Parlamentskorrespondenz Nr. 1155 vom 19.10.2021

EU-Ausschuss des Bundesrats berät über VerbraucherInnenkredite und Digital Services Act

FPÖ-Antrag für den Erhalt der Meinungsfreiheit im digitalen Raum abgelehnt

Wien (PK) – Den Digital Services Act der EU, der besseren Schutz von VerbraucherInnen und ihrer Rechte im Internet sowie Regelungen für Online-Plattformen bringen soll, sowie eine Richtlinie für Kredite von VerbraucherInnen stand im Mittelpunkt der Debatte des zweiten Teils des heutigen EU-Ausschusses des Bundesrats. Ein von der FPÖ eingebrachter Antrag für den Erhalt der Meinungsfreiheit im digitalen Raum fand keine Zustimmung bei den anderen Fraktionen.

Digital Services Act: Besserer Schutz von VerbraucherInnen

Die Europäische Kommission hat einen Verordnungsvorschlag zu einem Digital Services Act vorgelegt (49024/EU XXVII.GP ). Dieser zielt auf den besseren Schutz von VerbraucherInnen und ihren Grundrechten im Internet ab. Zudem soll ein leistungsfähiger und klarer Transparenz- und Rechenschaftsrahmen für Online-Plattformen geschaffen werden sowie Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit am Binnenmarkt gefördert werden.

Dabei wird Augenmerk auf die Neuregulierung der Haftungsfreistellungen für Vermittlungsdienste sowie die explizite Festlegung spezifischer Sorgfaltspflichten gelegt. Der Rechtsakt gilt für alle AnbieterInnen, die ihre Dienste NutzerInnen in der Europäischen Union zur Verfügung stellen – unabhängig davon, in welchem Land die DienstleisterInnen ihren Firmensitz haben. Neue Mechanismen erlauben Justiz- und Verwaltungsbehörden, grenzüberschreitend gegen illegale Inhalte vorzugehen und Auskünfte von Providern einzufordern. Außerdem werden Sorgfaltspflichten von Providern sowie Verpflichtungen für Vermittlungsdienste, Online-Plattformen und Online-Marktplätze definiert. Eigene Regelungen werden für große Online-Plattformen mit mindestens 45 Mio. aktiven monatlichen NutzerInnen getroffen. So werden für diese AnbieterInnen unter anderem die Transparenz von Recommender-Systemen, zusätzliche Transparenzpflichten und der Datenaustausch mit Behörden und Forschung festgelegt.

Die Bundesregierung habe aktuell keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Rechtsakt, führte ein Experte des Justizministeriums aus. Österreich begrüße grundsätzlich die Anpassung der aus dem Jahr 2000 stammende E-Commerce-Richtlinie bei Beibehaltung der dort verankerten Grundprinzipien. Nicht zuletzt durch massive technische Entwicklungen in diesem Bereich habe sich der Reformbedarf gezeigt. Es müsse ein Balanceakt gefunden werden, wie Plattformen, die zur Freiheit der Meinungsäußerung dienen, mit Inhalten umgehen, ohne dass dies zu rigide erfolge.

Ein Balanceakt im Umgang mit großen Plattformen auf der einen und KMU und Startups auf der anderen Seite müsse gefunden werden, forderte ein Experte der Wirtschaftskammer Österreich. So dürften etwa Konflikte zwischen Online-Marktplätzen und kleinen Online-HändlerInnen nicht zu Lasten der KMU ausgetragen werden.

Dem stimmte Bundesrätin Marlene Zeidler-Beck (ÖVP/N) bei. Es müsse für große Online-Plattformen Transparenz und ein Rechtsrahmen geschaffen, dabei aber die Bedürfnisse von Startups und KMU berücksichtigt werden.

Persönlichkeitsschutz, Transparenz und Haftung sei in diesem Bereich genauso wichtig wie Meinungsfreiheit und die Förderung von Innovation, meinte Stefan Schennach (SPÖ/W). Handlungsbedarf ortete der Sozialdemokrat bei Netzsperren und Netzneutralität. Diese sollten geregelt werden.

Mit dem Entwurf würden große Online-Plattformen keine Schranken erhalten, wie diese Inhalte zensurieren. Sie würden dazu sogar ermutigt werden, kritisierte Johannes Hübner (FPÖ/W) den vorliegenden Entwurf. Er forderte mittels Antrag die Bundesregierung auf, sich für den Erhalt der Meinungsfreiheit im digitalen Raum stark zu machen. Im Besonderen seien dem FPÖ-Bundesrat nach Maßnahmen zu setzen, die digitale AnbieterInnen davon abhalten, aus Zeit- oder Kostengründen "überschießend" Inhalte zu löschen. Der Antrag blieb in der Minderheit und wurde abgelehnt.

