Regierungspolitik benützte. Schon der Respekt vor den tatsächlichen Opfern des südafrikanischen Apartheitsregimes verbiete eine derartige Wortwahl, so der Mandatar der Grünen, was wiederum Andrea Michaela Schartel (F/St) als Zensur anprangerte.

Für die SPÖ beklagte Korinna Schumann (S/W), die Regierung schaffe keine klaren Regeln, umdem "Coronachaos" etwa an Schulen beizukommen. Die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit sei dem Drängen der SPÖ zu verdanken, hielt sie konkret Arbeitsminister Martin Kocher vor, anfangs keine derartigen Pläne gehabt zu haben. Bis Dezember 2021 werde allerdings die Pandemie nicht überwunden sein, kritisierte sie die Weiterführung der Sonderbetreuungszeit bis Ende des Jahres als zu kurz. Dennoch trage die SPÖ die vom Nationalrat verabschiedeten Maßnahmen mit, so Ingo Appé (S/K). In Hinblick auf die Impfungen riet er dazu, kostenlose Antikörpertests zu ermöglichen, um mehr Menschen zum Impfen zu motivieren.

Kostenloser "dritter Stich"

Die Änderungen in diversen Sozialversicherungsgesetzen  zur pauschalen Kostenübernahme der dritten Coronaimpfung durch die Österreichische Gesundheitskasse ab 1. Oktober 2021 genehmigten heute alle BundesrätInnen, mit Ausnahme der Freiheitlichen. Christoph Steiner (F/T) erklärte, anders als die "durchaus sinnvolle" Verlängerung der Pflegefreistellung unterstütze seine Fraktion nicht die Kostenabgeltung für eine Impfung, die "bei weitem nicht das hält, was sie verspricht". Immer noch gebe es nämlich unzureichende Zahlen, wie viele Geimpfte sich in stationärer Behandlung befinden oder Angaben zur Grundimmunität in Österreich. Anstatt die Kapazitäten in Krankenhäusern zu erhöhen, drohe die Regierung dem Krankenhauspersonal mit Zwangsimpfungen, erboste sich Steiner über das Krisenmanagement der Regierung, das von "Impffetischismus" und Lügenpropaganda geprägt sei. Zudem würden Nichtgeimpfte in einer Art und Weise diskriminiert beziehungsweise öffentlich mit der FFP2-Maske gebrandmarkt, die ihn an eine Zeit, "in der in Österreich die Nationalsozialisten an der Macht waren", erinnerte. Er stellte auch die Frage in den Raum, ob nicht Teile der Regierung an den Impfungen mitverdienen würden.

Mit diesen Begründungen brachte der FPÖ-Mandatar einen Antrag auf Verbot der Kürzung von Sozialleistungen oder Kündigung von Personen ohne COVID-19-Impfstatus ein, fand dafür aber keine Mehrheit. Für seine Aussage, der Bundeskanzler habe bei seinen Warnungen vor den Auswirkungen einer Coronainfektion die BürgerInnen belogen, erhielt Steiner einen Ordnungsruf.

Volksanwaltschaft: Corona verschärfte Missstände

Viele Missstände in der öffentlichen Verwaltung wurden durch die Coronapandemie aus Sicht der Volksanwälte noch verstärkt. Dies sind etwa Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen auf staatliche Leistungen, personelle Engpässe im Pflege- und Gesundheitsbereich sowie im Strafvollzug und überlange Verfahren im Asylbereich. Das geht aus dem 44. Bericht der Volksanwaltschaft hervor, den der Bundesrat heute mit den drei amtierenden Volksanwälten Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz debattierte und einstimmig zur Kenntnis nahm. Insgesamt wurden 2020 rund 18.000 Beschwerden an die Volksanwaltschaft herangetragen, rund 2.000 mehr als im Jahr davor. In 8.777 Fällen leitete die Ombudsstelle ein formelles Prüfverfahren ein.

Am deutlichsten zeigte sich die coronabedingte Steigerung des Beschwerdeaufkommens laut Volksanwaltschaft im Gesundheitsbereich: Fast ein Viertel aller Beschwerden betrafen im Vorjahr Krankenversicherungen und andere Gesundheitsangelegenheiten, geht aus dem Bericht hervor, der COVID-19 einen eigenen Teil widmete.

Änderung im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) stellt Tippfehler richtig

Im Nationalrat brachten ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS einen gemeinsamen Initiativantrag zur Änderung des jüngst beschlossenen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) ein. Nach der Zweidrittelmehrheit im Nationalrat gab heute auch der Bundesrat mit Verfassungsmehrheit seine erforderliche Zustimmung. Wie bereits im Nationalrat sprach sich nur die FPÖ gegen den Antrag aus.