Grundsätzlich müssten für Online-Shops dieselben Regeln wie für Geschäfte auf der Straße gelten, begrüßte Marco Schreuder (Grüne/W) die Richtlinie. Im Bereich von Online-Plattformen sei der Algorithmus ein großes Problem, bemängelte er. Dieser bestimme, welche Inhalte UserInnen auf den Plattformen der "monopolisierten" Konzerne sehen könnten und welche nicht.

Richtlinie für Kredite von VerbraucherInnen

Einen hohen Schutzstandard für VerbraucherInnen sicherzustellen und die Entwicklung eines Binnenmarkts für Kredite zu fördern, sind die Ziele der Richtlinie über Kredite von VerbraucherInnen (67404/EU XXVII.GP ). Die Richtlinie soll nun überarbeitet werden, um Bestimmungen zu konkretisieren und Entwicklungen im Zuge der Digitalisierung zu berücksichtigen. Aus den vorgeschlagenen Neuerungen hervorzuheben seien den Erläuterungen nach etwa die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Crowdfunding-Kreditdienstleistungen sowie auf Kreditverträge unter 200 Euro, zins- und gebührenfreie Kreditverträge und kurzfristige Überziehungen, die bisher ausgenommen waren. Leasingverträge sollen nun zur Gänze einbezogen werden, unabhängig davon, ob darin ein späterer Erwerb der Sache vorgesehen ist. Weiters enthalten sind unter anderem der umfangreiche Ausbau allgemeiner und vorvertraglicher Informationspflichten, ein Ausbau der Kreditwürdigkeitsprüfung und eine Verpflichtung, Obergrenzen für Zinssätze vorzusehen. Die Richtlinie enthält auch Maßnahmen zur Finanzbildung und Unterstützung von VerbraucherInnen in finanziellen Schwierigkeiten.

Der Vorschlag werde in seinen Grundanliegen begrüßt, erklärte ein Experte des Justizministeriums. In seinen Kritikpunkten hinterfragte er die Aufnahme von Crowdfunding-Kreditdienstleistungen in die Richtlinie. Diese sei nicht der geeignete Regelungsort, es sollte einen eigenen Rechtsrahmen hierfür geben. Im Unterschied zum klassischen Kredit gebe es eine Schutzwürdigkeit sowohl aufseiten der kreditnehmenden als auch bei den kreditgebenden VerbraucherInnen. Im Bereich der Diskrimierungsverbote ortete der Experte Probleme in der Praxis. So könnten Kreditinstitute etwa aufgrund des Diskriminierungsverbots des Wohnorts verpflichtet werden, grenzüberschreitend Kredite zu vergeben.

Diese Problematik sah auch eine Expertin der Wirtschaftskammer Österreich. Unternehmen sollten selbst entscheiden können, ob sie im Ausland aktiv werden möchten. Zudem würde die Richtlinie nicht nur Kreditinstitute betreffen, sondern unter anderem auch Handelsbetriebe im Bereich von Ratenzahlungen.

Die Überarbeitung der Richtlinie bringe keine verbesserte Informationsqualität für VerbraucherInnen, kritisierte eine Expertin der Arbeiterkammer Österreich. Sie forderte, dass Banken künftig Kreditofferte in standardisierten Formaten erstellen müssen, um den Vergleich zwischen den AnbieterInnen zu erleichtern. Zudem sei eine Regulierung von Kreditwerbungen dringend notwendig, da diese derzeit sehr irreführend seien.

Es gebe verschiedene Modelle von Crowdfunding, die sehr gut funktionieren würden, kritisierte Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP/N) eine allzu negative Sichtweise zu diesem Thema. Stefan Schennach (SPÖ/W) pflichtete dem Experten des Justizministeriums bei, dass Crowdfunding nicht in diese Richtlinie verankert werden sollte. Im Bereich der Diskriminierungen seien vor allem jene aufgrund des Alters problematisch. Allzu oft würden älteren Menschen die Kreditkarte gesperrt oder der Kreditrahmen gekürzt, kritisierte Schennach eine solche "einseitige Einschränkung" von KonsumentInnen.

Es werde in der Diskussion rund um Crowdfunding immer davon ausgegangen, dass ein Verbraucher bzw. eine Verbraucherin bei einem anderen Verbraucher bzw. einer Verbraucherin einen Kredit aufnehme. Viel öfter sei es aber der Fall, dass ein Verbraucher bzw. eine Verbraucherin bei vielen anderen VerbraucherInnen einen Kredit aufnehmen, wies Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) auf die vielfältigen Möglichkeiten von Crowdfunding hin. (Schluss EU-Ausschuss des Bundesrats) pst


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