Isabella Kaltenegger (ÖVP/St) erläuterte, es gehe bei der Änderung, der sie natürlich zustimme, nur um die Richtigstellung eines Verweisfehlers im EAG zur Fortzahlung der Fördermittel.

Der Freiheitliche Bundesrat aus Niederösterreich Michael Bernard meinte, vom angekündigten "großen Wurf" des EAG sei nichts übriggeblieben. Die türkis-grüne Koalition starte unter dem Vorwand, erneuerbare, saubere Energie zur Verfügung zu stellen, eine beispiellose Belastungswelle der BürgerInnen, vor allem des Mittelstands. Bernard führte die CO2-Besteuerung, die Erhöhung der Normverbrauchsabgabe und Mineralölsteuer an. Er befürchte, dass die Umweltpolitik der Grünen, die von Türkis gestützt werde, "zur Zerstörung des Wirtschaftsstandorts Österreich" führen wird.

Günther Novak (SPÖ/K) sah das EAG als Beginn der Energiewende, betonte jedoch, der SPÖ sei es wichtig, dass sie nicht auf dem Rücken von Menschen mit geringem Einkommen erfolgt. Nicht zuletzt auf Drängen seiner Fraktion sei für einkommensschwache Haushalte "ein treffsicheres Sicherheitsnetz" geschaffen worden, zeigte sich der Bundesrat zufrieden. Mit Sorge beobachte er allerdings den Anstieg der Energiepreise, der vor allem finanziell schlechter Gestellte belaste. Das Problem verlange eine rasche Lösung, forderte Novak. Er rief mit Blick auf aktuelle politische Ereignisse zur Zusammenarbeit aller Fraktionen auf.

Der Grüne Bundesrat Adi Gross aus Vorarlberg bezeichnete das EAG als Meilenstein der Energiepolitik mit zahlreichen positiven Effekten. Eine besonders wichtige Neuerung seien die Energiegemeinschaften. Das EAG werde von Paketen zur Förderung der Fernwärme und der Erforschung der Wasserstoffnutzung sowie von einem Sozialpaket begleitet. Jetzt gelte es, den Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen zu forcieren, sodass niemand aus finanziellen Gründen am Umstieg auf erneuerbare Energie gehindert werde. Für die nächste Zeit erwartet sich Gross umfangreiche Gesetzesvorhaben zur Energieeffizienz und erneuerbaren Wärmeerzeugung. Für die Umsetzung des EAG werde die Mitarbeit der Länder von zentraler Bedeutung sein, unterstrich der Bundesrat.

Staatssekretär Magnus Brunner hielt der Kritik von FPÖ-Bundesrat Bernard entgegen, dass mit der kommenden Steuerreform erstmals eine CO2-Bepreisung umgesetzt werde. Mit dem Klimabonus gehe man genau auf die Lebensrealität der Menschen ein und sorge für sozialen Ausgleich. Das EAG sei das größte Investitionspaket der letzten Jahre und werde in den nächsten zehn Jahren 30 Mrd. € an Investitionen auslösen.

Der burgenländische SPÖ-Bundesrat Günter Kovacs reagierte auf die Ausführungen des Staatssekretärs mit scharfer Kritik an der geplanten Steuerreform der Bundesregierung, die aus seiner Sicht vor allem PendlerInnen und die Wiener Bevölkerung übermäßig belastet.

Technische Unterwegskontrollen im Jahr 2020: Hohe Kontrolldichte bei LKW und Bussen auch im Pandemiejahr 2020

So genannte technischen Unterwegskontrollen dienen dazu, Transportfahrzeuge – LKW über 3,5 Tonnen sowie Omnibusse – mit schweren Mängeln im Straßenverkehr zu erkennen. Bedingt durch die Umstände der Corona-Pandemie gab es einen deutlichen Rückgang der Kontrollen, Österreich lag jedoch weiterhin deutlich über den EU-Vorgaben, betont der Bericht des Verkehrsministeriums über die Kontrolltätigkeit des Jahres 2020. Der Bericht wurde vom Bundesrat einhellig zur Kenntnis genommen.

Im Berichtsjahr wurden 120.363 anfängliche technische Unterwegskontrollen durchgeführt, was einen deutlichen Rückgang gegenüber dem Jahr 2019 mit insgesamt 211.214 solcher Kontrollen darstellt. Während 2019 nach den anfänglichen Kontrollen 21.787 Fahrzeuge in weiterer Folge einer gründlicheren Kontrolle unterzogen wurden, ging diese Zahl 2020 auf 16.822 zurück. Bei diesen Kontrollen wurden über 9.900 Fahrzeuge ausfindig gemacht, die auf Grund der festgestellten Mängel nicht verkehrs- und betriebssicher waren. Bei 3.600 dieser Fahrzeuge wurde zudem Gefahr im Verzug festgestellt, die Kennzeichentafeln und Zulassungsscheine dieser Fahrzeuge wurden an Ort und Stelle abgenommen.

Verkehrstelematikbericht 2021 konstatiert Fortschritte im Ausbau intelligenter Verkehrssysteme

Wie die Berichte der letzten Jahre orientiert sich auch der aktuelle Bericht zur Verkehrstelematik an den Schwerpunkten des Arbeitsprogramms der ITS Austria, das im Oktober 2018 veröffentlicht wurde. Der Bericht wurde vom Bundesrat einstimmig zur Kenntnis genommen.

Die Begriffe "Verkehrstelematik" und "intelligente Verkehrssysteme" (IVS) beziehen sich auf digitale Anwendungen zur Steuerung und Optimierung des Verkehrssystems. Die Plattform der österreichischen IVS-Akteure, unter denen auch die öffentliche Hand eine zentrale Rolle einnimmt, ist die ITS Austria. Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) wird in der ITS Austria über die Agentur AustriaTech aktiv, die jeweils zur Jahresmitte einen Tätigkeitsbericht an das Parlament zu erstellen hat. Bundesministerin Leonore Gewessler verweist im aktuellen Bericht auf eine Reihe von fertig umgesetzten oder derzeit in Ausrollung befindlichen Projekten. Bei der Bereitstellung multimodaler Reiseinformationsdienste liegen laut Gewessler die aktuellen Schwerpunkte in der Überarbeitung des Zugangs zu Buchungs- und Ticketingsystemen sowie bei der Standardisierung, der Berücksichtigung von Personen mit besonderen Bedürfnissen und im Bereich Radfahren.

Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH 2020: Deutlicher Rückgang des Eisenbahnverkehrs in der Pandemiekrise

Deutliche Auswirkungen hatte die COVID-19-Pandemie auf die Entwicklung des Eisenbahnverkehrs in Europa und Österreich. Darauf verweist der aktuelle Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH, der österreichischen Regulierungsbehörde für den Eisenbahnverkehr, der heute vom Bundesrat ebenfalls diskutiert und mit Stimmeneinhelligkeit zur Kenntnis genommen wurde. Insgesamt 77 Eisenbahnunternehmen waren laut der Regulierungsbehörde mit Ende 2020 in Österreich zugelassen.

Am 13. Oktober 2020 trat aufgrund des COVID-19-Ausbruchs die EU-Verordnung zur Festlegung von Maßnahmen für einen nachhaltigen Eisenbahnmarkt in Kraft, die bis Ende Juni 2021 gültig war. Sie ermächtigte die Mitgliedstaaten unter anderem, den Infrastrukturbetreibern zu erlauben, die Entgelte für das Mindestzugangspaket zu ermäßigen, zu erlassen oder zu stunden, was von Österreich auch in Anspruch genommen wurde.

Rat für Forschung und Technologieentwicklung zieht in Bericht 2020 gemischte Bilanz über Österreichs Innovationskraft

Der Rat für Forschung- und Technologieentwicklung stellt dem österreichischen FTI-System in seinem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 im internationalen Vergleich eine solide Performance aus. Insgesamt lasse sich festhalten, dass das österreichische FTI-System im Vergleich zu anderen Ländern und führenden Innovationsnationen wie Schweden, Finnland, Dänemark und den Niederlanden sowohl über eindeutige Stärken als auch über zentrale Schwächen verfüge. Der Bericht wurde vom Bundesrat einstimmig zur Kenntnis genommen.

Zu den bekannten Stärken des österreichischen FTI-Systems zählt der Rat die profunde internationale Vernetzung, die hohe FTI-Unterstützung und die Leistungsfähigkeit der Unternehmen, das allgemein überdurchschnittliche Niveau der F&E-Finanzierung und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts. Die größte Schwäche im FTI-Kernsystem ortet der Rat für Forschung- und Technologieentwicklung im Bereich innovativer Unternehmensgründungen. Bei den Querschnittsthemen Digitalisierung sowie Umwelt- und Klimaschutz würden die größten Problemfelder liegen. Teile des Bildungssystems, Rahmenbedingungen für die Hochschulen und die Forschungsförderung bis hin zum Gründungsgeschehen behindern nach Wahrnehmung des Rats signifikante Verbesserungen in der Innovationsperformance Österreichs seit Jahren. (Fortsetzung Bundesrat) rei/sox

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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